Geschlossen bebautes Gebiet im Marktkern von Riedau

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 23. Jänner 2014 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus dem nicht genehmigten Protokoll der Gemeinderatssitzung

 

 

Top 06 - Festlegung eines „geschlossen bebautes Gebietes“ im Marktkern von Riedau

 

die Plandarstellung

http://riedau.info/gr20140123top06p.pdf

 

das Gutachten des Bausachverständigen

http://riedau.info/gr20140123top06n.pdf

 

 

Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)

 

Aus Anlass einer bautechnischen Anfrage im Jahre 2009 wegen eines Bauvorhabens im Marktbereich wurde ein Gutachten vom Bezirksbauamt Ried i.I., und zwar vom Bausachverständigen. Ing. Harald Zotscher, betreffend der Festlegung eines geschlossenen, bebauten Gebiets im Marktkern angefertigt.

 

Die betreffenden Flächen im Plan zur Niederschrift vom 24.09.2009 sollen als geschlossenes bebautes Gebiet definiert werden.

 

Dies bedeutet für die betreffenden Liegenschaften bei Umbaumaßnahmen erhebliche Vorteile, da der in der Bauordnung vorgesehene Mindestabstand von Wohngebäuden etc. von 3 m unterschritten werden kann.

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt dem Befund und Gutachten in der Niederschrift vom 24.09.2009 vollinhaltlich zu. Die betreffenden Flächen lt. Plan und Beschreibung werden zum geschlossen bebauten Gebiet erklärt.

 

 

GV. Schabetsberger

sagt, bei seiner Fraktionssitzung war noch eine Frage offen, dies ist nun geklärt. Es betrifft nur die vorderen Fronten, im Garten gilt die Bauordnung.

 

Die Bürgermeisterin

lässt abschließend mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Änderungshistorie:

27.01.2014 Erstversion

16.02.2014 Textübernahme aus vorläufigem Protokoll

 

 

 

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