Fragen zum Örtlichen Entwicklungskonzept

 

 

Ernst Sperl

Gemeinderat der Grünen Riedau

 

ÄNDERUNG NR. 1.2 - "Markl"

 

 

 

Mit dieser Änderung der längerfristigen Raumplanung (Örtliches Entwicklungskonzept) wird auch der Bereich zwischen der Bahnlinie und der für den „Betrieb Markl“ vorgesehenen Fläche als Bauerwartungsland für eine Betriebliche Nutzung vorgesehen (Grundstück Nr. 585/1).

 

Die Verkehrserschließung ist optimal, die Fläche wird zu den besten Betriebsbaugebieten in Riedau zählen.

 

 

Bestehende Betriebsbaugebietsflächen in Riedau werden nicht gewerblich genutzt, vermutlich auch wegen überhöhter Preisvorstellungen. Zum Beispiel wird das seit mehr als 10 Jahren gewidmete Betriebsbaugebiet zwischen der Landesstraße und der Bundesstraße nördlich des Billa-Marktes ist noch immer nicht gewerblich genutzt:

 

 

 

 

 

Anfrage gemäß § 63a Gemeindeordnung an die Bürgermeisterin:

 

Ist beabsichtigt, die künftige gewerbliche Nutzung des Grundstückes Nr. 585/1 abzusichern?

 

Wenn ja: in welcher rechtlichen Form, mit welcher Laufzeit und mit welchem Kaufpreis?

 

 

 

 

 

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