Gleichbehandlung Frauenförderung |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 26. Juli 2012 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus dem Amtsvortrag und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung
TOP. 13.) Bestellung einer Koordinatorin gem. OÖ.Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz.
In Gemeinden, die fünf oder mehr Bedienstete beschäftigen, hat der Gemeinderat nach § 30 OÖ. G-GBG zu beschließen, eine oder mehrere Koordinatorinnen für eine sechsjährige Funktionsdauer zu bestellen.
Die Koordinatorin hat sich mit den die Gleichbehandlung und Frauenförderung in ihrem Wirkungsbereich betreffenden Fragen zu befassen. Sie hat im Besonderen Aufgaben, Wünsche, Beschwerden, Anzeigen und Anregungen einzelner Bediensteter, die die Gleichbehandlung betreffen, entgegenzunehmen und diese Personen zu beraten und zu unterstützen. Die Tätigkeit der Koordinatorin ist ein unbesoldetes Ehrenamt, das neben den Berufspflichten und möglichst ohne Beeinträchtigung des Dienstbetriebes auszuüben ist. Die Koordinatorin darf in Ausübung ihrer Tätigkeit nicht beschränkt werden und aus diesem Grund nicht benachteiligt werden. Eine Anfrage bei allen weiblichen Bediensteten hat ergeben, dass Frau Bachmayer Ursula dieses Ehrenamt übernimmt.
Beschlussvorschlag: Bestellung von Fr. Bachmayer Ursula zur Koordinatorin
Abstimmungsergebnis: Zustimmung, einstimmig
TOP. 14.) Erlassung Frauenförderprogramm für den Zeitraum 2012-2018.
Nach § 34 OÖ. G-GBG hat der Gemeinderat ein Frauenförderprogramm für einen Zeitraum von sechs Jahren zu erstellen und fortzuschreiben. Nach jeweils drei Jahren ist es an die aktuelle Entwicklung anzupassen. Nach § 39 Abs. 3 OÖ. G-GBG war das Frauenförderprogramm erstmalig mit Wirkung 1.7.2000 zu erstellen.
Das Amt der OÖ. Landesregierung weist im Schreiben vom 21.5.2012 ausdrücklich darauf hin, dass die Erstelllung eines Frauenförderprogrammes eine gesetzliche Verpflichtung enthält.
Das bestehende Frauenförderprogramm vom 30.6.2006 soll inhaltlich übernommen werden, lediglich die Anlage ändert sich wie folgt:
Anteil der weiblichen Bediensteten an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten der Gemeinde Riedau
Gemeindebedienstete – Stand: 01.07.2012 |
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Verwendungs-, Entlohnungsgruppe |
Gesamt |
Männlich |
Weiblich |
davon Teilzeit |
davon dzt. Unbesetzt |
Frauenanteil in Prozent |
B |
1 |
|
1 |
|
|
100 |
C |
1 |
1 |
|
|
|
0 |
GD 16 |
1 |
|
1 |
|
|
100 |
c |
1 |
1 |
|
|
|
0 |
GD 18 |
1 |
|
1 |
1 |
|
100 |
d |
2 |
1 |
|
|
1 |
0 |
p2 |
1 |
1 |
|
|
|
0 |
p3 |
4 |
2 |
2 |
2 |
|
50 |
GD 19 |
1 |
1 |
|
|
|
0 |
p4 |
|
|
|
|
|
|
GD 21 |
1 |
1 |
|
|
|
0 |
p5 |
5 |
|
5 |
5 |
|
100 |
GD 25 |
3 |
1 |
2 |
2 |
|
66,67 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
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|
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|
Lehrlinge |
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|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
GESAMT |
22 |
9 |
12 |
10 |
1 |
|
Legende:
Insgesamt liegt der Frauenanteil, gemessen an der Summe der bei der Gemeinde Riedau dauerhaft beschäftigten Bediensteten, bei ca. 54,5 Prozent.
In den Verwendungsgruppen B und C (entspr. GDs) sowie in den Entlohnungsgruppen a und b liegt der Frauenanteil bei 66,6 Prozent.
In der Entlohnungsgruppen c und d (entspr.GDs) ist der Frauenanteil mit 21,6 Prozent.
Der geringe Frauenanteil in den Gruppen p2 bis p4 erklärt sich durch das einerseits im handwerklichen Bereich angesiedelte Tätigkeitsfeld, andererseits durch die teilweise große körperliche Beanspruchung im Rahmen der ausgeübten Tätigkeiten.
*) entsprechend dem Dienstposten- und Stellenplan in der Gemeinde
Beschlussvorschlag: Aufgrund des ausgewogenen Verhältnisses derzeit keine besondere Frauenförderung notwendig.
Ergebnis: Zustimmung, einstimmig
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