Halteverbot Peßlerstraße |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 13. Dezember 2012 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus dem Amtsvortrag den Tonaufzeichnungen und dem nicht genehmigten Sitzungsprotokoll
das grüne Mail an alle Gemeinderäte:
http://riedau.info/gr20121213mailGr.pdf
TOP. 11 Genehmigung einer Verordnung für ein Halte- und Parkverbot in der Peßlerstraße
Der „Amtsvortrag“:
Bereits nach Eröffnung des neuen Billa-Marktes in der Peßlerstraße ist es fast zu einem Verkehrsunfall gekommen. Grund dafür ist, dass LKWs nicht auf dem Parkplatz des Billa-Marktes parken, sondern der Einfachheit halber auf der Straße parallel zum Markt stehen bleiben. Ein PKW, der nun vom Parkplatz auf die Peßlerstraße Richtung Pomedt einbiegt, sieht den Gegenverkehr von Richtung Pomedt kommend zu spät, da der LKW diese Sicht nimmt. Deshalb soll beginnend bei der Einfahrt zum Parkplatz bis zur Kurve ein Halte- und Parkverbot verordnet werden. Dieses ist im Plan unten gelb eingezeichnet.
Der Vertriebsmanager des Billa-Marktes wurde um eine Stellungnahme gebeten.
Stellungnahme vom 28.11.2012:
Hallo Frau Gehmaier!
Ich habe heute auf Grund Ihres Mails gleich mal die Möglichkeit genutzt und mir die Situation vor Ort angesehen! Ich kann Ihnen da nur beipflichten, denn gerade als ich auf unseren Parkplatz eingebogen bin, ist eben wieder ein LKW an unserer Filialfront gestanden.
Ich kann die Entschärfung durch Halte- u. Parkverbote in den von Ihnen genannten Teilbereichen eigentlich nur unterstützen.
Wir werden auch zusätzlich von unserer Seite die Erkennbarkeit zwischen BILLA Parkplatz und Straße mit einer Mittellinie und einer Haltelinie in Verbindung mit einem "Vorrang geben" Hinweisschild klar erkennbar machen.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie mich natürlich jederzeit unter der Nummer 0664 6209231 erreichen.
MFG Adolf Fischer
Entwurf der Verordnung der Marktgemeinde Riedau Betreffend ein Halte- und Parkverbot auf der Peßlerstraße in Riedau.
Gemäß §§ 40 Abs. 2 Z. 4 und 43 Abs. 1 OÖ. GemO 1990, LGBl. 91/1990, und §§ 43 Abs. 1 lit. B Z. 1, 94 d Z. 4 lit. A StVO 1960, BGBl. I 159/1960 idgF., wird aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates vom 13.12.2012 für die Peßlerstraße Parz. 810/12 KG. Riedau ein Halte- und Parkverbot (§ 52 Z. 13b StVO 1960, BGBl. I 159/1960 idgF). Lt. Lageplan erlassen. Dieser Lageplan bildet einen wichtigen Bestandteil dieser Verordnung.
Zur Kundmachung dieser straßenpolizeilichen Maßnahme sind die Verbotszeichen gem. § 52 lit. A Ziff 13b StVO 1960 (Verkehrszeichen) anzubringen.
Diese Verordnung wird mit Anbringung der vorangeführten Straßenverkehrszeichen rechtsgültig.
GV. Ruhmanseder
glaubt, es sollte im Interesse des Billa-Marktes sein LKW-Parkplätze zu schaffen (rund um das Gebäude fahren).
Auf beiden Seiten parken ist nicht gut.
GR. DI Mitter Franz
sagt, es wäre wichtig, dass das Halte- und Parkverbot gemacht wird.
Wenn die LKWs mehr Richtung Allee stehen, da sieht man nicht mehr die herannahenden Fahrzeuge.
GR. Heinzl: wenn ein LKW dort parkt, dann ist die Straßenbreite von 5 m ist nicht mehr gegeben, daher erübrigt sich das Ganze.
GR. Schärfl
berichtet, es gab schon Ausrückungen bei der Billa.
Vom Billa heraus braucht man ein Vorrangzeichen, dies wäre vorteilhaft. Es müsste laut Straßenordnung nicht sein, aber notwendig.
Bürgermeisterin Scheuringer
erklärt: ein Pomedter Bürger ist aufs Gemeindeamt gekommen und hat berichtet, dass es fast zu einem Unfall gekommen wäre, deshalb steht dies nun zur Diskussion.
Ob es notwendig ist, kann sie auch nicht beurteilen.
Vizebgm. Kopfberger
sagt, dieselbe Situation kennt er als Anrainer auch beim Unimarkt; den Leuten ist nicht bewußt, dass es ein Firmenparkplatz ist und dass sie auf den Verkehr achten müssen.
GV. Schabetsberger
meint, es ist eine Stellungnahme von Billa vorhanden, für die Verkehrssicherheit wäre es wichtig auf der linken Seite ein Parkverbot zu erlassen. Auf der rechten Seite ist ein parken nicht so störend.
Er erklärt noch, es ist ein Halte- und Parkverbot vorgesehen, bei „nur“ einem Halteverbote dürfte der LKW auch 10 Minuten stehen bleiben.
GV. Windhager
weist auch auf die Stellungnahme von Billa hin und auf den getätigten Hinweis auf das Gebotszeichen „Vorrang geben“.
Er findet es nicht für sinnvoll, dass etwas gemacht wird.
GV. Schabetsberger stellt den Antrag,
dass ein Halte- und Parkverbot, so wie von der Bürgermeisterin vorgestellt, installiert wird.
GR. Sperl:
Im Bereich von weniger als 5 m vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder ist das Halten verboten.
Der „Beinahe-Unfall“ ist offensichtlich durch Missachtung dieser Vorschrift passiert. Wird beim Halten der Mindestabstand von der Parkplatzausfahrt eingehalten, besteht ausreichend Sicht:
Mit einem Halteverbot würde auf der anderen Straßenseite parallel zum Gehweg geparkt. Insbesondere im Kurvenbereich wird damit die Sicht für den Verkehr von und nach Pomedt verschlechtert. Es ist sicherer, die Autos auf der Außenseite der Kurve zu parken.
Die Grünen stimmen daher gegen das Halteverbot.
Für Vergessliche können im Kreuzungs-Nahbereich, wo das Halten ohnehin verboten ist, weiße Kreuze als Bodenmarkierung aufgemalt werden.
Abschließend lässt die Bürgermeisterin über den Antrag von GV. Schabetsberger mittels Handzeichen abstimmen. Beschluss:
14 JA-Stimmen: Vizebgm. Kopfberger, GR. Ebner, GR. Mitter, GR. Tallier, GR. Heinzl, GR. Schärfl, GR. Jebinger, GV. Ortner, GV. Schabetsberger, GR. Unterortner, GR. Schroll, GR. Krupa, GR. DI Mitter, GR. Kraft
8 NEIN-Stimmen: Bürgermeisterin Scheuringer, GV. Windhager, GR. Berghammer, GV. Ruhmanseder, GR. Desch, GR. Probst, GR. Sperl, GR. Trilsam
3 Stimmenthaltungen : GR. Eichinger, GR. Mayrhuber, GV. Arthofer
Der Antrag ist angenommen.
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