durchgeführte Protokollkorrektur auf Antrag von Ernst Sperl
Lfd.Nr. 10 Jahr 2010
VERHANDLUNGSSCHRIFT
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 18. November 2010.
Tagungsort: Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.
Anwesende:
01. Bürgermeisterin Berta Scheuringer als Vorsitzende
02. Vizebgm. Karl Kopfberger 15. GR. Jebinger Erwin
03. GV. Windhager Reinhard 16. GV. Ruhmanseder Heinrich
04. GR. Kraft Wolfgang 17. GR. Desch Michael
05. GR. Tallier Monika 18. GR. Probst Daniel
06. GR. Payrleitner Gerhard 19. GR. Sperl Ernst
07. GR. Trilsam Klaus 20.
08. GR. Mayrhuber Andrea 21.
09. GR. Ebner Brigitte 22.
10. GR. Mitter Klaus 23.
11. GV. Schabetsberger Franz 24.
12. GV. Ortner Günter 25.
13. GR. Eichinger Karin
14. GR. Obernhumer Elisabeth
Ersatzmitglieder:
GR. Berghammer Gerhard für GR. Berghammer Peter
GR. Desch Christoph für GR. Heinzl Brigitte
GR. Daxl Hermann für GV. Arthofer Franz
GR. Schabetsberger Simone für GR. Schroll Andreas
GR. Krupa Roswitha für GR. Schärfl Michael
GR. Daxl-Gasperlmair Beate für GR. Ing. Unterortner Johann
Die Leiterin des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina
Sonstige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):
Es fehlen:
entschuldigt: unentschuldigt:
GR. Berghammer Peter
GR. Heinzl Brigitte
GV. Arthofer Franz
GR. Schroll Andreas
GR. Schärfl Michael
GR. Ing. Unterortner Johann
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):
AL
Katharina Gehmaier
Die Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass
a) die Sitzung von der Bürgermeisterin einberufen wurde;
b) die Verständigung hierzu
gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an
alle Mitglieder
bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am
unter Bekanntgabe
der Tagesordnung erfolgt ist;
der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan (§ 54 Abs. 1 OÖ. GemO 1990) enthalten ist und die Verständigung hiezu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 10.11.2010 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage
öffentlich kundgemacht wurde;
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;
d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 23.09.2010 bis zur heutigen
Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift von jenen Gemeinderatsmitgliedern und Ersatzmitgliedern, welche an der betreffenden Sitzung teilgenommen haben bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.
Angelobung von GR. Simone Schabetsberger
e) Folgender Dringlichkeitsantrag
gemäß § 46 Abs. 3 OÖ. Gem0 1990 eingebracht wurde.
Genehmigung einer Resolution zur Änderung des Oö. Straßengesetzes, eingebracht von GV.
Reinhard Windhager
Begründung: am 3.12.2010 soll die persönliche Übergabe der Resolution an die zuständigen
Mitglieder des Landtages erfolgen.
Wortmeldungen von GR. Sperl: Dringlichkeitsanträge sind dazu, um einen Schaden wegen
Dringlichkeit von der Gemeinde abzuwenden. Dringlichkeitsanträge sollen nur in zumutbaren
Abständen vor der Sitzung eingebracht werden. Seiner Meinung nach wäre es zumutbar gewesen,
dies den Fraktionsführern ein paar Tage vorher, nicht 2
Minuten vorher, früher bekannt zu geben. Er ist gegen die Aufnahme
dieses Punktes in die Tagesordnung.
GR. Tallier: sie hat erst bei der Fraktionssitzung am Dienstag bekanntgeben, dass sie (zur
Erklärung: Mutter der Verunglückten Kerstin Tallier) dies will.
GV. Windhager: es musste der Wortlaut der Resolution mit Juristen abgeklärt werden, die
persönliche Übergabe durch die Mutter, Fr.GR. Tallier, soll am 3.12. beim Landeshauptmann
erfolgen.
Die Bürgermeisterin lässt über diesen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: 24 JA-Stimmen, 1 Nein-Stimme von GR. Sperl
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:
Tagesordnung:
Dringlichkeitsantrag TOP. 14.) Genehmigung einer Resolution zur Änderung des Oö. Straßengesetzes,
TOP. 1.) Genehmigung des Nachtragsvoranschlages für das Finanzjahr 2010.
Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt.
Bereits im Juli/August haben die Amtsleiterin und die Kassenleiterin mit der Erstellung des Nachtragsvoranschlages begonnen, dieser wurde dann im Vorstand besprochen und ist aber erst jetzt im Gemeinderat.
Der Nachtragsvoranschlag - Änderungen:
NVA VA Unterschiedsbetrag
Einnahmen o.H. 3,517.700 3,042.400
Ausgaben o.H. 3,947.000 3,526.900
Abgang - 429.300 - 484.500 55.200
Einnahmen ao.H. 722.200 682.600
Ausgaben ao.H. 716.900 663.600
Überschuss 5.300 19.000 13.700
Die wichtigsten Abweichungen:
Gruppe 0: Abfertigung von Fr. Hörtenhumer; Betrag von € 20.500,-- als Ausgabe und gleichzeitig wieder Einnahme (Land OÖ.)
Gruppe 1: Globalbudget für die FF Riedau erhöht für Ankauf Bergegerät
Gruppe 3: Ankauf Altquerflöte Betrag 5.500,--; dazu 55 % Zuschuss des Landes
Gruppe 6: Katastrophenschaden aus 2009 und Errichtung Güterweg Aschauer/Brunner; dazu wieder Einnahmen des Landes und der Anrainer
Gruppe 8: Abfallwirtschaft: Mehrausgaben aus 2009 bei Sperrabfall, Kompostierung, Abfallwirtschaftsbeitrag und Kosten für Mülldeponierung
Friedhof: Friedhofsmauer wurde in der gesamten Länge aus baulichen Gründen saniert, erhöhte Mehrkosten
Bokimobil: LR. Stockinger hat der Gemeinde den Auftrag erteilt, ggst. Fahrzeug zu sanieren (kein Neuankauf);
Freibad: erfreuliche Entwicklung bei den Eintritten bei der Badesaison 2010.
Vermietung Hallenbadgebäude: ebenso erfreuliche Entwicklung bei den Pachteinnahmen von € 10.800,--.
I-Beträge: Wasser und Kanal Mehreinnahmen, dazu dann Zuführungen bei Gr. 9
Gruppe 9: derzeit keine Änderungen bei den Einnahmen bei 925 veranschlagt, zum Rechnungsabschluss könnte sich aber eine positive Entwicklung ergeben.
außerordentlicher Haushalt:
Neues Vorhaben gegenüber dem VA 2010: Akustikmaßnahmen Pramtalsaal; ist ausfinanziert.
Erschließung Siedlungsgebiete: durch Zuführung der Mehreinnahmen der I-Beiträge höhere Rückzahlungen beim Darlehen; außerdem höhere Bundeseinnahmen.
Alle sonstigen Begründungen zu den Abweichungen stehen auf Seite 4-8.
Die Bürgermeisterin stellt den Antrag auf Genehmigung des Nachtragsvoranschlages. Nachdem es dazu keine weiteren Wortmeldungen, lässt sie über diesen Antrag abstimmen.
Beschluss: Einstimmige Annahme des Antrages.
TOP. 2.) Genehmigung des Glasfaseranschlusses für die Marktgemeinde Riedau.
Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:
Wie bereits bekannt und auch ausführlich diskutiert wurde, forciert die GEMDAT und das Land Oberösterreich den Glasfaseranschluss für alle OÖ. Gemeinden. Die Herstellungskosten sind variabel und zwar sind diese davon abhängig, ob die jeweilige Gemeinde eine Abgangsgemeinde ist oder nicht.
Das Land empfiehlt die auf Basis der von der IKD ausverhandelten Verträge die Umsetzung des Projektes „Glasfasernetz für OÖ Gemeinden“ zu vereinbaren.
Pauschalpreis für Abgangsgemeinden: € 16.000,-- zzgl. UST, zahlbar in vier gleich bleibenden Raten zu je € 4.000 zzgl. USt, wobei eine Rate bei Fertigstellung und die restlichen drei Raten jeweils zu den darauf folgenden 15.2. fällig werden.
Am 28.9. waren Herr Prokurist Mittermüller von der Gemdat und Hr. Manfred Litzlbauer von der Energie AG am Gemeindeamt und sie haben versucht uns die Sachlage zu erklären. Die Fraktionsobmänner waren eingeladen. Nach ca. einer Stunde wussten wir, alle Gemeinden Oberösterreichs werden mit dem Glasfaserkabel versorgt und somit können alle Gemeinde verschlüsselt und ganz sicher die Daten nach Linz schicken. Die Berechnungen für die Installation entstand vor Jahren. Die Energie AG plante die Kosten nach Abgangs- und Nichtabgangsgemeinden. Das Land wünscht sich die Vernetzung und zahlt in jedem Fall auch die € 16.000,-- zuzüglich USt. Der Vertrag wurde den Fraktionen bereits vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Die Bürgermeisterin ist für die Genehmigung des Vertrages und sie stellt den Antrag auf Genehmigung.
GV. Ruhmanseder ist nicht gegen die Vernetzung, sondern gegen die Vorgehensweise des Landes und das zu diesem Preis.
GV. Schabetsberger sagt, es wurde lange diskutiert mit den Herren, besonders diskutiert wurde bezüglich der Abgangsgemeinden, denn das Land Oberösterreich und die Energie AG machen sich hier ein „Körberlgeld“. Die Vorgangsweise des Landes ist nicht akzeptabel; er ist aber für die Vernetzung.
GR. Sperl (Antrag auf Protokollierung der abweichenden Meinung):
Der Preis beträgt bei sofortiger Zahlung EUR 12.000 und bei 4 Jahresraten EUR 16.000. Der Aufschlag für die Ratenzahlung entspricht einem Zinssatz von 13 %. Der Zinssatz für Gemeindekredite liegt derzeit unter 2 %. Statt EUR 3.200,-- wären nur EUR 500,- Zinsen zu zahlen.
Die Aufsichtsbehörde zwingt uns die teurere Ratenzahlung zu vereinbaren. Dies ergibt eine sittenwidrig hohe Rendite für den zu Teil privaten Vertragspartner. Außerdem erkundigt er sich bez. Information zu diesem Gespräch.
Abschließend lässt die Bürgermeisterin über ihren Antrag mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: 21 Ja-Stimmen, 3 NEIN-Stimmen von GV. Ruhmanseder, GR.Desch und GR. Sperl
TOP. 3.) Übereinkommen für Planungskostenbeteiligung Baulos LA+FT Billa-Kreuzung.
Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:
Das Thema Verkehrslösung bei der Billa Kreuzung beschäftigt uns ja alle schon lange. Beim letzten Gespräch mit der Fa. Billa hieß es, der Markt wird vorne zubauen. Im Ist-Zustand und natürlich auch nach dem Anbau hätte ein Kreisverkehr auf keinen Fall genügend Platz. Für den Abriss oder das Verschieben des Gebäudes ist eine Wiener Immobilienfirma zuständig und da wird stark bezweifelt, dass dies so einfach passieren würde. Ein Kreisverkehr bei der Billa Kreuzung ist ein ganz großer Wunschgedanke. Laut Auskunft des Landes ist dieser in den nächsten Jahren nicht zu verwirklichen. Die Kosten trägt immer die Gemeinde. Der Vorschlag des Landes und meines Erachtens ist eine sehr gute Lösung.
Die Bürgermeisterin präsentiert mittels Beamer eine planliche Darstellung der Verkehrslösung: beginnend mit der Verbreiterung der Straße nach der Kurve mit ev. einem Fahrbahnteiler und Versetzen der 70 km/h Beschränkung weiter nach oben. Dann könnten bei der Kreuzung die Bewohner von Achleiten wieder Richtung Ried i.I. und Grieskirchen fahren. Nach dem Billa-Markt gibt es dann eine Einbiegespur und einen Linksabbieger. Somit wäre auch die Einfahrt und Ausfahrt der Gewerbegründe gewährleistet. Es muss Gespräche bez. Mitfinanzierung mit allen Beteiligten geben: Grundeigentümer, Käufer, Land, Straßenmeisterei und Gemeinde.
Die Bürgermeisterin bittet die Gemeinderäte um Zustimmung, den dann gibt es den ersten konkreten Plan. Die Planungskosten einschl. der Details betragen € 13.000,--; 50 % der Kosten übernimmt das Land. LR. Hiesl ist sehr froh, wenn wir diese Variante wählen würden. Die Restkosten muss die Gemeinde zahlen, was aber somit auch das Land wieder deckt.
Vom Land Oberösterreich, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abt. Straßenerhaltung und –betrieb, wurde von Herrn Ing. Andreas Höflinger folgendes Übereinkommen für die Planung eines Linksabbiegers und Fahrbahnteilers zur Genehmigung vorgelegt:
L513 Unterinnviertler Straße,
von km 16,600+100 bis km 17,105+0,
Baulos LA+FT Riedau Billa
Planungskostenteilung
Ü B E R E I N K O M M E N
abgeschlossen zwischen dem Land Oberösterreich, Landesstraßenverwaltung, einerseits und der
Marktgemeinde Riedau andererseits, betreffend die Planungskostenaufteilung für das Baulos
LA+FT Riedau Billa entlang der L513 Unterinnviertler Straße von km 16,600+100 bis km 17,105+0.
Die Marktgemeinde Riedau verpflichtet sich zur Übernahme von 50 % aller Kosten, welche im
Zuge der Planung und Projektierung des Bauloses LA+FT Riedau Billa durch Dritte
(Auftragnehmer) entstehen. Neben den Kosten für das eigentliche Straßenprojekt (Einreich- oder
Detailprojekt) zählen dazu je nach Erfordernis auch die Kosten für Vermessungsarbeiten,
Wasserrechtsoperate, statische oder geologische Untersuchungen, Lärmuntersuchungen und
dergleichen.
Die Gesamtkosten der Planung werden auf 13.000 Euro geschätzt. Wird dieser Absolutbetrag aus
welchen Gründen auch immer überschritten, ist erneut ein Übereinkommen abzuschließen. Die
Zahlungsverpflichtung gilt unabhängig von einer tatsächlichen Realisierung des Bauvorhabens.
Die Vergabe der Leistungen erfolgt durch das Land Oberösterreich. Die Rechnungslegung durch
den Auftragnehmer erfolgt zu 50 % an das Land Oberösterreich und zu 50 % an die
Marktgemeinde Riedau. Anfallende Teil-, Schluss- und Regiekostenrechnungen werden durch das
Land Oberösterreich geprüft und der Marktgemeinde Riedau in Kopie zur fristgerechten
Zahlungsanweisung an den Auftragnehmer weitergeleitet.
Geschäftszeichen:
BauE-______________--Han
Bearbeiter: Ing. Andreas Höflinger
Tel: (+43 732) 77 20-12730
Fax: (+43 732) 77 20-212877
E-Mail: BauE.Post@ooe.gv.at
www.land-oberoesterreich.gv.at
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Straßenbau und Verkehr
Abteilung Straßenerhaltung und -betrieb
4021 Linz • Bahnhofplatz 1
Seite 2
Die Marktgemeinde Riedau bestätigt durch ihre Zeichnung gemäß Oö. Gemeindeordnung 1990,
dass die Zustimmung der Gemeindeaufsicht zum gegenständlichen Projekt vorliegt, die
Finanzierung gesichert ist und somit mit den Planungsarbeiten begonnen werden kann.
.............................................................. Linz, am ................................................
Ort, Datum
Für die Marktgemeinde Riedau Für das Land Oberösterreich,
Landesstraßenverwaltung:
.................................................................. ................................................................
(Zeichnung gem. Oö. GemO 1990) (Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Wießmayer
GV. Ortner sagt, normalerweise ist dies eine Angelegenheit des Bauausschusses, er hatte davon keine Information. Er gibt zu bedenken, die direkte Anbindung von Pomedt nach Riedau ist nur über Umwegen möglich. Eine konkrete Antwort von Billa ist notwendig, womöglich stellt sich heraus, dass es dann keinen Kreisverkehr gibt.
Frau Bürgermeisterin Scheuringer sagt, der Kreisverkehr ist eigentlich vom Tisch, auch die Frequenz ist nicht dementsprechend. Die zuständigen Beamten haben ihr den Kreisverkehr gänzlich ausgeredet.
GV. Ortner: grundsätzlich passt es, nur die konkrete Planung muss im Bauausschuss abgesprochen werden. Es geht nicht ohne Abbiegespur. GV. Ortner stellt den Antrag für die Genehmigung des zur Kenntnis gebrachten Übereinskommens.
GR. Sperl glaubt auch, dass man die Kosten „riskieren“ soll, weil es hoffentlich bald passiert, dass sich ein Betrieb ansiedelt. Voriges Jahr gab es beim Budgetseminar die klare Aussage, dass man eine Planung brauche über Großvorhaben, sonst wird es nie etwas. Er sagt, er ist jetzt ein Jahr lang dran, eine Reihung zu bekommen. Bei der nächsten Budgetsitzung wird von ihm die Forderung kommen, dass eine Reihung gemacht wird.
GV. Schabetsberger sagt, es wurde bei Vorbesprechung darüber diskutiert, rasch mit den Verantwortlichen der Billa zu sprechen. Er spricht nochmals die Bitte aus, rasch mit den Herren der Billa zu sprechen, damit das Projekt nicht verzögert wird. Er hofft, dass die Billa einsichtig ist und dass der Kreisverkehr noch realisierbar ist. Die Kosten sind dann nicht mehr so entscheidend.
GV. Windhager berichtet dazu, auch seine Fraktion hat dies beraten. Billa und der Bauausschuss sollen dazu geladen werden und mitdiskutieren können.
Die Bürgermeisterin lässt über den Antrag von GV. Ortner mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: der Antrag erhält einstimmige Annahme.
TOP. 4.) Auftragsvergabe für die Kameraüberprüfung Kanalsanierung Baulos 3.
Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:
LR Stockinger hat der Marktgemeinde Riedau zugesagt, dass die für die Erstellung eines Sanierungskonzeptes Ortskanal erforderliche Kamerabefahrung auf drei Jahre aufteilt im ordentlichen Haushalt finanziert werden darf. Zwei Bauabschnitte sind bereits erledigt und das letzte Baulos 03 soll nun in Angriff genommen werden. Vom Büro DI Oberlechner, Salzburg, erfolgte die Einholung der Preise.
Seine Stellungnahme:
Bezugnehmend auf Ihre Anfrage hinsichtlich der Vergabe der
Kanalüberprüfungsmaßnahmen 3. Baulos ist wie folgt auszuführen:
Die Baulose 1 und 2 wurde jeweils gem. Bundesvergabegesetz ausgeschrieben.
Für das Baulos 1 wurde das offene Verfahren gewählt, in dem sich nach
Veröffentlichung in der Linzer Zeitung und im Amtlichen Lieferanzeiger die
Anbieter beteiligen konnten.
Die anbietenden Firmen sind in beiliegender Liste aufgeführt.
Aufgrund des Angebotspreises wurde der Fa. Straßen- und Pflasterbau der
Auftrag erteilt.
Für das Baulos 2 wurde das Verfahren der unverbindlichen Preisanfrage
gewählt.
Das Angebotsergebnis entnehmen Sie bitte ebenfalls der beiliegenden Liste.
Aufgrund des Angebotspreises wurde wiederum der Fa. Straßen- und Pflasterbau
der Auftrag erteilt.
Nach dem die Fa. Straßen- und Pflasterbau bereits die ersten beiden Aufträge
zur vollen Zufriedenheit abgewickelt hat, wurde aus Gründen der
Datenkontinuität, d.h. dass die Datenerfassung, die Zustandsbeurteilung und
die Aufbereitung der Daten im Rahmen der Kamerabefahrung vom selben
Operateur wie bei den ersten beiden Baulosen ausgeführt wird, die Fa.
Straßen- und Pflasterbau angefragt, ob sie zu den selben Einheitspreisen und
Bedingungen die Kamerabefahrung durchführt.
Dies wurde bestätigt und ein entsprechendes Angebot vorgelegt. Aus Sicht der
Gemeinde bringt diese Vorgangsweise den Vorteil, dass auf Basis einheitlich
erhobener Daten ein Sanierungskonzept erstellt werden kann.
Anzumerken ist auch dass, gemäß Bundesvergabegesetz 2006 und der dazu
ergangenen Schwellwertverordnung Aufträge < € 100.000,- direkt vergeben
werden können, somit ist die gewählte Vorgangsweise auch rechtlich gedeckt.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Anmerkungen gedient zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
DI Oberlechner
Angebotsergebnis Baulos 1:
Reihung Angebotssteller Summe netto inkl.Nachlass
ungeprüft Abweichung
1 STRASSEN- UND PFLASTERBAU GmbH
4030 Linz, Kotzinastraße 4 € 55.929,73 100,0%
2 RABMER Bau- und Installations GmbH & CoKG
4203 Altenberg, Bruckbachweg 23 € 59.197,92 105,8%
3 WDL GmbH
4021 Linz, Böhmerwaldstraße 3 € 71.566,19 128,0%
4 STRABAG AG - Kanaltechnik
3382 Loosdorf, Wiener Straße 24 € 74.921,37 134,0%
5 A. ZAUSSINGER Bau- und Transporte Ges.m.b.H
4224 Wartberg o.d. Aist, Obervisnitz 8 € 75.870,00 135,7%
6 KANAL DICHT KONTROLLE Gerhard Wassermann
9851 Lieserbrücke, Kras 15/2 € 75.914,00 135,7%
7 SWIETELSKY Baugesellschaft m.b.H.
4020 Linz, Edlbacherstraße 10 € 79.584,78 142,3%
8 MAIER-BAUER Prüftechnik
4760 Raab, Hauptstraße 184 € 118.247,00 211,4%
Angebotsergebnis Baulos 2:
Reihung Angebotssteller Summe netto inkl.Nachlass
ungeprüft Abweichung
g
1 STRASSEN- UND PFLASTERBAU GmbH
4030 Linz, Kotzinastraße 4 € 62.805,46 100,0%
2 MAIER-BAUER Prüftechnik
4760 Raab, Hauptstraße 184 € 63.399,69 100,9%
3 RABMER Bau- und Installations GmbH & CoKG
4203 Altenberg, Bruckbachweg 23 € 80.693,00 128,5%
4 A. ZAUSSINGER Bau- und Transporte Ges.m.b.H
4224 Wartberg o.d. Aist, Obervisnitz 8 € 84.697,00 134,9%
5 STRABAG AG - Kanaltechnik
3382 Loosdorf, Wiener Straße 24 € 84.929,18 135,2%
6 WDL GmbH
4021 Linz, Böhmerwaldstraße 3 € 89.510,09 142,5
Leistungssumme netto € 55.743,80
Nachlass -8 % € -4.459,50
Angebotssumme netto € 51.284,30
Die letzte Etappe umfasst die Gebiete Schwaben, Schwabenbach, Wildhag und Teile der Ortschaft Ottenedt sowie Teile der Vormarktstraße.
Die damalige Kostenschätzung mit € 150.000,-- war präzise, denn mit dem letzten Baulos 03 kann die Kamerabefahrung das gesamte Gemeindegebiet abgeschlossen werden.
Wenn alle Daten vorliegen, wird als nächster Schritt die Erstellung des Leitungskatasters und darauf aufbauend das Sanierungskonzeptes erstellt (weitere Kosten).
GV. Ortner sagt, das Baulos 3 ist eigentlich der älteste Kanal. Heuer wurde der Straßenbau bei Polizei zurückgestellt, weil der Kanal in diesem Bereich voraussichtlich nicht in Ordnung ist. Er findet, dass es Sinn macht, dass es auch wieder diese Firma macht. Man hat einheitliche Werte und ein einheitliches Bild und er stellt den Antrag für die Auftragsvergabe an Fa. Straßen- und Pflasterbau zu den angegebenen Preisen.
GR. Sperl (Antrag auf Protokollierung der abweichenden Meinung):
Zur Sitzungsvorbereitung wurden die Fraktionsführer vor einer Woche informiert: „Vom Büro DI Oberlechner, Salzburg, erfolgte die Einholung der Preise, wobei sich aber herausstellte, dass es am besten ist, der Fa. Straßen- und Pflasterbau, Eferding, einen Folgeauftrag zu erteilen“. Auf meine Nachfrage, welche Firmen wie angeboten haben, stellte sich heraus, dass für das Baulos 3 keine Vergleichsangebote eingeholt wurden. / GR. Sperl sagte außerdem, er hat bei Bauleiter DI Oberlechner „kein gutes Gefühl“, er wollte bei der drittgereihten Firma nachfragen, ob die Ausschreibung gerecht passierte.
AL Gehmaier erklärt den Gemeinderatsmitgliedern, dass laut Auskunft von Bauleiter DI Oberlechner es sehr wohl Sinn macht, auch den letzten Bauabschnitt von der Fa. Straßen- und Pflasterbau durchführen zu lassen. Die Bewertung der Mängel ist nicht messbar wie eine Rechenbeispiel, wie z.B. 2x2 die Zahl vier ergibt. Der Operateur muss den mit der Kamera festgestellten Mangel bewerten; wenn man immer den gleichen Operateur hat, dann kann man davon ausgehen, dass er einen gleichwertigen Schaden auch immer gleich bewertet. Wenn man dann diese Schäden baulich sanieren muss ist dies von Vorteil.
GV. Schabetsberger sagt, er weiß nicht, wo GR. Sperl „hinwill“. Als Gemeinderat hat er nicht das Recht den Drittgereihten anzurufen und nachzufragen. Als Gemeinderat muss man beurteilen, die Arbeit war gut und die Arbeit wird vergeben. Wir sind nicht gescheiter als studierte Architekten.
Bgm. Scheuringer betont dies auch und sie sagt, deshalb bedient sich die Gemeinde der Sachverständigen, auf die müssen wir uns verlassen können. Wir zweifeln schon sehr viel an, aber alles kann man nicht bezweifeln.
GV. Windhager sagt, die persönlichen Befindungen von GR. Sperl mit Herrn DI Oberlechner sind hier im Gemeinderat nicht passend. Der Sachverständige ist zu akzeptieren. Seine persönlichen Belange sind hinten anzustellen.
Die Bürgermeisterin lässt über den Antrag von GV. Ortner mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: 24 JA-Stimmen, 1 Stimmenthaltung von GR. Sperl
TOP. 5.) Bericht des Obmannes des Umweltausschusses.
Die Bürgermeisterin ersucht den Obmann GR. Trilsam um den Bericht:
Sitzung des Umweltausschusses am Mittwoch, 10.11.2010
Pkt. 1. Abfallordnung neu – neues AWG
Sachverhalt: Die Abfallordnung muss aufgrund des neuen Abfallwirtschaftsgesetz 2009 geändert werden. Es erfolgt eine Beratung der im Entwurf erstellten Abfallordnung.
Diskussion: § 5 1b der Abfallordnung für Gaststätten 20 oder 30 Sitzplätze eine 90 Liter Abfalltonne
Beschluss: einstimmig für 30 Sitzplätze
Diskussion: § 5 (2) für jeden Haushalt zwischen 26 und 78 Biosäcke oder 26 und 52 Biosäcke pro Jahr
Beschluss: einstimmig zwischen 26 und 78 Biosäcke
Die Mitglieder sind sich einig, dass die vorgetragene Abfallordnung so dem Gemeinderat vorgelegt wird.
Pkt. 2. Abfallgebührenordnung neu
Sachverhalt: Die Abfallgebührenordnung muss aufgrund des neuen AWG 2009 geändert werden. Außerdem sind die Gebühren anzupassen. Aufgrund der Abfallgebührenkalkulation ergibt sich bei den Abfallgebühren eine Erhöhung von €3,80 auf € 3,90, bei der Abfallgrundgebühr eine Erhöhung von € 36,-- jährlich auf € 48,87 inkl. Mwst.
Die Endabrechnung der Fa. Gerner ergibt eine Nachzahlung von € 5000,- inkl. 10 % Ust.
Die geprüfte Verordnung wird von Fr..AL Gehmaier vorgelesen. Text der Gebührenverordnung wird einstimmig angenommen.
Es wurde über die Erhöhung der Grundgebühr und Abfallgebühr beraten. Nach der Beratung stellt der Obmann den Antrag über die Erhöhung der Gebühren.
Erhöhung der Abfallgebühr je Tonne von € 3,80 auf €4,20
Grundgebühr von € 36,-- auf Kostendeckend ca €5 –€ 6 anheben
Beschluss: 6 x ja
Berechnung der Erhöhung Abfallgrundgebühr (Kostendeckend lt. VA 2011)
Mehreinnahmen durch Erhöhung der Abfallgebühr auf € 4,20 brutto ( €3,81 netto)
Differenz VA 2011 = € 9700,-- Abgang netto
12714 Abfuhren x € 3,81 = € 48440,34
12714 Abfuhren x € 3,45 = € 43863,30 (alt)
Mehreinnahmen € 4577,04 netto
377 Abfuhren x 39,78 = € 14997,06
377 Abfuhren x 36,-- = € 13572,- (alt)
Mehreinnahmen Kontainer € 1.425,-
HH-GG:-Anschlüsse: 883
Gewerbe-Anschlüsse: 105
Abgang: € 9700,- - €6002,- = ergibt eine Differenz von - €3698,--.
€3698,-- : 933 Anschlüsse = € 3,96 + 10 % MWSt
Der Betrag wurde so gerundet, dass brutto keine Cent aufscheinen.
Daher eine Anhebung der Grundgebühr um € 3,63 netto. = brutto € 4,-
neue Grundgebühr: € 40,- inkl. Ust. - alte Grundgebühr. € 36,--- jährlich
Zusätzlich soll Fr. Laufenböck Margit bis Jänner 2011 die Mengeabrechnung der Fa. Gerner mit 3m³ Freimenge eingeben und feststellen wie viele Mengenüberschreitungen es tatsächlich gibt.
Bei der Fa. Dispositions-und LogistikGmbh und FA. Landrein wegen andere Müllabfuhrintervalle nachfragen und Angebote einholen. Vorschlag: 3 und 6 wöchige Abfuhr anbieten und schauen ob sich die Müll- und Transportkosten dadurch senken lassen.
Pkt. 3. Christbaumentsorgung
Sachverhalt: Der Obmann hat den Auftrag von Fr. Bürgermeisterin Scheuringer erhalten, über die Christbaumentsorgung zu diskutieren ob eine Entsorgung sinnvoll ist.
Es wurde über die Entsorgung der Christbäume beraten.
Beschluss: Die Mitglieder des Umweltausschusses holen die Christbäume bei den angegebenen Sammelstellen( eventuell Biosackabstellplätze) ab. Der Umweltausschussobmann setzt sich mit den Bauern zwecks Traktor und Abnahme der Christbäume (Hackschnitzelheizung) in Verbindung. Die Ausschussmitglieder holen die Bäume (voraussichtlicher Abholtermin 15. Jänner 2011) ab. Vorankündigung in der Dezembergemeindezeitung, fixen Termin und Standorte dann in der Jänner Gemeindezeitung bekannt geben.
Pkt. 4. Streckenführung und Beschilderung der Wanderwege in Riedau, Beratung und Beschlussfassung
Sachverhalt: Wanderwegekonzept von Hrn. Sperl Ernst lt. Arbeitsunterlagen
Es wurde über das Konzept beraten.
Beschluss: Der Tagesordnungspunkt soll in der Gemeinderatssitzung vom 18.1.1.2010 vertagt werden. Frau Bürgermeisterin soll im Jänner ein gemeinsames Treffen mit allen Grundbesitzern, Beteiligten und Interessierten organisieren.
Pkt. 5. Allfälliges
Obmann Klaus Trilsam schlägt eine Besichtigung für den Umweltausschuss der Fa. McSolar in Eggerding vor. Termin Jänner oder Februar 2011.
Die Bürgermeisterin bedankt sich für den Bericht.
TOP. 6.) Beratung und Beschlussfassung für eine neue Abfallordnung.
Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:
Im vorangegangenen Bericht des Obmannes des Umweltausschusses wurde bereits über die Beschlussfassung einer neuen Abfallordnung berichtet.
Der Bezirksabfallverband Schärding hat mit email vom 15.10.2010 den Gemeinden des Bezirkes Schärding die Muster-Abfallordnung zur Verfügung stellt. Diese Muster-Abfallordnung wurde in Zusammenarbeit mit mehreren Gemeindemitarbeitern und –vertretern des Bezirkes Schärding in BAV-Sitzungen erarbeitet und dem Land Oberösterreich zur Vorprüfung übermittelt. Erforderlich wird diese neue Abfallordnung durch die Änderungen des AWG 2009, bis Ende des Jahres 2010 müssen die Abfallordnung und die Abfallgebührenordnung angepasst werden.
Die vom Amt für unsere Marktgemeinde erarbeitete Abfallordnung wurde am 4.11. dem Land zur Vorprüfung übermittelt. Der Umweltausschuss hat die Muster-Abfallordnung beraten.
Die Sachbearbeiterin Fr. Regina Wild hat de Vorbegutachtung am 15.11. durchgeführt und die Mängel wurden eingearbeitet.
Zl. 813-00-2010-Ge
Abfallordnung
Verordnung des Gemeinderates vom ......................., mit der die Abfallordnung der Marktgemeinde Riedau erlassen wird.
Aufgrund des § 6 Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009 (Oö. AWG 2009),
LGBl. Nr. 71/2009 idgF, wird verordnet:
§ 1
Begriffsbestimmungen
(1) Hausabfälle sind alle festen Siedlungsabfälle, die in Haushalten üblicherweise anfallen, sofern sie nicht als Altstoffe oder biogene Abfälle einer getrennten Sammlung zuzuführen oder als sperrige Abfälle anzusehen sind.
(2) Sperrige Abfälle sind feste Siedlungsabfälle, die in Haushalten üblicherweise anfallen, aber wegen ihrer Größe oder Form nicht in den für Hausabfälle bestimmten Abfallbehältern gelagert werden können.
(3) Biogene Abfälle sind Stoffe, die aufgrund ihres hohen organischen, biologisch abbaubaren Anteils für die aerobe und anaerobe Verwertung besonders geeignet sind und zwar Grünabfälle (lit. a) und Biotonnenabfälle (lit. b).
(a) Grünabfälle: natürliche organische Abfälle aus dem Garten und Grünflächenbereich, wie insbesondere Grasschnitt, Strauchschnitt, Baumschnitt, Christbäume, Laub, Blumen und Fallobst;
(b) Biotonnenabfälle:
§ feste pflanzliche Abfälle, wie insbesondere solche aus der Zubereitung von Nahrungsmitteln;
§ andere organische Abfälle aus der Zubereitung und dem Verzehr von Nahrungsmitteln (Speisereste), sofern sie einer dafür geeigneten aeroben oder anaeroben Behandlungsanlage zugeführt werden können;
§ Papier, sofern es sich um unbeschichtetes Papier handelt, welches mit Nahrungsmitteln in Berührung steht oder zur Sammlung und Verwertung von biogenen Abfällen geeignet ist.
(4) Haushaltsähnliche Gewerbeabfälle sind feste Abfälle aus Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft sowie aus vergleichbaren Einrichtungen im öffentlichen Bereich, die in ihrer Zusammensetzung und Beschaffenheit Hausabfällen ähnlich sind.
(5) Ordnungsgemäße Eigenkompostierung: Eine Eigenkompostierung gilt dann als ordnungsgemäß, wenn dabei die Ziele und Grundsätze des Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes 2009 eingehalten werden, insbesondere keine schädlichen Einwirkungen auf Böden und Gewässer bewirkt werden, keine unzumutbaren Belästigungen für Nachbarn oder Nachbarinnen entstehen und ausschließlich eigene biogene Abfälle pflanzlicher Herkunft eingesetzt werden.
§ 2
Abholbereich
(1) Der Abholbereich für die Sammlung der Hausabfälle umfasst das gesamte Gemeindegebiet.
(2) Der Abholbereich für die Sammlung der sperrigen Abfälle umfasst das gesamte
Gemeindegebiet.
Für sperrige Abfälle besteht eine ständige Abgabemöglichkeit in folgenden ASZ des Bezirkes Schärding; Andorf, Engelhartszell, Esternberg, Raab, Schärding, Taufkirchen und Zell an der Pram. Überdies erfolgt eine Abholung nach Bedarf gegen vorherige Anmeldung.
(3) Der Abholbereich für die Sammlung der Biotonnenabfälle umfasst das gesamte Gemeindegebiet mit Ausnahme der im Anhang 1 aufgelisteten Ortschaften bzw. Ortschaftsteile.
(4) Der Abholbereich für die Sammlung der haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle umfasst das gesamte Gemeindegebiet mit Ausnahme der im Anhang 2 aufgelisteten Betriebe.
§ 3
Pflichten der Abfallbesitzer
(1) Hausabfälle sind von demjenigen, bei dem sie anfallen, zur Sammlung bereitzustellen.
(2) Sperrige Abfälle sind von demjenigen, bei dem sie anfallen, zum
nächstgelegenen Altstoffsammelzentrum zu bringen, bei Abholung im Bedarfsfall
am vereinbarten Ort zur Sammlung bereitzustellen.
(3) Biotonnenabfälle sind im Abholbereich, bei der nächstgelegenen Sammelstelle für die Sammlung bereit zu stellen, ansonsten zur Kompostierungsanlage Gerner zu bringen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn die Biotonnenabfälle einer ordnungsgemäßen Eigenkompostierung zugeführt werden.
(4) Grünabfälle sind zur Kompostierungsanlage Gerner zu bringen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn die Grünabfälle einer ordnungsgemäßen Eigenkompostierung zugeführt werden.
(5) Haushaltsähnliche Gewerbeabfälle sind von demjenigen, bei dem sie anfallen, für die Sammlung bereitzustellen.
§ 4
Abfallbehälter
(1) Für die Lagerung der Hausabfälle, Biotonnenabfälle und haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle sind ausreichend große, flüssigkeitsdichte, schließbare und widerstandsfähige Abfallbehälter - wie unten angeführt - zu verwenden. Für Biotonnenabfälle sind jedenfalls eigene Abfallbehälter zu verwenden.
Für die Lagerung der Abfälle sind folgende Abfallbehälter zu verwenden:
90-Liter Kunststofftonnen (EN 840-1)
Behälter 770 Liter und 1100 Liter (EN 840-3)
Lediglich in Ausnahmefällen dürfen daneben auch noch geeignete Abfallsäcke, Größe 60-Liter (EN 13592) verwendet werden. Diese Abfallsäcke sind besonders gekennzeichnet mit dem Aufdruck „BAV Restabfall Abfuhr der Gemeinde“ und können beim Marktgemeindeamt Riedau gegen Entrichtung des Entgelts behoben werden.
(2) Für die Lagerung der Biotonnenabfälle sind 14 Liter Bio-Kraftpapiersäcke (EN13593), welche von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden, ausnahmslos zu verwenden.
(3) Die Abfallbehälter für die Hausabfälle, Biotonnenabfälle und haushaltsähnliche Gewerbeabfälle werden von der Gemeinde beschafft und an die Grundeigentümer verkauft.
(4) Die Abfallbehälter sind so aufzustellen, dass
1. sie, für die sie berechtigt benützenden Personen und für die mit der Entleerung der darin gelagerten Abfälle betrauten Personen, leicht zugänglich sind und
2. durch die ordnungsgemäße Benützung und Entleerung bzw. den ordnungsgemäßen Transport der Abfallbehälter möglichst niemand gefährdet oder unzumutbar belästigt wird.
§ 5
Anzahl und Volumen der Abfallbehälter
Die Anzahl der für eine Liegenschaft zu verwendenden Abfallbehälter richtet sich nach dem Bedarf und zwar insbesondere nach der Anzahl der Hausbewohner oder Haushalte, der Art und Größe der Anstalten, Betriebe und sonstigen Einrichtungen und Arbeitsstellen, der Art, Beschaffenheit und Menge der durchschnittlich anfallenden Hausabfälle und der Größe der Abfallbehälter.
Die Anzahl und das Volumen der Abfallbehälter für Hausabfälle ist so festzulegen, das jedem Haushalt unter Berücksichtigung der Behältergröße und des Abfuhrintervalls nachstehendes Behältervolumen zur Verfügung steht:
Beispielsweise sind für einen 5-Personen-Haushalt bei einem vierwöchigen Abfuhrintervall mindestens 60 Liter und bei einem sechswöchigen Abfuhrintervall mindestens 90 Liter vorzusehen.
Im Zweifelsfall ist die Anzahl von Amts wegen oder auf Antrag des Grundeigentümers vom Bürgermeister nach folgenden Grundsätzen mit Bescheid festzusetzen:
(1) HAUSABFÄLLE und haushaltsähnliche GEWERBEABFÄLLE.
a) für jeden gemeldeten und vorhandenen Haushalt grundsätzlich eine 90-Liter Abfalltonne,
b) für Gaststätten (je 20 Sitzplätze) grundsätzlich eine 90-Liter Abfalltonne,
c) für Betriebe, Anstalten, gewerbliche Objekte, öffentliche Einrichtungen und sonstige Arbeitsstellen jedweder Art, grundsätzlich pro angefangene 10 Beschäftigte, bzw. je 10 Heim- oder Pflegeplätze, eine 90-Liter Abfalltonne.
d) Für Ferienwohnungen grundsätzlich eine 90-Liter-Abfalltonne
(2) BIOTONNENABFÄLLE (Küchenabfälle):
Für jeden Haushalt grundsätzlich jährlich zwischen 26 und 78 Stück 14 Liter Bio-Kraftpapiersäcke (EN13593).
In Ausnahmefällen können zusätzlich Abfallsäcke gegen Entgelt beim Gemeindeamt behoben werden.
§ 6
Abfuhrtermine
(1) Die Sammlung der Hausabfälle durch die Gemeinde (bzw. durch einen beauftragten Dritten) erfolgt
a) in zweiwöchentlichem Zeitabstand in nachfolgenden Ortschaften bzw. Ortschaftsteilen:
Achleiten
Berg ab Haus Nr. 5
Birkenallee
Gewerbepark
Habach
Ottenedt
Pomedt
Schwaben ab Haus Nr. 24
Schwabenbach
Vormarkt
Wildhag
b) in 4wöchentlichem Zeitabstand in nachfolgenden Ortschaften bzw. Ortschaftsteilen:
Berg Nr. 1-4
Bayrisch-Habach 1-9
Schwaben Haus Nr. 1-23 A
Stieredt 1-4
Wildhag, Zellerstraße 41, 41,45 und 46
(2) Sperrige Abfälle können in den ASZ Andorf, Engelhartszell, Esternberg, Raab, Schärding, Taufkirchen und Zell an der Pram während der Öffnungszeiten abgegeben werden.
Eine zusätzliche Abholung erfolgt bei Bedarf gegen vorherige telefonische Anmeldung.
(3) Die Sammlung und Abfuhr der Biotonnenabfälle (Küchenabfälle) durch die Gemeinde (bzw. durch den beauftragten Dritten) erfolgt wöchentlich.
(4) Die Sammlung der haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle erfolgt zweiwöchentlich.
(5) Die Tage der Sammlung der Hausabfälle, Biotonnenabfälle und haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle werden mittels Abfallplaner und Gemeindezeitung, welche per Post zugestellt werden, veröffentlicht.
§ 7
Kompostierungsanlagen/Behandlungsanlagen für biogene Abfälle
Die Marktgemeinde Riedau bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben des vertraglich gebundenen Dritten, des Betriebes Gerner Josef, Taiskirchen i.I. Hohenerlach 1, welcher eine Kompostierungsanlage mit dem Standort Taiskirchen i.I., Hohenerlach 1, zur Verwertung der im Gemeindegebiet anfallenden biogenen Abfälle betreibt.
§ 8
Anzeigepflicht
Vermehrt oder verringert sich die Menge des durchschnittlich von einem Grundstück abzuführenden Abfalls wesentlich, so hat dies der Eigentümer ohne unnötigen Aufschub der Gemeinde anzuzeigen.
§ 9
Bauwerke auf fremden Grund
Bei Bauwerken auf fremden Grund (Superädifikate, Bauwerke als Zugehör eines Baurechtes) sind die für den Liegenschaftseigentümer geltenden Bestimmungen dieser Verordnung sinngemäß auf den Eigentümer des Bauwerkes anzuwenden.
§ 10
Gebühren und Beiträge
Die Berechnung der Abfallgebühr ist nach den Bestimmungen des § 18 O.ö. AWG 2009 vorzunehmen. Dazu erlässt der Gemeinderat eine gesonderte Abfallgebührenordnung.
§ 11
Inkrafttreten
(1) Diese Abfallordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 OÖ Gemeindeordnung 1990 durch zwei Wochen kundgemacht und wird mit dem auf dem Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.
(2) Gleichzeitig tritt die Abfallordnung vom 18.11.1999 außer Kraft.
Die Bürgermeisterin:
Inkrafttreten 1.1.2011
Angeschlagen am:
Abgenommen am:
Anhang 1 – Aufgelistete Ortschaften und Ortschaftsteile für Ausnahme Biotonnenabfälle
Anhang 2 – Auflistung über Ausnahme für Sammlung haushaltsähnlicher Gewerbeabfälle
Anhang 1: Berg 1 -4
Bayrisch Habach 1 -9
Habach 4
Schwaben 1 – 23a
Stieredt 1 – 4
Anhang 2: Fa. Leitz Gmbh & Co Kg, Leitzstraße 80
Fa.Schlecker GmbH, Bahnhofstraße 34
Fa. Unimarkt HandelsgmbH& Co Kg, Am Dammbach 81
Fa. Billa AG, Birkenallee 202
Die Bürgermeisterin stellt den Antrag auf Genehmigung der vollinhaltlich zur Kenntnis gebrachten Abfallordnung.
Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt sie mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 7.) Beratung und Beschlussfassung für eine neue Abfallgebührenordnung.
Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:
Im vorangegangenen Bericht des Obmannes des Umweltausschusses wurde bereits über die Beschlussfassung einer neuen Abfallgebührenordnung berichtet.
Der Bezirksabfallverband Schärding hat mit email vom 15.10.2010 den Gemeinden des Bezirkes Schärding die Muster-Abfallgebührenordnung zur Verfügung stellt. Diese Muster-Abfallgebührenordnung wurde in Zusammenarbeit mit mehreren Gemeindemitarbeitern und –vertretern des Bezirkes Schärding in BAV-Sitzungen erarbeitet und dem Land Oberösterreich zur Vorprüfung übermittelt. Erforderlich wird diese neue Abfallgebührenordnung durch die Änderungen des AWG 2009, bis Ende des Jahres 2010 müssen die Abfallordnung und die Abfallgebührenordnung angepasst werden.
Die vom Amt für unsere Marktgemeinde erarbeitete Abfallordnung wurde am 4.11. dem Land zur Vorprüfung übermittelt. Der Umweltausschuss hat die Muster-Abfallordnung beraten.
Änderung der Preise aufgrund der Sitzung des Umweltausschusses:
Die Gebühren wurden so angepasst, dass beim Bruttobetrag keine kleinen Centbeträge aufscheinen
Zl. 813-00-2010-Ge
Abfallgebührenordnung
V e r o r d n u n g
des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 18.11.2010, mit der eine Abfallgebührenordnung erlassen wird.
Aufgrund des § 15 Abs. 1 Z. 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2008, BGBl. I Nr. 103/2007 i.d.g.F. und § 18 Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009 (Oö. AWG 2009), LGBl. Nr. 71/2009 idgF, wird verordnet:
§ 1
Gegenstand der Gebühr
1. Für die Sammlung und Behandlung von Siedlungsabfällen ist eine Abfallgebühr zu entrichten.
§ 2
Höhe der Gebühren
Die Abfallgebühr besteht aus Grundgebühr und Mengengebühr:
I. Die Grundgebühr beträgt jährlich:
1.) für Haushalte:
a) pro Haushalt ................................................................................................................................. € 36,00 40,00
2.) für Anstalten, Betriebe, gewerbliche Objekte, öffentliche Einrichtungen und sonstige Arbeitsstellen:
a) pro 90-Liter Restabfall-Behälter ............................................................................................. € 18,00 20,00
zusätzlich pro 10 Mitarbeiter eine Erhöhung um € 18,00
b) pro 770-Liter Restabfall-Container............................................................................................ € 18,00 20,00
zusätzlich pro 10 Mitarbeiter eine Erhöhung um € 18,00
c) pro 1100-Liter Restabfall-Container.......................................................................................... € 18,00 20,00
zusätzlich pro 10 Mitarbeiter eine Erhöhung um € 18,00
d) für Gaststätten je 20 Sitzplätze.................................................................................................. € 18,00 20 ,00
II. Die Mengengebühr beträgt für Haushalte, Anstalten, Betriebe, gewerbliche Objekte, öffentliche Einrichtungen und sonstige Arbeitsstellen:
1.) für die RESTABFALL-ABFUHR je Abfuhr
a) pro 90-Liter Restabfall-Behälter ............................................................................................. € 3,80 4,20
b) pro 770-Liter Restabfall-Container............................................................................................ € 39,60 43,75
c) pro 1100-Liter Restabfall-Container........................................................................................... € 56,60 62,54
d) pro 60-Liter Abfallsack.............................................................................................................. € 2,95 3,25
e) je Wertmarke für 90-Liter-Restabfall-Behälter......................................................................... € 3,80 4,20
f) je Wertmarke für 770-Liter-Restabfall-Behälter...................................................................... € 39,60 43,75
2.) für biogene Abfälle:
a) für die BIOABFALL-ABFUHR (Küchenabfälle) pro angeschlossenen Haushalt
Jahrespauschale von........................................................................................................... € 9,00
b) für einen Grünabfallsack, 110 l.......................................................................................... € 2,79
c) für die Anlieferung zur KOMPOSTIERUNG bei einer Jahresmenge von mehr als 5 m³ - für
die darüberliegende Menge - den jeweils gültigen Tarif der ARGE KOMPOST & BIOGAS.
Dieser beträgt zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung:
Für Grünschnitt .................................................................................................... pro m³ € 9,92
Für unzerkleinerter Baum- und Strauchschnitt ............................................... pro m³ € 13,65
Für geschredderten Baum- und Strauchschnitt ............................................... pro m³ € 15,23
Für Biotonnenmaterial ....................................................................................... pro m³ € 25,70
3. Abholung Sperriger Abfälle:
§ 3
Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist der Liegenschaftseigentümer; im Falle des Bestehens von Baurechten oder Nutzungsrechten ist der Bauberechtigte bzw. der Nutznießer zur Entrichtung der Gebühren verpflichtet.
§ 4
Beginn der Gebührenpflicht
Die Verpflichtung zur Entrichtung der Geldleistungen nach § 2 beginnt mit Anfang des Monats, in dem die Sammlung und Abfuhr von Abfällen von den jeweiligen Grundstücken erstmals stattfindet.
§ 5
Fälligkeit
Die Gebühren nach § 2 sind vierteljährlich, und zwar am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. eines jeden Jahres, jeweils für das laufende Vierteljahr, zur Zahlung fällig. Für die Berechnung der Grundgebühr (§2, Ziff. I/1) bilden die zu Beginn des jeweiligen Quartals vorhandenen Haushalte die Bemessungsgrundlage.
§ 6
Umsatzsteuer
In den im § 2 geregelten Gebühren ist die Umsatzsteuer im gesetzlichen Ausmaß enthalten.
§ 7
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 01.01.2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 04.03.2010 außer Kraft.
Die Bürgermeisterin
GV. Schabetsberger berichtet, im März wurde dieses Thema bereits behandelt und jetzt haben wir es wieder. Es muss ein Gespräch mit Herrn Gerner geben. Er schlägt vor, diesen Punkt zu vertagt, es gehört noch etwas vorbereitet. Der Ausschuss hat eine gute Arbeit gemacht, aber die Vereinbarung mit Gerner muss besprochen werden. Es gibt eine Vereinbarung mit der Fa. Gerner über die Pauschale, nach dieser Vereinbarung ist die vorliegende Rechnung nicht zu bezahlen, denn es muss vorher ein Gespräch geben. Weiters hat er sich die Mühe gemacht und die Liste durchgeschaut und seiner Meinung nach stimmen die Aufzeichnungen teilweise nicht. Er bringt ein Beispiel einer nicht korrekten Aufschreibung. Die Aufzeichnungen sind so nicht zu akzeptieren, denn es kontrolliert draußen niemand. Deshalb ist dieses System nicht zielführend. Wenn die Fa. Gerner wieder eine Pauschale will, so muss er Aufzeichnungen machen; aber künftig soll es keine Nachzahlung geben. Er möchte bei dem Gespräch mit Herrn Gerner dabei sein. Herr Gerner leistet eine Spitzenarbeit, aber das System passt nicht.
GV. Schabetsberger stellt den Antrag auf Vertagung. Eine weitere Anregung von ihm bezüglich des Biosackes: Einnahmen der Gemeinde € 3.000,-- Ausgaben dazu von € 9000,-; der Biosack wird über den BAV verrechnet. Er glaubt, wir müssen sich darüber Gedanken machen, das anders zu organisieren. Wer mehr Säcke braucht, muss auch mehr zahlen.
GR. Daxl sagt dazu, viele Gemeindebürger sind der Meinung „das hab ich frei, das kostet nichts“. Deshalb stimmen auch die Aufschreibungen teilweise nicht.
Vizebgm. Kopfberger berichtet, er möchte Ergänzungen bekanntgeben: aufgrund der Gesamtkostensteigerung haben wir einen Abgang von € 11.750,-; dieser Abgang teilt sich auf die Kostensteigerung € 5.500,- beim BAV und auf Kosten € 6.250,- rein buchhalterisch bei Fa. Gerner; diese € 6.250 teilen sich auf in die Nachzahlung 2009, diese Kosten sind buchhalterisch 2010 hineingekommen und die derzeit geforderte Nachzahlung für 2010. Es geht ihm in seiner Stellungnahme darum, sich nicht nur auf die Ausgaben der Fa. Gerner zu stürzen, auch beim BAV gibt es Steigerungen. Aufgrund dieser Ausgaben können wir mit den derzeitigen Einnahmen die Ausgaben nicht abdecken. Es gibt demnächst eine BAV-Sitzung und da wird er Fragen vorbereiten und hinterfragen, wie das Gesamtsystem funktioniert.
GV. Windhager sagt, man muss unterscheiden zwischen den Ausgaben bei Fa. Gerner und den andern Punkten. Man muss gewisse Anpassungen machen. Das Gespräch mit Fa. Gerner ist zu suchen. Allein die angelieferte Menge von Riedau ist so groß, dass es die Fläche beim Gerner nicht fasst. Auch die Gemeinde Zell hat annähernd die Menge von Riedau.
GV. Schabetsberger nimmt Stellung zu den Beratungen von Windhager und Kopfberger. Die Nachzahlung von 2009 hätte Gerner schon nicht bekommen sollen, das ist mit zu diskutieren.
Die Bürgermeisterin berichtet, dass der Umweltausschuss Meinungsbildung macht.
GR. Trilsam nimmt Stellung zu den errechneten Erhöhungen bei der Grundgebühr.
GR. Daxl sagt, die Bürger sollen darauf hingewiesen werden zu sparen.
GR. Sperl glaubt, es hat einige neue Aspekte gegeben. Ausgabensenkungen werden angedacht, das findet er gut.
Abschließend lässt die Bürgermeisterin über den Antrag von GV. Schabetsberger auf Vertagung abstimmen.
Beschluss: 24 JA-Stimmen, 1 NEIN-Stimme von GR. Trilsam
TOP. 8.) Genehmigung neuer Versicherungsverträge für die Marktgemeinde Riedau.
Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:
Bekanntlich können die Versicherungsverträge der Marktgemeinde Riedau per 1.12. 2010 gekündigt werden (Ausnahme Leasingobjekt Schule). Herr Dr. Oberlehner steht mit der Marktgemeinde Riedau schon längere Zeit in Verbindung, er erledigt die Ausschreibung und Überprüfung der vorliegenden Angebote.
Der Gemeindevorstand hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, dass die Wr. Allianz, Wr. Städtische und Generali-Versicherung anbieten dürfen, da es bei diesen Versicherungen in Riedau ortsansässige Vertreter gibt. GR. Sperl hat nach dieser Sitzung mit der Bürgermeisterin vereinbart, dass auch die Raiffeisenbank (=OÖ. Versicherung) anbieten darf, da Riedau eine Bankstelle hat.
Am 4.11.2010 hat Herr Dr. Oberlehner die ersten Ergebnisse von der Ausschreibung der Bürgermeisterin vorlegt. Dabei konnte er berichten, dass zwei Versicherungen in der Gesamtsumme der Versicherungen beinahe gleichwertig sind: Wr. Allianz und Wr. Städtische. Die Generali-Versicherung als auch die Oberösterreichische haben überhöhte Angebotssummen. Herr Dr. Oberlehner wurde beauftragt, mit Wr. Allianz und Wr. Städtische Nachverhandlungen zu führen. Außerdem soll er mit der Oberösterreichischen Versicherung, welche das Leasingobjekt Schule versichert hat, über einen neuen Preis verhandeln.
Nach Durchsicht wird folgender Beschlussvorschlag von der Bürgermeisterin vorgelegt:
Nachdem die Wr. Allianz nicht alle Versicherungssparten angeboten hat, aber bei einigen Versicherungen Bestbieter ist, wird eine Splittung vorgeschlagen.
Erklärung:
Versicherungen an Wr. Allianz als Bestbieter:
Amtsgebäude 677,16
Musikschule 547,45
FF Gebäude u.Invent. 512,85
WC Bahnhof 130,34
Leichenhalle 133,50
Wohnhaus Nr. 86 200,29
Wohnhaus Pomedt 3 143,66
Kfz Haftpflicht 763,38
Gesamtsumme 3.108,63
Versicherungen an Wr. Städtische als Bestbieter bzw. wegen inkludierter Zusatzdeckungen:
Bauhof Gerätehaus 70,74 Bestbieter
alter Bauhof 70,00 Bestbieter
Freizeitzentrum 1.323,78 Bestbieter
Wasserversorgung Berg 150,- einziger Anbieter
Gde-Amtshaftpflicht 2.233,-- einziger Anbieter Zusatzdeckung Winterdienst u.FF-
Einsatzfahrten
FF-Kfz-Versicherung 154,-- Bestbieter
Kfz-Rechtsschutz 253,87 einziger Anbieter
Gesamtsumme 4.255,39
Oberösterreichische Versicherung:
Schulzentrum: da es sich um Leasingprojekt handelt, ist die Versicherung zw. Leasing und OÖ abgeschlossen. Die Gemeinde ist nur verpflichtet die Versicherungsprämie zu bezahlen. Der letzte Einbruch hat gezeigt, dass es sehr sinnvoll ist, wenn Gebäudeversicherung und Inventar bei einer Anstalt versichert ist, damit nicht eine Versicherung der anderen Versicherung Kosten zuschiebt. Deshalb soll Inventar bei OÖ. bleiben. Die Prämie für das Schulzentrum (Gebäude) konnte Dr. Oberlehner durch Nachfrage erheblich verringern:
alte Prämie € 7.593,73 neue Prämie € 4.972,86
Inventar VS neu 252,40
Inventar HS neu 446,12
FF Kollektivunfall Spezialangebot für die Feuerwehren in OÖ € 45,--
Einsparung gegenüber den alten Verträgen
neue Versicherungssumme gesamt € 13.080,40
Versicherungssumme bisher € 18.469,08
Ersparnis € 5.388,68 inkl. neuer KFZ-Rechtsschutzversicherung
GV. Schabetsberger berichtet, vor Jahren hat sich die Gemeinde dazu entschlossen, dass künftig die Versicherungen ausgeschrieben werden. Im Gemeindevorstand wurde beraten, dass ein Gesamtangebot eingeholt werden soll. Da nun nicht alle Versicherungen „alles“ angeboten haben, soll „gesplittet“ werden. Es freut ihn, dass es unter den Riedauer Versicherungsvertretern aufgeteilt wird. Was unbedingt noch zu machen ist, dass bei Leasing- Versicherung der Schule nochmals nachverhandelt wird, auch wenn sie sagen, wir können nicht heraus.
GV. Schabetsberger stellt den Antrag, die Versicherungen, so wie sie bekanntgegeben wurden, zu vergeben.
Die Bürgermeisterin lässt über den Antrag von GV. Schabetsberger mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 9.) Genehmigung eines neuen Energieliefervertrages für die Marktgemeinde Riedau.
Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:
Die Energie AG hat der Marktgemeinde Riedau einen neuen Energieliefervertrag übermittelt. Das neue Angebot „Oberösterreich kommunal“, ein Energieliefervertrag für alle Gemeinde-Anlagen, mit einfacher Vertragsgestaltung und besserer Übersicht, gleiche Laufzeit für alle Anlagen und Preisgarantie bis 31.12.2010.
Herr Wolfgang Eschlböck von der Energie AG wurde von der Bürgermeisterin eingeladen, von der Notwendigkeit dieser neuen Verträge zu berichten, davon der AV:
AV vom 13.10.2010:
Der neue Vertrag wird durch eine Gesetzesänderung notwendig. Um den Kunden einen Vergleich zwischen den verschiedenen Anbietern zu erleichtern bzw. die Stromrechnungen zu vereinfachen, darf in Zukunft nur noch der tatsächliche Energiepreis (ohne Angabe der Netzkosten) im Vertrag ausgewiesen werden. D.h. in den alten Verträgen waren die Preise für Energie- und Netzkosten beinhaltet, im neuen Vertrag wird nur noch der reine Strompreis angeführt. Die Netzkosten werden ohnehin durch eine Verordnung geregelt.
Weiters wird im Vertrag zwischen 2 verschiedenen Anlagen unterschieden:
zu 1. gemessene Anlagen
(Gemessene Anlagen sind preislich günstiger, aber nur bei einem gewissen konstanten Verbrauch)
Riedau hat 3 gemessene Anlagen: Freibad, Hauptschule und Straßenbeleuchtung Ort
Herr Eschlböck hat im Jahr 2004 sämtliche Anlagen überprüft und alle jene auf gemessen Anlagen
für uns umgestellt, bei denen es a) gesetzlich notwendig war (Freibad, weil über 50 KW Verbrauch)
und b) dadurch ein preislicher Vorteil für uns entstanden ist
(Hauptschule und Straßenbeleuchtung)
Andere Anlagen jetzt noch auf gemessene Anlagen umzustellen, wäre absolut abzuraten, weil die Gegebenheiten für eine Kostenersparnis nicht gegeben sind.
Gesamtverbrauch gemessene Anlagen: 218.323 KWh / Jahr
Preis „alter Vertrag“ € 0,106/KWh (Netz+Energie) Eur 23.064,92 / Jahr
Preis „neuer Vertrag“ € 0,103/KWh (Netz+Energie) Eur 22.483,67 / Jahr
Ersparnis Eur 581,25
zu 2. ungemessene Anlagen
darunter fallen alle anderen Anlagen, insgesamt 24 Stück
Gesamtverbrauch ungemessen Anlagen 102.925 KWh / Jahr
Preis „alter Vertrag“ € 0,128/KWh (Netz+Energie) Eur 13.112,08 / Jahr
Preis „neuer Vertrag“ € 0,131/KWh (Netz+Energie) Eur 13.454,28 / Jahr
Erhöhung Eur 342,21
Gesamtersparnis bei Abschluss neuer Vertrag Eur 239,04/Jahr
Für uns ist auf jeden Fall der Abschluss des neuen Vertrages günstiger, weil 2/3 unseres Jahresbedarfes an KWh bei den gemessenen Anlagen anfällt!
Weiters wird sich Herr Eschlböck bemühen, dass die derzeit nur für Betriebe geförderte Energieberatung auch von unserer Gemeinde in Anspruch genommen werden kann. Die Beratung erfolgt über die Energie AG und die Kosten würden bei € 75,--/Projekt liegen.
Bei der Fraktionsführerbesprechung wurde angeregt, bei anderen Energieanbietern Angebote einzuholen. Die Amtsleiterin war am 16.11.2010 bei der Amtsleitertagung in Esternberg und hat an die alle Amtsleiter des Bezirkes die Frage gestellt, ob eine Gemeinde einen anderen Anbieter als die Energie AG hat.
Andorf, St. Florian und St. Willibald haben Erkundigungen eingeholt, bleiben aber bei der Energie AG.
Angebot der Energie Ried für Riedau: Nettoenergiepreis 0,071 kWh zuzüglich Mehrwaufwand § 19 Ökostromgesetz 0,005995/kWh, nicht enthalten sind: Systemnutzung, Abgaben und Steuern.
Energie AG: 0,0539
Die Bürgermeisterin möchte den Vertrag für die nächsten 2 Jahre nehmen.
GV. Windhager sagt, es ist sinnvoll, dass ein Partner vor Ort ist, wir haben eine Menge an Strom. Bei diesen großen Mengen, die wir abnehmen, haben oft andere Anbieter kein Interesse mehr. Er stellt den Antrag auf Genehmigung des Stromliefervertrages.
GR. Ebner stellt eine Frage bez. Lieferung von Strom über einen anderen Anbieter.
GV. Schabetsberger erklärt das Zustandekommen der Stromtarife bei den verschiedenen Stromanbietern.
Abschließend lässt die Bürgermeisterin über den Antrag von GV. Windhager mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Der Antrag erhält einstimmig Annahme.
TOP. 10.) Genehmigung von Gemeindeförderungen für Energiesparmaßnahmen.
Die Bürgermeisterin ersucht GR. Trilsam um den Bericht.
GR. Trilsam gibt bekannt:
Pimingsdorfer Ernst und Augustine, Riedau, Achleiten 150
Ansuchen um Gewährung einer Gemeindeförderung für den Einbau einer Solaranlage
Förderungsrichtlinien: Gemeindeförderung 25 % der Landesförderung, höchstens € 545,05
Landesförderung € 2.990,-- 25 % = € 748,--, höchstens aber € 545,05
Schreiben Landesförderung Wo-658262A vom 24.9.2010, bezahlte Rechnung liegt vor
Beschlussvorschlag: € 545,05
Witzeneder Helmut und Christine, Riedau, Bahnhofstr. 9
Ansuchen um Gewährung einer Gemeindeförderung für eine Beheizungsanlage mit Biomasse
Förderungsrichtlinien: Gemeindeförderung 25 % der Landesförderung, höchstens € 363,36
Landesförderung € 2.640,-- 25 % = € 660,-, höchstens aber 363,36
Schreiben Landesförderung Agrar-51-405/068-2010-III/KE vom 8.10.2010, bezahlte Rechnung liegt vor.
Beschlussvorschlag: € 363,36
Konto 529 768: veranschlagt € 3.500,-- derzeit noch offen € 1.100,--
GR. Trilsam stellt den Antrag, die bekanntgegebenen Förderungen zu genehmigen.
Die Bürgermeisterin lässt über den Antrag von GR. Trilsam mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: der Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 11.) Haftungsübernahme des Darlehens für die Freiwillige Feuerwehr Riedau zum Ankauf eines KDO.
Sachverhaltsdarstellung durch die Bürgermeisterin:
In der letzten Sitzung des Gemeinderates hat der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss für die Haftungsübernahme des Darlehens für das Kommandofahrzeug beschlossen.
Der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Riedau, Herr Payrleitner, hat Angebote bei der Raiffeisenbank und Sparkasse Riedau eingeholt. Beide Kassen bieten ein Darlehen in Höhe von € 30.000,-, Laufzeit 10 Jahre, mit 3 Monats-Euribor an.
Zuschlag Raiba zum Euribor: 150 Basispunkte, das ergibt einen Zinssatz von 2,379 % p.a.
Zuschlag Sparkasse zum Euribor: 0,75 %, das ergibt einen Zinssatz von 1,63 %
Außerdem verlangt die Raiba sonstige Gebühren von € 20,- pro Vierteljahr.
Die FF Riedau hat sich daher entschlossen, das Darlehen bei der Sparkasse OÖ. aufzunehmen.
Von der Sparkasse werden die Formulare für die Haftungsübernahme bis Montag übermittelt.
Vollinhaltliche Bekanntgabe des Bürgschaftsvertrages.
GV. Ortner stellt den Antrag auf Genehmigung des Bürgschaftsvertrages, mit welchem sich die Marktgemeinde Riedau verpflichtet, für den Kredit der Freiwilligen Feuerwehr zum Ankauf des KDO zu bürgen.
Die Bürgermeisterin lässt über diesen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: einstimmige Annahme des Antrages.
TOP. 12.) Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.
Die Bürgermeisterin ersucht den Obmann GV. Ruhmanseder um den Bericht:
Sitzung des Kulturausschusses am 4.11.2010:
Pkt. 1. Vereinsförderungen:
Vereinsansuchen 2010:
1.) Schachverein Riedau
2.) Leitz Tennisclub
3.) PWV SV Luksch Riedau (Plattenwerfen)
4.) Faschingsgilde Riedau
5.) Schwarzes Kreuz
6.) Lignorama
7.) Siedlerverein Riedau
8.) Kinderfreunde Riedau
9.) Tischtennisverein Riedau
10.) Imkerverein Zell | Riedau
11.) ATSV Riedau
12.) Katholisches Bildungswerk
13.) RIKI
Ebenfalls gibt er den Anwesenden folgende Statistiken über die letzten Vereinsförderungen bekannt:
Die Anwesenden einigen sich einstimmig, die Subventionen für 2010 wie folgt zu vergeben:
Pkt. 2. Pramtaler Advent – Perchtenlauf:
Termin für den Perchtenlauf ist Samstag der 11. Dezember 2010 um 18:00 Uhr. Streckenführung ist dieses Mal von der Gemeinde Richtung Lignorama und Pfarrplatz. Weiters wurde vereinbart, dass sich die Perchtengruppe in der Hauptschule Riedau umkleidet. Die Werbung des Perchtenlaufes soll mittels Plakaten und ev. auch durch Einschaltungen in den regionalen Zeitschriften (Tips etc.) erfolgen. Am Plakat soll zusätzlich festgehalten werden, dass der Eintritt frei ist.
Ebenfalls wurde diskutiert, dass eventuell die Gesunde Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem Dorfentwicklungsverein Riedau.bewegt einen Glühweinstand an diesem Tag betreibt.
Zusätzlich zur Straßenbeleuchtung sollten noch Scheinwerfer im Bereich der Gemeinde und am Parkplatz der Pfarre Riedau angebracht werden.
Pkt. 3. Allfälliges
Bezüglich Veranstaltungskalender 2011 soll im Jänner eine diesbezügliche Sitzung stattfinden.
Die Bürgermeisterin bedankt sich für den Bericht.
GR. Payrleitner stellt an GV. Ruhmanseder die Frage, ob die Feuerwehr für die Absperrung beim Perchtenlauf gebraucht wird. Dies wird von GR. Ruhmanseder bestätigt.
TOP. 13.) Wanderwege in Riedau
Die Bürgermeisterin berichtet, GR. Sperl beantragte mit mail vom 4.11.2010 die Aufnahme dieses TOP: Streckenführung und Beschilderung der Wanderwege in Riedau; Beratung und Beschlussfassung
Die Erläuterungen und Beschlussvorschläge sind im Internet abrufbar auf der Homepage von GR. Sperl.
Folgende Unterlagen hat er an die Gemeinde und die Fraktionsführer übermittelt:
|
Wanderwege in Riedau |
Arbeitsunterlage
für die Umweltausschusssitzung am 10. November 2010
und die Gemeinderatssitzung am 18. November 2010
von Ernst Sperl
Inhalt
Der
Anlass
Bayrisch-Habach
Waldweg Österreichisch-Habach
Berg-Gollnbach
Kellerleiten-Friedwang-Birkenallee
Stieredt-Sixberg
Der Anlass
In der Digitale Freizeitkarte werden im Rahmen des Leader-Projektes Wanderwege veröffentlicht und mit Wegweisern versehen.
Die Gemeinde Riedau hat dazu die Wege bereits gemeldet, die Wegweiser werden noch im November 2010 bestellt:
Die Streckenführung dieser bereits im Internet abrufbaren Wege sollte verändert, zusätzliche Wege beschildert bzw. geschaffen werden.
Der vom Marktgemeindeamt gemeldete Weg führt auf dem asphaltieren Güterweg bis Bayrisch Habach. Diese Streckenführung ist für Radfahrer geeignet, für Fußgänger ist der ebenfalls öffentliche Feldweg am Waldrand besser:
Beschlussvorschlag:
Der Wanderweg nach Bayrisch Habach wird am Waldrand auf den Weggrundstücken
1259 und 1260/2 geführt und beschildert.
Der vom Marktgemeindeamt gemeldete Weg führt von Österreichisch-Habach über Puchet auf dem asphaltieren Güterweg. Für Wanderer soll der Waldweg beschildert werden:
Beschlussvorschlag:
Der Wanderweg von Österreichisch- Habach nach Güttling wird auf dem
Weggrundstück 821 geführt und beschildert. Zur Beschilderung im Wald wird mit
den Grundbesitzern verhandelt.
Dieser Weg wurde vom Marktgemeindeamt bisher nicht gemeldet, die Fortsetzung im Gemeindegebiet Zell an der Pram ist öffentliches Gut:
Beschlussvorschlag:
Der Wanderweg nach Gollnbach wird beschildert vom Gehweg Grundstück 1324/1 zum
Kreuz am Dammberg und Richtung Gollnbach auf Grundstück 1403/1.
Kellerleiten – Friedwang - Birkenallee
Die grün gezeichneten Wege sind begehbar, aber nicht als Wanderweg gemeldet und nicht beschildert. Der rote Wegteil ist in den letzten Jahren nicht begangen worden. Er ist Teil des Weitwanderweges 810, das Gehrecht müsste daher durchsetzbar sein (Quelle: DORIS 1.11.2010):
Beschlussvorschlag:
Mit den Grundbesitzern der Grundstücke 842 und 843 werden Verhandlungen geführt mit dem Ziel, Gestattungsvereinbarungen abzuschließen und darüber in der Gemeinderatssitzung am 16.12.2010 zu berichten.
Stieredt – Sixberg
Dieser Weg ist vom Marktgemeineamt bereits als Wanderweg gemeldet und für die Beschilderung vorgesehen:
Der Zugang zum öffentlichen Wegenetz in Sixberg ist derzeit nicht möglich. Es besteht aber seit Jahrzehnten ein Feldweg, der von Wanderern genutzt wurde und in den Landkarten eingetragen ist; das Gehrecht müsste daher durchsetzbar sein (Quelle: DORIS, 1.11.2010):
Beschlussvorschlag:
Mit dem Besitzer des Anwesens Sixberg 1 werden Verhandlungen geführt mit dem
Ziel, eine Gestattungsvereinbarung abzuschließen und darüber in der
Gemeinderatssitzung am 16.12.2010 zu berichten.
01.11.2010 Erstversion
Die Bürgermeisterin erteilt an GR. Sperl das Wort.
GR. Sperl beginnt mit der Präsentation mittels Beamer.
GV. Schabetsberger stellt den Antrag auf Weiterleitung an die Ausschüsse Umwelt und auch Bau.
Nach heftiger Diskussion zwischen den Gemeinderäten betreffend die Antragstellung und Beschlussfassung der einzelnen Wanderwege erfolgt eine
Sitzungsunterbrechung
für einige Minuten.
Nachdem die Sitzung wieder aufgenommen wird, sagt die Bürgermeisterin, sie lässt über den Antrag von GV. Schabetsberger abstimmen und wir versuchen, dass nächstes Jahr die Wanderwege so gut wie möglich umgesetzt werden. Sie lässt mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: 25 JA-Stimmen.
Dringlichkeitsantrag: TOP. 14. Genehmigung einer Resolution zur Änderung des OÖ. Straßengesetzes
Die Bürgermeisterin ersucht GV. Windhager um Berichterstattung.
GV. Windhager gibt den Sachverhalt bekannt:
Er teilt mit, dass diese Resolution an alle Mitglieder der Landesregierung, Herrn Landtagspräsidenten Bernhofer und Abg.z.NR. August Wöginger übermittelt werden soll.
Tallier Kerstin und Richard Gumpoltsberger wurden bei einem Verkehrsunfall tödlich verletzt und zwar weil die Sicht bei der Kreuzung wegen eines Maisfeldes genommen wurde. Die Mutter von Kerstin Tallier, Frau GR. Monika Tallier, hat bei der Fraktionssitzung dieser Resolution zugestimmt. GV. Windhager stellt den Antrag auf Genehmigung der Resolution.
Die Resolution wird vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht:
RESOLUTION des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 18.11.2010
zur Änderung des Oö. Straßengesetzes 1991
Immer wieder liest man in Tageszeitungen von schwersten Verkehrsunfällen, die dadurch passieren, dass landwirtschaftliche Flächen bis zum Straßenrand bzw. Kreuzungsbeginn mit sehr hohen Pflanzen, insbesondere Mais, bepflanzt werden und somit die Sicht auf ein- und abbiegende Fahrzeuge genommen wird. Die landwirtschaftliche Produktion ist wichtig, sie darf aber nicht so weit gehen, dass Menschenleben geopfert werden.
Am 3. 9. 2010 sind Kerstin Tallier und Richard Gumpoldsberger (aus Riedau) bei einem tragischen Verkehrsunfall tödlich verunglückt, da im Kreuzungsbereich die Maispflanzen jede Sicht verdeckten.
Bei den Straßen im ländlichen Raum handelt es sich vielfach um Landes- oder Gemeindestraßen und Güterwege, welche im OÖ. Straßengesetz 1991 geregelt sind. In § 21 sind zwar gewisse Anrainerverpflichtungen geregelt, nicht jedoch die Gewährleistung eines Sichtschutzes für die Verkehrsteilnehmer.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau fordert daher den OÖ Landesgesetzgeber auf, § 21 des OÖ. Straßengesetz 1991 derart zu novellieren, dass im Kreuzungsbereich von Straßen oder Güterwegen auf jeder Straßenecke ein mindestens 4 Meter breiter freier Streifen verbleiben muss, welcher nicht mit Pflanzen von mehr als 1 m Höhe bepflanzt werden darf.
GV. Ruhmanseder findet die Resolution richtig, die Höhe von 1 Meter ist aber seiner Meinung zu hoch, er würde die Höhe sogar auf z.B. auf 0,8 Meter reduzieren.
GV. Ortner ist der Meinung, es ist traurig, dass man einen Anlassfall braucht. Auch er ist für die Genehmigung der Resolution.
In der anschließenden Diskussion wird über die Höhe der Pflanzen im Kreuzungsbereich beraten. Man kommt zu dem Ergebnis, dass die zuständigen Sachverständigen dies genau festlegen werden.
Die Bürgermeisterin lässt über diesen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 15.) Bericht der Bürgermeisterin.
Am 14.10.2010 begutachteten Hr. Mag. Holzleitner von der Bezirkshauptmannschaft Schärding und Herr Maurer vom Amt der OÖ. Landesregierung die Verkehrssituation betr. Zebrastreifen beim Kreisverkehr in Schwabenbach. Auch betr. Ortsschild Birkenallee wurde gesprochen, erst wenn mindestens 10 Häuser durchgehend verbaut sind wird ein Ortsschild genehmigt, dafür werden aber zwei Vorrangschilder genehmigt.
Am 14.10.2010 erfolgte die Übergabe der Schlüssel der Post.
Am 28.9.2010 war die wasserrechtliche Verhandlung für die Pramrenaturierung. Der Bescheid wurde befürwortet, am 30.11.2010 wird in Wien die Verhandlung sein und wenn alles o.k. geht ist Baubeginn 1.3.2011.
Bezüglich unserer Straßen: es gibt einen neuen Belag auf der Riederstraße (Landesstraße), neue Leitschienen auf der B 137, Wildwarngeräte beim Prenningerberg auf der B 137 und die Unterführung Berg wurde von der Gemeinde notdürftig saniert.
Am 11.11. war die Rathauserstürmung, Prinzenpaar ist Mader Hans und Barbara; erstmals war ein kleine Abordnung der Musikkapelle anwesend, ebenso der alte Elferrat, Baumgartner Karl und Weilhartner Gottfried und lauter fremde Gardemädchen.
Beim Erntedankfest waren viele Gemeinderäte bei Vereinen oder direkt beim Umzug dabei, ebenfalls beim Tag der älteren Gemeindebürger, herzlichen Dank.
Die Bürgermeisterin informierte noch von der „ominösen“ Ankündigung, dass 4-5 Familien mit 19 Kindern für die Volks- und Hauptschule nach Riedau ziehen.
TOP. 16.) Allfälliges.
GV. Ruhmanseder stellt die Frage, wie gut das Ticket angenommen wird und ob eine weitere Werbung der Karten gemacht werden soll.
GR. Daxl stellt die Frage, ob noch eine dritte Karte angekauft werden soll.
Lt. Auskunft von GR. Sperl kann man kurzfristig immer wieder die Karten ausleihen.
GR. Eichinger regt an, dann in einer Gemeindezeitung über die Landesförderung ein Artikel geschrieben wird und zwar betreffend die Förderung für Kind, das nicht im Kindergarten besucht.
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die vorherige Sitzung
Gegen die während
der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte
Sitzung vom 05.05.2010 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 22.35 Uhr.
.......................................................... ........................................................
(Vorsitzende) (Schriftführer)
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde und diese Verhandlungsschrift daher im Sinne des § 54 (5) OÖ. Gem0 1990 als genehmigt gilt.
Riedau, am …………………………….. Die Vorsitzende (ÖVP):
………………………………………………………….
Bgmin Berta Scheuringer
……………………………………………………………………. …………………………………………………………
Gemeinderat SPÖ Schabetsberger Gemeinderat FPÖ Ruhmanseder
……………………………………………………………………
Gemeinderat GRÜNE Sperl