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Pfarrcaritas Kindergartenvertrag

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 26. Juli 2012 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus dem Amtsvortrag und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung  

 

 

 

TOP. 3.) Genehmigung einer Vereinbarung zur Betriebsübernahme des Kindergartens durch die Pfarr-Caritas.

 

 

Mit 1.9.2012 wird der Pfarrcaritas den Kindergarten in Riedau beginnen. Der Grundsatzbeschluss für die Betriebsübernahme des Kindergartens durch die Pfarrcaritas wurde vom Gemeinderat am 31.5.2012 herbeigeführt. Deshalb ist vor Beginn des Kindergartenjahres die Abgangsdeckung durch die Gemeinde zu beschließen.

 

 

Die Marktgemeinde hat mit der Caritas für Kinder und Jugendliche mit Vertrag vom 4.10.2004  vertraglich festgelegt, wie der Kindergarten und mit 1.10.2008 der Hort zu führen ist. Unter Punkt 6. verpflichtet sich die Gemeinde: „Die Gemeinde verpflichtet sich den Abgang des genehmigten Haushaltsvoranschlages zu tragen“…

 

 

Durch die Übernahme durch Pfarr-Caritas ist eine Vereinbarung zwischen der Marktgemeinde und der Pfarre erforderlich. Durch ein „Weiterziehen“ des Vertrages bleibt der bestehende Vertrag aufrecht. Die erstellte Vereinbarung über Betriebsübernahme wurde in Absprache mit der Diözese Linz und dem Amt der OÖ. Landesregierung erstellt.

 

 

 

 

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Vereinbarung über Betriebsübernahme

 

 

Die Pfarre Riedau, vertreten durch Pfarrer Mag. Josef Gratzer sowie der Obfrau des Fachausschusses für Finanzen Katharina Gehmaier und die Caritas für Kinder und Jugendliche, vertreten durch Mag. Edith Bürgler-Scheubmayr vereinbaren die Übernahme des derzeit von der Caritas geführten Kindergartens Riedau und des Hortes Riedau durch die Pfarre Riedau per 1.9.2012.

 

Die Pfarre Riedau tritt somit in den Vertrag zwischen Marktgemeinde Riedau und Caritas für Kinder und Jugendliche vom 4.10.2004 mit allen Rechten und Pflichten des Betreibers ein.

 

Die Übernahme des Betriebes erfolgt entsprechend dem AVRAG. (Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz)

 

Die Caritas für Kinder und Jugendliche verpflichtet sich den Abschluss bis 31.8.2012  ordnungsgemäß durchzuführen.

 

Die Caritas für Kinder und Jugendliche verpflichtet sich, Beitragszahlungen, Steuernachforderungen, arbeitsrechtliche und sonstige Forderungen , die der Pfarre Riedau  aufgrund unrichtiger Angaben  erwachsen und in der Zeit vor der Betriebsübergabe entstanden sind, schad- und klaglos zu halten.

 

 

Riedau, am __________

Linz, am ________________

Pfarrer Mag. Josef Gratzer         Obfrau Katharina Gehmaier

Pfarre Riedau                            Pfarre Riedau                                        

Mag. Edith Bürgler-Scheubmayr

Caritas für Kinder und Jugendliche

 

 

Die Marktgemeinde Riedau nimmt die Betriebsübernahme zur Kenntnis und verpflichtet sich gegenüber der Pfarre als Betreiber zur Einhaltung des Vertrages vom 4.10.2004. Genehmigt in der Sitzung des Gemeinderates vom …..

Die Bürgermeisterin:

 

 

 

Beschlussvorschlag: Genehmigung

 

Ergebnis: einstimmige Annahme ohne Diskussion

 

 

 

 

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