Lfd.Nr. 9 Jahr 2010
VERHANDLUNGSSCHRIFT
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 23. September 2010.
Tagungsort: Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.
Anwesende:
01. Bürgermeisterin Berta Scheuringer als Vorsitzende
02. Vizebgm. Karl Kopfberger 15. GR. Ing. Johann Unterortner
03. GR. Kraft Wolfgang 16. GV. Ruhmanseder Heinrich
04. GR. Payrleitner Gerhard 17. GR. Heinzl Brigitte
05. GR. Trilsam Klaus 18. GR. Desch Michael
06. GR. Mayrhuber Andrea 19. GR. Probst Daniel
07. GR. Ebner Brigitte 20.
08. GR. Mitter Klaus 21.
09. GV. Schabetsberger Franz 22.
10. GV. Ortner Günter 23.
11. GV. Arthofer Franz 24.
12. GR. Eichinger Karin 25.
13. GR. Obernhumer Elisabeth
14. GR. Schärfl Michael
Ersatzmitglieder:
GR. Ebner Richard für GV. Windhager Reinhard
GR. Berghammer Gerhard für GR. Tallier Monika
GR. Mitterhauser Tanja für GR. Berghammer Peter
GR. Kolic Raphael für GR. Sperl Ernst
GR. Daxl Hermann für GR. Schroll Andreas
GR. Milla Günther für GR. Jebinger Erwin
Die Leiterin des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina
Sonstige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):
Es fehlen:
entschuldigt: unentschuldigt:
GV. Windhager Reinhard
GR. Tallier Monika
GR. Berghammer Peter
GR. Sperl Ernst
GR. Schroll Andreas
GR. Jebinger Erwin
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):
AL
Katharina Gehmaier
Die Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass
a) die Sitzung von der Bürgermeisterin einberufen wurde;
b) die Verständigung hierzu
gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an
alle Mitglieder
bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am
unter Bekanntgabe
der Tagesordnung erfolgt ist;
der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan (§ 54 Abs. 1 OÖ. GemO 1990) enthalten ist und die Verständigung hiezu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 14.9.2010 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage
öffentlich kundgemacht wurde;
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;
d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 08.07.2010 bis zur heutigen
Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift von jenen Gemeinderatsmitgliedern und Ersatzmitgliedern, welche an der betreffenden Sitzung teilgenommen haben bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.
e) Folgender
Dringlichkeitsantrag gemäß § 46 Abs. 3 OÖ. Gem0 1990 eingebracht wurde.
Grundsatzbeschluss für die Haftungsübernahme für einen Kredit zum Ankauf eines Kommandofahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Riedau
Beschluss: einstimmige Annahme für die Aufnahme in die Tagesordnung.
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:
Bürgerfragestunde: 2 Zuhörer (S*****, P*****), keine Fragen
Tagesordnung:
Dringlichkeitsantrag Pkt. 11.: Grundsatzbeschluss für die Haftungsübernahme für einen Kredit zum Ankauf eines
Kommandofahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Riedau
TOP. 1.) Bericht des Obmannes des Familienausschusses
Nachdem der Obmann zu dieser Sitzung verhindert ist, ersucht die Bürgermeisterin GR. Mitter um den Bericht.
Sitzung des Familienausschusses am 17.6.2010
Pkt. 1.) Freibad Saison 2010; Beratung der offenen Punkte
Besprechungspunkte:
AL Gehmaier gibt die bisher verkauften Saisonkarten bekannt:
Familienkarte groß ist derzeit bei Nr. 173 (wird für jeden einzelnen Badebenützer ausgestellt), durchschnittlich kann man hier für „eine Familie“ mit 3 Personen 2 Karten im vorigen Jahr
Familienkarte groß bei Nr. 83, durchschnittlich 4 Personen 58
Kinder : 84 Stück 121
Pensionisten und Jugend: 26 Stück 23
Erwachsene: 30 Stück 50
es wird vom Bademeister geschätzt, dass erst 2/3 der Saisonkarten gekauft sind;
Anfrage bez. eines Tarifes für Behinderte wird diskutiert; dabei wird festgestellt, dass unser Freibad nicht behindertengerecht ist, da nicht einmal das Sportbecken erreicht werden kann.
GV. Windhager: Die Eröffnungsfeier für die Freibadrutsche ist abgesagt: LR Sigl kann den Termin nicht wahrnehmen, vom Land OÖ. wurde der Termin an LR Stockinger weitergegeben.
Er hat beim Büro LR Stockinger angerufen und gesagt, wir haben kein Geld für eine Eröffnungsfeier; die Mitarbeiterin im Büro LR Stockinger sagte, wir dürfen kein Geld ausgeben, wenn wir keines haben; dann hat er nachgefragt, ob eine Eröffnung unbedingt erforderlich ist, weil die Rutsche schon in Betrieb ist; das Büro Stockinger sieht es auch so, dass diese Eröffnungsfeier abgesagt werden kann.
Einhellige Meinung der Mitglieder des Familienausschusses: Eröffnung nicht mehr erforderlich.
GV. Windhager: Laminiergerät wurde für die Saisonkarten angekauft. Wird allgemein für gut befunden.
GV. Windhager: Werbung für das Freibad. Grafische Darstellung wird beraten; GV. Windhager arbeitet die Vorschläge ein und schickt ein Rundmail zu Begutachtung.
AL Gehmaier berichtet von der roten Rutsche, dass sie aufpoliert werden muss. Ob nächstes Jahr dieses Problem wieder besteht, kann noch nicht gesagt werden.
GV. Windhager: für Werbemaßnahmen Freibad stehen noch € 1.000,-- zur Verfügung; vielleicht zusätzliche finanzielle Mittel durch Werbung von Energy Fitness.
Postwurfsendung soll ergehen an die Gemeinden Riedau, Zell/Pram, Altschwendt, Kallham, Neumarkt, Dorf an der Pram, Pram, Taiskirchen, Lambrechten, Wendling, Andrichsfurth, Raab, Andorf; bei der Post wird bez. der Kosten nachgefragt, es wird dann je nach Postgebühr entschieden, welche Gemeinden den Postwurf erhalten.
GV. Windhager setzt sich mit den lokalen Zeitungen bez. Gratiswerbung in Verbindung.
TOP. 2.) Spielplatz Pomedt
Heute wurden die Spielgeräte in Pomedt aufgestellt, im Anschluss an die Sitzung sollen diese angeschaut werden; die Gestaltung der Pergula ist noch offen. Hr. Waldenberger hat Prospekt über eine Pergula, die relativ geschlossen ist, dies findet der Obmann aber nicht gut. Die Mitglieder schließen sich der Meinung des Obmannes an. Daher soll Herr Waldenberger neue Vorschläge an den Obmann vorgelegen, die dann wieder im Familienausschuss beraten werden.
TOP. 3.) Allfälliges
Keine Wortmeldungen
Neue Infos vom Gemeindeamt:
veranschlagte Einnahmen Freibad EUR 24.000,--
tatsächliche Einnahmen Freibad EUR 29.600,--
Austausch der Speedrutsche wegen „Farbfehler“.
Die Bürgermeisterin bedankt sich für den Bericht.
TOP. 2.) Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.
Die Bürgermeisterin ersucht Obmann GV. Schabetsberger um den Bericht.
Sitzung Wohnungsausschuss am 9.8.2010:
1.Stock, (2 Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 98,39 m² ;
2.Stock, (1 Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 90,21 m²
;
1.Stock, (1 Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 81,96 m² ;
Erdgeschoß, (1 Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 80,73 m² ;
1.Stock, (1 Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 72,41 m² ;
Ergebnis:
***anonymisiert*** mit Wohnung ***anonymisiert*** ; wurde einstimmig genehmigt.
1.Stock, (2 Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 98,39 m² ;
Einstimmige Vergabe an ***anonymisiert*** aus Zell/Pram
2.Stock, (1 Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 90,21 m²
;
Ersatz: ***anonymisiert***
1.Stock, (1 Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 81,96 m² ;
Einstimmige Vergabe an ***anonymisiert***
Ersatz ***anonymisiert***
5. Vergabe einer Mietwohnung im ISG-Wohnblock in 4752 Riedau, Zellerstraße 40, Wohnung Nr. 16 im
Erdgeschoß, (1 Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 80,73 m² ;
Einstimmige Vergabe an ***anonymisiert***
Ersatz: ***anonymisiert***
6 Vergabe einer Mietwohnung im ISG-Wohnblock in 4752 Riedau, Zellerstraße 45, Wohnung Nr. 7 im
1.Stock, (1 Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 72,41 m² ;
Einstimmige Vergabe an ***anonymisiert***
Ersatz: ***anonymisiert***
Die Bürgermeisterin bedankt sich beim Obmann für den Bericht.
TOP. 3.) Genehmigung der Vergaben von ISG-Wohnungen
Die Bürgermeisterin erteilt an den Obmann des Wohnungsausschusses das Wort.
GV. Schabetsberger stellt den Antrag, so wie im vorherigen Punkt berichtet, die Wohnungen an die bekannt gegebenen Personen zu vergeben.
Beschluss: einstimmige Annahme des Antrages; die Abstimmung erfolgte mittels Handzeichen.
TOP. 4.) Genehmigung des ÖBB-Schnupper-Tickets für Riedauer Gemeindebürger.
Die Bürgermeisterin berichtet, dass GV. Franz Schabetsberger in der letzten Sitzung beantragt hat, dass in dieser Gemeinderatssitzung die Einführung eines ÖBB-Schnupper-Ticket beraten und beschlossen wird. Sie ersucht ihn um Berichterstattung.
GV. Schabetsberger berichtet, dass Frau Amtsleiter Gehmaier verschiedene Stellen diesbezüglich befragt hat. Sie hat folgende Auskunft erhalten:
Auskunft vom OÖ. Verkehrsverbund:
Das Schnupperticket über die Gemeinde ist relativ einfach zu handhaben; die Gemeinde ordert beim Verkehrsverbund, ein, zwei oder drei Monatstickets; nach Linz kostet ein Monatsticket von Riedau € 105,70 + Kernzone € 20,20, also gesamt € 125,90; nach ein paar Tagen schickt sie die Monatskarte der Gemeinde zu; diese Monatskarte ist auf jeden Gemeindebürger übertragbar, steckt in einer Plastikhülle und in einer Schutzhülle mit „Schnupperticket Riedau“.
Gemeinden verlangen € 2,- bis 5,- pro Fahrt/Tag; Riedau-Linz-Riedau ist eine teure Karte, da kann die Gemeinde sicherlich einen Kostenbeitrag überlegen.
Von Monat zu Monat kann die Gemeinde die Anzahl der Monatskarten ändern oder aufhören; der Verkehrsverbund ruft jeden Monat an und fragt nach, ob es Änderungen gibt.
Erfahrungen aus Andorf:
Gemeinde hat 2 Tickets angekauft; der Benützer zahlt pro Tag € 4,--, wobei Samstag/Sonntag als 1 Tag zählt und € 4,-- kostet; dies hat die Erfahrung gezeigt, weil es übers Wochenende nicht kontrollierbar ist; die Gemeinde Andorf hat Nutzungsbedingen eingeführt, welche die Gemeinde Riedau zur Info erhält; die Benützer müssen für die Übernahme der Karte unterschreiben und mit der Unterschrift haften sie für die Karte; wenn sie verloren wird, müssen sie diese Karte bezahlen;
Die Gemeinde führt eine Excel-Liste, auf die jeder Mitarbeiter zugreifen kann; Liste mit Karte 1 und Karte 2; jeder Tag ist angeführt; eine Person kann zwei Termine im Monat fix reservieren lassen, mehr nicht; kurzfristig kann die Karte aber auch an diese Person weitergegeben werden; Andorf reserviert immer nur 1 Monat im Vorhinein, z.B. ab 15. August für den ganzen September, nie darüber hinaus; Dienstfahrten der Gemeinde werden mit diesen Karten bevorzugt vergeben;
die Karte muss am selben Tag zurückgebracht werden; wenn man aber nach 18:00 Uhr mit dem Zug zurückkommt, so muss die Karte an den nächsten Benützer übergeben werden (selbst ausmachen, die Gemeinde mischt sich nicht ein). Dies funktioniert ganz gut; Mittwoch oder Freitag nachmittags wird die Karte in den Gemeindebriefkasten geworfen. Wenn ein Gemeindebürger die Karte vor 07:00 Uhr braucht, muss er sie sich selbst vom Benützer vom Vortag organisieren.
Andorf ist Klimabündnisgemeinde, deshalb Förderung vom Land.
Die Gemeinde Andorf hat ihre „Nutzungs-Bedingungen“ zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Eine abgeänderte Version wurde den Fraktionen zur Beratung bereits zur Verfügung gestellt.
Eine weitere Anfrage beim Verkehrsverbund hat ergeben:
Schnupperticket Riedau – Passau kostet € 80,60
Schnupperticket Linz + Kernzone nach Passau kostet € 112,70 + € 20,20 = € 132,90
GV. Schabetsberger sagt, er selbst hat auch noch Erkundigungen beim Bürgermeister von Andorf eingeholt. Im Zuge der Diskussionen der Vorbesprechungen haben sich dann noch einige Punkte ergeben, welche zu beraten sind. Wie oft kann man sich eine Karte ausleihen? Er schlägt vor, dass jeder Riedauer Bürger 1x pro Woche die Karte reservieren kann. Wenn er die Karte öfters braucht, dann bekommt er sie nur, wenn sie kurzfristig frei ist. Der Kostenersatz ist zu beraten.
GV. Schabetsberger macht den Vorschlag und gleichzeitig den Antrag für folgende Vorgehensweise: für den Anfang werden von der Gemeinde zwei Tickets Passau-Linz angekauft; Kostenersatz pro Tag und Karte beträgt € 4,-. Wenn man sieht, auf welcher Strecke die Karten verwendet werden, kann es ev. später eine Teilung der Karten in Riedau-Passau und Riedau-Linz geben. So wird der Umweltgedanke umgesetzt vom Auto zur Bahn. Die Karten sind kostendeckend, wenn das Schnupperticket gut beworben wird, dann wird es auch gut angenommen. Die Bewerbung soll zur Zeit aber ohne Flugblatt passieren, vorerst nur in den Parteiorganisationen und Pensionistenvereinigungen. Bezüglich der Administration: auf der Gemeinde lassen, nicht bei einer Trafik; die Verwaltung und Reservierung passiert in der Allgemeinen Verwaltungen (Excel-Datei; Nutzungsbedingen)
GR. Heinzl stellt die Frage, ob ein Schnupperticket auch als Familienkarte ausgestellt werden kann.
GV. Schabetsberer antwortet, dies ist nicht möglich. In diesem Fall soll man die zwei Schnuppertickets á 4,- verwenden.
GV. Ruhmanseder sagt, seine Fraktion war der Meinung, wer sich in Linz oder Wels fortbildet, soll die Karte verwenden können. Mit dem Antrag von GV. Schabetsberger ist dies nun möglich, da man sie wöchentlich mindestens einmal verwenden kann.
Vizebgm. Kopfberger stellt die Frage bezüglich einer Förderung seitens des Landes Oberösterreich.
GV. Schabetsberger: da die Marktgemeinde nicht Mitglied bei „Klimabündnisgemeinde“ ist, gibt es daher auch keine Förderung; dies ist auch derzeit nicht interessant.
Dazu berichtet Fr. Amtsleiterin Gehmaier, die Gemeinde Dorf an der Pram zahlt jährlich einen Beitrag von € 376,- und die Gemeinde Zell an der Pram jährlich € 552,- für die Mitgliedschaft „Klimabündnisgemeinde“. Die Bürgermeisterin sagt dazu, ohne eine weitere Aktion findet auch sie keine Notwendigkeit für einen Beitritt.
Bgm. Scheuringer stellt an GV. Schabetsberger die Frage, ob im Gemeinde-Monatsblatt Oktober das Schnupperticket beworben werden soll. Ab Oktober soll die Karte verfügbar sein. GV. Schabetsberger befürwortet dies.
Abschließend lässt die Bürgermeisterin mittels Handzeichen über den Antrag GV. Schabetsberger abstimmen.
Beschluss: einstimmige Annahme des Antrages.
Aufgrund des einstimmigen Beschlusses lauten nun die Nutzungsbedingungen für das Schnupperticket der Marktgemeinde Riedau:
Nutzungsbedingungen
Schnupperticket - Das ÖVV-Schnupperticket ist eine Verkehrsverbund-Monatsstreckenkarte, die von den GemeindebürgerInnen am Gemeindeamt tageweise entliehen werden kann.
Geltungsbereich der Fahrkarte
Mit dem ÖVV-Schnupperticket können die Riedauer Bürgerinnen und Bürger mit der Bahn von Riedau bis nach Linz bzw. nach Passau fahren. In Linz ist diese Karte auch für die Straßenbahn und den Stadtbus gültig.
Das ÖVV-Schnupperticket gilt immer nur für eine Person. Es können keine Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden. Kinder müssen ein eigenes Schnupperticket entlehnen.
Für jeden Tag stehen in Riedau 2 OÖVV-Monatsstreckenkarten als ÖVV-Schnupperticket zur Verfügung.
Wer ist ausleihberechtigt?
Die Fahrkarten können von allen in Riedau mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen gegen eine Gebühr ausgeliehen werden.
Ausleihvorgang
Die Fahrkarten können bei der Bürgerservicestelle im Gemeindeamt telefonisch unter der Nummer 8255, reserviert werden. Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Die Fahrkarten müssen bei der Bürgerservicestelle im vereinbarten Zeitraum abgeholt und zurückgebracht werden.
Bei der Entlehnung werden die Fahrkarten-Übergabe und die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen mit der Unterschrift bestätigt.
Die Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten kann auch mittels Einwurf der Fahrkarte in einem mit Namen versehenen Kuvert in den Service-Briefkasten beim Gemeindeamt erfolgen.
Mehrmals-Entlehnungen
Die Entlehnung ist pro Person auf 1 Entlehnung pro Woche beschränkt. (Dies gilt nicht für Dienstreisen von Gemeindeamts-Mitarbeitern).
Mehr als 1 Entlehnung pro Woche ist nur dann möglich, falls keine anderen Personen Reservierungen vorgenommen haben.
Reservierungen im Falle von Mehrmals-Entlehnungen können frühestens 3 Tage vor dem Nutzungstag erfolgen.
Ausleihgebühr
Die Ausleihgebühr beträgt pro Karte und Entlehnungstag € 4,00 (Wochenende gilt als ein Tag).
Verlust der Karte
Bei Fahrkartenverlust sind die Entlehnenden für den Ersatz des verbleibenden Fahrkartenwerts verantwortlich. Der Mindestersatz beträgt € 28,00.
Werden die Fahrkarten nicht zeitgerecht zurückgegeben (d.h. sie stehen dann möglicherweise für die nächstfolgende Reservierung nicht zur Verfügung!), so wird den Fahrkarten-NutzerInnen eine Verspätungsgebühr von € 28,00 pro Fahrkarte verrechnet.
Reserviert – aber keine Fahrkarte da: Für Entlehnende, denen aus diesen Gründen kein ÖV-Schnupperticket bereitgestellt werden kann, wird von der Gemeinde die Differenz zwischen der Ausleihgebühr für das Schnupperticket und den mit der Fahrkarte nachzuweisenden Fahrtkosten ersetzt.
TOP. 5.) Resolution für eine zukunftsorientierte Energieversorgung der Pramtal-Süd-Region;
Beratung und Beschlussfassung
Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:
Eine notwendige Verbesserung der Energieversorgung steht außer Frage (Monitoring, steigender Stromverbrauch auch am privaten Sektor…). Die Art und Weise der technischen Umsetzung ist nicht Aufgabe, die Bürgermeister lösen und wissen können. Die Planung inklusive Umsetzung dauert sicher etliche Jahre. Deshalb muss jetzt vorgesorgt und an die Zukunft gedacht werden.
Die Unternehmen Leitz und Einböck haben wieder Probleme mit der Energie-Versorgungsqualität und in den Gemeinden St. Willibald und Raab wurde Betrieben, die hier neue bauen wollen, seitens der Energie AG gesagt, dass die Anschlussleistung für einen neuen Betrieb fast nicht mehr herstellbar ist.
Die aktuelle Lage in der Region Pramtal Süd ist folgende:
In St. Willibald wird sich ein neuer Betrieb ansiedeln. Das Unternehmen benötigt für die Produktion rund 130 KW, die gerade noch herstellbar sind. Auch in Raab wird gerade ein neuer Betrieb errichtet, das Unternehmen benötigt 180 KW Anschlussleistung. Auch das ist aus Sicht der Energie AG schon an der Grenze des Möglichen. Erfreulicherweise hat auch in Andorf, Standort Basling, ein Unternehmen Interesse einen neuen Betrieb zu bauen. Für Basling spricht die Energie AG schon seit Jahren von einer angespannten Lage, mehr Anschlussleistung für weitere Betriebe ist nicht möglich. Das ist für den Standort Andorf inmitten der Pramtal-Süd-Region besonders drastisch, da durch die dort ansässige HTL Entwicklungen passieren, die für die Region so wünschenswert sind und durch die mangelnde Energieversorgungsqualität „im Keim erstickt“ werden. Auch die TMG hat mit der Vermittlung des Standortes Basling immer wieder wegen der Stromversorgung Probleme.
In Kopfing hat Josko wieder vor, den Betrieb weiter auszubauen. Das ist sehr erfreuliche für den regionalen Arbeitsmarkt. Sollte jedoch in dier Region noch ein größerer Betrieb errichtet werden, dann wird das kaum mehr möglich sein.
In den Gemeinden Riedau und Zell an der Pram hat der
regionale Leitbetrieb Leitz seinen Unternehmenssitz, die Spannungsschwankungen
machen dem Unternehmen seit Jahren zu schaffen. In der Produktion geht es um
Präzisionsarbeit, geringste Spannungsschwankungen im Stromnetz können große
wirtschaftliche Folgen haben.
Ähnliches passiert im Unternehmen Einböck in Dorf an der Pram. Ein neues
Laserschneidegerät kann nicht gleichzeitig mit anderen Produktionsmaschinen
eingesetzt werden. Auch hier greift die mangelnde Stromversorgungsqualität in
die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens ein.
Aus diesen Gründen haben die Gemeinden Riedau, Zell an der Pram und Dorf an der Pram ein Schreiben an LR Anschober verfasst. Die Unternehmen Leitz und Einböck haben an die Energie AG geschrieben. Zusätzlich haben die Sozialpartner des Bezirkes Schärding ein gemeinsames Papier an LR Anschober sowie an die Energie AG gesendet.
LR Anschober hat von der Energie AG eine Stellungnahme eingeholt:
Energie AG: 110 KV-Leitung Ried-Raab-Ranna ist aus der Planung gestrichen worden. Zur Abdeckung des bestehenden Bedarfes wurden bzw. werden 3 Maßnahmen gesetzt: Verstärkung der 30 KV-Leitung Kallham-Raab, Verstärkung der 30 KV-Leitung Mayrhof-Andorf, Verstärkung der 30 KV-Leitung Algerting-Taufkirchen (wird noch durchgeführt). Damit ist der aktuelle Bedarf abgedeckt, weitere Maßnahmen sind nicht geplant. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Versorgungsnetz für weitere Betriebe in der Region nicht ausgelegt ist.
LR Anschober hat den Gemeinden mitgeteilt, dass von der Energie AG etwas unternommen wurde um die Versorgung abzusichern, das genüge vorerst.
Die Resolution der Region Pramtal Süd fordert eine ausreichende Energieversorgung für die Zukunft mit entsprechender Spannungsqualität und Versorgungssicherheit. Wie die Umsetzung dieser Forderung durch die Energie AG erfolgt, ist nicht Teil der Forderung.
Von der Arbeitsgruppe Wirtschaft + Energie (Bgm. Traunwieser, Präs. LAbg. Bgm. Johann Hingsamer, Bgm. Berta Scheuringer, Bgm. Peter Pichler, Bgm. Josef Jobst) wurde eine Resolution ausgearbeitet.
RESOLUTION
„Zukunftsorientierte Energieversorgung der Pramtal-Süd-Region“
Die Pramtal-Süd-Gemeinden Altschwendt, Andorf, Diersbach, Dorf an der Pram, Eggerding, Enzenkirchen, Lambrechten, Mayrhof, Raab, Riedau, St. Willibald, Sigharting, Taiskirchen und Zell an der Pram fordern eine zukunftsorientierte Energieversorgung für eine zeitgemäße Entwicklung der regionalen Wirtschaft mit entsprechender Spannungsqualität und Versorgungssicherheit.
Seit mehr als 10 Jahren steht die Wirtschaft der Pramtal-Süd-Region vor dem Problem der unzureichenden Energieversorgung. Investitionen zur Ausweitung der Produktion oder Neuansiedlungen von Betrieben sind stets durch den Hinweis auf begrenzte Energieversorgung gehemmt. Anschlussleistungen von 1,2 bis 3 MW sind nach Angaben der Energie AG für diese Region mit 14 Gemeinden noch möglich. Die Leistungsangaben sind für die jeweiligen Betriebsstandorte unterschiedlich und alternativ zueinander zu verstehen, das heißt, dass sich bei jeder Betriebserweiterung oder Neuansiedlung die Anschlussleistungen für die anderen Standorte im jeweiligen Netz reduzieren.
Das vom Land OÖ und der Energie AG eingerichtete Monitoring zeigt deutlich die unzureichende Versorgung in Spitzenzeiten. Untersuchungen und Diskussionsrunden mit Experten von der Technischen Universität Graz haben ergeben, dass das bestehende Energieversorgungsnetz seine Grenzen erreicht hat. Deshalb werden Maßnahmen seitens der Energie AG gesetzt (Verstärkungsmaßnahmen im 30-kV-Netz), um kurzfristig die Versorgung zu verbessern. Dennoch haben wichtige Leitbetriebe in der Region große Probleme, ihre Produktionsanlagen im vollen Ausmaß einzusetzen. Für eine zukunftsorientierte Energieversorgung und eine zeitgemäße Wirtschaftsentwicklung sind diese Maßnahmen also völlig unzureichend.
Die Gemeinden der Region sind sich durchaus der Notwendigkeit bewusst, dass auch Maßnahmen zur Energieeinsparung gesetzt werden müssen. In Zusammenarbeit mit der Lokalen Aktionsgruppe LEADER Pramtal wurde das Projekt „Unsere Energie bewegt die Region“ gestartet, das einerseits öffentlichkeitswirksam das Energiesparen forciert und andererseits für das Thema erneuerbare Energieträger vermehrt sensibilisiert. Der Schlüssel für eine effektive Nutzung von alternativen Energiequellen – in der Pramtal-Süd-Region sind das vor allem Windkraft, Biomasse, Biogas, Sonnenenergie – liegt aber in einem sicheren und leistungsfähigen Stromnetz.
Die Wirtschaft der Pramtal-Süd-Region leistet einen wichtigen Beitrag zur Wertschöpfung im Land OÖ und ist Teil des bedeutenden Wirtschaftsstandortes Oberösterreich. Eine zukunftsorientierte Infrastruktur muss daher auch für diese Region sichergestellt werden. Nicht nur Gemeinden mit bedeutenden Leitbetrieben oder attraktiven Betriebsansiedlungsgebieten sind von einer ausreichenden Energieversorgung abhängig, es sind die Menschen, die in den Pramtal-Süd-Gemeinden leben und hier ihren Arbeitsplatz brauchen. Weil es zu wenige Arbeitsplätze in der Region gibt, müssen viele Beschäftigte auspendeln. Auspendeln ist die Vorstufe zur Abwanderung, darum muss den Unternehmen langfristig eine Infrastruktur für Entwicklungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Für die Wirtschaft und für die Menschen in der Pramtal-Süd-Region fordern die gewählten VertreterInnen aller Fraktionen eine zukunftsorientierte Energieversorgung. Die Planungen für entsprechende Projekte müssen jetzt begonnen werden, sodass die Umsetzung möglichst rasch erfolgen kann.
Die weitere Vorgehensweise wäre nun eine Beschlussfassung durch die Gemeinderäte in allen Gemeinden bis Ende September. Dann soll eine persönliche Übergabe der Resolution an LH Pühringer, LR Anschober und LR Sigl sowie Energie AG (Steinecker) erfolgen.
Die Marktgemeinde Riedau hat in den letzten Jahren Gemeindeförderungen für alternative Energiegewinnungsanlagen und energiesparende Bauweise genehmigt:
seit dem Jahr 1998:
Anzahl Art Gesamtbetr.
32 Einbauten von Solaranlagen € 15.263,-- 4 energiesparende Bauweise bei Althaussanierung € 1.744,16 16 Beheizungsanlagen mit Biomasse € 5.813,76 3 energiesparende Bauweise Wohnungsneubauten € 1.308,12
Gesamtbetrag 1998-2010 € 24.129,04
Frau Bürgermeisterin Scheuringer stellt den Antrag auf Genehmigung der Resolution.
GV. Schabetsberger berichtet, dass es bisher einen interner Widerstand von ÖVP-Bürgermeister Hingsamer gegen den Grünen Abgeordneten LR Anschober gab. Er hat inzwischen ein Schreiben von Hr. Steinecker Energie AG und LR. Anschober bekommen, welcher sehr interessant ist. Wichtig ist, dass einmal etwas passiert. Die Gesellschaft soll sich weiter entwickeln, wir brauchen dazu die Energie. Ohne Leitung wird es nicht gehen, eingraben geht bei uns nicht. Er bittet alle vier Fraktionen, dass diese Maßnahme unterstützt wird. Die Energie AG muss sich eine Trasse suchen und die Energie AG muss mit der Bevölkerung sprechen. Der Energieverbrauch wird jährlich um 2 % steigen, auch wenn Energie eingespart wird. Solaranlagen alleine genügen nicht. Er ist dafür, dass mit Hochdruck daran gearbeitet wird, dass sich etwas ändert.
Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt die Bürgermeisterin über ihren Antrag mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Die Resolution wird einstimmig vollinhaltlich angenommen.
TOP. 6.) Flächenwidmungsplanabänderung 5.6.; Behandlung der eingelangten Stellungnahmen; Beschlussfassung
Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:
Betroffen ist die Abänderung des Flächenwidmungsplanes Birkenallee, Bauabschnitt II.
Zu dieser Abänderung des Flächenwidmungsplanes gab es eine Beschlussfassung im Gemeinderat am 27.5.2010 (Einhaltung von 17 Bauparzellen und der bekannt gegebenen Straßenführung). Nach Beschluss hat die Gemeinde verschiedenen Dienststellen und Kammern sowie Nachbarn Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Folgende Stellungnahmen sind eingetroffen von
Amt der OÖ. Landesregierung, Dir. Landesplanung – kein Einwand (keine Anbindung an die L513)
Amt der OÖ. Landesregierung, Abt. Straßenbau – kein Einwand (Umsetzung lt. Plan)
Walter S*****, Birkenallee 13 – negative Stellungnahme
P***** Gabriele, Birkenallee 13 – negative Stellungnahme
M***** Andreas und S****** Katrin, Birkenallee 12 – negative Stellungnahme
Diese Stellungnahmen wurden in den Fraktionsbesprechungen genau besprochen, denn sie wurden per mail an die Fraktionsführer für die Beratungen in den Fraktionen übermittelt.
GV. Ortner sagt, für die Erschließung dieses Bauabschnittes ist noch Geld vorhanden und das Land hat bestätigt und das Signal gegeben, dass es genehmigt wird. Lediglich die straßenbauliche Anbindung an die L513 ist nicht genehmigt. Die Abschlüsse des Siedlungsgebietes zum anschließenden Grüngebiet werden, wie in der Planung vorgesehen, durch Erdwall und Bepflanzung abgegrenzt. Dies zielt auch darauf hin, worauf sich die Anrainer beschweren. Die Anrainer geben eigentlich keine negative Stellungnahme ab, sondern sie beschweren sich darüber, dass es anders gekommen ist als gesagt wurde. Der zweite Bauabschnitt wird früher gewidmet als eigentlich geplant war. Das Bauerwartungsland wurde gewidmet aufgrund der positiven Stellungnahme des Landes. GV. Ortner stellt der den Antrag auf Genehmigung.
Keine weiteren Wortmeldungen.
Die Bürgermeisterin lässt über den Antrag von GV. Ortner, Obmann des Bauausschusses, mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: 23 JA-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen von GR. Daxl und GR. Obernhumer.
Die Zuhörer verlassen den Saal.
TOP. 7.) Grundsatzbeschluss für die Errichtung einer Drucksteigerungsanlage in der Ortschaft Berg
Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:
Der Überprüfungsbericht unserer Ortswasserversorgung vom September 2007 enthält unter Pkt. 5. 2. bauwerksspezifische Auflagen:
5.2.1. Hochbehälter Berg:
Der bestehende Hochbehälter Berg ist in bautechnischer, bauphysikalischer, sicherheitstechnischer und elektrotechnischer Hinsicht zu sanieren, zu reinigen und an den Stand der Technik anzupassen. Ein entsprechendes Sanierungsprojekt ist binnen Jahresfrist vorzulegen.
Aufgrund dieses Berichtes gab es Beratungen, ob eine Sanierung sinnvoller erscheint oder ob dieser Hochbehälter durch eine Drucksteigerungsanlage ersetzt wird und gleichzeitig aus dem Hochbehälter ein Löschwasserbehälter gemacht wird.
Erstmalige Grobkostenschätzung über eine Sanierung oder die Aufstellung eines Schachtes: Herr DI Oberlechner sagt zu den bekannt gegebenen Kosten (welche in einerGV-Sitzung beraten wurden), dass ist die „Obergrenze“. Es ist nicht gut, anfangs mit zu niedrig en Kosten anzufahren und dann wird alles teurer. Besser wenn es dann billiger wird.
damalige Kosten:
drehzahlgesteuerte Drucksteigerungsanlage € 45.000,--
Schacht € 20.000,--
zusätzlich Ausrüstung und E-Anschluss.
Eine „einfachere“ Lösung ist nicht möglich.
Im Zuge der Begehung wurde folgende Lösung als gut befunden:
Es soll ein neuer Schacht gemacht werden und zwar im jetzigen Zugangsbereich; es soll ein ebener Zugang zum Schacht sein, d.h., die neue Haustüre kann dazu verwendet werden. Das würde die Kosten senken. Das Gebäude soll abgerissen werden, nur der Wasserbehälter soll für die Feuerwehr erhalten bleiben. Die jetzige Öffnung soll bleiben als Revisionsöffnung und die jetzige Zuleitung zum alten Behälter muss neu hergerichtet werden. Zusätzlich ist eine Entnahmestelle zu machen. Die Überschüttung soll verringert werden, damit die Pflege leichter wird. Der Zaun kann auch entfernt werden. Eine wr. Bewilligung wird erforderlich. Ein Finanzierungsplan ist zu erstellen.
WVA Riedau – Hochzone Berg
Grobkostenschätzung Stand 06/2009
Neubau einer Drucksteigerungsanlage
Betonfertigteilschacht 8.500,--
Erdarbeiten (Baugrubenaushub, Hinterfüllung) 4.500,--
Drucksteigerungsanlage z.B. Grundfos 6.700,--
Rohrinstallationen 3.500,--
Schlosserarbeiten (Türe versetzen etc.) 700,--
Isolierung (Feuchtigkeits- u.Wärmeisolierung) 7.500,--
Leitungsumlegung (Anschlussleitungen) 4.500,--
E-Anschluss bzw. elektr. Anlagen 5.500,--
Adaptierung HB Berg zum Löschwasserbehälter
Abbruch Schieberkammer und des Daches, Steinschlichtung,
Demontage der best. Installationen, Abflachung der
Überschüttung, Demontage Zaun 9.500,--
Summe reine Baukosten 50.900,--
Planung und Bauleitung 8.000,--
Sonstiges, Unvorhergesehenes und Rundung 3.100,--
Summe der Nebenkosten 11.100,--
Herstellungskosten o. MWSt 62.000,--
Die wasserrechtliche Verhandlung fand am 20. Juli 2010 statt.
GV. Schabetsberger berichtet, dass die Gemeinde dieses Projekt schon extrem lange wegen Geldmangels hinauszieht. Eine Anregungen wäre, die Gemeinde kann einsparen und zwar bei den Demontagearbeiten durch die Gemeindearbeiter. Es soll so günstig wie möglich gemacht werden. Das alte Gebäude umzuändern und zu sanieren auf den Stand der Technik kommt teurer als ein neuer Schacht. Der bestehende Behälter kann als Löschwasserbehälter verwendet werden und das ist auch noch sinnvoll.
GV. Ortner berichtet über die Kostenschätzung.
GR. Payrleitner sagt dazu, dass es finanzielle Mittel von der Feuerwehr gibt. Die Kosten für den Löschwasserbehälter sind derzeit in dieser Kostenschätzung enthalten.
Frau Bürgermeisterin Scheuringer berichtet, GR. Sperl meinte bei der Vorbesprechung zur Sitzung, dass die Drucksteigerungsanlage in das bestehende Gebäude eingebaut werden soll, weil er glaubt, dass das billiger ist. Zufällig war unser Planer DI Oberlechner da und er hat ihm erklärt, dass dies keinesfalls billiger kommt. Sie spricht direkt GR. Kolic an, dass für sie die Sachlage geklärt ist.
GV. Ornter sagt, ein neuer Schacht ist besser.
GR. Kolic erklärt, er stimmt dem Grundsatzbeschluss zu; Herr GR. Sperl wird sich noch informieren, was sicherlich nicht schlecht ist.
GV. Ortner stellt folgenden Antrag: Genehmigung des Grundsatzbeschluss für die Errichtung einer Drucksteigerungsanlage und zwar als neue Anlage.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen; die Abstimmung erfolgt mittels
Handzeichen.
TO. 8.) Grundsatzbeschluss für die Errichtung einer Löschwasserbevorratung in der Ortschaft Berg
Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt.
Die Ortschaft Berg besteht aus einigen landwirtschaftlichen Betrieben sowie etwas unterhalb gelegen einer Wohnsiedlung aus ausschließlichen Einfamilienhäusern, welche derzeit durch einen Überflurhydranten mit Löschwasser versorgt werden können. Ausschlaggebender Faktor für die Bereithaltung von Löschwasser in Übereinstimmung mit der OÖ. Brandbekämpfungsverordnung stellen sicherlich die landwirtschaftlichen Objekte darf, da bei einem Brand diese die größte Löschwassermenge in diesem Bereich erforderlich sein wird. Zur Zeit befindet sich eine neue Drucksteigerungsanlage (Wasserversorgung) in der Realisierungsphase. Dadurch kann der ehemalige Wasserbehälter für die Nutzung als Löschwasserbehälter zur Verfügung gestellt werden.
Das Landes-Feuerwehrkommando befürwortet dieses Vorhaben, da aufgrund der angrenzenden Landwirtschaften mehr Löschwasser benötigt wird als derzeit vorhanden ist.
Die Arbeiten für einen Löschwasserbehälter werden vom Landesfeuerwehr-Kommando mit 50 % der Kosten, jedoch max. € 3.330,- subventioniert, wenn insbesondere folgende Punkte eingehalten werden:
· Löschwasserbevorratung über 100 m3
· Beschilderung der Anlage gemäß ÖNORM
· Einbau von 2 Saugrohren mit je einer A 110 Festkupplung
· Herstellung eines Einstiegschachtes mit Einstiegsleiter
· Ausführung der Anlage bzw. der Sauganschlüsse müssen rostfrei erfolgen
·
Abschluss
eines Dienstbarkeitsvertrages mit dem Grundeigentümer (nicht erforderlich,
da
· Gemeinde selbst Grundeigentümer ist)
·
Unterzeichnung
des Formblattes Löschwasseraktion
· Übermittlung eines Lageplanes mit eingezeichneter Löschwasseranlage
Die Gemeinde beabsichtigt das vorgesetzte Gebäude des alten Hochbehälters wegzureißen und das Gelände anzugleichen. Dieses Vorhaben steht in keinem Widerspruch zur Nutzung als Löschwasserbehälter. Wenn die Absicht zum Bau der Löschwasseranlage besteht, muss dies dem Landes-Feuerwehrkommando OÖ. mind. 6 Monate vor Baubeginn gemeldet werden, damit die Subventionsmittel rechtzeitig bereitgestellt werden können.
Die wasserrechtliche Verhandlung für eine neue Drucksteigerungsanlage wurde bereits durchgeführt, Baubeginn für die Drucksteigerungsanlage ist Frühjahr 2011. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt auch die „Umwandlung“ in einen Löschwasserbehälter.
Die Gemeinde ist Grundbesitzer der Parzelle 1356/2
Auf der Parzelle 1356/1 (Besitzer Huemer-Baumgartner) ist „1051/1970 Grunddienstbarkeit des Geh- und Fahrtrechtes an Gst.1356/1 in EZ 246) zugunsten der Marktgemeinde Riedau eingetragen.
Kostenschätzung von DI Oberlechner vom 6/2009
Adaptierung Hochbehälter Berg zu Löschwasserbehälter:
Abbruch Schieberkammer und des Daches, Steinschlichtung, Demontage der bestehenden Installationen, Abflachung der Überschüttung, Demontage Zaun € 9.500,-- o.MWSt
GV. Ortner stellt den Antrag für die Errichtung des Löschwasserbehälters auf dem derzeitigen Standort des Trinkwasser-Hochbehälters in der Ortschaft Berg.
Die Bürgermeisterin lässt über diesen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: einstimmig Annahme des Antrages.
TOP 9.) Genehmigung für die neue Ortschaft „Birkenallee“.
Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:
Bekanntlich werden Volkszählungen nicht mehr wie in den vergangenen Jahrenzehnten abgewickelt, da die Gemeinden das GWR und ZMR zu „befüllen“ haben. GWR = (Gebäude-Wohnungs-Register)-Online, ZMR ist das Zentrale Melde Register.
In Riedau soll nicht nur die Straßenbezeichnung „Birkenallee“ eingeführt werden, sondern die neue Ortschaft „Birkenallee“ entstehen. Dafür ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich.
Der ggst. Gemeinderatsbeschluss wird der Statistik Austria mitgeteilt und nach Einlagen des Beschlusses wird von dieser der neuen Ortschaft wird eine 5-stellige Ortschaftskennziffer zugeordnet.
Es könnte weiters beraten werden, ob auch die neue Ortschaft „Gewerbepark“ mit beschlossen wird.
GV. Ortner sagt, die neue Ortschaft „Birkenallee“ macht Sinn, dann können wir die neue Ortschaft durchnummerieren wie die Ortschaft Pomedt oder Schwabenbach. Er würde vorschlagen, dass die Ortschaft „Birkenallee“ von der Billakreuzung bis zum Bach der Ortschaft Pomedt reicht. GV Ortner ist dafür und er stellt den Antrag, dass die neue Ortschaft „Birkenallee“ eingeführt wird und auch das Gebiet gegenüber der neuen Ortschaft „Birkenalle“ die neue Ortschaftsbezeichnung „Gewerbepark“ erhält. So gibt es künftig zwei neue Ortschaften in Riedau.
GR. Schärfl sagt, die neue Ortschaft Gewerbepark hat eine andere Zufahrt als die Ortschaft Birkenallee, er ist dafür, dass auch diese neue Ortschaft gleich mit beschlossen wird.
GV. Ruhmanseder stellt an GV. Ortner die Frage, ob dann auf der Straße nach Pomedt bis zum Bach 50 km/h zu fahren ist. Dies wurde von GV. Ortner befürwortet.
Darauf antwortet AL Gehmaier, Ortschaftstafeln sind durch die Bezirkshauptmannschaft zu genehmigen. Sie glaubt nicht, dass die Bezirkshauptmannschaft das Ende der Ortschaft Birkenallee beim Bach verordnet, sondern immer in einem gewissen Abstand zum letzten Haus.
GV. Schabetsberger stellt somit fest, dass die Ortschaft langsam Richtung Bach „wachsen“ würde.
Abschließend lässt die Bürgermeisterin mittels Handzeichen über den Antrag von GV. Ortner abstimmen.
Beschluss: 23 JA-Stimmen, 2 NEIN-Stimmen von GV. Ruhmanseder und GR. Desch.
TOP. 10.) Genehmigung des Kaufvertrages betreffend die Liegenschaft Pomedt 21.
Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:
Aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes von Herrn Dr. Reiter wurde der im Entwurf erstellte Kaufvertrag sehr kurzfristig der Gemeinde übermittelt. Diese Liegenschaft wird angekauft, weil der Kanalstrang in diesem Bereich verlegt werden muss. Außerdem wird überlegt, hier eine zweite Zufahrtsstraße auf der Trasse des Kanals für das neue Siedlungsgebiet zu errichten (Finanzierung Projekt Kanal). Der im Entwurf erstellte Kaufvertrag wird vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht:
geschlossen am heutigen Tage zwischen
1.
Herrn Oliver Reiter, geboren am xx.xx.1967, SV-Nr…., Mechitaristengasse 1/III, 1070 Wien ,als
Verkäufer einerseits, und der2.
Marktgemeinde Riedau, Marktplatz 32-33, 4752 Riedau ,
als
Käuferin andererseits, wie folgt:
ERSTENS: Frau Friederike Strasser ist auf Grund des Kaufvertrages vom 19.05.1961 und der Einantwortungsurkunde vom 02.04.1962 grundbücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft im Grundbuche des Bezirksgerichtes Schärding EZ 256 Grundbuch 48129 Riedau
, ob welcher Grundstücke im Gesamtausmaße von 778 m² vorgetragen sind. Frau Friederike Strasser ist am 03.03.1978 verstorben und wurde das seinerzeitige Verlassenschaftsverfahren beim Bezirksgericht Raab zu A 50/78 durchgeführt, jedoch nie durch eine Einantwortungsurkunde beendet.>_&bücherlicher Alleineigentümer der vorgenannten Liegenschaft im Grundbuch des Bezirksgerichtes Schärding EZ 256 Grundbuch 48129 Riedau, welcher Kaufvertrag durch das Bezirksgericht Schärding zu P 39/89 abhandlungsbehördlich genehmigt wurde, eine grundbücherliche Durchführung dieses Kaufvertrages aber bis dato nicht erfolgt ist.
Herr Oliver Reiter ist auf Grund des Kaufvertrages vom 12.05.1995 ausserAuf der kaufgegenständlichen Liegenschaft >_!Pomedt 21 errichtet und bildet nunmehr die gesamte Liegenschaft den Gegenstand dieses Kaufvertrages.
EZ 256 Grundbuch 48129 Riedau ist das Haus
ZWEITENS: |Käufer!!0800000011010000000000<<, im folgenden Käuferin genannt, und diese kauft und übernimmt zur Gänze vom Erstgenannten die im Vertragspunkt „ERSTENS“ näher bezeichnete Liegenschaft EZ 256 Grundbuch 48129 Riedau , im Ausmaße von 778 m², samt allem was mit der verbauten Liegenschaft erd-, mauer-, niet- und nagelfest verbunden ist, so wie diese Liegenschaft derzeit liegt und steht, mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten, mit welchen der Verkäufer das Vertragsobjekt bisher besessen und benützt hat bzw. zu besitzen und zu benützen berechtigt gewesen war.
Herr Oliver Reiter , im folgenden Verkäufer genannt, verkauft und übergibt hiermit an die Marktgemeinde RiedauFestgehalten wird, dass das am Vertragsobjekt befindliche Mobiliar und Inventar keinen Wert darstellt und
der Verkäufer vier Wochen ab Unterfertigung dieses Vertrages berechtigt ist , die Fahrnisse von der Liegenschaft zu entfernen. Das nach Ablauf von vier Wochen noch verbleibende Mobiliar und Inventar gilt als mitverkauft und mit dem Kaufpreis verrechnet und geht in das Eigentum die Käuferin über.
DRITTENS: Der hiermit vereinbarte Kaufpreis für das genannte Vertragsobjekt beträgt pauschal
€ 30.000,-- -dreißigtausend Euro- .
Der gesamte Kaufpreis in der Höhe von
€ 30.000,-- ist binnen zwei Wochen ab beiderseitiger Unterfertigung dieses Kaufvertrages zinsenlos und nicht wertgesichert auf ein Treuhandkonto des Schriftenverfassers bei der Notartreuhandbank AG zur Zahlung fällig.Ab Fälligkeit werden Verzugszinsen von 8 % per anno vereinbart.
Der Schriftenverfasser wird angewiesen, aus dem Kaufpreiserlag eine allfällige Lastenfreistellung zu erwirken und den Restkaufpreis nach Vorliegen sämtlicher Lastenfreistellungsurkunden sowie der Originalurkunden des seinerzeitigen Kaufvertrages samt den dazugehörigen Nebenurkunden (Grundverkehrsbescheid, Unbedenklichkeitsbescheinigung etc), auf ein
vom Verkäufer bekanntgegebenes Konto samt den auf dem Treuhandkonto anreifenden Zinsen auszubezahlen.
Für den Fall, dass der Kaufpreis nicht fristgerecht beim Schriftenverfasser einlangt, so wird >_&die Käuferin auszuüben ist.
dem Verkäufer hiermit ein vertragliches Rücktrittsrecht vom gegenständlichen Kaufvertrag eingeräumt, welches binnen 14 Tagen ab Fälligkeit mittels eingeschriebenen Briefes anSämtliche bisher entstandenen Kosten sind in diesem Fall von
der Käuferin zu tragen und verpflichtet sich diese, den Verkäufer diesbezüglich vollkommen klag- und schadlos zu halten.Die vollständige Bezahlung des Kaufpreises ist jedoch nur dem Schriftenverfasser, nicht jedoch dem Grundbuchsgericht nachzuweisen.
VIERTENS: Die Übergabe und Übernahme des Vertragsobjektes samt Last, Vorteil, Nutzen und Gefahr in den tatsächlichen Besitz
der Käuferin erfolgt durch Schlüsselübergabe und mit Unterfertigung dieses Vertrages am heutigen Tage.Mit diesem Stichtag werden auch die Einnahmen und Ausgaben hinsichtlich des Vertragsobjektes verrechnet.
Die auf das Vertragsobjekt bezugnehmenden Verwaltungsunterlagen und Versicherungspolizzen sind
der Käuferin zu übergeben.Der Verkäufer verpflichtet sich sämtliche, das Vertragsobjekt betreffenden öffentlichen Abgaben und Versicherungsprämien bis zum Übergabszeitpunkt zu bezahlen und die Käuferin auch hinsichtlich allfälliger Forderungen aus Dauerrabatten vollkommen klag- und schadlos zu halten. Auf § 70 Abs. 2 VersVG wird verwiesen.
FÜNFTENS: Für eine bestimmte Beschaffenheit des Vertragsobjektes wird seitens
des Verkäufers nicht gehaftet, wohl aber für die Freiheit von bücherlichen und außerbücherlichen Lasten, Miet- oder Bestandrechten. Die Parteien halten fest, dass das sich auf der Liegenschaft befindliche Gebäude Pomedt 21 schon seit langer Zeit leer steht und sich in einem äusserst desolaten, teilweise sogar abbruchreifen Zustand befindet.Die in C-LNr. 1 a einverleibte Reallast der Zaunerrichtung und Zaunerhaltung ist gegenstandslos und wird der Schriftenverfasser von den Parteien angewiesen, die entsprechende Löschungserklärung vorzubereiten und von der Berechtigten unterfertigen zu lassen.
Hinsichtlich der in C-LNr. 2 a, 3 a, 4 a, 5 a, 8 a und 9 a sichergestellte Rechte bzw. vollstreckbare Forderungen hat sich der Verkäufer im seinerzeitigen Kaufvertrag verpflichtet, diese Forderungen zur Gänze zu tilgen und wurde mit dem Vater des Verkäufer Herrn Dr. Karl Reiter, Untermühl 14, 4114 St. Martin im Mühlkreis, vereinbart, dass dieser sämtliche Löschungs- und Lastenfreistellungsurkunden in seinen Akten hat und diese dem Schriftenverfasser umgehend zur Verfügung stellt.
Die Vertragsparteien werden vom Schriftenverfasser über die Bestimmungen des § 3 und § 5 des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes – EAVG - 2006 belehrt und erklären die Vertragsparteien in Kenntnis dieser Bestimmungen zu sein.
Das Vertragsobjekt sowie der aktuelle Grundbuchsstand sind
der Käuferin genau bekannt.
SECHSTENS: Die mit der Errichtung und Verbücherung dieses Vertrages im Zusammenhang stehenden Kosten, Steuern und Gebühren
trägt die Käuferin .Die Lastenfreistellungskosten trägt der Verkäufer.
Die Käuferin ist in Kenntnis, daß die Vorschreibung und Einhebung der Grunderwerbsteuer und Grundbuchseintragungsgebühr im Wege der Selbstberechnung erfolgt und sind diese Steuern und Gebühren umgehend nach Vorschreibung an den beurkundenden Schriftenverfasser zu überweisen.
SIEBTENS: Der gegenständliche Kaufvertrag tritt mit Vorliegen sämtlicher Lastenfreistellungs- und Löschungsurkunden sowie nach Genehmigung durch den Gemeinderat der Markt-gemeinde Riedau in Rechtskraft.
Die Bürgermeisterin der Marktgemeinde Riedau erklärt, dass dieser Vertrag keiner gemeindeaufsichtsbehördlichen Genehmigung bedarf.
Die Käuferin nimmt weiters zur Kenntnis, daß der gegenständliche Kaufvertrag zu seiner Rechtswirksamkeit grundsätzlich den Bestimmungen des OÖ. Grundverkehrsgesetzes 1994 in der geltenden Fassung unterliegt.
|*EinmalText*|Für GV-Welche Gemeinde?|Marktgemeinde Raab, Gemeinde Sigharting ...!!<< als „Wohngebiet“ ausgewiesen ist.
Die Käuferin erklärt, daß der oben angeführte Rechtserwerb nach den Bestimmungen des OÖ. Grundverkehrsgesetzes 1994 i.d.g.F. keiner Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde bedarf, da dieses Grundstück im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde RiedauDer Käuferin ist in vollem Umfange die Strafbestimmungen des § 35 OÖ. Grundverkehrsgesetz 1994 sowie allfällige zivilrechtliche Folgen einer unrichtigen Erklärung (Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes, Rückabwicklung usw.) bekannt.
ACHTENS: Die Vertragsparteien erklären, daß sie sich vor Unterfertigung dieses Vertrages über den wahren Wert des Kaufobjektes genau Kenntnis verschafft haben und den Wert von Leistung und Gegenleistung für angemessen halten.
NEUNTENS: Die Parteien nehmen zur Kenntnis, daß dieser Vertrag erst nach Bezahlung der Grunderwerbsteuer, welche im Wege der Selbstberechnung eingehoben wird, verbüchert werden kann.
Die Parteien erklären, im Innenverhältnis bereits durch die Unterfertigung an diesen Vertrag gebunden zu sein.
Die Erwirkung einer Veräußerungsranganmerkung wird nicht vereinbart.
Alle Abänderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich festgehalten und von den Vertragsteilen unterfertigt werden.
ZEHNTENS:
Die Käuferin erklärt an Eidesstatt, eine Körperschaft öffentlichen Rechtes mit dem Sitz in Österreich zu sein.
ELFTENS:
Die Käuferin erteilte dem Schriftenverfasser den Auftrag zur Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages.Ein Auftragswiderruf kann nur durch beide Vertragsteile erfolgen.
ZWÖLFTENS: Die Parteien nehmen zustimmend zur Kenntnis, daß alle Daten, die sich im Zusammenhang mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages ergeben, über EDV verarbeitet werden.
DREIZEHNTENS: Dieser Vertrag wird in einem einzigen,
der Käuferin gehörigen Original errichtet, während der Verkäufer auf Wunsch eine einfache Abschrift oder beglaubigte Abschrift erhält.
VIERZEHNTENS: Zur grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages erteilen demgemäß beide Vertragsteile ihre ausdrückliche Einwilligung bzw. Zustimmung, dass auf Grund dieses Vertrages und ohne ihr weiteres Wissen und Einvernehmen im Grundbuche des Bezirksgerichtes Schärding ob der Liegenschaft
EZ 256 Grundbuch 48129 Riedau nachstehende Grundbuchseintragung vorgenommen werden kann:das Eigentumsrecht für
Marktgemeinde Riedau , wird zur Gänze einverleibt.
Frau Bürgermeisterin Scheuringer stellt den Antrag, den Kauf der Liegenschaft Pomedt 21 und somit den vollinhaltlich zur Kenntnis gebrachten Kaufvertrag zu genehmigen. Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen.
Beschluss: Der Antrag erhält eine einstimmige Zustimmung.
Dringlichkeitsantrag TOP. 11): Grundsatzbeschluss für die Haftungsübernahme für einen Kredit zum Ankauf eines Kommandofahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Riedau
Sachverhaltsdarstellung durch Bürgermeisterin:
Die Freiwillige Feuerwehr braucht sofort ein neues Kommandofahrzeug (KDO), weil mit 30.7.2010 die Prüfplakette ablief. Es darf nur mehr vier Monate darüber hinaus mit diesem Fahrzeug gefahren werden, das ist der 30.11.2010. Das bisherige KDO ist nicht mehr reparierbar bzw. mit einem sehr hohen Kostenaufwand, vermutlich ca. € 3.000,--. Deshalb ist die Anschaffung eines neuen KDO erforderlich.
Kommandant Payrleitner hat verschiedene Angebot von gebrauchten Fahrzeugen sowie eines neuen Fahrzeuges eingeholt. Die Kosten belaufen sich auf höchstens € 35.000,--.
Die Freiwillige Feuerwehr kann zwar ein Darlehen aufnehmen, aber sie braucht die Nennung einer physischen Person, die haftet. Deshalb soll die Gemeinde die Haftung übernehmen.
Im vorigen Jahr hat die FF aufgrund der Einnahmen der Einsätze bereits € 2.865,- angespart, heuer bereits € 1.000,--. Die FF ist bemüht, durch Spendensammlungen das KDO möglichst schnell zu finanzieren.
Heute soll der Grundsatzbeschluss gefasst werden. Kommandant Payrleitner wird Angebote bei den örtlichen Banken einholen und bei der nächsten Sitzung soll die Haftung beschlossen werden. Danach ist eine Vorlage beim Land OÖ. erforderlich.
GR. Payrleitner, Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr berichtet dazu: er hat sich längere Zeit mit der Suche nach einem geeigneten gebrauchten PKW beschäftigt; im Internet standen zwei Autos zur Verfügung, einer in Korneuburg und einer in München, aber nicht in der Farbe rot. Beide hatten 100.000 km bzw. 80.000 gefahrene km. Wenn man dies vergleicht mit einem neuen Auto, ist ein neues Fahrzeug besser. Ein gutes Angebot machte der Riedauer Waß Heinz von Opel Part, einige Gemeinden im Bezirk Schärding haben als KDO einen Opel. Der Preis beträgt € 36.440,-, minus € 8.440,- Rabatt, abzüglich Nova; beim Finanzamt bekommt die Feuerwehr die NOVA rückerstattet. So verbleibt ein Kaufpreis von € 25.000,-. Dazu kommen dann wieder die Einbauten, welche rund € 7.000,-- betragen werden.
GR. Payrleitner stellt den Antrag für folgenden Grundsatzbeschluss: Zustimmung für Haftungsübernahme für einen Kredit in Höhe von höchstens € 30.000,- zum Ankauf eines KDO der FF Riedau; Laufzeit 10 Jahre, halbjährliche Rückzahlungen; außerordentliche Rückzahlungen müssen ohne Kosten jederzeit möglich sein.
Bei der nächsten Sitzung soll die konkrete Haftungsübernahme behandelt werden.
GV. Ortner sagt, er kennt das alte Kommandofahrzeug; wenn man den Nachlass abrechnet ist es besser, dass man ein neues Auto ankauft. Er stellt eine Frage zu den zusätzlichen Einbauten.
GR. Payrleitner antwortet, diese Einbauten muss eine Firma machen, so z.B. Kabel einziehen für Blaulichtanlage usw.
GV. Schabetsberger berichtet, die Fa. Fischerleitner aus Ried baut für die Fa. Rosenbauer Autos derart um.
Bgm. lässt über Antrag Payrleitner abstimmen.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 11.) Bericht der Bürgermeisterin.
Bgm. Scheuringer berichtet, dass der Straßenbau Schwabenbach nun endgültig abgeschlossen ist. Sie spricht ihren Dank an die drei Parteien ÖVP. SPÖ und FPÖ für je einen Baum aus.
Beim Friedhof wurde die schadhafte Mauer bereits entfernt, die Grundfeste betoniert und in spätestens 14 Tage werden die Betonfertigteile montiert.
Betreffend Essenstransport für Kindergarten und Hort: der Unternehmer Gumpoltsberger hat neue Autos bekommen. Zwei ehrenamtliche Männer machen nun den Transport und zwar hauptsächlich Hr. Käfer, Hr. Zarbl wird im Notfall aushelfen.
Die Gemeinderatsmitglieder haben die Einladung für den Tag der älteren Gemeindebürger und das Erntedankfest erhalten.
Der Gemeindeausflug in Steiermark ist sehr gelungen.
TOP. 12.) Allfälliges.
Keine Wortmeldungen.
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die vorherige Sitzung
Gegen die während
der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung
vom 05.05.2010 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21.00 Uhr.
.......................................................... ........................................................
(Vorsitzende) (Schriftführer)
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde und diese Verhandlungsschrift daher im Sinne des § 54 (5) OÖ. Gem0 1990 als genehmigt gilt.
Riedau, am …………………………….. Die Vorsitzende (ÖVP):
………………………………………………………….
Bgmin Berta Scheuringer
……………………………………………………………………. …………………………………………………………
Gemeinderat SPÖ Schabetsberger Gemeinderat FPÖ Ruhmanseder
……………………………………………………………………
Gemeinderat GRÜNE Kolic