Lfd.Nr. 12 Jahr 2011
VERHANDLUNGSSCHRIFT
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am
20. Jänner 2011.
Tagungsort: Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.
Anwesende:
01. Bürgermeisterin Berta Scheuringer als Vorsitzende
02. Vizebgm. Karl Kopfberger 15. GR. Obernhumer Elisabeth
03. GV. Windhager Reinhard 16. GR. Schärfl Michael
04. GR. Kraft Wolfgang 17. GR. Jebinger Erwin
05. GR. Tallier Monika 18. GR. Ing. Unterortner Johann
06. GR. Payrleitner Gerhard 19. GR. Desch Michael
07. GR. Trilsam Klaus 20. GR. Sperl Ernst
08. GR. Mayrhuber Andrea 21.
09. GR. Ebner Brigitte 22.
10. GR. Mitter Klaus 23.
11. GV. Schabetsberger Franz 24.
12. GV. Ortner Günter 25.
13. GR. Eichinger Karin
14. GV. Arthofer Franz
Ersatzmitglieder:
GR. Berghammer Gerhard für GR. Berghammer Peter
GR. Wagneder Renate für GR. Probst Daniel
GR. Wangeder Karl für GV. Ruhmanseder Heinrich
GR. Desch Christoph für GR. Heinzl Brigitte
GR. Daxl Hermann für GR. Schroll Andreas
Die Leiterin des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina
Sonstige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):
Es fehlen:
entschuldigt: unentschuldigt:
GR. Berghammer Peter
GR. Wagneder Probst Daniel
GV. Ruhmanseder Heinrich
GR. Heinzl Brigitte
GR. Schroll Andreas
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):
AL
Katharina Gehmaier
Die Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass
a) die Sitzung von der Bürgermeisterin einberufen wurde;
b) die Verständigung hierzu
gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an
alle
Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am
unter
Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;
der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan (§ 54 Abs. 1 OÖ. GemO 1990) enthalten ist und die Verständigung hiezu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 12.01.2011 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage
öffentlich kundgemacht wurde;
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;
d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 16.12.2010 bis zur heutigen
Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift von jenen Gemeinderatsmitgliedern und Ersatzmitgliedern, welche an der betreffenden Sitzung teilgenommen haben bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.
e) Folgender
Dringlichkeitsantrag gemäß § 46 Abs. 3 OÖ. Gem0 1990 eingebracht wurde.
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:
GR. Wagneder Karl meldet sich zu Wort und bedankt sich bei der Gemeinde dafür, dass für den Hofball die Straße von Schnee und Eis befreit wurde.
TOP. 1.) Berichterstattung von Obfrau Margit Wimmer über die Aktivitäten der „Gesunde Gemeinde“ im Jahr 2010.
Die Bürgermeisterin ersucht die Obfrau der Gesunden Gemeinde um den Jahresbericht 2010:
Berichterstattung von Frau Mag. Margit Wimmer:
laufende Aktivtäten 2010:
Pilates jeden Dienstag von 17.45 bis 18.45h – mit Fr. Kopfberger Elfriede
Seniorenturnen jeden Dienstag von 16.45. bis 17.45 h - mit Fr. Kopfberger Elfriede
Sesselgymnastik jeden Mittwoch mit Fr. Holzbauer Rosa
Wartung der Homepage durch die Schüler der HS Riedau,
Yoga – 10 Abende mit Fr. Eva Grossmann, Yogatrainerin
alle Angebote sind gut besucht und werden von der Bevölkerung positiv angenommen
Projekt Liederbücher für betreubares Wohnen (Übergabe Jänner 2010)
Der Arbeitskreis der Gesunden Gemeinde Riedau hat in Zusammenarbeit mit der 3. Klasse der Informatikhauptschule Riedau Liederbücher für die Bewohner des betreubaren Wohnens
nach ihren persönlichen Wünschen geschrieben. Es wurde auf eine größere Schrift geachtet und mit verschiedenen Motiven aufgelockert. Stellvertretend für die 3.Klasse waren die Klassensprecherin Wimmer Claudia, Gahleitner David und Sakoparnig Joanna anwesend.
Besichtigung Fa. Sonnentor - am 12.6.2010
Es war eine sehr interessante Werksbesichtigung der Fa. Sonnentor. Eingeladen waren alle GemeindebürgerInnen von Riedau. Es waren 21 Teilnehmer. Besonders gefreut hat es uns dass auch ältere GemeindebürgerInnen ( Fr. Loch, Fr.Thaller und Fr. Ehgartner) mitgefahren sind. Es war für alle eine Bereicherung.
Gesunde Jause mit dem Elternverein in der Volksschule Riedau am 20.5.2010
In Zusammenarbeit mit dem Elternverein Riedau gab es für die Volksschüler eine erweiterte gesunde Jause .Es wurde beim Einkauf auf biologisches und regionales Angebot wertgelegt. Zur Jause gab Müsli, Aufstrichbrote, biologische Säfte usw..
Der ökologische Rucksack- Klimaschutz durch bewussten Konsum 6. Juli 2010
Die Gesunde Gemeinde sponserte für die Schüler der Hauptschule Riedau in der Projektwoche einen Umweltworkshop sowie für den 2. Projekttag die Gesunde Jause.
Am ersten Tag wurde den Schülern der 1.KLasse von Fr. Nicola Abler-Rainalter (Umweltakademie) anhand eines Workshop gezeigt, wie sich unser Kaufverhalten und Lebensweise auf den Umwelt- und Klimaschutz auswirkt. Fragen wie: Was sind fossile Brennstoffe?, Wie viel Wasser wird von den Menschen verbraucht? Welche Alternative gibt es zum Thema Energie? usw. wurde durch verschieden Stationen mit den Kindern durchgearbeitet.
Am 2. Tag wurde durch Frau FL Kaltenböck Ilse mit einer Gruppe eine „gsunde Jaus`N“ für die Schüler der Hauptschule gemacht. Besonders Wert wurde auf biologische und regionsbezogene Ernährung gelegt.
Ortstafelverleihung am 1. Mai 2010 – mit Markfest
Es war ein sehr gelungenes Fest. Für den Arbeitskreis war es ein Höhepunkt in unseren Aktivitäten.
Am Samstag, 1. Mai 2010 überreicht Gesundheitsreferent Landeshauptmann Dr.Josef Pühringer der Bürgermeisterin Scheuringer Berta und dem Arbeitskreis der Gesunden Gemeinde Riedau im Rahmen des Marktfestes offiziell die Ortstafel “Gesunde Gemeinde“. Zahlreiche Ehrengäste und Interessierte nahmen am Festakt teil.
Aufgrund des schönen Fotos mit LH Josef Pühringer mit dem Arbeitskreis ist es zusätzlich noch mal eine Werbung für Riedau, da wir in vielen Zeitungen abgelichtet waren.
Wichtig ist dem Arbeitskreis ein vielfältiges Angebot für Jung und Alt anzubieten.
Seit 2010 beteiligt sich die Gesunde Gemeinde am Qualitätszertifikat. Durch das Qualitätszertifikat bekommen wir jedes Jahr €500,-- vom Land OÖ. Wir müssen uns aber bemühen, dass wir die 100 Punkte zusammenbringen.
Vortrag mit Martin Weber am 9. November 2010
Mit Martin Weber ist es dem Arbeitskreis wieder einmal gelungen, einen guten Referenten zu gewinnen, der den Pramtalsaal füllte. Es waren ca. 400 Besucher von nah und fern. Ein Besucher kam extra von Steyr zu uns, andere waren von Braunau usw. Aber viele waren erstaunt über den schönen Saal den wir in der kleinen Gemeinde haben.
Besuch im Altersheim Zell/Pram am 7. Dezember 2010
Am 7. Dezember 2010 besuchten ein Teil der Arbeitskreismitglieder die Bewohner des Altenheim Zell/Pr. Es wurde mit den „rüstigeren“ unter Ihnen Orangen mit Nelken bestückt, dass einen weihnachtlichen Duft in das Altersheim bringt. Dazu braucht man aber viel Geschicklichkeit mit den Händen. Mit einem anderen Teil der Bewohner wurde gespielt.(Mensch ärger dich nicht, Mühle…). Zum Schluss bekam jeder Bewohner einen Nelkenbestückten Orangen in sein Zimmer. Die Bewohner freuten sich über den Besuch sehr, besonders da es ja in der trüben Zeit nicht viel Abwechslung gibt. Wir werden sicher im Frühjahr wieder einen Besuch machen.
Das Fest mit allen Sinnen im August
Die Kinder waren eindeutig besser als die Erwachsenen.
Die Bürgermeisterin bedankt sich für den Bericht. Außerdem spricht sie einen Dank an die Gemeindemitarbeiterin L******Margit und allen Mitarbeiterinnen im Verein für die geleistete Arbeit aus.
GV. Windhager spricht das Thema Wanderwege an, er bietet die Zusammenarbeit mit der Gesunden Gemeinde an.
TOP. 2.) Genehmigung eines Kassenkredites für das Finanzjahr 2011.
Die Bürgermeisterin ersucht Vizebgm. Kopfberger um Berichterstattung.
Vizebgm. Kopfberger: Vier regionale Banken wurden Angebotslegung für den Kassenkredit ersucht:
Raiffeisenbank Region Schärding,
Allgemeine Sparkasse OÖ.
Oberbank AG
Volksbank Schärding
Ausgeschrieben war der Kassenkredit für Gemeindehaushalt, Kreditrahmen € 518.283,-- Laufzeit 1 Jahr bzw. bis 31.1. des folgenden Jahres, Inanspruchnahme 100 % mit Beginn des Haushaltsjahres, Zinsvariationen Fixzinssatz, Euribor, SMR.
Volksbank Schärding, Mitteilung vom 28.12.2010: Leider ist es uns derzeit aus liquiditätspolitischen Gründen nicht möglich, ein entsprechendes Angebot zu legen. Wir sind aber gerne bereit, bei neuerlichen Ausschreibungen die Angebotserstellung zu prüfen.
Vorhaben: Kassenkredit 2011
Öffentliche / Beschränkte
Ort, Datum, Uhrzeit
der Anboteröffnung: Marktgemeindeamt Riedau, 10. Jänner 2011, 13.15 Uhr
Ende der Anboteröffnung 13.20 Uhr
Anbotsteller |
Fix-Zinssatz a) |
Euribor 3Mon Binddungs-Zinssatz Berechnung 30/360 b) |
Euribor 3Mon Binddungs-Zinssatz Berechnung klm(365)/360 c) |
Guthabenzinsen |
Anmerkung |
Spesen |
Rei- hung |
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0,88% Durchschn. 09/10 Aufschlag 0,59% = 1,47% |
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0,125 % |
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2. |
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Allgemeine Sparkasse OÖ |
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0,88% Aufschlag 0,46% = 1,34% |
0,88 % Aufschlag 0,39 % = 1,27 % |
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1. |
Oberbank AG Filiale Ried |
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Basiswert 29.12.2010
Aufschlag 0,50 % = 1,513 % |
0,625% |
Kontoführung € 5,-/Quartal Überziehungszinsen 7,2% p.a. |
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3. |
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Ausgeschrieben war Verzinsungsart Tagesberechnung 30/360; damit die Angebote vergleichbar sind, wurden die verschiedenen Angebot in zwei Spalten eingetragen.
Vizebgm. Kopfberger stellt den Antrag, den Kassenkredit an den Bestbieter, die Allgemeine Sparkasse OÖ., Kredithöhe 518.283,- Euro, zu vergeben.
Die Bürgermeisterin ersucht GR. Sperl um Erklärung der Tagesberechnungen.
GR. Sperl berichtet, die Banken rechnen üblicherweise 5 Tage mehr Zinsen bei der Berechnung 360/365. Der günstigere Zinssatz 365/360 bringt der Gemeinde um rund € 200,-- und er regt daher an, diese Variante zu nehmen. Egal welcher Zinssatz, die Sparkasse würde jedenfalls den Auftrag erhalten.
Der Vizebürgermeister ist damit einverstanden.
Die Bürgermeisterin lässt abschließend mittels Handzeichen über den Antrag von GV. Kopfberger abstimmen.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 3.) Bestellung einer Kassenführerin für das Marktgemeindeamt Riedau.
Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:
Am 03. Mai 2007 hat der Gemeinderat Frau Eva Bettina Weinhäupl als Kassenleiterin während der Karenzzeit von Frau Silvia Hörtenhuemer bestellt.
Frau Hörtenhuemer ist freiwillig aus dem Gemeindedienst ausgeschieden. Eine Weiterbestellung ist daher gem. § 89 OÖ. Gem0 erforderlich.
Die Bürgermeisterin stellt den Antrag, Frau Eva Bettina Weinhäupl als Kassenführerin des Marktgemeindeamtes Riedau zu bestellen.
Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt sie mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: der Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 4.) Drucksteigerungsanlage Berg; Aufstockung des bestehenden WVA-Darlehens zur Finanzierung ggst. Baumaßnahme.
Die Bürgermeisterin gibt den Sacherhalt bekannt:
Die Marktgemeinde stellte am 9.12.2010 an das Amt der OÖ. Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales, folgendes Ersuchen:
Die Marktgemeinde Riedau erstellt zur Zeit den Voranschlag für das Finanzjahr 2011. Aufgrund einer Vorschreibung der Wasserrechtsbehörde (Amt der OÖ. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht) müssen wir bei der Wasserversorgungsanlage eine Drucksteigerungsanlage gemäß den Vorschriften der Trinkwasserverordnung sanieren. Dazu benötigen wir € 60.000,--. Die Bauarbeiten müssen bis 31.12.2011 lt. Bescheid (Zl. Wa-2010-305713/6-Wa/Ne) fertig gestellt sein. Die Gemeinde Riedau hat bisher damit gerechnet, ein bestehendes Darlehen für die Wasserversorgungsanlage aufzustocken (zur Zeit Euribor mit 0,1 % Aufschlag). Laut Voranschlagserlass haben wir aber nun erfahren, dass selbst für derartige Vorhaben nachzufragen ist. Wie erwähnt, gem. Trinkwasserverordnung müssen wir sanieren. Sollte der Veranschlag etwas entgegenstehen, so bitte ich um möglichst baldige Antwort, denn am 16.12. soll der Voranschlag im Gemeinderat beschlossen werden. Eine andere Finanzierung ist uns leider nicht möglich.
Antwort vom 13.12.2010, Hr. Rainer Secklehner:
Die von Ihnen geplante Finanzierung der Drucksteigerungsanlage über Aufstockung eines bestehenden WVA-Darlehens (Laufzeit 33 Jahre) um € 60.000,- ist in Ordnung, die Direktion Inneres und Kommunales stimmt dieser Vorgangsweise zu.
Es betrifft das Darlehen bei der PSK; voraussichtlich wird der Zeitpunkt der Inanspruchnahme 1.6.2011 sein; es wurde um Mitteilung der neuen Konditionen gebeten.
Auskunft am 5.1.2011:
bestehendes Darlehen € 200.000,-- (Kondition + 0,10 % Zuschlag)
+ neues Darlehen € 60.000,-, Kondition + 0,50 % Zuschlag, derzeitiger Zinssatz 1,76 %
Es gibt künftig zwei Tilgungspläne; der Zinssatz von 1,76 % erscheint angemessen, wenn man es mit anderen bestehenden Darlehen der Gemeinde vergleicht:
Wasserleitungsbau Erweiterung Fixzinssatz 3 % Kommunalkredit
Wasserleitungsbau Riedau-Süd Fixzinssatz 3 % Kommunalkredit
GV. Ortner stellt die Frage, ob beide Vorhaben und zwar die Drucksteigerungsanlage und den Löschwasserbehälter, enthalten sind.
Die Bürgermeisterin bejaht dies.
GR. Wagneder Karl erklärt, dass diese Vorhaben für die Gemeindebürger eine gute Sache sind und er gibt seine Zustimmung.
Die Bürgermeisterin lässt mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: der Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 5.) Verlängerung der Aktion „Jugendtaxi“.
Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:
Die Aktion Jugendtaxi wurde im Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau am 10.12.2009 beschlossen.
Sie soll nun um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Kosten im Jahr 2010: 108,--
GV. Ortner sagt, er hat damals gedacht, damit können wir für die Sicherheit der Jugendlichen auf den Straßen beitragen. In Riedau wird es noch nicht so gut angenommen, vielleicht liegt es daran, dass kein örtlicher Taxiunternehmer an dieser Aktion teilnimmt. GV. Ortner stellt den Antrag auf Verlängerung der Aktion Jugendtaxi um ein weiteres Jahr.
Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt die Bürgermeisterin mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 6.) Genehmigung eines Vertrages zum Grundtausch im Bereich der Siedlung Pomedt.
Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:
Grund für die gemeinsame Urkunde sind Grundtäusche aufgrund der Errichtung des Retentionsbeckens in der Siedlung Pomedt und der Flächen für die Ersatzaufforstung wegen der Rodung im Bereich Becken Gewerbepark. Dadurch kann nun auch die Vorgabe im ÖEK Siedlungsabschluss Pomedt erfüllt werden
Die Gemeinde tauscht flächengleich mit L******; zusätzlich Verkehrsanbindung an Umfahrung Birkenallee Pomedt (Zukunftsvorsorge); durch den Grundtausch mit H******ergibt sich ein Flächen-Übergenuß für die Grundbesitzerin H******von 2.592 m2, welcher zum vereinbarten Kaufpreis von € 2,-- an die Grundbesitzerin H******veräußert wird. Die Gemeinde erhält daher von Fr. H******€ 5.184,-. Wie vereinbart übernimmt die Gemeinde die Kosten für die Vermessung und Verbücherung.
Am Montag wurde der Vertrag sicherlich in den Fraktionen besprochen. Die Bürgermeisterin bittet um Wortmeldungen.
GR. Sperl (Antrag auf Protokollierung der abweichenden Meinung):
Mit diesem Vertrag erfolgt ein Grundtausch mit de Ehegatten L******, der das Grundstück für das bereits errichtete Rückhaltebecken in Pomedt betrifft und der einen öffentlichen Weg vom Südosten des neuen Siedlungsgebietes Pomedt zum Weg Richtung Birkenallee und Friedwang schafft. Dieser Teil des Vertrages ist OK. Der weitere Grundtausch mit der Grundbesitzerin H******erfolgt, weil für das Rückhaltebecken am Dammbach Naturausgleichsflächen geschaffen werden mussten. Diese Naturausgleichsfläche wurde im Osten von Pomedt geschaffen und wurde bereits bepflanzt. Diese 2400 m2 sind landwirtschaftlicher Grund und auch langfristig kein Bauhoffnungsland. Als Tauschgrundstück erhält die Grundbesitzerin entlang des neuen Weges das gleichen Flächenausmaß und zusätzlich rund 2000 m2 um € 5.184,-. Dies entspricht dem Preis für landwirtschaftliche Grundstücke. Aufgrund des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und des nun angrenzenden Weges sind diese Grundstücke aber Bauhoffnungsland. Der Flächentausch 1:1 und der Verkauf zum Preis für Landwirtschaftsgrund ist nach meiner Beurteilung eine nicht vertretbare Begünstigung der Grundbesitzerin H******zu Lasten der Gemeinde. So wie der Vertrag jetzt ist, werde ich daher nicht zustimmen und ich wünsche mir Nachverhandlungen.
GV. Ortner sagt, er hat sich den Vertrag mehrmals durchgelesen, es ist eine Urkunde wie bei einer Grundzusammenlegung. Mit den Besitzern L******und H******wurde das Einvernehmen hergestellt, abgesegnet ist dies vom Geometer DI Reifeltshammer und vom Notar Mag. Schauer; was den Preis anbelangt, die Gemeinde bekommt zwar Geld, aber wir werden damit nicht auskommen für die Vermessungskosten und die Eintragung. GV. Ortner stellt den Antrag, dass die Urkunde in der vorliegenden Form genehmigt wird.
G e m e i n s a m e U r k u n d e
über Tauschverträge
geschlossen am heutigen Tage zwischen
1. Frau Rosa H****, geboren am ****, Pomedt 1, 4752 Riedau,
2. der Marktgemeinde Riedau, Marktplatz 32-33, 4752 Riedau,
3. Herrn Johann L******, geboren am ****, Marktplatz 98, 4752 Riedau, und
4. Frau Marianne L*****, geboren am ****, Marktplatz 98, 4752 Riedau,
wie folgt:
ABSCHNITT A:
Allgemeine Bestimmungen
ERSTENS: Zweck dieses Vertrages ist die Schaffung der Anlage für das Rückhaltebecken und einer Ersatzfläche zur Aufforstung der Marktgemeinde Riedau und durch diverse Grundstücksabtretungen und Grundstücksübereignungen im Zuge dieses Tauschvertrages.
ZWEITENS: Grundlage für die Schaffung der neuen Flächen ist die Planurkunde des Geometer Dipl.-Ing. Johann Reifeltshammer vom 15.04.2010, GZ 3511a/10 „Grundtäusche Pomedt“, wonach durch diverse Teilungen, Grundstücksübereignungen und Einbeziehungen neue Grundstücke im Eigentume der Vertragsparteien gebildet werden.
Soferne nicht einzelne Grundstücke bzw. Teilgrundstücke in weiterer Folge als Bauplätze erklärt werden, geben sämtliche Vertragsparteien hiermit im Sinne des § 9 der OÖ. Bauordnung 1994 i.d.g.F. die Erklärung ab, dass alle diese Grundstücke bzw. Teilgrundstücke gemäß der vorbezeichneten Planurkunde derzeit nicht bebaut sind noch zu einem im Grundbuch ersichtlich gemachten Bauplatz gehören.
Vorausgehend und Grundlage für diesen Vertrag ist eine weitere Planurkunde des Geometer Dipl.-Ing. Johann Reifeltshammer vom 14.04.2010, GZ 3511/10 „Wegverlängerung Pomedt“, wonach die Aufschließung an das öffentliche Wegenetz durch diverse Grundabtretungen erfolgt ist. Diese Planurkunde wurde bereits gemäß § 15 LiegTeilG im Grundbuch durchgeführt.
DRITTENS:
a) Die Marktgemeinde Riedau ist auf Grund des Kaufvertrages vom 21.12.1993 grundbücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 69 Grundbuch 48129 Riedau, ob welcher Liegenschaft Grundstücke im Gesamtausmaße von 18.644 m² vorgetragen sind.
b) Die Marktgemeinde Riedau ist weiters auf Grund des Bescheides vom 26.04.1939 grundbücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 120 Grundbuch 48129 Riedau, ob welcher Liegenschaft neben anderen die Grundstücke 183/1 und 183/3 vorgetragen sind.
c) Frau Rosa H*** ist auf Grund des Übergabsvertrages vom 31.08.1965 und der Einantwortungsurkunde vom 05.02.1987 grundbücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft
EZ 110 Grundbuch 48129 Riedau , ob welcher Liegenschaft neben anderen die Grundstücke 186/1, 1863/3 und 213/1 vorgetragen sind.d) Frau Rosa H****
ist weiters auf Grund des Übergabs vertrages vom 31.08.1965 und der Einantwortungsurkunde vom 05.02.1987, grundbücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 111 Grundbuch 48129 Riedau , ob welcher Liegenschaft neben anderen das Grundstück 182/2 vorgetragen ist.e) Herr Johann L***und Frau Marianne L****sind auf Grund des Übergabsvertrages vom 14.07.1983 und der Ehepakte vom 11.08.1986 je zur Hälfte grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ 86 Grundbuch 48129 Riedau, ob welcher Liegenschaft neben anderen die Grundstücke 182/1 und 182/3 vorgetragen sind.
Gemäß Planurkunde des Dipl.-Ing. Johann Reifeltshammer vom 15.04.2010, GZ 3511a/10, werden hinsichtlich der obgenannten Liegenschaften und Grundstücke Teilungen und Einbeziehungen vorgenommen.
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ABSCHNITT B:
Tauschverträge
a) Johann L******und Marianne L******– Marktgemeinde Riedau
Herr Johann L******und Frau Marianne L******vertauschen und übergeben
hiermit an die Marktgemeinde Riedau und diese übernimmt zur Gänze gemäß Planurkunde des Dipl.-Ing. Johann Reifeltshammer vom 15.04.2010, GZ 3511a/10, das gebildete Teilgrundstück „9“ aus Gst. 182/1 per 935 m² und das Grundstück 182/3 (Teilfl. „7“) per 267 m², inliegend in der Liegenschaft EZ 86 Grundbuch 48129 Riedau.Dieses Teilgrundstück und Grundstück werden in weiterer Folge der der Marktgemeinde Riedau bereits gehörigen Liegenschaft EZ 69 Grundbuch 48129 Riedau zugeschrieben.
b) Rosa H******– Marktgemeinde Riedau
Frau Rosa H******vertauscht und übergibt
hiermit an die Marktgemeinde Riedau und diese und übernimmt zur Gänze gemäß Planurkunde des Dipl.-Ing. Johann Reifeltshammer vom 15.04.2010, GZ 3511a/10, das gebildete Teilgrundstück „6“ aus Gst. 186/3 per 29 m², das Grundstück 186/1 (Teilfl. „8“) per 405 m² und das neu gebildete Grundstück 213/12 (Teilfl. „5“) per 2.414 m², inliegend in der Liegenschaft EZ 110 Grundbuch 48129 Riedau.Dieses Teilgrundstück und Grundstücke werden in weiterer Folge der der Marktgemeinde Riedau bereits gehörigen Liegenschaft EZ 69 Grundbuch 48129 Riedau zugeschrieben.
c) Johann L******und Marianne L******– Rosa Humer
Herr Johann L******und Frau Marianne L******vertauschen und übergeben
hiermit an Frau Rosa H****** und diese und übernimmt zur Gänze gemäß Planurkunde des Dipl.-Ing. Johann Reifeltshammer vom 15.04.2010, GZ 3511a/10, das gebildete Teilgrundstück „10“ aus Gst. 182/1 per 3.798 m², inliegend in der Liegenschaft EZ 86 Grundbuch 48129 Riedau.Dieses Teilgrundstück wird in weiterer Folge der der Frau Rosa H******bereits gehörigen Liegenschaft EZ 111 Grundbuch 48129 Riedau zugeschrieben.
d) Marktgemeinde Riedau – Rosa Humer
Die Marktgemeinde Riedau vertauscht und übergibt
hiermit an Frau Rosa H****** und diese übernimmt zur Gänze gemäß Planurkunde des Dipl.-Ing. Johann Reifeltshammer vom 15.04.2010, GZ 3511a/10, das gebildete Teilgrundstück „11“ aus Gst. 183/1 per 27 m² und das gebildete Teilgrundstück „12“ aus Gst. 1832/3 per 25 m², beide inliegend in der Liegenschaft EZ 120 Grundbuch 48129 Riedau.Diese Teilgrundstücke werden in weiterer Folge der der Frau Rosa H******bereits gehörigen Liegenschaft EZ 111 Grundbuch 48129 Riedau zugeschrieben.
e) Marktgemeinde Riedau – Johann L******und Marianne L******
Die Marktgemeinde Riedau vertauscht und übergibt>_$und diese übernehmen je zur Hälfte gemäß Planurkunde des Dipl.-Ing. Johann Reifeltshammer vom 15.04.2010, GZ 3511a/10, das gebildete Teilgrundstück „13“ (Rest Gst. 183/1) per 2.022 m² und das gebildete Grundstück 183/3 (Teilfl. „14“) per 4.096 m², beide inliegend in der Liegenschaft EZ 120 Grundbuch 48129 Riedau.
hiermit an Herrn Johann L******und Frau Marianne L******Dieses Teilgrundstück bzw. Grundstück werden in weiterer Folge der dem Herrn Johann L******und Frau Marianne L******bereits gehörigen Liegenschaft EZ 86 Grundbuch 48129 Riedau zugeschrieben.
Die vorgenannten Grundstücke bzw. Teilgrundstücke werden mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten sowie samt allem sonstigen tatsächlichen und rechtlichen Zubehör vertauscht und übergeben, so wie die jeweiligen Veräußerer die Vertragsobjekte bisher besessen und benützt haben oder zu besitzen und zu benützen berechtigt gewesen waren.
Auf Grund der vorstehenden Grundstücksübereignungen, auch im Zusammenhang mit den vorausgehenden Grundstücksabtretungen an das Öffentliche Gut, werden die vertragsgegenständlichen Grundstücksflächen, wenngleich in diesem Vertrage auch nicht ein gleiches Flächenausmaß übereignet wird, zwischen der Marktgemeinde Riedau und den Ehegatten Johann und Marianne L******als flächengleich und auch wertgleich angenommen, sodass von keiner dieser Parteien eine Tauschaufgabe zu leisten ist.
Die Grundstückübereignungen betreffend die Frau Rosa H******ergeben kein flächengleiches Tauschgeschäft und ergibt sich im Grundstückseigentum der Frau Rosa H******ein Überhang. Frau Rosa H******bezahlt deshalb an die Marktgemeinde Riedau noch eine Tauschaufgabe von insgesamt € 5.184,-- -fünftausendeinhundertvierundachtzig Euro-.
Die vorbezeichnete Tauschaufgabe ist binnen 14 Tagen nach Unterfertigung dieses Vertrages durch die letzte Vertragspartei auf ein noch bekanntzugebendes Konto der Marktgemeinde Riedau bei einem inländischen Bankinstitut spesen- und abgabenfrei zu überweisen oder bar zu bezahlen.
Ab Fälligkeit werden Verzugszinsen von 8 % per anno vereinbart.
Für Steuerbemessungszwecke werden die vertragsgegenständlichen Grundstücksflächen auf Grund ihrer Widmung und Beschaffenheit mit jeweils € 1,50 pro m² bewertet.
ABSCHNITT C:
Gemeinsame Bestimmungen
ERSTENS: Die Übergabe und Übernahme der Vertragsobjekte erfolgt mit Wirkung der Unterfertigung dieses Vertrages durch die letzte Vertragspartei,
sodass von diesem Tage an Gefahr und Zufall sowie Last und Vorteil von den Veräußerern auf die Erwerber übergehen.Mit demselben Stichtag werden auch die Einnahmen und Ausgaben verrechnet.
ZWEITENS:
Die Veräußerer haften für keine bestimmte Eigenschaft, Beschaffenheit und Grundausmaß der Vertragsobjekte, wohl aber dafür, dass diese geldlastenfrei in das Eigentum der jeweiligen Erwerber übergehen.
Der Schriftenverfasser wird angewiesen, die Lastenfreistellung hinsichtlich der einzelnen Grundstücke zu erwirken und die entsprechenden Grundbuchsurkunden einzuholen.
Die ob der Liegenschaft EZ 86 Grundbuch 48129 Riedau in C-LNr. 1 a einverleibte Dienstbarkeit der elektrischen Hochspannungsleitung hins. Gst. 182/1 wird nach Maßgabe des aufrechten Bestandes derselben vom Erwerber übernommen. Ob dieser Liegenschaft ist weiters die besondere Gütergemeinschaft einverleibt. Zur Zuschreibung der von den Ehegatten Johann und Marianne L******erworbenen Grundstücksflächen ist die vorstehende besondere Gütergemeinschaft somit aufzuheben.
Die Vertragsobjekte sowie der aktuelle Grundbuchsstand sind den Vertragsparteien genau bekannt.
DRITTENS: Sämtliche mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages verbundenen Kosten, Steuern und Gebühren sowie Abgaben jedweder Art sowie die Vermessungskosten
werden von der Marktgemeinde Riedau getragen .Die Lastenfreistellungskosten werden von den jeweiligen Veräußerern getragen.
VIERTENS: Die Parteien nehmen zustimmend zur Kenntnis, dass alle Daten die sich im Zusammenhang mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages ergeben, über EDV verarbeitet werden.
FÜNFTENS: Alle Abänderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich festgehalten und von den Vertragsteilen unterfertigt werden.
SECHSTENS: Die Parteien nehmen zur Kenntnis, dass dieser Vertrag erst nach Eintritt der Rechtskraft und nach Vorliegen der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung verbüchert werden kann.
Die Erwirkung einer Veräußerungsranganmerkung
wird nicht vereinbart .Die Veräußerer erklären an Eidesstatt, österreichische Staatsbürger und Deviseninländer zu sein.
Die Marktgemeinde Riedau ist eine Körperschaft öffentlichen Rechtes.
SIEBTENS: Dieser Vertrag ist in seiner Rechtskraft abhängig:
a) Von der planungsbehördlichen Genehmigung des obgenannten Lageplanes des Dipl.-Ing. Johann Reifeltshammer vom 15.04.2010, GZ 3511a/10;
b) von der Unterfertigung dieses Vertrages durch sämtliche Vertragsparteien hinsichtlich Abschnitt „A“ und „B“;
c) von der Genehmigung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau;
die Bürgermeisterin der Marktgemeinde Riedau erklärt hiezu, dass dieser Tauschvertrag nicht der aufsichtsbehördlichen Genehmigung bedarf;
d) von der Aufhebung der besonderen Gütergemeinschaft hinsichtlich der Liegenschaft EZ 86 Grundbuch 48129 Riedau (Eigentümer Johann und Marianne L******).
e) Die Parteien erklären, dass sämtliche vertragsgegenständlichen Grundstücke bzw. Teilgrundstücke im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Markgemeinde Riedau
als „Grünland“ ausgewiesen sind.Diese Urkunde bedarf deshalb zur Rechtswirksamkeit jeweils der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung hinsichtlich der einzelnen Tauschvorgänge.
ACHTENS: Dieser Vertrag wird in einem einzigen, für
die Marktgemeinde Riedau bestimmten Original errichtet.Die übrigen Vertragsteile erhalten auf Wunsch eine einfache oder beglaubigte Abschrift.
NEUNTENS: Die Vertragsparteien erklären, über den wahren Wert der Tauschobjekte in Kenntnis zu sein und Leistung und Gegenleistung für angemessen zu halten.
ZEHNTENS: Die Vertragsparteien erteilen demgemäß ihre ausdrücklichen Einwilligung bzw. Zustimmung, dass ohne ihr weiteres Einvernehmen auf Grund dieses Vertrages und auf Grund der Planurkunde des Geometer Dipl.-Ing. Johann Reifeltshammer vom 15.04.2010, GZ 3511a/10 im Grundbuche des Bezirksgerichtes Schärding |Grundstücksdaten!!02030[EZ] KG [KGNummer] ([KGName]) 0<<nachstehende Grundbuchseintragungen vorgenommen werden können:
I. In EZ 86 Grundbuch 48129 Riedau:
1. Die Teilungen und Einbeziehungen gemäß Planurkunde des Dipl.-Ing. Johann Reifeltshammer vom 15.04.2010, GZ 3511a/10;
2. die Abschreibung des Teilgrundstückes „9“ aus Gst. 182/1 und des Grundstückes 182/3 und Zuschreibung zur EZ 69 Grundbuch 48129 Riedau unter gleichzeitiger Einbeziehung des Teilgrundstückes „9“ in Gst. 186/1;
3. die Abschreibung des Teilgrundstückes „10“ aus Gst. 182/1 und Zuschreibung zur EZ 111 Grundbuch 48129 Riedau unter gleichzeitiger Einbeziehung in Gst. 182/2.
II. in EZ 110 Grundbuch 48129 Riedau:
1. Die Teilungen und Einbeziehungen gemäß Planurkunde des Dipl.-Ing. Johann Reifeltshammer vom 15.04.2010, GZ 3511a/10;
2. die Abschreibung des Teilgrundstückes „6“ aus Gst. 186/3, des Grundstückes 186/1 und des neu gebildeten Grundstückes 213/12 und Zuschreibung zur EZ 69 Grundbuch 48129 Riedau bei gleichzeitiger Einbeziehung des Teilgrundstückes „6“ in Gst. 182/3;
III. in EZ 120 Grundbuch 48129 Riedau:
1. Die Teilungen und Einbeziehungen gemäß Planurkunde des Dipl.-Ing. Johann Reifeltshammer vom 15.04.2010, GZ 3511a/10;
2. die Abschreibung des Teilgrundstückes „11“ aus Gst. 183/1 und des Teilgrundstückes „12“ aus Gst. 183/3 und Zuschreibung zur EZ 11 Grundbuch 48129 Riedau bei gleichzeitiger Einbeziehung in Gst. 182/2;
3. die Abschreibung des Teilgrundstückes „13“ aus Gst. 183/1 und des Grundstückes 183/3 und Zuschreibung zur EZ 86 Grundbuch 48129 Riedau bei gleichzeitiger Vereinigung des Teilgrundstückes „13“ mit Gst. 183/3.
Abschließend lässt die Bürgermeisterin über den Antrag von GV. Ortner mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: 24 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung von GR. Sperl
TOP. 7.) Behandlung der Ansuchen um Gewährung von Gemeindeförderungen für energiesparende Maßnahmen.
Die Bürgermeisterin ersucht Obmann GR. Trilsam um den Bericht:
Obmann GR. Trilsam erklärt, dass folgende Ansuchen liegen vorliegen:
Weinhäupl Bettina, Vormarktstraße 6
Ansuchen für den Einbau einer Solaranlage
Förderungsrichtlinien: Gemeindeförderung 25 % der Landesförderung, höchstens € 545,06
Landesförderung € 2.480,-- (Schreiben Amt der OÖ. Landesregierung, Abt. Wohnbauförderung, Zl. Wo-659247C 00 000 000)
€ 2.480,-- , 25 % = € 620,--, höchstens aber € 545,06
Beschlussvorschlag: Förderung der Gemeinde € 545,06
Daringer Hermann, Achleiten 190
Ansuchen für Einbau einer Solaranlage
Förderungsrichtlinien: Gemeindeförderung 25 % der Landesförderung, höchstens € 545,06
Landesförderung € 2.040,-- (Schreiben Amt der OÖ. Landesregierung, Abt. Wohnbauförderung, Zl. Wo-658696A 00 000 000)
€ 2.040,--, 25 % = € 510,--
Beschlussvorschlag: Förderung der Gemeinde € 510,--
Scheuringer Herbert, Achleiten 145
Ansuchen für eine Beheizungsanlage mit Biomasse
Förderungsrichtlinien: Gemeindeförderung 25 % der Landesförderung, höchstens € 363,36
Landesförderung € 2.200,-- (Schreiben Amt OÖ. LR., Abt. Land- und Forstwirtschaft, Zl. Agrar-51-405/069-2010-III/KE)
€ 2.200,--, 25 % = € 550,--, höchstens aber € 363,36
Beschlussvorschlag: Förderung der Gemeinde € 363,36
GR. Trilsam stellt den Antrag, die bekannt gegebenen Förderungssummen den genannten Personen zu genehmigen.
GR. Wagneder sagt, es gibt dazu einen Grundsatzbeschluss, er stellt allerdings zur Diskussion, wie lange sich das die Gemeinde noch erlauben kann.
Abschließend lässt Frau Bgm. Scheuringer mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: 24 JA-Stimmen, Frau Bürgermeisterin Scheuringer erklärt sich für befangen (Scheuringer Herbert).
TOP. 8.) Änderung der Friedhofsgebührenordnung.
Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:
Seit dem Jahr 2007 wurden die Gebühren für Gräber nicht mehr angehoben;
Im Jahr 2009 erfolgte die Erhöhung der Totengräbergebühr von € 360,- auf € 380,-. (Baggerarbeiten).
Der Vergleich mit den anderen Friedhöfen zeigt, dass Riedau die billigsten Tarife hat. Bei der Fraktionsführerbesprechung wurden die Tarife besprochen und bei den Fraktionsbesprechungen wurden folgenden Gebühren beraten:
Entwurf der Verordnung
5. einmalige Gebühr für Graberwerb Einzelgrab………………..€ 50,--
Doppelgrab………………€ 100,--
Es gibt dazu keine weiteren Wortmeldungen. Die Bürgermeisterin stellt den Antrag, die zur Kenntnis gebrachten neuen Gebühren zu genehmigen. Sie lässt mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 9.) Bericht der Bürgermeisterin.
Bürgermeisterin Scheuringer bedankt sich bei den Mitgliedern des Umweltausschusses und bei Herrn Kraft Wolfgang für die Aktion der Entsorgung der Christbäume. Es wurden 133 Christbäume und am Montag dann noch 3 Bäume entsorgt.
Erfreulich ist auch, dass sie in der Bürgermeisterzeitung folgendes gelesen hat:
In der nächsten Landtagssitzung wird es zum Beschluss der Resolution an den Bund kommen, mit dem nicht nur die Verbesserung des Kraftfahrgesetzes – also Abschaffung dieser Drei=Zwei- und Unter 6=Keins-Regel verlangt wird. An den Finanzminister soll die Aufforderung ergehen, die entsprechenden Mittel für die Finanzierung der Schülertransporte bereits zu stellen. „Denn es ist unverantwortlich, dass derezit manchmal weit über 100 Kinder in einen Schulbus gepfercht werden können, wobei nur der geringste Teil davon überhaupt einen Sitzplatz hat. Ich will gar nicht daran denken, was im Falle eines Unfalls eines so voll beladenen Busses passieren würde!“, stellt LAbg. Nerat dazu fest.
Das wird also im nächsten Landtag behandelt.
Die Vorsitzende bringt einen Auszug aus dem Schreiben des Amtes der OÖ. Landesregierung, Dir. Straßenbau und Verkehr, vom 23.12.2010 betreffend die Resolution des Gemeinderates der Marktgemeinde Reidau zur Änderung des OÖ. Straßengesetzes zur Kenntnis:
Abgesehen davon hat die Behörde nach § 91 der Straßenverkehrsordnung 1960 die Grundeigentümer aufzufordern, Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen, welche die Verkehrssicherheit, insbesondere die freie Sicht über den Straßenverlauf… beeinträchtigen, auszuästen oder zu entfernen. Unter dem Tatbestandsmerkmal „dergleichen“ fallen die auf Grund ihrer Höhe mit Sträuchern und Hecken vergleichbaren, die Sich beeinträchtigenden Maispflanzen. So gesehen besteht daher von in der StVO eine gesetzlich normierte Handhabe für die Lösung des angesprochenen Problems, weshalb eine diesbezügliche Vorkehrung im OÖ. Straßengesetz 1991 entbehrlich erscheint.
In der anschließenden Diskussion berichtet die Bürgermeisterin, dass „die Behörde“ nach der StVO die Bezirksverwaltungsbehörde ist. Die Aussage im Schreiben des Amtes der OÖ. Landesregierung wird beraten. Die Landwirte sollen von dieser Rechtsauskunft erfahren.
Für den Behindertenparkplatz gab es am 18.1.2011 einen Lokalaugenschein, an dem Hr. Mag. Holzleitner von der Bezirkshauptmannschaft Schärding, Hr. Ing. Maurer vom Amt der OÖ. Landesregierung, Insp. Hölzl von der Polizei Riedau, AL Gehmaier, GV. Schabetsberger und GV. Ortner teilgenommen haben. Sie ersucht den Obmann des Bauausschusses um einen kurzen Bericht.
GV. Ortner berichtet vom Lokalaugenschein. Ein Behindertenparkplatz muss 3,5 m breit sein. Für einen Behindertenparkplatz bei der Kurzparkzone würde sich der linke Parkplatz anbieten, allerdings müssten die Randsteine abgesenkt und der Radständer entfernt werden. Der dortige Gehsteig kann mit verwendet werden. Allerdings gibt es noch eine bessere Variante und zwar die Parkfläche beim Buswartehäuschen. Dort könnte er schräg gekennzeichnet werden, auch dort sind Randleisten abzusenken. Wenn die Gemeinde bei der Marktplatzgestaltung weiterplant, soll auch bezüglich der Bushaltestelle geplant werden, denn Hr. Maurer hat erklärt, dass die Auftrittsfläche vom Bus lt. den derzeitigen Vorschriften immer auf einer erhöhten Fläche, einem Gehsteig, erfolgen muss.
TOP. 10.) Allfälliges.
GV. Windhager stellt die Frage, ob es schon eine schriftliche Stellungnahme zur Pramrenaturierung gibt.
Bürgermeisterin: Nein, hier geht es auch ums Geld. Beim Bund ist das Ansuchen durch. Es muss beim Land geschaut werden, wann das Geld fließt. Wir haben mit Hr. DI Kiebler gesprochen, es gab einmal einen Termin Anfang März; es wird schon etwas, aber das Projekt wird sich vielleicht verzögern.
GV. Schabetsberger will wissen, ob die Kanalbefahrung schon abgeschlossen ist, denn die Johann Raaberstr. gehört saniert. Die Bürgermeisterin antwortet, die Kanalbefahrung ist noch nicht abgeschlossen, je nach Witterung wird weitergearbeitet.
GR. Sperl spricht die Wortmeldung der Bürgermeisterin bei der letzten GR-Sitzung an; sie hat damals bezüglich der Wortmeldungen auf die Geschäftsordnung verwiesen und zwar, dass pro Gemeinderat und TOP zwei Wortmeldungen erlaubt sind. Er glaubt, dass hauptsächlich er gemeint war.
Er wünscht sich, dass das nicht so gehandhabt wird, weil es besser ist, er meldet sich 5 x 50 Sekunden, als wenn er die vollen Argumente gleich am Anfang bringen muss. Da findet er, dass die Zeit dazu zu schade ist. Die Redebeschränkung gilt nur für normale Gemeinderäte, nicht für den Berichterstatter. Wenn von ihm ein TOP beantragt wird, dann ist er Berichterstatter und die Redebeschränkung gilt dann für ihn sowieso nicht. Das führt dann dazu, dass von ihm sehr viel mehr TOP beantragt werden, da er dann als Berichterstatter keine Beschränkung hat, wenn es nicht mehr möglich ist, Punkte unter Allfälliges oder anderen Punkten zu besprechen. Er wünscht sich von der Bürgermeisterin, dass so wie bisher auch künftig die Anzahl der Wortmeldungen nicht beschränkt wird.
GV. Windhager nimmt dazu Stellung: GV. Schabetsberger hat damals ganz klar gesagt, die Angelegenheit wurde an den Umweltausschuss verwiesen. Es gab keine Möglichkeit mehr über den Antrag von GR. Sperl abzustimmen. Auch er hat sich an die Regeln zu halten. Im Grunde war es richtig, wieder die Regeln der Geschäftsordnung zu erfahren. Das Problem ist, GR. Sperl fordert die Einhaltung der Geschäftsordnung und hält sich selbst nicht an diese Regelungen. Gleiches Recht für alle.
Die Bürgermeisterin sagt, sie wollte die Mitglieder nur wieder einmal darauf hinweisen. Wir können darüber diskutieren. Aber wenn es so sensibel wird, dann müssen wir womöglich über die ganze Geschäftsordnung sprechen. Wenn GR. Sperl Berichterstatter ist, dann müssen wir ihm zuhören. Machen wir es so wie bisher, wenn es eine dritte Wortmeldung gibt, dann soll so wie in den letzten Sitzungen auch diese gehört werden. Sie bietet GR. Sperl an, dass er wie heute vor den GR-Sitzungen auf das Gemeindeamt kommt und mit ihr über offene Punkte spricht. So wird einiges ausdiskutiert und im Gemeinderat passt es dann wieder.
GR. Sperl: Es geht um die Arbeit in den Ausschüssen und zwar im Zusammenhang mit den Abfallgebühren. Schwierige Entscheidungen sollen lt. GV. Schabetsberger im Gemeinderat beraten werden; so soll künftig die Abfallgebühr im Gemeindeamt ausgerechnet werden und dann im Gemeinderat beraten. GR. Sperl findet, je schwieriger ein Sachverhalt ist, umso eher soll ist es im Ausschuss zu beraten. Man kann nicht im Gemeinderat mit 25 Leuten beraten. Der Vorteil vom Ausschuss ist, dass es weniger Personen und Argumente leichter abzuwägen sind.
Im Ausschuss kann man dies eher als im Gemeinderat. Er will künftig, dass schwierigere Angelegenheiten im Ausschuss vor beraten werden und er denkt da auch an die Reihung der Großvorhaben, die auch auf der nächsten Tagesordnung stehen wird.
Bgm. Scheuringer erklärt daraufhin, dieses Thema wurde ebenfalls am Vormittag schon mit GR. Sperl besprochen. Die Wanderwege sind heuer ein Themenschwerpunkt, die Vorgehensweise der Zukunftsliste wurde am Vormittag besprochen.
GR. Sperl will es nochmals wissen.
Die Bürgermeisterin berichtet nochmals von der Erstellung der Zukunftsliste. Die Ideen wurden im Gemeindeamt gesammelt und eine Liste erstellt und zwar - wie die Amtsleiterin Gehmaier sagt - damit dem Amt nicht vorgeworfen werden kann, dass sich darüber keine Gedanken gemacht hat. Diese Liste wird in den Fraktionen beraten, jede Fraktion kann eigene Gedanken dazuschreiben, dann erfolgt eine Prioritätenreihung und anschließend kommt es im Gemeinderat dann zur Abstimmung. Aber nicht bei der nächsten GR-Sitzung
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die vorherige Sitzung
Gegen die während
der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung
vom 16.12.2010 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20:58 Uhr.
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(Vorsitzende) (Schriftführer)
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde und diese Verhandlungsschrift daher im Sinne des § 54 (5) OÖ. Gem0 1990 als genehmigt gilt.
Riedau, am …………………………….. Die Vorsitzende (ÖVP):
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Bgmin Berta Scheuringer
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Gemeinderat SPÖ Schabetsberger Gemeinderat FPÖ Desch
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Gemeinderat GRÜNE Sperl