Lfd.Nr. 12 Jahr 2011

 

  VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am

20. Jänner 2011.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Bürgermeisterin Berta Scheuringer als Vorsitzende

02. Vizebgm. Karl Kopfberger                                      15. GR. Obernhumer Elisabeth

03. GV. Windhager Reinhard                                       16. GR. Schärfl Michael

04. GR. Kraft Wolfgang                                               17. GR. Jebinger Erwin

05. GR. Tallier Monika                                                18. GR. Ing. Unterortner Johann

06. GR. Payrleitner Gerhard                                        19. GR. Desch Michael

07. GR. Trilsam Klaus                                                 20. GR. Sperl Ernst

08. GR. Mayrhuber Andrea                                          21.

09. GR. Ebner Brigitte                                                 22.

10. GR. Mitter Klaus                                                    23.

11. GV. Schabetsberger Franz                                     24.

12. GV. Ortner Günter                                                 25.

13. GR. Eichinger Karin                                              

14. GV. Arthofer Franz                                               

 

 

 

Ersatzmitglieder:

GR. Berghammer Gerhard                                 für GR.  Berghammer Peter

GR. Wagneder Renate                           für GR. Probst Daniel

GR. Wangeder Karl                                           für GV. Ruhmanseder Heinrich

GR. Desch Christoph                                         für GR. Heinzl Brigitte

GR. Daxl Hermann                                            für GR. Schroll Andreas

 

Die Leiterin des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

 

 

Sonstige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                                                         unentschuldigt:

GR. Berghammer Peter

GR. Wagneder Probst Daniel

GV. Ruhmanseder Heinrich

GR. Heinzl Brigitte

GR. Schroll Andreas

 

 

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  AL Katharina Gehmaier
Die Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

 

a) die Sitzung von der Bürgermeisterin  einberufen wurde;

 

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

 

der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan (§ 54 Abs. 1 OÖ. GemO 1990) enthalten ist und die Verständigung hiezu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am  12.01.2011 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

 

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

 

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

 

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 16.12.2010 bis zur heutigen     

Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift von jenen Gemeinderatsmitgliedern und Ersatzmitgliedern, welche an der betreffenden Sitzung teilgenommen haben bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.

 

 

e) Folgender Dringlichkeitsantrag gemäß § 46 Abs. 3 OÖ. Gem0 1990 eingebracht wurde.

   

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

GR. Wagneder Karl meldet sich zu Wort und bedankt sich bei der Gemeinde dafür, dass für den Hofball die Straße von Schnee und Eis befreit wurde.

 

Tagesordnung:

 

  1. Berichterstattung von Obfrau Margit Wimmer über die Aktivitäten der „Gesunde Gemeinde“ im Jahr 2010.
  2. Genehmigung eines Kassenkredites für das Finanzjahr 2011.
  3. Bestellung einer Kassenführerin für das Marktgemeindeamt Riedau.
  4. Drucksteigerungsanlage Berg; Aufstockung des bestehenden WVA-Darlehens zur Finanzierung ggst. Baumaßnahme.
  5. Verlängerung der Aktion „Jugendtaxi“.
  6. Genehmigung eines Vertrages zum Grundtausch im Bereich der Siedlung Pomedt.
  7. Behandlung der Ansuchen um Gewährung von Gemeindeförderungen für energiesparende Maßnahmen.
  8. Änderung der Friedhofsgebührenordnung.
  9. Bericht der Bürgermeisterin.
  10. Allfälliges.

 

TOP. 1.) Berichterstattung von Obfrau Margit Wimmer über die Aktivitäten der „Gesunde Gemeinde“ im Jahr 2010.

 

Die Bürgermeisterin ersucht die Obfrau der Gesunden Gemeinde um den Jahresbericht 2010:

 

Berichterstattung von Frau Mag. Margit Wimmer:  

 

laufende Aktivtäten 2010:

Pilates jeden Dienstag von 17.45 bis 18.45h – mit Fr. Kopfberger Elfriede

Seniorenturnen  jeden Dienstag von 16.45. bis 17.45 h  - mit Fr. Kopfberger Elfriede

Sesselgymnastik jeden Mittwoch mit Fr. Holzbauer Rosa

Wartung der Homepage durch die Schüler der HS Riedau,

Yoga – 10 Abende mit Fr. Eva Grossmann, Yogatrainerin

alle Angebote sind gut besucht und werden von der Bevölkerung positiv angenommen

 

Projekt Liederbücher für betreubares Wohnen (Übergabe Jänner 2010)

Der Arbeitskreis der Gesunden Gemeinde Riedau hat in Zusammenarbeit mit der 3. Klasse der Informatikhauptschule Riedau Liederbücher für die Bewohner des betreubaren Wohnens

nach ihren persönlichen Wünschen geschrieben. Es wurde auf eine größere Schrift geachtet und mit verschiedenen Motiven aufgelockert. Stellvertretend für die 3.Klasse waren die Klassensprecherin Wimmer Claudia, Gahleitner David und Sakoparnig Joanna anwesend.

 

Besichtigung  Fa. Sonnentor  - am 12.6.2010

Es war eine sehr interessante Werksbesichtigung der Fa. Sonnentor. Eingeladen waren alle GemeindebürgerInnen von Riedau. Es waren 21 Teilnehmer. Besonders gefreut hat es uns dass auch ältere GemeindebürgerInnen ( Fr. Loch, Fr.Thaller und Fr. Ehgartner) mitgefahren sind. Es war für alle eine Bereicherung.

 

Gesunde Jause mit dem Elternverein in der Volksschule Riedau am 20.5.2010

In Zusammenarbeit mit dem Elternverein Riedau gab es für die Volksschüler eine erweiterte gesunde Jause .Es wurde beim Einkauf auf biologisches und regionales Angebot wertgelegt. Zur Jause gab Müsli, Aufstrichbrote, biologische Säfte usw..

 

Der ökologische Rucksack- Klimaschutz durch bewussten Konsum 6. Juli 2010

Die Gesunde Gemeinde sponserte für die Schüler der Hauptschule Riedau in der Projektwoche einen Umweltworkshop sowie für den 2. Projekttag die Gesunde Jause.

Am ersten Tag wurde den Schülern der 1.KLasse von Fr. Nicola Abler-Rainalter (Umweltakademie) anhand eines Workshop gezeigt, wie sich unser Kaufverhalten und Lebensweise auf den Umwelt- und Klimaschutz auswirkt. Fragen wie: Was sind fossile Brennstoffe?, Wie viel Wasser wird von den Menschen verbraucht? Welche Alternative gibt es zum Thema Energie? usw. wurde durch verschieden Stationen mit den Kindern durchgearbeitet.

Am 2. Tag wurde durch Frau FL Kaltenböck Ilse mit einer Gruppe eine „gsunde Jaus`N“ für die Schüler der Hauptschule gemacht. Besonders Wert wurde auf biologische und regionsbezogene Ernährung gelegt.

 

Ortstafelverleihung am 1. Mai 2010 – mit Markfest

Es war ein sehr gelungenes Fest. Für den Arbeitskreis war es ein Höhepunkt in unseren Aktivitäten.

Am Samstag, 1. Mai 2010 überreicht Gesundheitsreferent Landeshauptmann Dr.Josef Pühringer der Bürgermeisterin Scheuringer Berta und dem Arbeitskreis der Gesunden Gemeinde Riedau im Rahmen des Marktfestes offiziell die Ortstafel “Gesunde Gemeinde“. Zahlreiche Ehrengäste und Interessierte nahmen am Festakt teil.

Aufgrund des schönen Fotos mit LH Josef Pühringer mit dem Arbeitskreis ist es zusätzlich noch mal eine Werbung für Riedau, da wir in vielen Zeitungen abgelichtet waren.

Wichtig ist dem Arbeitskreis ein vielfältiges Angebot für Jung und Alt anzubieten.

Seit 2010 beteiligt sich die Gesunde Gemeinde am Qualitätszertifikat. Durch das  Qualitätszertifikat bekommen wir jedes Jahr €500,-- vom Land OÖ. Wir müssen uns aber bemühen, dass wir die 100 Punkte zusammenbringen.

 

Vortrag mit Martin Weber  am 9. November 2010

Mit Martin Weber ist es dem Arbeitskreis wieder einmal gelungen, einen guten Referenten zu gewinnen, der den Pramtalsaal füllte. Es waren ca. 400 Besucher von nah und fern. Ein Besucher kam extra von Steyr zu uns, andere waren von Braunau usw. Aber viele waren erstaunt über den schönen Saal den wir in der kleinen Gemeinde haben.

 

Besuch im Altersheim Zell/Pram am 7. Dezember 2010

Am 7. Dezember 2010 besuchten ein Teil der Arbeitskreismitglieder die Bewohner des Altenheim Zell/Pr. Es wurde mit den „rüstigeren“ unter Ihnen Orangen mit Nelken bestückt, dass einen weihnachtlichen Duft in das Altersheim bringt. Dazu braucht man aber viel Geschicklichkeit mit den Händen. Mit einem anderen Teil der Bewohner wurde gespielt.(Mensch ärger dich nicht, Mühle…). Zum Schluss bekam jeder Bewohner einen Nelkenbestückten Orangen in sein Zimmer. Die Bewohner freuten sich über den Besuch sehr, besonders da es ja in der trüben Zeit nicht viel Abwechslung gibt. Wir werden sicher im Frühjahr wieder einen Besuch machen.

 

Das Fest mit allen Sinnen im August

Die Kinder waren eindeutig besser als die Erwachsenen.

 

Die Bürgermeisterin bedankt sich für den Bericht. Außerdem spricht sie einen Dank an die Gemeindemitarbeiterin L******Margit und allen Mitarbeiterinnen im Verein für die geleistete Arbeit aus.

 

GV. Windhager  spricht das Thema Wanderwege an, er bietet die Zusammenarbeit mit der Gesunden Gemeinde an.

 

 

 

TOP. 2.) Genehmigung eines Kassenkredites für das Finanzjahr 2011.

 

Die Bürgermeisterin ersucht Vizebgm. Kopfberger um Berichterstattung.

 

Vizebgm. Kopfberger: Vier regionale Banken wurden Angebotslegung für den Kassenkredit ersucht:

Raiffeisenbank Region Schärding,

Allgemeine Sparkasse OÖ.

Oberbank AG

Volksbank Schärding

 

Ausgeschrieben war der Kassenkredit für Gemeindehaushalt, Kreditrahmen € 518.283,-- Laufzeit 1 Jahr bzw. bis 31.1. des folgenden Jahres, Inanspruchnahme 100 % mit Beginn des Haushaltsjahres, Zinsvariationen Fixzinssatz, Euribor, SMR.

 

Volksbank Schärding, Mitteilung vom 28.12.2010: Leider ist es uns derzeit aus liquiditätspolitischen Gründen nicht möglich, ein entsprechendes Angebot zu legen.  Wir sind aber gerne bereit, bei neuerlichen Ausschreibungen die Angebotserstellung zu prüfen.

 

 

Anboteröffnungsprotokoll

 

Vorhaben:   Kassenkredit 2011

 

Öffentliche / Beschränkte

ausgeschriebene Arbeiten:   Darlehensaufnahme mit € 518.283 ,-

 

Ort, Datum, Uhrzeit

der Anboteröffnung:   Marktgemeindeamt Riedau, 10. Jänner 2011, 13.15 Uhr

 

Ende der Anboteröffnung   13.20 Uhr

 

Anbotsteller

Fix-Zinssatz

a)

Euribor 3Mon Binddungs-Zinssatz

Berechnung

30/360

b)

Euribor 3Mon Binddungs-Zinssatz

Berechnung

klm(365)/360

c)

Guthabenzinsen

Anmerkung

Spesen

Rei-

hung

Raiffeisenbank Region Schärding

----

0,88%

Durchschn.

09/10

Aufschlag

0,59%

= 1,47%

 

0,125 %

 

 

2.

Allgemeine Sparkasse OÖ

---

0,88%

Aufschlag

0,46%

= 1,34%

0,88 %

Aufschlag

0,39 %

= 1,27 %

---

 

---

1.

Oberbank AG

Filiale Ried

---

---

Basiswert

29.12.2010

 

Aufschlag

0,50 %

= 1,513 %

0,625%

Kontoführung € 5,-/Quartal

Überziehungszinsen 7,2% p.a.

 

3.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgeschrieben war Verzinsungsart Tagesberechnung 30/360; damit die Angebote vergleichbar sind, wurden die verschiedenen Angebot in zwei Spalten eingetragen.

 

Vizebgm. Kopfberger  stellt den Antrag, den Kassenkredit an den Bestbieter, die Allgemeine Sparkasse OÖ., Kredithöhe 518.283,- Euro, zu vergeben.

 

Die Bürgermeisterin ersucht GR. Sperl um Erklärung der Tagesberechnungen.

 

GR. Sperl berichtet, die  Banken rechnen üblicherweise 5 Tage mehr Zinsen bei der Berechnung 360/365. Der günstigere Zinssatz 365/360 bringt der Gemeinde um rund € 200,-- und er regt daher an, diese Variante zu nehmen. Egal welcher Zinssatz, die Sparkasse würde jedenfalls den Auftrag erhalten.

 

Der Vizebürgermeister ist damit einverstanden.

Die Bürgermeisterin lässt abschließend mittels Handzeichen über den Antrag von GV. Kopfberger abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

TOP. 3.) Bestellung einer Kassenführerin für das Marktgemeindeamt Riedau.

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Am 03. Mai 2007 hat der Gemeinderat Frau Eva Bettina Weinhäupl als Kassenleiterin während der Karenzzeit von Frau Silvia Hörtenhuemer bestellt.

Frau Hörtenhuemer ist freiwillig aus dem Gemeindedienst ausgeschieden. Eine Weiterbestellung ist daher gem. § 89 OÖ. Gem0 erforderlich.

 

Die Bürgermeisterin stellt den Antrag, Frau Eva Bettina Weinhäupl als Kassenführerin des Marktgemeindeamtes Riedau zu bestellen.

 

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt sie mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 4.) Drucksteigerungsanlage Berg; Aufstockung des bestehenden WVA-Darlehens zur Finanzierung ggst. Baumaßnahme.

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sacherhalt bekannt:

 

Die Marktgemeinde stellte am 9.12.2010 an das Amt der OÖ. Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales, folgendes Ersuchen:

 

Die Marktgemeinde Riedau erstellt zur Zeit den Voranschlag für das Finanzjahr 2011. Aufgrund einer Vorschreibung der Wasserrechtsbehörde (Amt der OÖ. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht) müssen wir bei der Wasserversorgungsanlage eine Drucksteigerungsanlage gemäß den Vorschriften der Trinkwasserverordnung sanieren. Dazu benötigen wir € 60.000,--. Die Bauarbeiten müssen bis 31.12.2011 lt. Bescheid (Zl. Wa-2010-305713/6-Wa/Ne) fertig gestellt sein. Die Gemeinde Riedau hat bisher damit gerechnet, ein bestehendes Darlehen für die Wasserversorgungsanlage aufzustocken (zur Zeit Euribor mit 0,1 % Aufschlag). Laut Voranschlagserlass haben wir aber nun erfahren,  dass selbst für derartige Vorhaben nachzufragen ist. Wie erwähnt, gem. Trinkwasserverordnung müssen wir sanieren. Sollte der Veranschlag etwas entgegenstehen, so bitte ich um möglichst baldige Antwort, denn am 16.12. soll der Voranschlag im Gemeinderat beschlossen werden. Eine andere Finanzierung ist uns leider nicht möglich.

 

Antwort vom 13.12.2010, Hr. Rainer Secklehner:

Die von Ihnen geplante Finanzierung der Drucksteigerungsanlage über Aufstockung eines bestehenden WVA-Darlehens (Laufzeit 33 Jahre) um € 60.000,- ist in Ordnung, die Direktion Inneres und Kommunales stimmt dieser Vorgangsweise zu.

 

Es betrifft das Darlehen bei der PSK; voraussichtlich wird der Zeitpunkt der Inanspruchnahme 1.6.2011 sein; es wurde um Mitteilung der neuen Konditionen gebeten.

 

Auskunft am 5.1.2011:

bestehendes Darlehen € 200.000,-- (Kondition + 0,10 % Zuschlag)

                          + neues Darlehen € 60.000,-, Kondition + 0,50 % Zuschlag, derzeitiger Zinssatz 1,76 %

Es gibt künftig zwei Tilgungspläne; der Zinssatz von 1,76 % erscheint angemessen, wenn man es mit anderen bestehenden Darlehen der Gemeinde vergleicht:

Wasserleitungsbau Erweiterung Fixzinssatz 3 % Kommunalkredit

Wasserleitungsbau Riedau-Süd Fixzinssatz 3 % Kommunalkredit

 

GV. Ortner stellt die Frage, ob beide Vorhaben und zwar die Drucksteigerungsanlage und den Löschwasserbehälter,  enthalten sind.

 

Die Bürgermeisterin bejaht dies.

 

GR. Wagneder Karl erklärt, dass diese Vorhaben für die Gemeindebürger eine gute Sache sind und er gibt seine Zustimmung.

Die Bürgermeisterin lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

TOP. 5.) Verlängerung der Aktion „Jugendtaxi“.

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Die Aktion Jugendtaxi wurde im Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau am 10.12.2009 beschlossen.

Sie soll nun um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Kosten im Jahr 2010: 108,--

 

GV. Ortner sagt, er hat damals gedacht, damit können wir für die Sicherheit der Jugendlichen auf den Straßen beitragen. In Riedau wird es noch nicht so gut angenommen, vielleicht liegt es  daran, dass kein örtlicher Taxiunternehmer an dieser Aktion teilnimmt. GV. Ortner stellt den  Antrag auf Verlängerung der Aktion Jugendtaxi um ein weiteres Jahr.

 

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt die Bürgermeisterin mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 6.) Genehmigung eines Vertrages zum Grundtausch im Bereich der Siedlung Pomedt.

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Grund für die gemeinsame Urkunde sind Grundtäusche aufgrund der Errichtung des Retentionsbeckens in der Siedlung Pomedt und der Flächen für die Ersatzaufforstung wegen der Rodung im Bereich Becken Gewerbepark. Dadurch kann nun auch die Vorgabe im ÖEK Siedlungsabschluss Pomedt erfüllt werden

 

Die Gemeinde tauscht flächengleich mit L******; zusätzlich Verkehrsanbindung an Umfahrung Birkenallee Pomedt (Zukunftsvorsorge); durch den Grundtausch mit H******ergibt sich ein Flächen-Übergenuß für die Grundbesitzerin H******von 2.592 m2, welcher zum vereinbarten Kaufpreis von € 2,-- an die Grundbesitzerin H******veräußert wird. Die Gemeinde erhält daher von Fr. H******€  5.184,-. Wie vereinbart übernimmt die Gemeinde die Kosten für die Vermessung und Verbücherung.

Am Montag wurde der Vertrag sicherlich in den Fraktionen besprochen. Die Bürgermeisterin bittet um Wortmeldungen.

 

GR. Sperl (Antrag auf Protokollierung der abweichenden Meinung):

Mit diesem Vertrag erfolgt ein Grundtausch mit de Ehegatten L******, der das Grundstück für das bereits errichtete Rückhaltebecken in Pomedt betrifft und der einen öffentlichen Weg vom Südosten des neuen Siedlungsgebietes Pomedt zum Weg Richtung Birkenallee und Friedwang schafft. Dieser Teil des Vertrages ist OK. Der weitere Grundtausch mit der Grundbesitzerin H******erfolgt, weil für das Rückhaltebecken am Dammbach Naturausgleichsflächen geschaffen werden mussten. Diese Naturausgleichsfläche wurde im Osten von Pomedt geschaffen und wurde bereits bepflanzt. Diese 2400 m2 sind landwirtschaftlicher Grund und auch langfristig kein Bauhoffnungsland. Als Tauschgrundstück erhält die Grundbesitzerin entlang des neuen Weges das gleichen Flächenausmaß und zusätzlich rund 2000 m2 um € 5.184,-. Dies entspricht dem Preis für landwirtschaftliche Grundstücke. Aufgrund des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und des nun angrenzenden Weges sind diese Grundstücke aber Bauhoffnungsland. Der Flächentausch 1:1 und der Verkauf zum Preis für Landwirtschaftsgrund ist nach meiner Beurteilung eine nicht vertretbare Begünstigung der Grundbesitzerin H******zu Lasten der Gemeinde. So wie der Vertrag jetzt ist, werde ich daher nicht zustimmen und ich wünsche mir Nachverhandlungen.

 

GV. Ortner sagt, er hat sich den Vertrag mehrmals durchgelesen, es ist eine Urkunde wie bei einer Grundzusammenlegung. Mit den Besitzern L******und H******wurde das Einvernehmen hergestellt, abgesegnet ist dies vom Geometer DI Reifeltshammer und vom Notar Mag. Schauer;  was den Preis anbelangt, die Gemeinde bekommt zwar Geld, aber wir werden damit nicht auskommen für die Vermessungskosten und die Eintragung. GV. Ortner stellt den Antrag, dass die Urkunde in der vorliegenden Form genehmigt wird.

 

 

 

 

G e m e i n s a m e   U r k u n d e

über Tauschverträge

 

geschlossen am heutigen Tage zwischen

1.  Frau Rosa H****, geboren am ****, Pomedt 1, 4752 Riedau,

2.  der Marktgemeinde Riedau, Marktplatz 32-33, 4752 Riedau,

3.  Herrn Johann L******, geboren am ****, Marktplatz 98, 4752 Riedau, und

4.  Frau Marianne L*****, geboren am ****, Marktplatz 98, 4752 Riedau,

wie folgt:

 

ABSCHNITT A: 

Allgemeine Bestimmungen

 

 

ERSTENS: Zweck dieses Vertrages ist die Schaffung der Anlage für das Rückhaltebecken und einer Ersatzfläche zur Aufforstung der Marktgemeinde Riedau und durch diverse Grundstücksabtretungen und Grundstücksübereignungen im Zuge dieses Tauschvertrages.

 

 

ZWEITENS: Grundlage für die Schaffung der neuen Flächen ist die Planurkunde des Geometer Dipl.-Ing. Johann Reifeltshammer vom 15.04.2010, GZ 3511a/10 „Grundtäusche Pomedt“, wonach durch diverse Teilungen, Grundstücksübereignungen und Einbeziehungen neue Grundstücke im Eigentume der Vertragsparteien gebildet werden.

Soferne nicht einzelne Grundstücke bzw. Teilgrundstücke in weiterer Folge als Bauplätze erklärt werden, geben sämtliche Vertragsparteien hiermit im Sinne des § 9 der OÖ. Bauordnung 1994 i.d.g.F. die Erklärung ab, dass alle diese Grundstücke bzw. Teilgrundstücke gemäß der vorbezeichneten Planurkunde derzeit nicht bebaut sind noch zu einem im Grundbuch ersichtlich gemachten Bauplatz gehören.

Vorausgehend und Grundlage für diesen Vertrag ist eine weitere Planurkunde des Geometer Dipl.-Ing. Johann Reifeltshammer vom 14.04.2010, GZ 3511/10 „Wegverlängerung Pomedt“, wonach die Aufschließung an das öffentliche Wegenetz durch diverse Grundabtretungen erfolgt ist. Diese Planurkunde wurde bereits gemäß § 15 LiegTeilG im Grundbuch durchgeführt.

 

 

DRITTENS:

a) Die Marktgemeinde Riedau ist auf Grund des Kaufvertrages vom 21.12.1993 grundbücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 69 Grundbuch 48129 Riedau, ob welcher Liegenschaft Grundstücke im Gesamtausmaße von 18.644 m² vorgetragen sind.

b) Die Marktgemeinde Riedau ist weiters auf Grund des Bescheides vom 26.04.1939 grundbücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 120 Grundbuch 48129 Riedau, ob welcher Liegenschaft neben anderen die Grundstücke 183/1 und 183/3 vorgetragen sind.

c) Frau Rosa H*** ist auf Grund des Übergabsvertrages vom 31.08.1965 und der Einantwortungsurkunde vom 05.02.1987 grundbücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft >_%EZ 110 Grundbuch 48129 Riedau|Grundstücksdaten!!02037EZ [EZ] Grundbuch [KGNummer] [KGName]0<<, ob welcher Liegenschaft neben anderen die Grundstücke 186/1, 1863/3 und >_%213/1|Grundstücksdaten!!02007[GstNr]0<< vorgetragen sind.

d) Frau Rosa H****|Verkäufer!!0800000011010000000000<< ist weiters auf Grund des Übergabs>_!vertrages|*EinmalText*|Welche Urkunde?|Kaufvertrag, Übergabsvertrag, EU etc!!<< A vom >_!31.08.1965|*EinmalDatum*|Datum|Datum des Vorerwerbs!!02000<< und der Einantwortungsurkunde vom 05.02.1987, grundbücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft >_%EZ 111 Grundbuch 48129 Riedau|Grundstücksdaten!!02037EZ [EZ] Grundbuch [KGNummer] [KGName]0<<, ob welcher Liegenschaft neben anderen das Grundstück 182/2 >_%vorgetragen ist.

e) Herr Johann L***und Frau Marianne L****sind auf Grund des Übergabsvertrages vom 14.07.1983 und der Ehepakte vom 11.08.1986 je zur Hälfte grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ 86 Grundbuch 48129 Riedau, ob welcher Liegenschaft neben anderen die Grundstücke 182/1 und 182/3 vorgetragen sind.

 

Gemäß Planurkunde des Dipl.-Ing. Johann Reifeltshammer vom 15.04.2010, GZ 3511a/10, werden hinsichtlich der obgenannten Liegenschaften und Grundstücke Teilungen und Einbeziehungen vorge­nommen.

 

 

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ABSCHNITT B: 

Tauschverträge

 

a) Johann L******und Marianne L******– Marktgemeinde Riedau

 

Herr Johann L******und Frau Marianne L******vertauschen und übergeben|Verkäufer!!verkauft und übergibt|verkauft und übergibt|verkaufen und übergeben<< hiermit an die Marktgemeinde Riedau >_$und>_& diese übernimmt zur Gänze gemäß Planurkunde des Dipl.-Ing. Johann Reifeltshammer vom 15.04.2010, GZ 3511a/10, das gebildete Teilgrundstück „9“ aus Gst. 182/1 per 935 m² und das Grundstück 182/3 (Teilfl. „7“) per 267 m², inliegend in der Liegenschaft >_%EZ 86 Grundbuch 48129 Riedau.

Dieses Teilgrundstück und Grundstück werden in weiterer Folge der der Marktgemeinde Riedau bereits gehörigen Liegenschaft EZ 69 Grundbuch 48129 Riedau zugeschrieben.

 

b) Rosa H******– Marktgemeinde Riedau

 

Frau Rosa H******vertauscht und übergibt|Verkäufer!!verkauft und übergibt|verkauft und übergibt|verkaufen und übergeben<< hiermit an die Marktgemeinde Riedau >_$und>_& diese und übernimmt zur Gänze gemäß Planurkunde des Dipl.-Ing. Johann Reifeltshammer vom 15.04.2010, GZ 3511a/10, das gebildete Teilgrundstück „6“ aus Gst. 186/3 per 29 m², das Grundstück 186/1 (Teilfl. „8“) per 405 m² und das neu gebildete Grundstück 213/12 (Teilfl. „5“) per 2.414 m², inliegend in der Liegenschaft >_%EZ 110 Grundbuch 48129 Riedau.

Dieses Teilgrundstück und Grundstücke werden in weiterer Folge der der Marktgemeinde Riedau bereits gehörigen Liegenschaft EZ 69 Grundbuch 48129 Riedau zugeschrieben.

 

 

c) Johann L******und Marianne L******– Rosa Humer

 

Herr Johann L******und Frau Marianne L******vertauschen und übergeben|Verkäufer!!verkauft und übergibt|verkauft und übergibt|verkaufen und übergeben<< hiermit an Frau Rosa H******>_$und>_& diese und übernimmt zur Gänze gemäß Planurkunde des Dipl.-Ing. Johann Reifeltshammer vom 15.04.2010, GZ 3511a/10, das gebildete Teilgrundstück „10“ aus Gst. 182/1 per 3.798 m², inliegend in der Liegenschaft >_%EZ 86 Grundbuch 48129 Riedau.

Dieses Teilgrundstück wird in weiterer Folge der der Frau Rosa H******bereits gehörigen Liegenschaft EZ 111 Grundbuch 48129 Riedau zugeschrieben.

 

 

d) Marktgemeinde Riedau – Rosa Humer

 

 

Die Marktgemeinde Riedau vertauscht und übergibt|Verkäufer!!verkauft und übergibt|verkauft und übergibt|verkaufen und übergeben<< hiermit an Frau Rosa H******>_$und>_& diese übernimmt zur Gänze gemäß Planurkunde des Dipl.-Ing. Johann Reifeltshammer vom 15.04.2010, GZ 3511a/10, das gebildete Teilgrundstück „11“ aus Gst. 183/1 per 27 m² und das gebildete Teilgrundstück „12“ aus Gst. 1832/3 per 25 m², beide inliegend in der Liegenschaft >_%EZ 120 Grundbuch 48129 Riedau.

Diese Teilgrundstücke werden in weiterer Folge der der Frau Rosa H******bereits gehörigen Liegenschaft EZ 111 Grundbuch 48129 Riedau zugeschrieben.

 

 

e) Marktgemeinde Riedau – Johann L******und Marianne L******

 

 

Die Marktgemeinde Riedau vertauscht und übergibt|Verkäufer!!verkauft und übergibt|verkauft und übergibt|verkaufen und übergeben<< hiermit an Herrn Johann L******und Frau Marianne L******>_$und>_& diese übernehmen je zur Hälfte gemäß Planurkunde des Dipl.-Ing. Johann Reifeltshammer vom 15.04.2010, GZ 3511a/10, das gebildete Teilgrundstück „13“ (Rest Gst. 183/1) per 2.022 m² und das gebildete Grundstück 183/3 (Teilfl. „14“) per 4.096 m², beide inliegend in der Liegenschaft >_%EZ 120 Grundbuch 48129 Riedau.

Dieses Teilgrundstück bzw. Grundstück werden in weiterer Folge der dem Herrn Johann L******und Frau Marianne L******bereits gehörigen Liegenschaft EZ 86 Grundbuch 48129 Riedau zugeschrieben.

 

 

Die vorgenannten Grundstücke bzw. Teilgrundstücke werden mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten sowie samt allem sonstigen tatsächlichen und rechtlichen Zubehör vertauscht und übergeben, so wie die jeweiligen Veräußerer die Vertragsobjekte bisher besessen und benützt haben oder zu besitzen und zu benützen berechtigt gewesen waren.

 

Auf Grund der vorstehenden Grundstücksübereignungen, auch im Zusammenhang mit den vorausgehenden Grundstücksabtretungen an das Öffentliche Gut, werden die vertragsgegenständlichen Grundstücksflächen, wenngleich in diesem Vertrage auch nicht ein gleiches Flächenausmaß übereignet wird, zwischen der Marktgemeinde Riedau und den Ehegatten Johann und Marianne L******als flächengleich und auch wertgleich angenommen, sodass von keiner dieser Parteien eine Tauschaufgabe zu leisten ist.

Die Grundstückübereignungen betreffend die Frau Rosa H******ergeben kein flächengleiches Tauschgeschäft und ergibt sich im Grundstückseigentum der Frau Rosa H******ein Überhang. Frau Rosa H******bezahlt deshalb an die Marktgemeinde Riedau noch eine Tauschaufgabe von insgesamt € 5.184,-- -fünftausendeinhundertvier­undachtzig Euro-.

Die vorbezeichnete Tauschaufgabe ist binnen 14 Tagen nach Unterfertigung dieses Vertrages durch die letzte Vertragspartei auf ein noch be­kannt­zugebendes Konto der Marktgemeinde Riedau bei einem inländischen Bankinstitut spesen- und abgabenfrei zu überweisen oder bar zu bezahlen.

Ab Fälligkeit werden Verzugszinsen von 8 % per anno vereinbart.

 

Für Steuerbemessungszwecke werden die vertragsgegenständlichen Grundstücksflächen auf Grund ihrer Widmung und Beschaffenheit mit jeweils € 1,50 pro m² bewertet.

 

 

ABSCHNITT C:

Gemeinsame Bestimmungen

 

 

ERSTENS: Die Übergabe und Übernahme der Vertragsobjekte erfolgt mit Wirkung der Unterfertigung dieses Vertrages durch die letzte Vertragspartei, !!02000sodass von diesem Tage an Gefahr und Zufall sowie Last und Vorteil von den Veräußerern auf die Erwerber übergehen.

Mit demselben Stichtag werden auch die Einnahmen und Ausgaben verrechnet.

 

 

ZWEITENS: >_&Die Veräußerer haften|Verkäufer!!Der Verkäufer haftet |Die Verkäuferin haftet |Die Verkäufer haften << für keine bestimmte Eigenschaft, Beschaffenheit und Grundausmaß der Vertragsobjekte, wohl aber dafür, dass diese geldlastenfrei in das Eigentum der jeweiligen Erwerber übergehen.

 

Der Schriftenverfasser wird angewiesen, die Lastenfreistellung hinsichtlich der einzelnen Grundstücke zu erwirken und die entsprechenden Grundbuchsurkunden einzuholen.

Die ob der Liegenschaft EZ 86 Grundbuch 48129 Riedau in C-LNr. 1 a einverleibte Dienstbarkeit der elektrischen Hochspannungsleitung hins. Gst. 182/1 wird nach Maßgabe des aufrechten Bestandes derselben vom Erwerber übernommen. Ob dieser Liegenschaft ist weiters die besondere Gütergemeinschaft einverleibt. Zur Zuschreibung der von den Ehegatten Johann und Marianne L******erworbenen Grundstücksflächen ist die vorstehende besondere Gütergemeinschaft somit aufzuheben.

 

Die Vertragsobjekte sowie der aktuelle Grundbuchsstand sind den Vertragsparteien genau bekannt.

 

 

DRITTENS: Sämtliche mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages verbundenen Kosten, Steuern und Gebühren sowie Abgaben jedweder Art sowie die Vermessungskosten >_&werden von der Marktgemeinde Riedau getragen|Käufer!!trägt der Käufer|trägt die Käuferin|tragen die Käufer<<.

Die Lastenfreistellungskosten werden von den jeweiligen Veräußerern getragen.

 

 

VIERTENS: Die Parteien nehmen zustimmend zur Kenntnis, dass alle Daten die sich im Zusammenhang mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages ergeben, über EDV verarbeitet werden.

 

 

FÜNFTENS: Alle Abänderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich festgehalten und von den Vertragsteilen unterfertigt werden.

 

 

SECHSTENS: Die Parteien nehmen zur Kenntnis, dass dieser Vertrag erst nach Eintritt der Rechtskraft und nach Vorliegen der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung verbüchert werden kann.

 

Die Erwirkung einer Veräußerungsranganmerkung >_!wird|*EinmalText*|Rangordnung|wird oder wird nicht vereinbart!!<< nicht vereinbartvereinbart.

>_&Die Veräußerer erklären|Käufer!!Der Käufer erklärt|Die Käuferin erklärt|Die Käufer erklären<< an Eidesstatt, >_&österreichische Staatsbürger|Käufer!!österreichischer Staatsbürger|österreichische Staatsbürgein|österreichische Staatsbürger<< und Deviseninländer zu sein.

Die Marktgemeinde Riedau ist eine Körperschaft öffentlichen Rechtes.

 

 

SIEBTENS: Dieser Vertrag ist in seiner Rechtskraft abhängig:

a) Von der planungsbehördlichen Genehmigung des obgenannten Lageplanes des Dipl.-Ing. Johann Reifeltshammer vom 15.04.2010, GZ 3511a/10;

b) von der Unterfertigung dieses Vertrages durch sämtliche Vertragsparteien hinsichtlich Abschnitt „A“ und „B“;

c) von der Genehmigung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau;

    die Bürgermeisterin der Marktgemeinde Riedau erklärt hiezu, dass dieser Tauschvertrag nicht der aufsichtsbehördlichen Genehmigung bedarf;

d) von der Aufhebung der besonderen Gütergemeinschaft hinsichtlich der Liegenschaft EZ 86 Grundbuch 48129 Riedau (Eigentümer Johann und Marianne L******).

e) Die Parteien erklären, dass sämtliche vertragsgegenständlichen Grundstücke bzw. Teilgrundstücke im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Markgemeinde Riedau >_!als „Grünland“ ausgewiesen sind.

    Diese Urkunde bedarf deshalb zur Rechtswirksamkeit jeweils der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung hinsichtlich der einzelnen Tauschvorgänge.

 

 

ACHTENS: Dieser Vertrag wird in einem einzigen, für >_&die Marktgemeinde Riedau bestimmten Original errichtet.

Die übrigen Vertragsteile erhalten auf Wunsch eine einfache oder beglaubigte Abschrift.

 

 

NEUNTENS: Die Vertragsparteien erklären, über den wahren Wert der Tauschobjekte in Kenntnis zu sein und Leistung und Gegenleistung für angemessen zu halten.

 

 

ZEHNTENS: Die Vertragsparteien erteilen demgemäß ihre ausdrücklichen Einwilligung bzw. Zustimmung, dass ohne ihr weiteres Einvernehmen auf Grund dieses Vertrages und auf Grund der Planurkunde des Geometer Dipl.-Ing. Johann Reifeltshammer vom 15.04.2010, GZ 3511a/10 im Grundbuche des Bezirksgerichtes Schärding |Grundstücksdaten!!02030[EZ] KG [KGNummer] ([KGName]) 0<<nachstehende Grundbuchsein­tragungen vorgenommen werden können:


I. In EZ 86 Grundbuch 48129 Riedau:

1.   Die Teilungen und Einbeziehungen gemäß Planurkunde des Dipl.-Ing. Johann Reifeltshammer vom 15.04.2010, GZ 3511a/10;

2.   die Abschreibung des Teilgrundstückes „9“ aus Gst. 182/1 und des Grundstückes 182/3 und Zuschreibung zur EZ 69 Grundbuch 48129 Riedau unter gleichzeitiger Einbeziehung des Teilgrundstückes „9“ in Gst. 186/1;

3.   die Abschreibung des Teilgrundstückes „10“ aus Gst. 182/1 und Zuschreibung zur EZ 111 Grundbuch 48129 Riedau unter gleichzeitiger Einbeziehung in Gst. 182/2.

 

II. in EZ 110 Grundbuch 48129 Riedau:

1. Die Teilungen und Einbeziehungen gemäß Planurkunde des Dipl.-Ing. Johann Reifeltshammer vom 15.04.2010, GZ 3511a/10;

2. die Abschreibung des Teilgrundstückes „6“ aus Gst. 186/3, des Grundstückes 186/1 und des neu gebildeten Grundstückes 213/12 und Zuschreibung zur EZ 69 Grundbuch 48129 Riedau bei gleichzeitiger Einbeziehung des Teilgrundstückes „6“ in Gst. 182/3;

 

III. in EZ 120 Grundbuch 48129 Riedau:

1. Die Teilungen und Einbeziehungen gemäß Planurkunde des Dipl.-Ing. Johann Reifeltshammer vom 15.04.2010, GZ 3511a/10;

2. die Abschreibung des Teilgrundstückes „11“ aus Gst. 183/1 und des Teilgrundstückes „12“ aus Gst. 183/3 und Zuschreibung zur EZ 11 Grundbuch 48129 Riedau bei gleichzeitiger Einbeziehung in Gst. 182/2;

3. die Abschreibung des Teilgrundstückes „13“ aus Gst. 183/1 und des Grundstückes 183/3 und Zuschreibung zur EZ 86 Grundbuch 48129 Riedau bei gleichzeitiger Vereinigung des Teilgrundstückes „13“ mit Gst. 183/3.

 

Abschließend lässt die Bürgermeisterin über den Antrag von GV. Ortner mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:  24 Ja-Stimmen,  1 Stimmenthaltung von GR. Sperl

 

 

 

TOP. 7.) Behandlung der Ansuchen um Gewährung von Gemeindeförderungen für energiesparende Maßnahmen.

 

Die Bürgermeisterin ersucht Obmann GR. Trilsam um den Bericht:

 

Obmann GR. Trilsam erklärt, dass folgende Ansuchen liegen vorliegen:

 

Weinhäupl Bettina, Vormarktstraße 6

Ansuchen für den Einbau einer Solaranlage

Förderungsrichtlinien: Gemeindeförderung 25 % der Landesförderung, höchstens € 545,06

Landesförderung € 2.480,-- (Schreiben Amt der OÖ. Landesregierung, Abt. Wohnbauförderung, Zl. Wo-659247C 00 000 000)

€ 2.480,-- , 25 % = € 620,--, höchstens aber € 545,06

Beschlussvorschlag: Förderung der Gemeinde € 545,06

 

Daringer Hermann, Achleiten 190

Ansuchen für Einbau einer Solaranlage

Förderungsrichtlinien: Gemeindeförderung 25 % der Landesförderung, höchstens € 545,06

Landesförderung € 2.040,-- (Schreiben Amt der OÖ. Landesregierung, Abt. Wohnbauförderung, Zl. Wo-658696A 00 000 000)

€ 2.040,--, 25 % = € 510,--

Beschlussvorschlag: Förderung der Gemeinde € 510,--

 

Scheuringer Herbert, Achleiten 145

Ansuchen für eine Beheizungsanlage mit Biomasse

Förderungsrichtlinien:  Gemeindeförderung 25 % der Landesförderung, höchstens € 363,36

Landesförderung € 2.200,-- (Schreiben Amt OÖ. LR., Abt. Land- und Forstwirtschaft, Zl. Agrar-51-405/069-2010-III/KE)

€ 2.200,--, 25 % = € 550,--, höchstens aber € 363,36

Beschlussvorschlag: Förderung der Gemeinde  € 363,36

 

GR. Trilsam stellt den Antrag, die bekannt gegebenen Förderungssummen den genannten Personen zu genehmigen.

 

GR. Wagneder sagt, es gibt dazu einen Grundsatzbeschluss, er stellt allerdings zur Diskussion, wie lange sich das die Gemeinde noch erlauben kann.

 

Abschließend lässt Frau Bgm. Scheuringer mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: 24 JA-Stimmen, Frau Bürgermeisterin Scheuringer erklärt sich für befangen (Scheuringer Herbert).  

 

 

 

TOP. 8.) Änderung der Friedhofsgebührenordnung.

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Seit dem Jahr 2007 wurden die Gebühren für Gräber nicht mehr angehoben;

Im Jahr 2009 erfolgte die Erhöhung der Totengräbergebühr von € 360,- auf € 380,-. (Baggerarbeiten).

 

Der Vergleich mit den anderen Friedhöfen zeigt, dass Riedau die billigsten Tarife hat. Bei der Fraktionsführerbesprechung wurden die Tarife besprochen und bei den Fraktionsbesprechungen wurden  folgenden Gebühren beraten:

 

Entwurf der Verordnung

V E R O R D N U N G
 
des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom … betreffend die Gebühren für den Friedhof Riedau (Friedhofsgebührenordnung).
Gemäß § 15 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz 2008, BGBl. Nr. I 103/2007 i.d.g.F. wird verordnet:

 

§ 1
Gegenstand
 
Für die Nutzung der Einrichtungen des kommunalen Friedhofes Riedau der Marktgemeinde
Riedau werden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Gebühren eingehoben.
 
§ 2
Grabplatzgebühren
 
Für die Verleihung bzw. Überlassung des Nutzungsrechtes an einer Grabstelle wird eine
Grabgebühr erhoben. Bei jeder Beisetzung einer Leiche bzw. Urne ist die Grabgebühr für
10 Jahre im Vorhinein zu entrichten. Bei Belegung eines bestehenden Grabes (Tiefgrab) ist
bei der zweiten Beerdigung lediglich eine Nachzahlung auf die Differenzjahre bis zum
zehnten Jahr ab der zweiten Beerdigung aufzuzahlen. Die Nutzungsgebühren betragen für
je zehn Jahre für:
                                                                                              (grün= erhöhter Tarif)                         
1. Mauergräber.........................................................................................................€  140,--    
2. Randgräber (beiderseits d.Mittelganges)...........................................................€  100,--

                                                                                   

3. Reihengräber (alle anderen Zwischenreihen) ...................................................€  100,--         

                                              

4. Urnengräber und Kindergräber .........................................................................€     70,--

                                              

 

5. einmalige Gebühr für Graberwerb                           Einzelgrab………………..€    50,--

                                                                                  Doppelgrab………………€   100,--

 
    Bei Doppelgräber erhöht sich die Gebühr um 100 Prozent.
    Nach Ablauf der zehn Jahre besteht die Möglichkeit, das Nutzungsrecht um fünf Jahre
    zu verlängern, wobei die Gebühr sich um 50 % verringert.
 
Bei Ablauf oder Verfall einer Grabstelle entsteht den Angehörigen kein Anspruch auf Ersatz
von Aufwendungen oder Rückerstattung von Gebühren.
 
§ 3
Bei Neuöffnung eines jeden Grabes und der Öffnung zwecks Bestattung in bereits
bestehenden Gräbern ist jedesmal eine Öffnungsgebühr zu entrichten und zwar:
 
ad § 2 Punkt 1. bis 4. ....................................................................................................        € 25,--  
die Totengräbergebühren betragen für:
ad § 2 Punkt 1. bis 3. ....................................................................................................        € 380,--
ad § 2 Punkt 4 für Urnenbeisetzungen in Mauer-,
Rand-,Reihen-u.Urnengräber .....................................................................................           €  50,--            
für Exhumierungen ............................................................................... ......................        € 380,--                       
§ 4
Nachlösegebühr
Nach  einem Zeitablauf von 10 Jahren kann das Nutzungsrecht um weitere 10 Jahre bzw. 5
Jahre verlängert werden. Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Grabstelle ist
die jeweilige Grabplatzgebühr jeweils neu zu entrichten.
 
§ 5
Die Benützung der Leichenhalle zur Aufbewahrung wird - sanitätspolizeiliche oder ärztliche
Anordnung ausgenommen - vorläufig freigestellt. Für Erhaltungs- und Amortisationszwecke
wird jedoch für jede Bestattung, gleichviel ob die Leiche in der Leichenhalle aufgebahrt wird
oder nicht, eine Gebühr von ................................................................................................ € 42,-- 
incl. 20 % MWSt eingehoben.
 

 

§ 6
Entstehen der Gebührenschuld und Fälligkeit
 
1. Die Gebührenschuld entsteht
            a) bei der Grabplatzgebühr mit der Überlassung des Benützungsrechtes an
                einer Grabstelle;
            b) bei der Erneuerungsgebühr zum Zeitpunkt der Erneuerung des
                Benützungsrechtes;
            c) bei der Beerdigungsgebühr mit der erfolgten Beerdigung
                der Leiche;
            d) bei der Exhumierung mit der erfolgten Bewilligung zur Enterdigung.
2. Die Gebühren werden innerhalb eines Monats nach Entstehen der Gebührenschuld
    fällig.
 
§ 7
Gebührenschuldner
 a) Zur Entrichtung der Grabplatz-Nachlöse-Gebühr ist derjenige verpflichtet, dessen
         Ansuchen um Verleihung (Nachlösung, Verlängerung) des Benutzungsrechtes an
         einer Grabstelle bewilligt wird.
 b) Zur Entrichtung der Beerdigungsgebühr ist derjenige verpflichtet, dem das Be-
         nutzungsrecht an der Grabstelle, in der die Leiche beerdigt wird oder ist, zukommt;
         wenn jedoch dieser selbst bestattet wird, derjenige, der für die Bestattung Sorge
         zu tragen hat.
    c) Die Enterdigungsgebühr hat der Auftraggeber der Exhumierung zu entrichten.
 
§ 8
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem auf dem Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in
Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen, die Friedhofsgebühren betreffenden Verordnungen
außer Kraft.

 

 

Es gibt dazu keine weiteren Wortmeldungen. Die Bürgermeisterin stellt den Antrag, die zur Kenntnis gebrachten neuen Gebühren zu  genehmigen. Sie lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig  angenommen.

 

 

 

 

TOP. 9.) Bericht der Bürgermeisterin.

 

Bürgermeisterin Scheuringer bedankt sich bei den Mitgliedern des Umweltausschusses und bei Herrn Kraft Wolfgang für die Aktion der Entsorgung der Christbäume. Es wurden 133 Christbäume und am Montag dann noch 3 Bäume entsorgt.

 

Erfreulich ist auch, dass sie  in der Bürgermeisterzeitung folgendes gelesen hat:

In der nächsten Landtagssitzung wird es zum Beschluss der Resolution an den Bund kommen, mit dem nicht nur die Verbesserung des Kraftfahrgesetzes – also Abschaffung dieser Drei=Zwei- und Unter 6=Keins-Regel verlangt wird. An den Finanzminister soll die Aufforderung ergehen, die entsprechenden Mittel für die Finanzierung der Schülertransporte bereits zu stellen. „Denn es ist unverantwortlich, dass derezit manchmal weit über 100 Kinder in einen Schulbus gepfercht werden können, wobei nur der geringste Teil davon überhaupt einen Sitzplatz hat. Ich will gar nicht daran denken, was im Falle eines Unfalls eines so voll beladenen Busses passieren würde!“, stellt LAbg. Nerat dazu fest.

Das wird also  im nächsten Landtag behandelt.

 

Die Vorsitzende bringt einen Auszug aus dem Schreiben des Amtes der OÖ. Landesregierung, Dir. Straßenbau und Verkehr, vom 23.12.2010 betreffend die Resolution des Gemeinderates  der Marktgemeinde Reidau zur Änderung des OÖ. Straßengesetzes zur Kenntnis:

Abgesehen davon hat die Behörde nach § 91 der Straßenverkehrsordnung 1960 die Grundeigentümer aufzufordern, Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen, welche die Verkehrssicherheit, insbesondere die freie Sicht über den Straßenverlauf… beeinträchtigen, auszuästen oder zu entfernen. Unter dem Tatbestandsmerkmal „dergleichen“ fallen die auf Grund ihrer Höhe mit Sträuchern und Hecken vergleichbaren, die Sich beeinträchtigenden Maispflanzen. So gesehen besteht daher von in der StVO eine gesetzlich normierte Handhabe für die Lösung des angesprochenen Problems, weshalb eine diesbezügliche Vorkehrung im OÖ. Straßengesetz 1991 entbehrlich erscheint.

 

In der anschließenden Diskussion berichtet die Bürgermeisterin, dass „die Behörde“ nach der StVO die Bezirksverwaltungsbehörde ist. Die Aussage im Schreiben des Amtes der OÖ. Landesregierung wird beraten. Die Landwirte sollen von dieser Rechtsauskunft erfahren.

 

Für den  Behindertenparkplatz gab es am 18.1.2011 einen Lokalaugenschein, an dem Hr. Mag. Holzleitner von der Bezirkshauptmannschaft Schärding, Hr. Ing. Maurer vom Amt der OÖ. Landesregierung, Insp. Hölzl von der Polizei Riedau, AL Gehmaier, GV. Schabetsberger und GV. Ortner teilgenommen haben. Sie ersucht den Obmann des Bauausschusses um einen kurzen Bericht.

GV. Ortner berichtet vom Lokalaugenschein. Ein Behindertenparkplatz muss 3,5 m breit sein. Für einen Behindertenparkplatz bei der Kurzparkzone würde sich der linke Parkplatz anbieten, allerdings müssten die Randsteine abgesenkt und der Radständer entfernt werden. Der dortige Gehsteig kann mit verwendet werden. Allerdings gibt es noch eine bessere Variante und zwar die Parkfläche beim Buswartehäuschen. Dort könnte er schräg gekennzeichnet werden, auch dort sind Randleisten abzusenken.  Wenn die Gemeinde bei der Marktplatzgestaltung weiterplant, soll auch bezüglich der Bushaltestelle geplant werden, denn Hr. Maurer hat erklärt, dass die Auftrittsfläche vom Bus lt. den derzeitigen Vorschriften immer auf einer erhöhten Fläche, einem Gehsteig, erfolgen muss.

 

 

 

 

TOP. 10.) Allfälliges.

 

GV. Windhager stellt die Frage, ob es schon  eine schriftliche Stellungnahme zur Pramrenaturierung gibt.

Bürgermeisterin: Nein, hier geht es auch ums Geld. Beim Bund ist das Ansuchen durch. Es muss beim Land geschaut werden, wann das Geld fließt.  Wir haben mit Hr. DI  Kiebler gesprochen, es gab einmal einen Termin Anfang März; es wird schon etwas, aber das Projekt wird sich vielleicht verzögern. 

 

GV. Schabetsberger will wissen, ob die Kanalbefahrung schon abgeschlossen ist, denn die Johann Raaberstr. gehört saniert. Die Bürgermeisterin antwortet, die Kanalbefahrung ist noch nicht abgeschlossen, je nach Witterung wird weitergearbeitet.

 

GR. Sperl spricht die Wortmeldung der Bürgermeisterin bei der letzten GR-Sitzung an; sie hat damals bezüglich der Wortmeldungen auf die Geschäftsordnung verwiesen und zwar, dass pro Gemeinderat und TOP zwei Wortmeldungen erlaubt sind. Er glaubt, dass hauptsächlich er gemeint war.

Er wünscht sich, dass das nicht so gehandhabt wird, weil es besser ist, er meldet sich 5 x 50 Sekunden, als wenn er die vollen Argumente gleich am Anfang bringen muss. Da findet er, dass die Zeit dazu zu schade ist. Die Redebeschränkung gilt nur für normale Gemeinderäte, nicht für den Berichterstatter. Wenn von ihm ein TOP beantragt wird, dann ist er Berichterstatter und die Redebeschränkung gilt dann für ihn sowieso nicht. Das führt dann dazu, dass von ihm sehr viel mehr TOP beantragt werden, da er dann als Berichterstatter keine Beschränkung hat, wenn es nicht mehr möglich ist, Punkte unter Allfälliges oder anderen Punkten zu besprechen. Er wünscht sich von der Bürgermeisterin, dass so wie bisher auch künftig die Anzahl der Wortmeldungen nicht beschränkt wird.

 

GV. Windhager nimmt dazu Stellung: GV. Schabetsberger hat damals ganz klar gesagt, die Angelegenheit wurde an den Umweltausschuss verwiesen. Es gab keine Möglichkeit mehr über den Antrag von GR. Sperl abzustimmen. Auch er hat sich an die Regeln zu halten. Im Grunde war es richtig, wieder die Regeln der Geschäftsordnung zu erfahren.  Das Problem ist, GR. Sperl fordert die Einhaltung der Geschäftsordnung und hält sich selbst nicht an diese Regelungen. Gleiches Recht für alle.

 

Die Bürgermeisterin sagt, sie wollte die Mitglieder nur wieder einmal darauf hinweisen. Wir können darüber diskutieren.  Aber wenn es so sensibel wird, dann müssen wir womöglich über die ganze Geschäftsordnung sprechen. Wenn GR. Sperl Berichterstatter ist, dann müssen wir ihm zuhören. Machen wir es so wie bisher, wenn es eine dritte Wortmeldung gibt, dann soll  so wie in den letzten Sitzungen auch diese gehört werden. Sie bietet GR. Sperl an, dass er wie heute vor den GR-Sitzungen auf das Gemeindeamt kommt und mit ihr über offene Punkte spricht. So wird einiges ausdiskutiert und im Gemeinderat passt es dann wieder.

 

GR. Sperl: Es geht um die Arbeit in den Ausschüssen und zwar im Zusammenhang mit den Abfallgebühren. Schwierige Entscheidungen sollen lt. GV. Schabetsberger im Gemeinderat beraten werden; so soll künftig die Abfallgebühr  im Gemeindeamt ausgerechnet werden und dann im Gemeinderat beraten. GR. Sperl findet, je schwieriger ein Sachverhalt ist, umso eher soll ist es im Ausschuss zu beraten. Man kann nicht im Gemeinderat mit 25 Leuten beraten. Der Vorteil vom Ausschuss ist, dass es weniger Personen und Argumente leichter abzuwägen sind.

Im Ausschuss kann man dies eher als im Gemeinderat. Er will künftig, dass schwierigere Angelegenheiten im Ausschuss vor beraten werden und er denkt da auch an die Reihung der Großvorhaben, die auch auf der nächsten Tagesordnung stehen wird.

 

Bgm. Scheuringer erklärt daraufhin, dieses Thema wurde ebenfalls am Vormittag schon mit GR. Sperl besprochen. Die Wanderwege sind heuer ein Themenschwerpunkt, die Vorgehensweise der Zukunftsliste wurde am Vormittag besprochen.

GR. Sperl will es nochmals wissen.

Die Bürgermeisterin berichtet nochmals von der Erstellung der Zukunftsliste. Die Ideen wurden im Gemeindeamt gesammelt und eine Liste erstellt und zwar - wie die Amtsleiterin Gehmaier sagt - damit dem Amt nicht  vorgeworfen werden kann, dass sich darüber keine Gedanken gemacht hat. Diese Liste wird in den Fraktionen beraten,  jede Fraktion kann eigene Gedanken dazuschreiben, dann erfolgt eine Prioritätenreihung und anschließend kommt es im Gemeinderat dann zur Abstimmung. Aber nicht bei der nächsten GR-Sitzung

 


 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die vorherige Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 16.12.2010 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20:58 Uhr.

 

 

 

 

..........................................................                ........................................................

                     (Vorsitzende)                                                     (Schriftführer)

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde und diese Verhandlungsschrift daher im Sinne des § 54 (5) OÖ. Gem0 1990 als genehmigt gilt.

 

Riedau, am ……………………………..                                             Die Vorsitzende (ÖVP):

 

 

                                                                                              ………………………………………………………….

                                                                                              Bgmin Berta Scheuringer

 

 

 

…………………………………………………………………….                      …………………………………………………………

Gemeinderat SPÖ          Schabetsberger                                     Gemeinderat FPÖ Desch

 

 

 

 

……………………………………………………………………

Gemeinderat GRÜNE  Sperl