Fragen zur Flächenwidmung

 

 

Ernst Sperl

Gemeinderat der Grünen Riedau

 

Änderung Nr. 5.5 „Humer – Pomedt“

 

 

Die oben rot eingezeichneten Straßen sind bereits im Rohbau errichtet, Kanal, Wasser, Strom- und Telefonkabel sind verlegt. Jetzt die Umwidmung in Wohngebiet nicht durchzuführen, wäre ein Schildbürgerstreich.

 

 

Die beabsichtigte Zufahrtsmöglichkeit im Nordwesten scheiterte bisher am Verkaufswillen des Grundbesitzers:

 

 

Die Rohbaustraße ist bereits bis zum Gartenzaun errichtet, die Gemeinde ist damit in einer schlechten Verhandlungsposition.

 

 

Die Zufahrt ist derzeit nur vom Osten her möglich. Der gesamte Verkehr muss über die schmalen Siedlungsstraßen von Pomedt geführt werden, was eine Verschlechterung der Lebensqualität der Anrainer bedeutet. Die nun zu beschließende Erweiterung des Siedlungsgebietes verschärft die Situation.

 

 

 

 

 

Nach dem mittelfristigen Finanzplan wird die Gemeinde Riedau nicht aus eigenem in der Lage sein, die Straßen fertig zu stellen.

 

 

Anfrage gemäß § 63a Gemeindeordnung an die Bürgermeisterin:

 

Welche Umstände haben dazu geführt, Kanal, Wasser und Straßenrohbau herzustellen, obwohl die Verkehrserschließung ungenügend ist?

 

 

Ist beabsichtigt, vom Grundbesitzer aus dem Umwidmungsgewinn einen Beitrag zu den Infrastrukturkosten zu fordern?

Wenn ja: in welcher rechtlichen Form und in welchem Ausmaß.

 

 

Die Antwort mit Beschluss Flächenwidmung

Protokoll Gemeinderatssitzung Riedau 21.1.2010

 

 

 

 

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