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Gemeinderatssitzung 7. November 2013 Marktgemeinde Riedau |
TOP. 10.) Änderung der Hallenordnung für den Pramtalsaal betreffend Verleih einer Zusatzbühne
Die Bürgermeisterin bringt den Sachverhalt bekannt: Der Musikverein organisiert eine Zusatzbühne, die Gemeinde hat leider keine finanziellen Mittel dazu.
Beschlussvorschlag:
Abänderung der bestehenden Hallenordnung: § 3 nach "Geschirr" folgender Satz:
Zusatzbühne: Der Veranstalter kann über den Musikverein Riedau eine Zusatzbühne ausleihen. Die Verrechnung erfolgt über den Musikverein Riedau. Ansprechpartner ist der Obmann.
Wortmeldung Sperl mit Antrag auf Protokollierung der abweichenden Meinung (§ 54 Abs. 1a Oö. Gemeindeordnung)
formell:
Auch ohne die vorgeschlagene Änderung der Hallenordnung kann ein Veranstalter sich beim Musikverein oder irgendwem Sachen ausleihen, wenn er sie für seine Veranstaltung braucht. Die Änderung der Hallenordnung ist dazu nicht notwendig. Den Umkehrschluss, dass ein Veranstalter sich nur beim Musikverein Mobiliar ausleihen darf, halte ich nicht für zulässig.
politisch:
Alle sind sich einig, dass die Anschaffung der Bühnenerweiterung sinnvoll war. Dass eine Finanzierung in dieser Größenordnung nicht über die Gemeinde möglich war, bewerte ich als Armutszeugnis.
GR. Kopfberger spricht an alle Gemeinderäte die Einladung fürs Herbstkonzert aus. Da gibt es die Gelegenheit die Möglichkeit die Bühne anzuschauen. Er ist stolz auf seine Musikerinnen und Musiker, die diese Bühne gemacht haben. Sein Wunsch war, dass die Verrechnung direkt über die Gemeinde möglich gewesen wäre. Aber er kennt beide Seiten und kennt auch das Sicherheitsproblem. Zum Transport der Kleinteile wurden auch ein Wagerl produziert.
Die Bürgermeisterin lässt über den Antrag mittels Handzeichen abstimmen.
Ergebnis: 24 Ja-Stimmen, eine Stimmenthaltung (Sperl, Grüne)
18.11.2013 Erstversion
28.11.2013 Einleitung und Wortmeldung Kopfberger aus Gemeinderatsprotokoll übernommen
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