Lfd.Nr. 5 Jahr 2010

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 4. März  2010.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Bürgermeisterin Berta Scheuringer als Vorsitzende

02. Vizebgm. Karl Kopfberger                                      15. GR. Elisabeth Obernhumer

03. GV. Reinhard Windhager                                       16. GR. Andrea Schroll

04. GR. Monika Tallier                                                17. GR. Ing. Johann Unterortner

05. GR. Gerhard Payrleitner                                        18. GV. Heinrich Ruhmanseder

06. GR. Klaus Trilsam                                                 19. GR. Brigitte Heinzl

07. GR. Andrea Mayrhuber                                          20. GR. Michael Desch

08. GR. Peter Berghammer                                         21. GR. Probst Daniel

09. GR. Brigitte Ebner                                                 22. Gr. Ernst Sperl

10. GR. Klaus Mitter                                                    23.

11. GV. Franz Schabetsberger                                     24.

12. GV. Günter Ortner                                                 25.

13. GR. Karin Eichinger                                              

14. GV. Franz Arthofer                                               

 

 

 

Ersatzmitglieder:

 

GR. Mag. Dr. Dana Melis                                    für GR. Wolfgang Kraft             

GR. Brigitte Schabetsberger                               für GR. Michael Schärfl

GR. Roswitha Krupa                                          für GR. Erwin Jebinger

 

Die Leiterin des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

 

 

Sonstige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                                                         unentschuldigt:

GR. Wolfgang Kraft

GR. Michael Schärfl

GR. Erwin Jebinger

 

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  AL Katharina Gehmaier
Die Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

 

a) die Sitzung von der Bürgermeisterin  einberufen wurde;

 

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

 

der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan (§ 54 Abs. 1 OÖ. GemO 1990) enthalten ist und die Verständigung hiezu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 22.02.2010 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

 

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

 

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

 

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 21.1.2010 bis zur heutigen     

Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift von jenen Gemeinderatsmitgliedern und Ersatzmitgliedern, welche an der betreffenden Sitzung teilgenommen haben bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.

 

e) Folgender Dringlichkeitsantrag gemäß § 46 Abs. 3 OÖ. Gem0 1990 eingebracht wurde.

  

 Genehmigung eines Mietsvertrages für die Wohnung Nr. 1 im Gemeindewohnhaus Pomedt 3

 

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

Begrüßung von Herrn DI Adler von WDL und Frau Margit Wimmer.

 

Angelobung von Frau GR. Brigitte Schabetsberger

 

Tagesordnung:

 

  1. Bericht von Herrn DI. Adler, WDL, über die Entstehung des Anschlusses an die Fernwasserversorgung.
  2. Bericht  von Obfrau Margit Wimmer über Aktivitäten der „Gesunden Gemeinde Riedau“.
  3. Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.
  4. Prüfbericht des Voranschlages für das Finanzjahr 2010; zur Kenntnisnahme durch den Gemeinderat.
  5. Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 2009.
  6. Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.
  7. Bericht des Obmannes Umweltausschusses.
  8. Änderung der Abfallgebührenordnung der Marktgemeinde Riedau.
  9. Genehmigung von Gemeindeförderungen für den Einbau erneuerbarer Energiegewinnungsanlagen und energiesparender Bauweise.
  10. Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.
  11. Vergabe einer gemeindeeigenen Wohnung und von ISG-Wohnungen.
    11a Dringlichkeitsantrag : Genehmigung eines Mietvertrages für die Wohnung Nr. 1 im Gemeindewohnhaus Pomedt 3  
  12. Bericht der Bürgermeisterin.
  13. Allfälliges.

 

 

 

 

TOP. 1. ) Bericht von Herrn DI. Adler, WDL, über die Entstehung des Anschlusses an die Fernwasserversorgung.

 

Die Bürgermeisterin begrüßt Herrn DI Adler. Seit den 80iger Jahren beziehen wir Wasser vom WDL und sie ersucht um einen Bericht, wieso damals die Entscheidung getroffen wurde, Wasser vom LWU zu beziehen.

 

Herr DI Christian Adler berichtet:

1986 war er als Sachverständiger für das LWU tätig und war erstmals in diesem Sitzungssaal. Bis 2006 war er Leiter des LWU und nun in der neuen Konstruktion ist er  Geschäftsführer des WDL:

Geschichte: 1978 hat das Land OÖ beschlossen einen Betrieb zu gründen mit der Aufgabe,  überregionale Wasservorkommen zu verteilen. Um dieses Konzept umzusetzen war es notwendig in ganz Oberösterreich Grundwasseruntersuchungen durchzuführen. Schwerpunkte waren auch die Untersuchungen im Interesse der Schongebiete, um diese zu wahren.

Das Innviertel als Wassermangelgebiet wurde in vier Bereich geteilt: 

Schärding Umgebung Süd, Fernleitung Ost  (Riedau),  Andorf , Trattnachtal

und dann gibt es auch noch den Zentralraum. Folge daraus sind laufend Beweissicherungen. Es werden jetzt  40 Gemeinden versorgt mit 8 Mio m3 Trinkwasser. Das Markenzeichen ist „Tafelwasser aus der Leitung“ mit qualitativer Überwachung.

Der „Gründungsakt“, auf welchen der Wasserlieferungsvertrag von Riedau basiert, war 1980/1982 und zwar durch die  Festlegung der Form durch die Landesregierung, die noch immer gültig ist. Der Liefervertrag setzt sich zusammen aus der Bestellmenge (max. Tagesbedarf), der Bezugsanwartschaft und dem tatsächlichen Bedarf. Man zahlt für die Bereitstellung einer gewissen Wassermenge. Eine Anlage muss ich für eine gewisse Größe auslegen und das ergibt dann eben die Konsensmenge. Das Gebiet Ost hat 6 Brunnen , 3 Hochbehälter und 1 Tiefbehälter und die Jahresliefermenge beträgt 390.000 m3; das Innviertler Wasser ist Eisen- und Manganhältig, das Wasser fällt über eine Kaskade und so wird ohne chem. Zusätze das Wasser aufbereitet. Die WDL ist eine Tochter der Energie AG mit 10 % Beteiligung der Linz AG.

 

Die Entwicklung der Wasserlieferung: Seit 1983 ist Riedau dabei, wobei in den ersten Jahren nur die Hochzone beliefert wurde. In weiterer Folge musste dann eine Entscheidung durch die Gemeindevertreter getroffen werden, weil das übrige Gemeindegebiet noch von der Quelle Petersham versorgt wurde und dort hatte  eine Verschärfung des Schutzgebietes zu erfolgen. Es stand eine entsprechende Ausdehnung des Schutzgebietes an, ohne dass es die Gewähr gab, dass dies etwas nützt. Bekanntlich gibt es in diesem Gebiet Schlierspalten. Die Gemeinde Zell an der Pram hat versucht das Schutzgebiet zu sanieren, letztendlich hatten sie dann nur die Ausgaben, weil es nicht funktioniert hat. Auch Zell wird jetzt voll versorgt durch WDL.

 

Die Entwicklung des Wasserpreises über die Jahre gesehen: man zahlt ein Grundentgelt, damals wurden 300 m3 als Bestellmenge festgelegt und 300 m3 für die Zukunft, also 600 m3 als Versorgungsgröße. Mitte der 80iger Jahre hatte Riedau einen Wasserpreis von € 1,20. Dann kam die Entscheidung, die  Quelle Petersham nicht zu sanieren. Wenn ich mehr Wasser beziehe, fällt das Grundentgelt. Jetzt,  30 Jahre später liegt bei der Kubikmeterpreis bei € 1,--. Markant ist, die Gemeinde verbraucht derzeit am Tag 565 m3 und 35 m3 für die Zukunft. Man kann aber nicht sagen, ob das wirklich die Spitze von Riedau ist, weil Taiskirchen und Dorf auch an dieser Versorgungsleitung hängen. Die Wahrscheinlichkeit, dass alle drei Gemeinden am selben Tag eine Spitze haben ist unwahrscheinlich. Intensiv wird überwacht, wie viel m3 am Tag geliefert werden und zwar wegen möglicher Rohrgebrechen. Der Bezug 2009 waren knapp 108.000 m3.

 

Frage der Bürgermeisterin: Es ist sinnvoll im Freibad einen Brunnen schlagen?

DI Alder: Grundsätzlich erlauben die Lieferverträge einen Brunnen. Allerdings ist zu bedenken, dass es sehr verschärfte Auflagen für ein Schutzgebiet gibt, weil die Anforderungskriterien sehr hohe Qualitätsanforderungen hat, sehr strenge Wasseruntersuchungen werden erforderlich. Eine große Wasseranalyse kosten über € 1.000,-. Die Hygieneanforderungen sind sehr gestiegen, seit 1990 ist Wasser ein Lebensmittel und jetzt neu mit Vorsorgegesetz ist es so, dass jedes Wasserwerk ein Lebensmittelbetrieb ist mit allen Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen.

Zu bedenken ist, wenn man Brunnenwasser und LWU-Wasser mischt, für die Vermischung muss man einen Behälter bauen. Auch wenn beide Wässer nicht aggressiv sind, es  kommt bei der Mischung Aggressivität heraus. Dann kann man in einem Rohrsystem nicht garantieren, dass es passt. Man kann dann nie garantieren, dass dieses Wasser passt, auch das LWU-Wasser nicht. Bringt Riedau überhaupt ein Schutzgebiet im Hochwasserbereich der Pram zusammen? Je nachdem wie der Untergrund ist, ist auch Eisen dabei. Dazu braucht man dann eine Enteisungsanlage. Das Risiko ist abzuwägen und dann hat man trotzdem keine Gewähr dass es funktioniert. Wenn man das Wasser mischen sollte, muss man das Leitungssystem in zwei Zonen teilen, weil nach Taiskirchen und Dorf  darf die Mischung nicht weitergegeben werden. Die Tages-Spitzen für die Badebefüllung braucht nicht bezahlt werden.

 

Zur Frage der Versorgungssicherheit antwortet Herr DI Adler: Von der Versorgungssicherheit her ist Riedau in der guten Situation, dass direkt über die Transportleitung direkt versorgt wird  oder über die Gemeinde Zell. Eine Unterbrechung von Salletwald her kann in ein paar Stunden behoben werden und wird es gar nicht auffallen, weil der Behälter dies abfängt. Es gibt keine Bundes- und Landesförderung für einen zusätzlichen Brunnen in Riedau. Das Bezugsentgelt beträgt 30 Cent, die Grundgebühr muss die Gemeinde jedenfalls zahlen, egal ob Wasser für Freibad bezogen wird oder nicht. Daher kostet das Wasser für Freibad nur 30 Cent.

Herr DI Adler bietet an, bei Interesse könnte die Anlage der WDL besichtigt werden.

 

GR. Sperl: ist eine Notwasserversorgung jederzeit möglich?

Das WDL hat sich ein Lager an alle möglichen Ersatzteile angelegt und kann innerhalb von 3-4 Stunden reparieren. Andere Firmen haben keine Ersatzteillager mehr, da muss man warten, bis der LKW das Ersatzteil bringt. So gesehen ist das LWU schneller bei Reparaturen als die Gemeinde bei einem Notwasserbrunnen. Bei Feuerwehreinsätzen erhöhen sich die Bestellmenge nicht. Feuerwehreinsätze sollen durch die Gemeinde gemeldet werden.

 

 

Die Bürgermeisterin bedankt sich für den sehr ausführlichen Bericht.

 

 

 

 

TOP. 2.) Bericht  von Obfrau Margit Wimmer über Aktivitäten der „Gesunden Gemeinde Riedau“.

 

Die Bürgermeisterin ersucht Frau Margit Wimmer um den Bericht:

 

Jahresrückblick 2009

 

Seniorengymnastik: jeden Dienstag mit Fr. Kopfberger Elfriede;

Sesselgymnastik: jeden Mittwoch mit Fr. Holzbauer Rosa;

beide Kurse werden in der Bevölkerung gut angenommen. Es werden auch immer mehr Männer aktiv.

 

Nordic Walking mit Frau Brigitte Wieser.: Treffpunkt jeden Samstag Nachmittag 14h beim Unimarkt oder nach Vereinbarung.

 

Pilates jeden Dienstag von 17.45 bis 18.45 mit Fr. Elfriede Kopfberger. Auch dieser Kurs wird gut besucht. Es kommen immer wieder neue Pilatesfans dazu sowie die WiederholungstäterLiederbücher für die Bewohner des betreubaren Wohnens;

in Zusammenarbeit mit der Informatikhauptschule wurden Liederbücher nach den eigenen Wünschen der Bewohner geschrieben. Die Übergabe fand am 1. März 2010 statt;

 

Homepage – laufende Wartung durch die HS-Riedau;

 

„Ich bin sauer und du“ – Ein Vortrag zum Thema entschlacken; 18.2.2009 im Pfarrheim;

danach haben 8 Teilnehmer 3 Wochen am Entschlackungskurs teilgenommen

 

Fest mit allen Sinnen – Jahresmotto der Gesunden Gemeinde 2009;

am 23.8.20009 – ein Spielenachmittag in Zusammenarbeit mit dem Lignorama; es war ein gelungenes Fest, die Kinder konnten, spielen, malen, klettern – die Eltern gemütlich einen Kaffee und die selbstgemachten Kuchen genießen;

 

Für 2010 steht die Überreichung der Tafel „Gesunde Gemeinde“ durch den Landeshauptmann an.

Die Wanderwege werden in Zusammenarbeit mit  „Riedau bewegt“ bearbeitet,  auch die Radwege sind ihnen ein Anliegen.

 

Die Bürgermeisterin spricht den Dank für die Berichterstattung aus.

 

 

 

 

TOP. 3.) Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.

 

Die Vorsitzende ersucht Obmann Schroll um den Bericht:

 

Sitzung des Prüfungsausschusses am 22.2.2010

 

Pkt. 1. Bericht Voranschlag 2010

Der Obmann verliest den Bericht betreffend Voranschlag 2010. Dieser wird von den Mitgliedern zur Kenntnis genommen.

            Pkt. 2. Überprüfung des Rechnungsabschlusses 2009

Wesentlichste  Daten des Rechnungsabschlusses:

Ordentlicher Haushalt

      Einnahmen                   3.465.353,56

      Ausgaben                    3.779.099,08

      Soll-Abgang                   313.745,52

 

Außerordentlicher Haushalt

      Einnahmen                   1.431.894,28

Ausgaben                    1.524.617,85

      Soll-Abgang                     92.723,57 (von Buchhaltung errechnet)

      (Gesamtdeckung aller Vorhaben)

 

      Soll-Abgang lfd.Jahr                   131.469,96

      Soll-Überschuss lfd.Jahr              38.746,39

      (außerord.Haushalt Einzeldeckungsprinzip der einzelnen Vorhaben, daher bei laufenden

Vorhaben bis Endabrechnung Überschüsse möglich)

       

 

Zuführungen Gruppe 9:

Wasser €  22.000,--  // Vorhaben Erschließung Siedlungsgebiete Pomedt/Schwaben

Kanal    €  49.300,--  // Vorhaben Erschließung Siedlungsgebiete Pomedt/Schwaben

Straße  €    7.100,--  // Vorhaben  Straßenbau Pomedt und Erschließ. Pomedt/Schwaben

 

Der Soll-Abgang des ordentlichen Haushaltes aus dem Jahr 2008 wurde im Rechnungsabschluss 2009 übernommen und erhöht damit den Abgang.

 

Die Abweichungen wurden im Rechnungsabschluss Seite 127 - 138 begründet.

 

Von der Buchhaltung wurden Kopien der Abweichungen vorgelegt und von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses überprüft.

 

Nach Überprüfung  und Klärung von Zweifelsfragen wird der Rechnungsabschluss vom Prüfungsausschuss für in Ordnung befunden und mit der Empfehlung der Genehmigung einstimmig an den Gemeinderat verwiesen.

 

 

            Pkt. 3. Überprüfung der Belege Globalbudet Haupt- und Volksschule, Feuerwehr

Die Ordner mit den Belegen der Hauptschule, Volksschule und Feuerwehr wurden von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses durchgesehen. Der Obmann und die Mitglieder stellen die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder der Globalbudgets fest.

 

 

Folgende Punkte wurden angeregt und sollen abgeklärt werden:

Haupt- und Volksschule:

Hier wird ein sehr hoher Kostenanteil für die Reinigungsmittel festgestellt und ist hier noch eine genauere Überprüfung notwendig, ob es  Einsparungspotential gibt. Angeregt wird u.a. eine eventuelle Umstellung der Papiereinweghandtücher auf Spender mit waschbaren Baumwollrollen (Anfragen bei CWS, Hagleitner, Fischbauer hat der VS bereits ein Testgerät zur Verfügung gestellt).

Hauptschule:

Bezüglich der immer wieder durch die Schüler beschädigten Rigips-Deckenplatten sollte geprüft werden, ob eine schrittweise Umstellung auf ein anderes widerstandsfähigeres Material möglich ist. 

Weiters erscheint den Mitgliedern des Prüfungsausschusses die bisher „verhängte“ Strafe für die Beschädigung in der Höhe von € 5,-- zu gering und wäre eher ein Betrag mit € 25,-- angebracht. Dies sollte den Eltern bereits am Schulanfang mit der übergebenen Hausordnung mitgeteilt werden.

 

            Pkt. 4. Allfälliges

Im April findet die nächste Sitzung mit folgenden Punkten statt:

-          Kläranlage Betriebskosten, Darlehenszahlungen usw.

-          Überprüfung der Einbringungsmassnahmen von ausständigen Steuern und Abgaben

-          Überprüfung der Belege vom 1.01.2010 bis zum Sitzungsdatum

 

Der Obmann regt weiters eine „Erledigungsliste“ an:

 

1.  Die von der BH angeregten Punkte anlässlich der Rechnungsabschlussprüfung 2008 und in Folge
     auch von 2009 sollten aufgelistet werden und jeweils die Erledigungen bzw. die Gemeinde-
     ratsbeschlüsse dazu vermerkt werden.
2.  Über die vom Prüfungsausschuss in einer Sitzung angeregten Punkte sollte bei der nächsten
     folgenden Sitzung ein kurzer Bericht über den Stand der Erledigung erfolgen.

 

Die Bürgermeisterin bedankt sich beim Obmann für den Bericht; sie gibt bekannt, die Gemeinde wird sich bemühen, bei den Reinigungsmitteln Hauptschule Einsparungen zu erreichen.

Bei den hohen Kosten der  Feuerlöscherüberprüfung Hauptschule wird nachgeforscht.

 

 

 

TOP. 4.) Prüfbericht des Voranschlages für das Finanzjahr 2010; zur Kenntnisnahme durch den Gemeinderat.

 

 

Der Bericht wurde bereits vollinhalltich zur Kenntnis gebracht:

 

 

Bezirkshauptmannschaft Schärding, 18.1.2010, Zl. Gem60-1-16-2010-Be:

 

Voranschlag für das Finanzjahr 2010;

aufsichtsbehördliche Überprüfung

 

Der bereits einer Vorprüfung unterzogene und vom Gemeinderat am 10.12.2009 beschlossene Voranschlag für das Finanzjahr 2010 wird nach aufsichtsbehördlicher Überprüfung gemäß § 99 der Oö. GemO. 1990 mit nachstehenden Bemerkungen rückgemittelt:

 

Der gleichzeitig für 2010 festgelegte Dienstpostenplan bedarf aufgrund seiner Änderungen noch der aufsichtsbehördlichen Genehmigung.

 

Der Voranschlag 2010 sieht im ordentlichen Haushalt einen Abgang von € 484.500 vor, womit im Vergleich zum Jahr 2009 (- € 368.000) eine Erhöhung des Budgetdefizits um rd. € 117.000 ergibt. Die Marktgemeinde erzielt seit 2006 keinen Haushaltsausgleich mehr.

 

Im Bezug auf die zu erwartenden Ertragsanteile wird gegenüber den für 2009 prognostizierten Werten im  Finanzjahr 2010 ein Rückgang um 4,52 % erwartet. Für die Marktgemeinde bedeutet das voraussichtliche Mindereinnahmen in der Größenordnung von knapp € 170.000. Die Wirtschafts- und Finanzkrise veranlasste die Gemeinde, auch das Kommunalsteueraufkommen für 2010 nur sehr vorsichtig einzuschätzen und mit einem Minderaufkommen von ca. € 65.000 zu veranschlagen. Im Gegenzug setzt sich die Steigerung bei den Umlageleistungen - SHV-Umlage mit ca. € 54.000 und Krankenanstaltenbeitrag mit ca. € 19.000 - fort, sodass es zu einem markanten Auseinanderklaffen der Einnahmen-Ausgaben-Schere kommt.

Spürbar abgefedert wird diese drastische Entwicklung primär durch das ausgeprägt tiefe Zinsniveau. In diesem Bereich sind gegenüber den veranschlagten Werten 2009 vorläufig Einsparungen iHv ca. € 100.000 wahrscheinlich. Zur Entlastung tragen auch bei eine Verringerung der Leasingraten für die Hauptschulsanierung (ca. € 43.000), der Wegfall der Instandhaltungs-kosten für die HS (ca. € 30.000) sowie höhere Gastschulbeiträge für diese.

 

Der dramatischen Finanzentwicklung wird die Marktgemeinde dadurch Rechnung zu tragen haben, dass in allen Bereichen des ordentlichen Haushalts - hervorzuheben sind dabei die Investitionen, die Instandhaltungen und freiwilligen Aufwendungen - nur die notwendigsten Ausgaben getätigt werden. Die bereits deutlich erkennbaren positiven Einsparungsansätze seien hervorgehoben.

 

Zum veranschlagten Kreditansatz für Instandhaltungen iHv € 20.000 unter VASt. 1/846/614 und dessen Bedeckung durch ein Darlehen iHv € 15.000 sei nachdrücklich angemerkt, dass gemäß den Bestimmungen des § 84(1) Oö. GemO. 1990 dieser Gebarungsfall im ao. Haushalt abzuwickeln ist. 

 

Der mittelfristige Finanzplan (2010-2013) prognostiziert für die nächsten Jahre einen weiteren Anstieg der negativen Budgetspitzen auf einen durchschnittlich Wert, der in einer Größenordnung von ca. € 100.000 über dem Wert 2010 liegt.

 

Zur Abgangsdeckung wird die Marktgemeinde wiederum einen Antrag auf Gewährung von Bedarfszuweisungsmitteln einreichen.

 

Die aufsichtsbehördlichen Vorgaben für Abgangsgemeinden sind weitestgehend erfüllt.

 

Der ao. Voranschlag weist insgesamt einen Überschuss von € 19.000 auf.

Die Finanzierungen aller Vorhaben sind weitestgehend gesichert.

           

Aufgrund der Oö. GemO-Novelle 2007 ist dieser Prüfungsbericht dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen.

2 Beilagen

 

Mit freundlichen Grüßen

Für den Bezirkshauptmann:

Manfred Berger eh.

 

Gleichschriftlich dem Amt der Oö. Landesregierung Direktion Inneres und Kommunales 4021   L i n z

unter Vorlage des Voranschlages und des Mittelfristigen Finanzplanes 2010 zur Kenntnisnahme.

 

Die Bürgermeisterin betont abschließend den Satz: „Die bereits deutlich erkennbaren positiven Einsparungsansätze seien hervorgehoben“.

Keine weiteren Wortmeldungen.

 

 

 

TOP. 5.) Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 2009.

 

Sachverhaltsdarstellung durch die Bürgermeisterin:

 

Der Prüfungsausschuss hat den Rechnungsabschluss geprüft. Wesentlichste  Daten des Rechnungsabschlusses hat jedes Gemeinderatsmitglied vor sich liegen:

Ordentlicher Haushalt

      Einnahmen                   3.465.353,56

      Ausgaben                    3.779.099,08

      Soll-Abgang                   313.745,52

 

Außerordentlicher Haushalt

      Einnahmen                   1.431.894,28

Ausgaben                    1.524.617,85

      Soll-Abgang                     92.723,57 (von Buchhaltung errechnet)

      (Gesamtdeckung aller Vorhaben)

 

      Soll-Abgang lfd.Jahr                   131.469,96

      Soll-Überschuss lfd.Jahr              38.746,39

      (außerord.Haushalt Einzeldeckungsprinzip der einzelnen Vorhaben, daher bei laufenden

Vorhaben bis Endabrechnung Überschüsse möglich)

       

 

Zuführungen Gruppe 9:

Wasser €  22.000,--  // Vorhaben Erschließung Siedlungsgebiete Pomedt/Schwaben

Kanal    €  49.300,--  // Vorhaben Erschließung Siedlungsgebiete Pomedt/Schwaben

Straße  €    7.100,--  // Vorhaben  Straßenbau Pomedt und Erschließ. Pomedt/Schwaben

 

Der Soll-Abgang des ordentlichen Haushaltes aus dem Jahr 2008 wurde im Rechnungsabschluss 2009 übernommen und erhöht damit den Abgang.

 

Die Abweichungen wurden im Rechnungsabschluss Seite 127 - 138 begründet.

 

GR. Sperl (wörtlicher Auszug): Aus meiner beruflichen Erfahrung ist Transparenz beim Geld auch Vorbeugung vor Missbrauch. Der Prüfungsausschuss hat den Rechnungsabschluss geprüft. Zur Vorbereitung der Prüfungsausschusssitzung steht mir als Fraktionsobmann Einsicht in die Buchhaltung zu.

Ich habe beantragt, Kopien der Kontoblätter mit den Einzelbuchungszeilen kopiert bekommen, um in der Freizeit jene Ausgaben herauszufiltern, die prüfenswert sind. Ich finde es nicht zumutbar, Urlaub zu nehmen damit ich das während der Amtsstunden am Amt machen muss. Die Gemeinde hat Angst vor Transparenz. Und es gibt Juristen im Gemeindebund und im Land Oberösterreich, die die Gemeinde dabei unterstützen. Die Kopien habe ich nicht bekommen. Eine Folge davon war, dass ich den Rechnungsabschluss nicht mit der Qualität geprüft habe, die für mich notwendig ist da zuzustimmen.

 

Die Bürgermeisterin nimmt dies zur Kenntnis.

 

Bürgermeisterin weist ihn darauf hin, dass er den Rechnungsabschluss auf seiner Homepage gestellt hat und das dies ist nicht richtig, weil der Rechnungsabschluss  noch nicht genehmigt ist. Nach Genehmigung kann er ihn veröffentlichen.

GR. Sperl: Darf ihn die Bevölkerung nicht anschauen?

AL Gehmaier: auf der Kundmachung an der Amtstafel steht „jedermann kann auf dem Gemeindeamt Einsicht nehmen“, es ist nur der Vollzug des Wortlautes des Gesetzestextes.

Bürgermeisterin Scheuringer: Wir haben keine Angst vor Transparenz.

 

GR. Schroll stellt eine Frage bezüglich  Ausbuchung von € 7.000,-- bei der Getränkesteuer.

Vizebgm. Kopfberger antwortet, dies wurde Mitte des Jahres nach einem Rechtsentscheid im Gemeindevorstand behandelt und genehmigt.  

 

Abschließend lässt die Bürgermeisterin mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: 24 JA-Stimmen, eine Stimmenthaltung von GR. Sperl.

 

GR. Sperl beantragt, dass seine Stellungnahme wörtlich ins Protokoll aufgenommen wird. Er übergibt eine schriftliche Ausfertigung.

 

 

 

TOP. 6.) Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.

 

Die Bürgermeisterin ersucht um den Obmann Ruhmanseder um den Bericht:

 

 

Sitzung des Kulturausschusses am 1.2.2010:

 

                        Pkt. 1. Mai- bzw. Marktfest 2010

Der Obmann Heinrich Ruhmanseder begrüßt die Anwesenden und bringt sodann seine bisherigen Informationen über das Marktfest 2010 vor:

 

Die „Gesunde Gemeinde“ hat im Zuge des Marktfestes die Ortstafelübergabe, wo auch der Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer anwesend sein wird. Ankunft des Landeshauptmannes ist 14:00 Uhr. Weiters organisiert die „Gesunde Gemeinde“ einen Riesenwuzzler. Dabei soll ein kleines Turnier stattfinden. Die Abendveranstaltung soll durch Herrn Franz und Herrn Walter Mitter musikalisch umrahmt werden.

Weiters teilt der Obmann mit, dass das Budget für Brauchtumsfeste von € 2.000,- auf € 3.000,- angehoben wurde.

Von den Anwesenden Mitgliedern des Kulturausschusses wurde vereinbart, dass es keinen Ersatztermin geben wird, sondern die Veranstaltung bei Schlechtwetter im Pramtalsaal stattfinden wird. Bei Schlechtwetter möchte man Jung und Alt im Pramtalsaal trennen. (Disco mit Bar in der Garage und Musik für älteres Publikum oben im Saal). Bezüglich des Ausschanks im Pramtalsaal soll es künftig ein Rad geben, damit jeder Riedauer Wirt einmal den Ausschank hat. Bei Schönwetter soll die Abendveranstaltung im Laufenböckstadl stattfinden.

Folgender Zeitplan für das Marktfest wurde vorerst festgelegt:

11:00 Uhr:      Frühschoppen mit dem Musikverein Riedau und händisches Aufstellen des Maibaumes.

14:00 Uhr:      Ankunft Landeshauptmann und Überreichung der Ortstafel für die Gesunde
                        Gemeinde.

15:00 Uhr:      Wuzzlturnier und Kinderkraxln mit anschließender Siegerehrung.

Herr GR. Donnerbauer erklärt, dass er mit dem Alpenverein wegen den Absicherungsgurten noch in Kontakt treten wird.

Vereine die beim Marktfest vorläufig teilnehmen werden:

þ  Enducross aktiv

þ  Riedau.bewegt (Oldtimerausstellung)

þ  Freiwillige Feuerwehr Riedau (Auto aufschneiden)

þ  Wirtschaftsbund – Miss Riedau (offizieller Auftritt)

Weiters soll es eine Tombola geben und Frau Mitterhauser schaut noch, ob sie einen Kran organisieren kann (Riedau von oben). Ebenfalls möchte Frau Mitterhauser noch Kraxler organisieren.

Vizebürgermeister Karl Kopfberger wird mit der Feuerwehr bezüglich Aufstellung des Maibaumes noch in Kontakt treten. Bezüglich Binden der Kränze soll auch noch mit Frau Marianne Laufenböck gesprochen werden.

Neben dem traditionellen Maibaum soll es dieses Jahr auch einen Kindermaibaum geben.

Bezüglich einer etwaigen Haftung für Unfälle beim Marktfest, soll die Amtsleiterin eventuell noch Absprache mit den Juristen vom Gemeindebund halten.

Nächster Termin für die dritte Kulturausschusssitzung ist der 24.02.2010.

 

                        Pkt. 2. Silvesterveranstaltung 2010

 

Der Obmann erklärt, dass die Organisationszeit für die Silvesterveranstaltung 2009 einfach zu kurz war, daher stellt er die Frage, ob es heuer eine solche Veranstaltung geben soll. Sein Wunsch wäre, ein gemeinsames Silvester (2014/2015) in dem die Riedauer Bevölkerung für ein gemeinsames Feuerwerk zusammenlegt und nicht jeder einzelne ein Feuerwerk macht. Man sollte diesbezüglich einen Aufruf in den Gemeindenachrichten starten.

Herr GR. Schroll erklärt hierzu, dass mit der Feuerwehr bezüglich Brandwache noch gesprochen werden muss.

Frau Mitterhauser Tanja wird sich auch noch beim Wirtschaftsbund Zell an der Pram erkundigen, die eine solche Veranstaltung bereits schon einmal veranstaltet haben.

Ein weiter Vorschlag war, dass man bereits am diesjährigen Pferdemarkt Meinungen der Bevölkerung über eine diesbezügliche Veranstaltung einholen sollte.

                       

                        Pkt. 3. Sonstige Veranstaltungen 2010

 

Der Obmann stellt die Anfrage, ob auch 2010 wieder der Perchtenlauf abgehalten werden soll. Die Anwesenden sind der Meinung, dass es auch heuer einen Perchtenlauf geben soll und der Termin wäre der 11.12.2010.

 

Bezüglich Perchtenverein soll beim Stadtamt Schärding nachgefragt werden, da diese heuer ein Perchtentreffen organisieren.

Weiters möchte das Operettenensemble Antje Karon eine Operettengala mit 4 Sängern im Pramtalsaal veranstalten. Kosten dafür wären € 2.500 inkl. MWSt. Die Anwesenden einigen sich darauf, vorerst keine solche Veranstaltung anzubieten.

Abschließend teilt der Obmann Heinrich Ruhmanseder noch mit, dass der Musikverein Riedau Anfang September einen Trachtenball organisieren möchte.

                                   Pkt. 4. Allfälliges

 

GR. Schroll teilt mit, dass die SPÖ-Riedau am Faschingsdienstag bei der Kaiser Maximilian Statue ein Faschingskehraus veranstalten möchte. Start wäre 13:00 Uhr und anschließend um 17:00 Uhr im Gasthaus Laufenböck.

 

 

Sitzung des Kulturausschusses am 24.2.2010:

 

            Pkt. 1. Mai- bzw. Marktfest 2010

Der Obmann Heinrich Ruhmanseder begrüßt die Anwesenden und übergibt sodann das Wort an Frau Laufenböck Margit (Gesunde Gemeinde).

Diese teilt mit, dass die Mitglieder der Gesunden Gemeinde für das diesjährige Marktfest einen Riesenwuzzler organisiert haben. Man benötigt pro Mannschaft 6 Leute. Weiters wird es einen ARBÖ Aufprallsimulator und einen Motorradsimulator geben. Der Motorradsimulator könnte bei Schlechtwetter auch im Pramtalsaal aufgebaut werden. Auch der Verein Enducross aktiv möchte eine Art Playstationsimulator aufstellen.

Der Obmann erklärt, dass er bezüglich Abendveranstaltung bereits mit Herrn Mitter Walter gesprochen hat. Seinerseits wäre das Auflegen von Musik kein Problem, muss aber seinen Bruder Franz Mitter noch fragen ob auch dieser Zeit hat.

Der diesjährige Maibaum wird von der Bürgermeisterin gespendet. Die Anwesenden Mitglieder des Kulturausschusses einigen sich darauf, dass kein Kindermaibaum aufgestellt werden soll. An dieser Stelle erwähnt Herr Donnerbauer Johannes, dass der Alpenverein die Absicherung beim Kinderkraxl`n wieder übernehmen wird.

 

Sollte noch Interesse an einer Kletterwand bestehen, könnte man diese auch über den Jugendalpenverein organisieren. Kosten würden etwa bei ca. € 90,- liegen.

Frau Tanja Mitterhauster teilt mit, dass sie für das Marktfest die Firma Mitterhauser aus Zell an der Pram organisieren konnte. Diese werden mit einem Kran anwesend sein. Kosten für Kinder liegen bei einem Euro und bei Erwachsenen zwei Euro. Weiters hat sie den Turnverein aus Andorf reserviert, die bereits einmal bei einem Marktfest in Riedau aufgetreten sind. Die Mitglieder des Kulturausschusses einigen sich, für das Marktfest 2010 den Andorfer Turnverein um € 500,- zu buchen und dies auch in der nächsten Gemeinderatssitzung zu beschließen.

Der Obmann Heinrich Ruhmanseder teilt mit, dass am Marktfest zum ersten Mal die Riedauer Tracht präsentiert wird und infolge dann am Trachtenball des Musikvereines Riedau. Wie es auch in den anderen Gemeinden üblich war, soll die Gemeinde die Kosten für den Knopfdruck übernehmen. Diese lagen bei der Gemeinde Zell an der Pram bei ca. 350 Euro.

Weites erklärt er, dass die Riedauer Wirte bezüglich Ausschank im Pramtalsaal mit einem „Rad“ einverstanden sind. Hinsichtlich des Filmens des Marktfestes soll noch mit Herrn Höllinger Robert Kontakt aufgenommen werden.

Herr Donnerbauer stellt die Frage, ob auch an eine Feldmesse gedacht wurde. Da ein Interesse von Seiten des Kulturausschusses besteht, wird Herr Donnerbauer mit dem Pfarrgemeinderat noch Kontakt aufnehmen.

Weiters wurde vorgeschlagen, dass die gewählte Miss Riedau dem Landeshauptmann ein kleines Präsent übergeben soll.

 

 

Folgende Zeitschiene für das Marktfest 2010 wurde vereinbart:

 

10:00 Uhr                               Feldmesse

11:00 Uhr                               Frühschoppen

11:00 bis 13:30 Uhr              Transport des Maibaumes durch Kutsche mit anschl. Stellen.

14:00 bis 14:30 Uhr              Hauptakt durch Landeshauptmann – Ortstafelübergabe

14:30 bis 15:00 Uhr              Showkraxel`n

15:00 Uhr                               Beginn Kinderkraxel`n

15:30 Uhr                               Beginn Turnier Riesenwuzzler

17:00 Uhr                               Siegerehrung

 

Weiteres Programm:

þ  Arbö mit Aufprallsimulator und Motorradsimulator

þ  Kran Mitterhauser

þ  Kinderfreunde Riedau mit Hüpfburg oder Sandplatz für Kinder

þ  Enducross activ – Simulator

þ  Feuerwehr Riedau – Auto aufschneiden

þ  Ev. Polizei mit der Codierung von Fahrrädern

þ  Oldtimerausstellung

 

Bezüglich der Ausrüstung für das Aufstellen des Maibaumes wird der Obmann des Kulturausschusses mit Herrn Bichl Herbert noch in Kontakt treten. Wo der Baum geschält werden soll und wer dies machen wird, soll auch noch geklärt werden.

 

                        Pkt. 2. Allfälliges

 

Der Obmann erklärt, dass es künftig den Theaterverein wieder geben soll. Stammtisch wäre jeden zweiten Montag im Monat im Gasthaus Laufenböck.

Bezüglich Perchtengruppe kann Herr Mila noch bei einem Bekannten nachfragen.

Termine für eine nächste Sitzung wären:

22. März 2010

06. April 2010 oder 22. April 2010

 

Die Bürgermeisterin bedankt sich für den Bericht.

 

 

 

TOP. 7.)Bericht des Obmannes Umweltausschusses.

 

Frau Bgm. Scheuringer ersucht Obmann Trilsam um den Bericht.

 

Sitzung des Umweltausschusses am 18.2.2010:

 

                        Pkt. 1. Erhöhung der Abfallgebühren und Abfallgrundgebühr

Sachverhalt: Aufgrund der Abfallgebührenkalkulation ergibt sich bei den Abfallgebühren keine Erhöhung, bei der Abfallgrundgebühr eine Erhöhung von € 32,60 jährlich auf € 44,11brutto.

 

Es wurde über die Erhöhung beraten. Nach der Beratung stellt der Obmann den Antrag über die Erhöhung (Erhöhung mit 1.4.2010).

Beschluss: 6 – ja Stimmen

 

Vorschlag an den GR: In der Gemeindezeitung soll die Zusammensetzung der Grundgebühr bekanntgegeben werden., damit die Bevölkerung informiert ist, dass auch das ASZ-Zell, Gerner, Sammelplatz Glas und Metall usw. in der Grundgebühr enthalten ist. Weiters soll man auch noch darüber informieren, dass die Abfallgrundgebühr und die Abfalllgebühr seit 2006 nicht mehr erhöht wurde. In der Gemeindezeitung soll die Erhöhung der Gebühren so dargestellt werden, dass man Grundgebühr und Abfallgebühr gesamt sehen muss und das nicht die Erhöhung der Abfallgrundgebühr alleine prozentuell dargestellt wird.

 

2009                                                                         bei Erhöhung Grundgebühr für 2010

Grundgebühr jährl      32,60                                     Grundgebühr neu        44,11

4-Wö Abfuhr jährl.     46,40                                     4-Wö Abfuhr              46,40

 

Summe jährl.               79,--                                       Summe neu                  90,51 =  + 14,57%

                                                                                                                                    + € 11,51

 

2009                                                                          bei Erhöhung 2010

Grundgebühr jährl.     32,60                                     Grundgebühr neu        44,11

2 Wö Abfuhr              98,80                                     2-Wö Abfuhr              98,80

 

Summe jährl.               131,40                                               Summe neu                  142,91= + 8,76%

                                                                                                                                     + € 11,51

 

 

Lt. Auskunft Köstlinger Walter liegt der Schnitt der Grundgebühr im Bezirk Schärding zwischen 100 bis 120 € plus 4.-wöchentliche Abfuhr.

 

 

Sollte aufgrund der neuen Berechnung der Abfallgebührenkalkulation 2011 weniger Kosten entstehen, soll die Abfallgrundgebühr auch wieder gesenkt werden. Damit ist man bei den Bürgern sicher glaubwürdiger. Weiters muss man immer wieder aufs Neue die Bürger zwecks Müllvermeidung informieren.

Vizebgm. berichtet von Vergleichszahlen in anderen Gemeinden. Es gibt völlig unterschiedliche Berechnungsmöglichkeiten. Gemeinde Zell hat überhaupt keine Grundgebühr, verrechnet pro Tonne 8,80, bei 2wöchiger Abfuhr in Zell auf 228, 80 in Riedau dazu  mit neuen Sätzen auf 142, und bei

bei 4wächige bei Zell 114 auf 93,51.

andres System Raab mit Grundgebühr und Abfuhrgebühr, Besonderheit, dass auch eine gestaffelte Grundgebühr. Bei 2wcöh. Abfuhr, bei 4-wöchiger Abfuhr und auch 6-wöchiger Abfuhr.

Bei auch

 

Sigharting: weil dort Obmann des BAV der  Bürgermeister war, einheitliche Grundgebühr von 52,50 und incl. Abfuhrgebühr für 90 l für jede Abfuhr, ….

 

Dorf an  der Pram:

 

Vorschlag mit einer Erhöhung von 14,-, im Vergleich mit anderen Gemeinden liegt Riedau sehr gut

 

Trilsam:

                        Pkt. 2. Erhöhung Biosackerl von € 8,-- auf € 9,--

 

Vom BAV wurde die Empfehlung ausgegeben, die Biosackerl von € 8,-- auf €9,-- jährlich zu erhöhen.

Seit dem Jahr 2002 wurden die Biosäcke nicht mehr erhöht.

Die Biosäcke kann sich jeder Gemeindebürger der den Biosack angemeldet hat nach seinem Bedarf am Gemeindeamt abholen.

Obmann stellt den Antrag über die Erhöhung.

Beschluss: 6 – ja Stimmen

 

 

 

 

                        Pkt. 3. Anlieferung Strauchschnitt für Firmen und Private Haushalte

 

Sachverhalt: In der letzten Umweltausschusssitzung wurde vereinbart, das Heckenrodungen von privaten Haushalten, Firmen und Gemeinde auf dem Sammelplatz der Gemeinde gelagert wird. Das Sammelgut wird von Hrn. Voraberger zu Rindenmulch geschreddert und von der Gemeinde zum Eigenbedarf verwendet. Der Obmann stellt eine weitere Variante vor.

Hr. Vogetseder von Raab(Biogasanlage) könnte sich vorstellen, das Material bei uns abzuholen. Dazu soll der Strauchschnitt jedoch so frisch wie möglich sein. Es würden uns keine Kosten entstehen.

Es wurde über den Sachverhalt diskutiert.

Der Vorschlag des Umweltausschusses wäre, alle 2 Varianten dieses Jahr je nach Anlieferung zu probieren

Weiters sollen Aufzeichnungen über die Menge der Anlieferung gemacht werden, damit wir eine Kontrolle haben, wie viel wir uns bei der Fa. Gerner dieses Jahr ersparen.

 

                        Pkt. 4. Allfälliges

Der Umweltausschussobmann verweist auf die Hui-Pfui-Aktion des BAV und stellt die Frage, ob wir daran teilnehmen. Der Ausschuss findet diese Aktion für gut und vereinbart den Termin für die Sammlung am 17.4.2010 um 8.30 h bei der Feuerwehr.

Der Obmann setzt sich mit den Schulen und Hrn. Köstlinger BAV bezüglich Hui-Pfui-Aktion noch in Verbindung.

 

Preiserhöhung Strauch- und Grünschnitt lt. ARGE-Kompost

Im Jänner 2009 wurden die Preise für Grün- und Strauchschnitt lt. Verbraucherpreisindex um 5,8 % erhöht. Da im Jahr 2009 keine Umweltausschusssitzung war, konnte die Verordnung nicht geändert werden. Es muss daher die Verordnung auch dahingehend geändert werden. Die Preise von 2009 wurden für 2010 nicht angehoben.

 

Der Obmann wird einen Film über die Humusgewinnung auf biologische Art organisieren.

 

Termin: Nächste Umweltausschusssitzung : 25.3.2010 um 19 Uhr am Gemeindeamt

 

 

Vizebgm. Kopfberger stellt an den Obmann die Frage, ob sie Vergleichszahlen von Nachbargemeinden erhoben haben. Dies wird vom Obmann Trilsam verneint.

Daraufhin berichtet Vizebgm. Kopfberger, er hat sich die Mühe gemacht, die Abfallgebühren der umliegenden vergleichbaren Gemeinden zu erheben:

Zell/Pram, Raab und Sigharting haben völlig unterschiedliche Systeme bei den Müllgebühren. Er hat herausgefunden, dass es in Zell/Pram keine Grundgebühr gibt, pro 90-Liter-Tonne kostet die Entleerung je € 8,80 und bei Umlegung auf eine 2wöchige Abfuhr ergibt dies jährlich pro Haushalt in Zell/Pram €  228,80, Riedau zum Vergleich bei 2wöchiger Abfuhr mit neuen Sätzen €  142,81; bei einer  4wöchigen Abfuhr  in Zell Gebühr von   €  114,40  und zum Vergleich Riedau neu mit 4wöchiger Abfuhr neu € 93,51.

Ein anderes System hat Raab; dort gibt es eine Grundgebühr und eine Abfuhrgebühr, die Besonderheit  ist die, dass auch die Grundgebühr gestaffelt ist, bei 2-wöchigen Entleerung € 62,-, bei 4wöchiger Entleerung   € 39,30 und 6wöchiger Entleerung €  28,61; die Jahres-Vergleichswerte sind also 2wöchiger Abfuhr  € 174,-- bei 4wöchigen € 96,-- . Auch bei diesen Vergleichswerten liegt Riedau noch darunter.

Sigharting, dort war der BAV-Obmann Bürgermeister, hat eine einheitliche Grundgebühr pro Haushalt von € 52,50 und incl. Abfuhr für die 90-Liter-Tonne je Abfuhr € 4,60, wir haben € 3,80 und bei einer 2wöchigen Abfuhr kommt man auf € 172,10 und 4wöchentliche Entleerung auf € 112,30. 

Es war ihm wichtig, dies anzuschauen, weil eine Erhöhung in Prozenten ausgedrückt für jeden hoch ist, wenn man aber die tatsächlichen Beträge mit anderen Gemeinden vergleicht, dann sind wir gut vergleichbar

Wenn man dann noch einen Vergleich mit Dorf/Pram zieht, dort beträgt die Grundgebühr € 40,-- und jede Abfalltonne kostet € 5,90, also eine 2wöchentliche Entleerung kostet im Jahr €  193,40 und 4wöchentliche Entleerung  € 116,70.  So stellt sich die Situation in den unmittelbaren und vergleichbaren Gemeinden dar.

 

Die Bürgermeisterin bedankt sich für den Bericht und für die Arbeit im Ausschuss. Die Schriftführerin des Umweltausschusses sagt auch, dass  sehr gute Arbeit im Ausschuss geleistet wird.

 

 

TOP. 8.) Änderung der Abfallgebührenordnung der Marktgemeinde Riedau.

           

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Der Umweltausschuss hat eine Erhöhung der Abfallgebühren beraten und aufgrund dieser Beratungen liegt nun der Entwurf der Gebührenordnung vor.

 

 

                                   Entwurf der

V E R O R D N U N G

 

 

des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 04.03.2010, mit der eine Abfallgebührenordnung erlassen wird.

 

Aufgrund des § 15 Abs. 3 Z. 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2008, BGBl. I Nr. 107/2007 i.d.g.F. und des § 18 des  O.Ö. Abfallwirtschaftsgesetzes 2009, LGBl. Nr. 71/2009 i.d.g.F.,  wird verordnet:

 

 

§ 2

Höhe der Gebühren

 

Die Abfallgebühr besteht aus der Grundgebühr und Mengengebühr:

 

I. Die GRUNDGEBÜHR beträgt jährlich:

                                                                                                                                            

            1.) für Haushalte:                                                                                                          neu    

            a) pro Haushalt                                                                                                € 32,60  44,11

            b) pro nicht bewohnten Hausobjekt (Kleinhausbauten)                 € 32,60  44,11

            2.) für Anstalten, Betriebe, gewerbliche Objekte, öffentliche Einrichtungen und

            sonstige Arbeitsstellen:

            a) pro 90-Liter Restabfall-Behälter                                                                    € 16,30  22,05

                zusätzlich pro 10 Mitarbeiter eine Erhöhung um €  16,30 22,05

            b) pro 800 Liter Restabfall-Container                                                     € 16,30 22,05

                zusätzlich pro 10 Mitarbeiter eine Erhöhung um €  16,30 22,05

            c) für Gaststätten je 30 Sitzplätze                                                                      € 16,30 22,05   

 

 

II. Die MENGENGEBÜHR beträgt für Haushalte, nicht bewohnte Hausobjekte   

    (Kleinhausbauten), für Anstalten, Betriebe, gewerbliche  Objekte, öffentliche  

    Einrichtungen und sonstige Arbeitsstellen:

 

 

1.) für die RESTABFALL-ABFUHR je Abfuhr

            a) pro 90-Liter Restabfall-Behälter                                                                                €    3,80

            b) pro 800-Liter Restabfall-Container                                                                  €  39,60

            c) je 60-Liter Abfallsack                                                                                    €    2,95

            d) je Wertmarke für einen 90-Liter Restabfall-Behälter                                        €    3,80

            e) je Wertmarke für einen 800-Liter Restabfall-Container                        €  39,60

 

2.) für die Anlieferung zur KOMPOSTIERUNG bei einer Jahresmenge von mehr als 5 m3

    die darüberliegende Menge:

a) Grün- bzw. geschredderter Baum- und Strauchschnitt pro m3              €   9,38  9,92

b) von unzerkleinertem Baum- und Strauchschnitt pro m3                       € 12,90  13,65

 

3.) für die BIOABFALL-ABFUHR (Küchenabfälle)

            Pauschalgebühr pro Jahr                                                                                  € 8,00 9,00

 

§ 3

Gebührenschuldner

 

Gebührenschuldner ist der Grundstückseigentümer; im Falle des Bestehens von Baurechten oder Nutzungsrechten ist der Bauberechtigte bzw. der Nutznießer zur Entrichtung der Gebühren verpflichtet.

 

§ 4

Beginn der Gebührenpflicht

 

Die Verpflichtung zur Entrichtung der Geldleistungen nach § 2 II. beginnt mit Anfang des Monats, in dem die Sammlung und Abfuhr von Abfällen von den jeweiligen Grundstücken erstmals stattfindet und endet mit Ende des Monats, in dem die Abmeldung von der Abfuhr des jeweiligen Abfallbehälters beim Marktgemeindeamt Riedau erfolgt. Die Berechnungsgrundlage für die Berechnung der Grundgebühr bilden die zum Stichtag 01.03. und 01.09. gemeldeten Haushalte.

 

§ 5

Fälligkeit

 

Die Gebühren nach § 2 sind vierteljährlich, und zwar jeweils am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. eines jeden Jahres zur Zahlung fällig. Die Geldleistung nach § 2 Pkt. II.1) c)bis e) sind beim Marktgemeindeamt Riedau sofort als Barerlag fällig. Die Geldleistung nach § 2 Pkt. II. 2) und 3) werden jährlich einmal zum 15.5. abgerechnet.

 

§ 6

Umstazsteuer

 

In den im § 2 geregelten Gebühren ist die Umsatzsteuer im gesetzlichen Ausmaß enthalten (Inklusivgebühr).

 

§ 7

Inkrafttreten

 

Diese Verordnung tritt mit 01.04.2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 02.02.2007 außer Kraft.

 

 

 

GV. Schabetsberger sagt, er möchte sich beim Vizebürgermeister bedanken, dass er Vergleichswerte eingeholt hat. Allerdings möchte er dazu noch Anmerkungen geben. Die Gemeinde ist verpflichtet kostendeckend zu arbeiten und keinen Gewinn zu machen. Er macht den Vorschlag, nicht ganz so stark zu erhöhen. Im Jahr 2010 gab es bei der Abfallwirtschaft ein ausgeglichenes Budget, die Kosten aus 2009 vom Kompostierer Gerner wurden für 2010 mitgenommen und das ist geteilt zu sehen. Die Kompostierung findet er gut, er glaubt aber, wir haben keine so hohe Erhöhung durchzuführen, mit einer geringeren Erhöhung finden wir das Auslagen. Wir haben ein kleineres Gemeindegebiet, deshalb auch weniger Ausgaben gegenüber anderen Gemeinden. Er stellt den Antrag, dass man die Grundgebühren von € 32,60  nur auf € 36,- erhöht.

 

Vizebgm. Kopfberger antwortet, dass die vorgeschlagenen neuen Gebühren wesentlich unter den Gebühren der umliegenden Gemeinden liegen.

 

Abschließend lässt die Bürgermeisterin über den Antrag von GV. Schabetsberger für eine Erhöhung der Grundgebühr auf € 36,- und die übrigen Erhöhung lt. Verordnungsentwurf und zwar ab 1.4.2010. mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: 25 JA-Stimmen

 

GV. Schabetsberger berichtet noch, er findet die „Hui pfui“ -Aktion  eigentlich für gut, aber er hat sie schon vor 25 Jahre gemacht und nach drei Jahren wieder damit aufgehört. Wir erzeugen in der Bevölkerung mit dieser Aktion das Gegenteil, weil die Leute kurz vorher Abfall in die Bäche hinein hauen. Es muss rigorose Strafen für Verfehlungen geben. Es ist nicht gut wenn diese Aktion angekündigt wird, weil damals fand man zwei Tage vor der Aktion Gerümpel am Bachufer.

GR. Trilsam wird aufgrund dieser Wortmeldung überlegen, ob die Gemeinde diese Aktion durchführt.

 

 

 

 

TOP. 9.) Genehmigung von Gemeindeförderungen für den Einbau erneuerbarer Energiegewinnungsanlagen und energiesparender Bauweise.

 

 

Die Bürgermeisterin ersucht den Obmann des Umweltausschusses Klaus Trilsam um Berichterstattung:

 

Folgende Ansuchen liegen vor:

 

Starzer Helmut und Manuela, Riedau, Achleiten 198

Einbau einer Solaranlage

Gemeindeförderung 25 % der Landesförderung, höchstens € 545,05

Landesförderung € 2.480,--, 25 % = 620,--, höchstens aber € 545,05

Landesförderung Wo-651221F, bezahlte Rechnung liegt vor.

 

Wagneder Stefanie, Riedau, Schwaben 10

Beheizungsanlage mit Biomasse

Gemeindeförderung 25 % der Landesförderung, höchsten € 363,36

Landesförderung € 2.200,--, 25 % = 550,-- höchstens aber € 363,36

Landesförderung Agrar51-405/027-2009-III/WU, bezahlte Rechnung liegt vor.

 

Stiglmayr Max, Riedau, Bayrisch-Habach 4

Einbau einer Solaranlage

Gemeindeförderung 25 % der Landesförderung, höchstens € 545,05

Landesförderung € 2.050,-, 25 % = € 512,50

Landesförderung W-6507091H, bezahlte Rechnung liegt vor.

 

 

GR. Trilsam stellt den Antrag auf Genehmigung der bekanntgegebenen Förderungen.

Die Bürgermeisterin lässt über diesen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

 

TOP. 10.) Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.

 

Die Bürgermeisterin ersucht den Obmann GV. Schabetsberger um den Bericht:

 

Sitzung des Wohnungsausschusses vom 14.12.2009:

 

            Pkt. 1. Information betreffend Wohnungsvergabe

 

Wohnungsausschussobmann GV. Franz Schabetsberger begrüßt alle Anwesenden und gibt bekannt, dass auf Grund der letzten Wohnungsvergabe, wo sich von beiden Wohnungswerbern nur einer mit Hauptwohnsitz angemeldet hat, bei der vorletzten Gemeinderatssitzung dies scharf kritisiert wurde.

Mittlerweile wurde dieser Mieter gezwungen sich mit Hauptwohnsitz anzumelden. Dieser hat sich am 12.11.2009 ordnungsgemäß angemeldet.

 

Damit dies in Zukunft nicht mehr passiert, sollen sämtliche Wohnungswerber bei einer Wohnungsausschreibung über die richtige Vorgangsweise schon vorher informiert werden.

 

 

INFORMATION BETREFFEND WOHNUNGSVERGABE

 

„Die Marktgemeinde Riedau hat das Vorschlagsrecht für die Vergabe von ISG-Wohnungen,

LAWOG-Wohnungen und GEMEINDE-Wohnungen.

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau hat für die objektive Vergabe von Wohnungen durch die Gemeinde Riedau Richtlinien beschlossen.

 

Auszug aus den Richtlinien:

Um eine einheitliche Berücksichtigung der sozialen Kriterien für die Wohnungsvergabe sicherzustellen sind folgende Punkte zu beachten und zu bewerten:

Weitere Bestimmungen:

Nach erfolgter Wohnungsvergabe durch die Gemeinde Riedau muss der jeweilige Mietvertrag mit der ISG der LAWOG oder der GEMEINDE vom Antragsteller und der weiteren Person (Ehegatte oder Lebensgefährte) laut Wohnungsansuchen abgeschlossen werden.

Selbstverständlich müssen alle Personen (laut Wohnungsansuchen) bei Bezug der Wohnung mit HAUPTWOHNSITZ angemeldet werden.

Anmeldung von Nebenwohnsitz wird nicht akzeptiert.“

Der Vorsitzende lässt abstimmen, ob in Zukunft dieses Informationsschreiben bei jeder Wohnungsausschreibung an die Wohnungswerber übermittelt wird.

Beschuss:       Alle Mitglieder des Wohnungsausschusses sind für diese Vorgangsweise

 

 

 

Pkt. 2. Beratung und Beschlussfassung über einen Wohnungstausch im LAWOG-Wohnblock in der Pittnerstraße 45

 

Am 02.12.2009 hat die Familie ***anonymisiert*** um die Genehmigung eines Wohnungstausches im LAWOG-Wohnblock in der Pittnerstraße 45 angesucht.

 ***anonymisiert*** derzeit wohnhaft in der Wohnung Nr. 1 mit 79,42 m² möchten gerne in die Wohnung vom Sohn  ***anonymisiert*** derzeit wohnhaft in der Wohnung Nr. 2 mit 26,65 m² einziehen.

 ***anonymisiert*** würde dann mit seiner Freundin und seinem Bruder  ***anonymisiert*** in die große Wohnung Nr. 1 einziehen.  ***anonymisiert*** würde sich an den Mietkosten für die größere Wohnung beteiligen.

Das Ehepaar  ***anonymisiert*** kann sich die große Wohnung nicht mehr leisten und für sie wäre die kleine Wohnung gerade recht.

Nach Rücksprache mit der LAWOG steht einem Wohnungstausch nichts im Wege, wenn die Gemeinde dafür ist.

Bezüglich Kaution (ja oder nein?) wird sich das die LAWOG mit den Mietern selber ausmachen

Der Obmann stellt den Antrag diesen Wohnungstausch zu genehmigen.

Beschluss:      Alle Mitglieder des Wohnungsausschusse sind für diesen Wohnungstausch der  ***anonymisiert*** .

 

 

Pkt. 3. Vergabe der Mietwohnung im ISG-Wohnblock in 4752 Riedau, Zellerstraße 40, Wohnung Nr. 20 im 2. Stock (1 Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 80,89 m2 

 

Für diese Mietwohnung liegen 2 Ansuchen vor.

Es werden die vorliegenden Ansuchen durchbesprochen und die Punkte nach den Richtlinien für die Objektive Vergabe von Wohnungen vergeben.

 ***anonymisiert***             60 Punkte

 ***anonymisiert***            50 Punkte

Anschließend stellt Wohnungsausschussobmann GV. Franz Schabetsberger den Antrag, die freie ISG-Wohnung Nr. 20 in der Zellerstraße 40

an  ***anonymisiert*** zu vergeben.

Ersatz wäre Frau  ***anonymisiert*** .

Beschluss:      Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgte per Handheben.

 

 

Pkt. 4. Vergabe der Mietwohnung im ISG-Wohnblock in 4752 Riedau, Zellerstraße 41 Wohnung Nr. 6 im 1. Stock (2 Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 99,01 m2

 

Für diese Mietwohnung liegt nur ein Ansuchen vor.

 ***anonymisiert***   55 Punkte

Anschließend stellt der Obmann den Antrag, die freie ISG-Wohnung Nr. 6 in der Zellerstraße 41

an die Ehegatten  ***anonymisiert*** zu vergeben.

Beschluss:      Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgte per Handheben.

 

                                   Pkt. 5. Allfälliges

 

Es wird angeregt, dass bei einer der nächsten Gemeinderatssitzungen die Übertragungsverordnung für den Wohnungsausschuss geändert wird.

Derzeit ist es so, dass der Gemeinderat die Wohnungsvergabe noch absegnen muss, obwohl die neuen Mieter schon lange in der neuen Mietwohnung wohnen.

Sollte bei der Wohnungsausschusssitzung kein einstimmiger Beschluss bei einer Wohnungsvergabe zu Stande kommen, wird der Gemeinderat mit der Wohnungsvergabe beauftragt.

 

Bericht von Elisabeth Obernhumer als Vorsitzende:

Sitzung des Wohnungsausschusses vom 18.2.2010

 

Pkt. 1. Vergabe der Mietwohnung im Gemeindewohnhaus in 4752 Riedau, Pomedt 3, Wohnung Nr. 1 im Erdgeschoß (kein Kinderzimmer); Wohnfläche 54 m2 .

 

Für diese Mietwohnung liegen 20 Ansuchen vor.

Es werden die vorliegenden Ansuchen durchbesprochen und die Punkte nach den Richtlinien für die Objektive Vergabe von Wohnungen vergeben.

 

Punktevergabe:  ***anonymisiert***

 

 

Anschließend stellt Wohnungsausschussobmann-Stellvertreterin GR. Elisabeth Obernhumer den Antrag, die freie GEMEINDEWOHNUNG Nr. 1 in Pomedt 3

an  Herrn M***** D******** zu vergeben.

Ersatz wäre Herr D***** P*****.

Beschluss:      Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgte per Handheben.

 

                        Pkt. 2. Allfälliges

Keine Wortmeldungen.

 

 

 

GR. Tallier sagt, sie glaubt, dass die  Punktevergabe  bei der Wohnung in Pomedt nicht gepasst hat und sie bittet, dass es nochmals nachkontrolliert wird.

 

GR. Ebner Brigitte berichtet, sie konnte die Punktevergabe während der Sitzung nicht nachvollziehen, weil Frau Obernhumer die einzelnen Punkte viel zu schnell abgehandelt hat. Dies wurde von GR. Tallier bestätigt.

 

GR. Obernhumer sagt, sie hat sich für diese Sitzung als Obmannstellvertreterin vorbereitet, ihr Zettel hat aber mit den dann besprochenen Punkten nicht übereingestimmt.

 

GR. Payrleitner sagt,  P***** D***** hätte  Punkte für eine  jederzeit kündbare Wohnung bekommen müssen. Sein Vater zieht aus der ISG-Wohnung aus und für ihn ist diese Wohnung zu teuer.

 

GV. Schabetsberger antwortet, es gibt ein eindeutiges Punktevergabesystem. Er hat das Recht als Sohn in dieser Wohnung zu bleiben. Ob er sich es leisten kann ist eine andere Sache. Wohnungsverlust ist laut den Richtlinien erst dann, wenn er richtig ausziehen muss.

 

Bürgermeisterin Scheuringer: es geht um Wohnungsverlust, das steht bei den Anmerkungen des Wohnungsansuchens.

Dies wird von GV. Schabetsberger nicht anerkannt.

 

GR. Probst berichtet, wenn man eine ISG-Wohnung kündigt, muss bereits bei Kündigung hineingeschrieben werden, dass der Familienangehörige als Nachmieter drinnen bleibt.

 

Es folgt eine Diskussion über Geheimhaltung von Diskussionen im Wohnungsausschuss, ebenso über die einzelnen Punktevergaben.

 

GV. Windhager: auch für Vereinstätigkeit hätte es Punkte gegeben, dies träfe auf P***** D***** zu.

 

GV. Schabetsberger, diese Punktevergabe  trifft auch auf Schabetsberger (gemeint ist sein Stiefsohn D******** M*****)  zu.

 

 

TOP. 11.) Vergabe einer gemeindeeigenen Wohnung und von ISG-Wohnungen.

 

GV. Schabetsberger stellt als Obmann des Wohnungsausschusses folgenden Antrag:

 

Genehmigung der Wohnungsvergaben, so wie sie im Wohnungsausschuss beschlossen wurde mit einem Beschluss und zwar:

 

Wohnungstausch der Familie  ***anonymisiert*** im LAWOG-Wohnblock in der Pittnerstraße 45;

 

Vergabe der Mietwohnung im ISG-Wohnblock in 4752 Riedau, Zellerstraße 40, Wohnung Nr. 20 im 2. Stock (1 Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 80,89 m2:

an Frau  ***anonymisiert*** zu vergeben; Ersatz wäre Frau  ***anonymisiert*** .

 

 

Vergabe der Mietwohnung im ISG-Wohnblock in 4752 Riedau, Zellerstraße 41 Wohnung Nr. 6 im 1. Stock (2 Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 99,01 m2:

an die Ehegatten  ***anonymisiert***

 

 

 

Vergabe der Mietwohnung im Gemeindewohnhaus in 4752 Riedau, Pomedt 3, Wohnung Nr. 1 im Erdgeschoß (kein Kinderzimmer); Wohnfläche 54 m2:

an  Herrn M***** D******** zu vergeben; Ersatz wäre Herr D***** P*****.

 

 

Die Gemeinderatsmitglieder Franz Schabetsberger, Brigitte Schabetsberger und Daniel Probst erklären sich für befangen.

 

Beschluss: 22 JA-Stimmen, 3 Gemeinderäte sind befangen.

 

 

 

Dringlichkeitsantrag: Genehmigung eines Mietsvertrages für die Wohnung Nr. 1 im Gemeindewohnhaus Pomedt 3

 

Die Bürgermeisterin bringt den Sachverhalt bekannt:

 

Für den neuen Mieter M***** D******** wurde ein Mietvertrag im Entwurf erstellt:

 

M I E T V E R T R A G

 

abgeschlossen am unten festgesetzten Tag zwischen der Marktgemeinde Riedau  als Vermieter einerseits, in der Folge kurz Vermieter genannt, und Herrn M***** D********, geb. ********, als Mieter andererseits, in der Folge kurz Mieter genannt, wie folgt:

 

I.

Die Marktgemeinde Riedau vermietet und der Mieter mietet die im Hause Pomedt  Nr. 3 die Wohnung Nr. 1 im Untergeschoß linksseitig gelegene Wohnung mit einem Flächenausmaß von 54 m2, bestehend aus 1 Vorraum, 1 Küche, 1 Wohnzimmer, 1 Schlafzimmer, 1 Abstellraum, 1 Bad. Verbunden mit diesem Mietrecht wird dem Mieter zur Benützung ein eigener abschließbarer Kellerraum, zu zweit mit einer Nebenpartei ein Kellervorraum und das Mitbenutzungsrecht des Dachbodens, der Waschküche und des Hausgartens nach Maßgabe der Hausordnung eingeräumt.

 

II.

Der Mieter wird das vertragsgegenständliche Mietobjekt ausschließlich für Wohnzwecke verwenden. Jede andere Verwendung, jede bauliche Maßnahme und jede Installationsmaßnahme, welcher Art und welchen Umfanges auch immer, bedarf vor Inangriffnahme der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.

 

III.

 (1) Für das unter Punkt I. dieses Mietvertrages näher bezeichnete Mietobjekt wird zwischen den Vertragsparteien ein monatlicher Hauptmietzins im Sinne des § 15(1)Zi.1 MRG im Betrag von € 148,50  (Euro einhundertachtundvierzig 50/100) vereinbart.

Zu diesem Hauptmietzins ist die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe  (mit derzeit 10%) gem. § 15 (2) MRG zu entrichten. Der Hauptmietzins einschließlich Umsatzsteuer ist am 15. eines Monats im vorhinein porto- und spesenfrei auf das Konto der Marktgemeinde Riedau, Nr. 13300-000729 bei der Sparkasse OÖ, Gst. Riedau zu überweisen.

 

 (2) Als Mietzinsnebenkosten sind gem. § 15(1)Zi.2-4  MRG die auf den gegenständlichen Mietgegenstand entfallenden Betriebskosten und laufenden öffentlichen Abgaben im Sinne der §§ 21 bis 25 MRG. anteilsmäßig neben dem Hauptmietzins zu entrichten; der Mieter stimmt dem Abschluß einer Sturmschaden-,Glasbruch- und Wasserleitungsschadenversicherung für das gegenständliche Haus im Sinne des § 21 (1) Zi.6 MRG. zu und anerkennt diese Versicherungskosten als Betriebskosten. Die Mietzinsnebenkosten sind gemäß § 17 MRG. auf Grund der Jahresabrechnung des Vorjahres in monatlichen Pauschalbeträgen gleichzeitig mit dem Hauptmietzins am 15. eines Monats im vorhinein auf das bereits angegebene Konto der Marktgemeinde Riedau zu bezahlen. Die Jahresrechnung der Mietzinsnebenkosten erfolgt jährlich im nachhinein bis zum 30.Juni eines jeden Jahres. Für den Fall, daß die Bildung von Rücklagen im Sinne des § 45 MRG notwendig ist bzw. zur Durchführung von Erhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten ein Darlehen aufgenommen wird, sind diese Kosten vom Mieter anteilsmäßig zusätzlich zum Hauptmietzins in monatlichen Teilzahlungen zu leisten.

 

 (3) Weiters ist der auf den Mietgegenstand entfallende Anteil für besondere Aufwendungen im Sinne des § 15 (3) und § 24 MRG  zu entrichten.

 

 (4) Die Kosten für die Beheizung des Mietobjektes, die Kosten für den Bezug von elektrischer Energie, von Gas, die Telefongebühren udgl. bzw. die Kosten für die Reinigung des Mietobjektes hat der Mieter aus eigenem zu tragen.

 

 (5) Der Hauptmietzins nach Abs. 1 ist wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index.

 

Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat März 2009 verlautbarte VPI 2005 mit 107,2 Pkt.

 

Wertanpassung erfolgt dergestalt, dass die jeweils für den Monat März eines jeden Jahres verlautbarten Indexzahlen zueinander in Relation gesetzt werden, wobei die jeweils zuletzt verlautbarte Indexzahl die Grundlage für die Berechnung der Wertbeständigkeit bildet.

Der Hauptmietzins ist zur Anpassung an die aufgezeigte Indexentwicklung entsprechend jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres zu ändern.

 

 (6) Zum Zwecke der Gebührenbemessung werden die vom Mieter zu leistenden Mietzinsnebenkosten einvernehmlich mit derzeit € 70,-- (EURO siebzig) inklusive Umsatzsteuer monatlich festgestellt.

 

(7) Die Vertragsparteien stellen einvernehmlich fest, dass der vereinbarte Hauptmietzins als angemessen gilt.

 

IV.

Das vertragsgegenständliche Mietverhältnis beginnt am 01. März 2010 und wird unbefristet abgeschlossen. Beide Vertragsteile können den Vertrag schriftlich kündigen, und zwar zum Monatsletzten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Kündigung hat auf Grund der derzeit geltenden Bestimmungen zu erfolgen. Eine einvernehmliche Lösung des Mietverhältnisses ist dessen ungeachtet jederzeit möglich. Die Vertragsparteien sind aber auch berechtigt, das gegenständliche Mietverhältnis aus Gründen der §§ 1117 und 1118 ABGB zu lösen.

 

V.

Der Mieter hat die vertragsgegenständliche Wohnung in einem ordentlichen und gebrauchsfähigen Zustand übernommen. Der Vermieter übernimmt jedoch keine Gewähr für eine bestimmte Größe und sonstige bestimmte Eigenschaft des Mietobjektes.

 

VI.

Der Mieter verpflichtet sich, das vertragsgegenständliche Mietobjekt sowie alle in diesem Mietobjekt enthaltenen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, die in einer diesem Vertrag angeschlossen Inventarliste aufgezählt und beschrieben sind und der mietenden Partei kostenlos zur Benützung überlassen wurden, in einem guten und brauchbarem Zustand zu erhalten, besonders zu schonen bzw. zu pflegen und alle wie immer geartete Schäden, welche durch Zufall oder sonstwie entstehen, unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen.

 

Schäden, die durch natürliche Abnützung an der Wohnung sowie an den Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen entstehen, hat der Mieter auf seine Kosten zu beheben bzw. zu ersetzen.

Der Vermieter verpflichtet sich, Erhaltungsarbeiten im Umfang des § 3 MRG. in notwendigem Ausmaß durchzuführen.

 

VII.

Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist das gegenständliche Mietobjekt und die zum Gebrauche überlassenen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in ordentlichem, brauchbarem und vollständigem Zustand zurückzugeben. Die vom Mieter getätigten Investitionen, welcher Art auch immer, gehen, soweit sie nicht ohne Verletzung der Substanz des Mietobjektes entfernt werden können und zwischen den Vertragsparteien keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden, ohne Kostenersatz in das Eigentum des Vermieters über.

Abhanden gekommene oder nicht mehr brauchbare Einrichtungsgegenstände und Ausstattungsgegenstände sind durch neue Gegenstände auf Kosten des Mieters zu ersetzen.

 

VIII.

Aus zeitweiligen Störungen der Zuleitung von Wasser, Strom sowie der Kanalisation udgl. kann der Mieter keine Rechtsfolgen gegen den Vermieter ableiten.

 

IX.

Der Vermieter ist berechtigt, Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Mietobjektes oder zur Abwendung von Gefahren notwendig werden, auch ohne Zustimmung des Mieters vorzunehmen. In diesem Zusammenhang ist der Vermieter berechtigt, das Mietobjekt selbst oder durch einen Bevollmächtigten zu angemessener Zeit und gegen vorherige Ankündigung zu Kontrollzwecken zu betreten.

 

X.

Das Halten von Hunden und Kleintieren jeder Art ist in den Mieträumen verboten.

 

XI.

An die vorhandene Gemeinschaftsantenne ist anzuschließen.

 

XII.

Eine Weitervermietung ist verboten. Eine Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Diese kann aus wichtigen Gründen die Untervermietung untersagen.

 

XIII.

Die Hausordnung hat der Mieter zur Kenntnis genommen und verspricht die gewissenhafte Erfüllung derselben und erklärt sich einer etwaigen künftigen Neuregelung der Hausordnung durch den Vermieter einverstanden.

 

XIV.

Die mit diesem Vertrag verbundenen Steuern, Kosten, Gebühren, Abgaben udgl. trägt der Mieter allein und aus eigenem.

 

XV.

Dieser Mietvertrag wird in zwei Gleichschriften ausgefertigt, von denen eine der Vermieter und eine der Mieter erhält.

 

XVI.

 

Der vorliegende Mietvertrag wurde vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am …. genehmigt.

 

 

Inventarliste zu Okt. VI dieses Vertrages:

1 Bewegliche Ausstattungs- u. Einrichtungsgegenstände:

            1 Stk. 90 l Abfalltonne  Plastik

            2 Stk. Haustürschlüssel, 3 Wohnungsschlüssel, 1 Kellerschlüssel

 

2. Fest verbundene Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände:

            1 Keramikwaschbecken mit Armatur

            1 Keramiktoilette mit Spüle

            1 Dusche mit Duschkabine

            1 Elektroboiler

            1 Gastherme

 

 

 

Die Bürgermeisterin stellt den Antrag,  ggst. Mietvertrag zu genehmigen. Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen.

 

Beschluss: Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

TOP. 12.) Bericht der Bürgermeisterin.

 

 

Bei der Dorfer-Kreuzung kommt ein Kreisverkehr, es erfolgte durch die Landesbeamten die Planvorstellung und Besprechung mit den Anrainern. Voraussichtlich ist im Jahr 2011 Baubeginn.

Auch angesprochen wurde an diesem Tag die Billa-Kreuzung, wir wollen dort einen Kreisverkehr und dieser muss einen 35 m Radius haben; es muss nun ein Gespräch geben mit Landesrat Hiesel wegen finanzieller Mittel; die Firma Billa muss noch in diesem Jahr eine Entscheidung bekommen.

 

Am 25.2. erfolgte eine Begehung bezüglich einer  Abbiegespur auf der B137 Richtung Habach. Die Bürgermeisterin ersuchte um den Obmann des Bauausschusses um einen kurzen Bericht.

GV. Ortner sagte dazu, es eine Unterschriftenliste für die Errichtung einer Abbiegespur zustande gekommen ist. Die Auskunft des Landes ist, wenn wir eine Abbiegespur wollen, muss die Gemeinde die Kosten übernehmen, bis zu €  400.000,--. Dies kann sich die Gemeinde nicht leisten und die Gemeinde ersuchte die Bezirkshauptmannschaft um Überprüfung der Verkehrssituation. Diese ergab, dass wir die Kreuzung mit Verkehrszeichen  sichtbarer machen; der Wegzeiger Habach wird nun neu rückstrahlend gemacht und im Sommer wird auf der Fahrbahn bei den beiden letzten Mittelstreifen vor der Kreuzung je ein Pfeil nach links aufgespritzt. Wir haben keine Chance für eine Geschwindigkeitsbeschränkung, so der Obmann des Bauausschusses.  

 

Am 5.2. war  Landesrat Stockinger in Schärding, die Bürgermeisterin hatte Zeit für ein kurzes Gespräch;  unter anderem hat er ihr die Zusicherung für finanzielle Mittel für Akustikmaßnahmen in Höhe von € 10.000,- für den Pramtalsaal gegeben. Der Bauhofbau sollte ja lt. Schreiben erst 2012 beginnen und deshalb hat sie ihm mitgeteilt, dass wir nun mit den Beratungen für den Ankauf des Kommunalfahrzeuges beginnen, den er ja zugesagt hatte; diesen Ankauf hat er nun wieder zurückgenommen und er fordert eine Reparatur, aber vielleicht beginnen wird nun mit dem Bauhof bereits 2011.

 

Der Vertreter der ÖBB und des Landes OÖ. war hier und haben mitgeteilt, dass die Aktion betreffend  Lärmschutzmaßnahmen endgültig beendet ist.

 

Frau Direktor Perndorfer von der Hauptschule hat eine Umfrage gestartet bezüglich der Teilnahme an der Schülerausspeisung. Ergebnis:

Teilnehmer am Montag 109, Dienstag 99, Mittwoch 95, Donnerstag 102 und Freitag 81; 12 Schüler, die bisher gegangen sind, haben sich nun tageweise angemeldet, 2 haben sich gänzlich abgemeldet.  33 haben sich für 1 bis 3 Tage neu angemeldet.

 

Ein Brief an die Hundbesitzer wird nun ausgeschickt, denn im Marktbereich und z.B. verschiedenen Straßen gibt es sehr viele „Hundstrümmerl“.

 

Ab 1.5. wird bei der Trafik Markl der Vertrieb von Tabak eingestellt, die  Monopolverwaltung begutachtet zur Zeit neue Standorte, ein Trafikant wird gesucht.

 

 

 

TOP. 13.) Allfälliges.

 

Vizebürgermeister Kopfberger berichtet, dass sein Dienstverhältnis mit 28.2.2010 ausgelaufen und lt. allgemeinen Pensionsgesetz darf er nur mehr im Rahmen der Geringfügigkeit dazuverdienen. Er hat nun formalrechtlich eine Verzichtserklärung auf einen Teilbetrag gestellt. Diese Verzichtserklärung wird beim Land vorgelegt und wenn kein ablehnender Bescheid kommt, beträgt die Aufwandsentschädigung für ihn künftig € 366,33. Das heißt,  er macht die Arbeit etwas günstiger und die Gemeinde spart Geld.

 

GV. Windhager sagt, es gibt eine  Einladung von der Bezirkshauptmannschaft Schärding betreffend Infos über EU-Mittel für Jugendarbeit. Der Termin für den Vortrag ist am Dienstag um 18:00 Uhr auf Bezirkshauptmannschaft Schärding.  

 

GV. Ruhmanseder bemängelt die Öffnungszeiten der Sauna.

 

 


 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die vorherige Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 10.12.2009 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 22.35 Uhr.

 

 

 

 

..........................................................                ........................................................

                     (Vorsitzende)                                                     (Schriftführer)

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde und diese Verhandlungsschrift daher im Sinne des § 54 (5) OÖ. Gem0 1990 als genehmigt gilt.

 

Riedau, am ……………………………..                                             Die Vorsitzende (ÖVP):

 

 

 

 

 

 

…………………………………………………………………….                      …………………………………………………………

Gemeinderat SPÖ          Schabetsberger                         Gemeinderat FPÖ Ruhmanseder

 

 

 

 

……………………………………………………………………

Gemeinderat GRÜNE  Sperl