Dienstpostenplan

2014

Marktgemeinde Riedau

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 13. Dezember 2013 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll.

 

 

 

TOP 3.     Genehmigung des Dienstpostenplanes für die Marktgemeinde Riedau.

 

Die Bürgermeisterin

gibt den Sachverhalt bekannt: Der im Voranschlag enthaltene Dienstpostenplan ist Stand 1.12.2013. 

Der Dienstpostenplan für das Jahr 2014 wurde im Entwurf erstellt:

 

 

 

 

 

 

Dienstpostenplan 2014

GR-Beschluss

13.12.2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

PE

DP Bew.neu

DP Bew. Alt

Name des Bediensteten

 

Geb.Datum

Verwendung

B/VB

Einstufung

BA

HH-Stelle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bedienstete der Allgemeinen Verwaltung

 

 

 

 

 

 

 

 

1,00

GD 11.1

B II – VI N2

 

w

 

Amtsleiter

B

B/VI/7

100

10100500

 

1,00

GD 16.3

C I - IV N2

 

m

 

Bauamt, AL-Stv.

B

C/V/2

100

10100500

 

1,00

GD 16.3

C I - IV

 

w

 

Kassenführer

B

GD16/5

100

10100500

 

1,00

GD 18.5

VB. I/c

 

m

 

Meldeamt

VB

I/c/24

100

101005100

 

1,00

GD 20.3

VB. I/d

 

m

 

Allge. Verwaltung

VB

I/d/10

100

101005100

 

0,65

GD 18.4

VB. I/d

 

w

 

Buchhaltung

VB

GD18/8

65

101005100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bedienstete des Handwerklichen Dienstes

 

 

 

 

 

 

 

 

1,09

GD 25.1

VB. II/ p5

 

w

 

Reinigung VS

VB

p5-p4/09

40

121105110

 

 

GD 25.1

VB. II/ p5

 

w

 

Reinigung VS

VB

p5-p4/10

69

121105110

 

1,00

GD 21.1

VB. II/ p4

 

m

 

Schulwart HS

VB

GD 21/5

100

121205110

 

0,80

GD 25.1

VB. II/ p5

 

w

 

Reinigung HS

VB

p5-p4/10

40

121205110

 

 

GD 25.1

VB. II/ p5

 

w

 

Reinigung HS

VB

p5-p4/10

40

121205110

 

1,00

GD 23.1

VB. II/ p3

 

m

 

Gde. Arbeiter

VB

p 3/23

100

161705110

 

1,00

GD  19.1

VB. II/p3

 

M

 

Facharbeiter

VB

GD 19/2

100

161705110

 

    1,00

GD 19.1

VB. II/ p3

 

m

 

Facharbeiter

VB

GD 19/5

100

161705110

 

0,60

GD 21.1

VB. II/ p4

 

w

 

1.Schulköchin

VB

GD 21/7

60

123205110

 

0,48

GD 23.EB

VB. II/ p3

 

w

 

2.Schulköchin

VB

p 3/14

48

123205110

 

0,46

GD 25.1

VB. II/ p4

 

w

 

Reinigung HS

VB

p5-p4/15

46

121205110

 

1,00

GD 21.1

VB. II/ p4

 

M

 

Bademeister

VB

GD 21.2

100

183305110

 

0,40

GD 25.1

VB. II/ p5

 

w

 

Reinigung Bad

VB

GD 25/4

40

183305110

 

0,30

GD 25.1

VB. II/ p5

 

w

 

Reinigung MS

VB

p5-p4/13

30

132005110

 

0,35

GD 25.1

VB. II /p5

 

w

 

Reinigung Gem.

VB

GD 25/08

35

101005110

 

0,39

GD 25.1

VB. II/ p5

 

w

 

Reinigung HS

VB

GD 25/08

39

121205110

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,60

GD 21.4

VB . II/p3

 

w

 

Altersteilzeit

VB

p3/20

60

123205110

 

1,00

 

GD 19.1

VB. II/ p2

 

m

 

Altersteilzeit

VB

p 2/23

100

161705110

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                           

 

 

Beabsichtigte Änderungen:

 

p5-p4 Zulagen lt. Schlussbesprechung zum Prüfbericht

 

Beantragung einer N2-Laufbahn für Posten GD 11. Die N2-Laufbahn ist eine Aufwertung , es ist keine zusätzliche Postenschaffung und wenn wir das jetzt beschließen, dass im Dienstpostenplan dieser Zusatz dabei ist, dann wird das Land diese Beantragung prüfen und bei Vorliegen der Voraussetzungen eventuell auch genehmigen. Der Amtsleiterin würde das schon drei Jahre eine N2-Laufbahn zustehen. Entscheiden wird es dann der Gemeindevorstand.

 

Die Bürgermeisterin stellt den Antrag auf Genehmigung des zur Kenntnis gebrachten Dienstpostenplanes.

 

 

GR. Sperl

stellt die Frage, was das der Gemeinde pro Jahr kostet wenn es so genehmigt wird und besteht ein Rechtsanspruch oder ist es eine freiwillige Sache?

 

 

Amtsleiterin Gehmaier:

die Zahlen liegen zur Zeit nicht vor. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, bekommt diese N2-Laufbahn in der Regel jeder Amtsleiter. Natürlich könnte der Gemeindevorstand auch nein sagen. Sie kennt derzeit keine Gemeinde, wo dies zur Zeit verwehrt wurde. Sie erfüllt die Voraussetzungen, man braucht eine zumindest zufriedenstellende Dienstbeurteilung. Die Wartezeit ist erfüllt. Vor drei Jahren hätte sie bereits ansuchen könne, sie hat es einfach „übersehen" weil sie auf sich selbst einfach nicht geschaut hat.

 

GR. Schroll:

er kennt es aus der Privatwirtschaft, wenn jemand auf Posten 2 ist und auf Posten 3 eingestuft wird und später nachbesetzt wird, muss dieser immer auf 3 eingestuft werden. Ist das dann auch so?

 

Amtsleiterin:

das ist ad personam. Wenn der nächste Amtsleiter kommt, so ist er schon im neuen Gehaltsschema mit GD-Einstufung, sie ist noch im „alten" Gehaltsschema mit einer B-Einstufung.

Ein Fraktionsführer hat sie gestern angerufen, sie soll beim Land diesbezüglich nachfragen, denn es würde jetzt ein schlechtes Bild machen wenn es jetzt beschlossen würde. Sie hat bei Hr. Kittinger bei der IKD nachgefragt und er hat auch gesagt, dass ich bereits drei Jahre einen Überhang haben. Ich habe ihn gebeten um eine mail, wo dies drinnen steht. Seine Antwort: zuerst soll der Gemeinderat im Dienstposten-plan die N2-Laufbahn schaffen, dann die Genehmigung des Dienstpostenplanes, dann ein Ansuchen an den Gemeindevorstand und dann wiederum Vorlage um Genehmigung beim Land.

Wenn es aber in Sinne der Gemeinderäte ist, so die Amtsleiterin, sagt sie demütig „lassen wir das".

 

GV. Schabetsberger:

er macht den Vorschlag, die N2-Laufbahn bei einer der nächsten Sitzungen zu beschließen.

Grundsätzlich ist er überhaupt nicht dagegen, nur es gehören zuerst ein paar Dinge abgeklärt. Wenn alles klar ist wird natürlich sofort zugestimmt.

 

Bürgermeisterin Scheuringer

stellt die Frage, was zusätzlich noch abzuklären ist.

 

GV. Schabetsberger

antwortet, er möchte den Prüfbericht abwarten.

 

Die Bürgermeisterin

sagt, da wurde festgestellt, dass sie bereits hätte ansuchen können. Der Gemeindebeamte Waldenberger hat bereits längere Zeit eine N2-Laufbahn. Der Posten wird nicht anders.

 

GV. Schabetsberger

sagt, er stimmt dem jetzt zu, aber wir warten, bis die anderen Dinge abgeklärt sind, bis auch der Prüfbericht des Landes vorliegt.

 

GR. Sperl

findet es unbefriedigend, dass er keine Größenordnungen hat ob es € 200,- oder € 20.000,- im Jahr sind. Er ist zu wenig informiert.

 

Die Amtsleiterin

gibt abschließend nochmals die verschiedenen Genehmigungsvorgänge bekannt und sagt, dass ihr womöglich eine bestehende Zulage genommen wird wenn ihr die N2-Laufbahn genehmigt wird.

 

 

Beschluss:

2 Stimmenthaltungen GV. Ruhmanseder und GR. Sperl.

Die Abstimmung erfolgt mittels Erheben der Hand.

 

 

 

Änderungshistorie:

16.12.2013 Erstversion

10.01.2014 Übernahme der Diskussion aus dem vorläufigen Protokoll  

 

 

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