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Darlehensverlängerung Marktgemeinde Riedau |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 13. März 2014 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung
TOP. 14.) Beschluss der OÖ. Landesregierung betr. Änderung der Rückzahlungskonditionen von Darlehen an Gemeinden.
Schreiben des Amtes der OÖ. Landesregierung, Dir. Inneres und Kommunales, Zl. IKD-2013-223458/11-Sec vom 27.11.2013
Betrifft: Beschluss der OÖ. Landesregierung vom 11. November 2013, OGW-020000/564-2013-At/Al; Darlehen an Gemeinden, Wasserverbände, Wassergenossenschaften und privatrechtliche Unternehmen zum Bau von Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen; Änderung der Rückzahlungskonditionen
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die OÖ. Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 11. November 2013 den folgenden Beschluss gefasst:
„Der zins- und tilgungsfreie Zeitraum jener Investitionsdarlehen/Land und-/Bedarfszuweisungen, die zum Bau von Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen gewährt wurden, wird für die Darlehen, die vor dem Inkrafttreten der Landesförderungsrichtlinien 1994 gewährt wurden, in Abänderung der Beschlüsse der OÖ. Landesregierung Gem-80099/45-1991-Km vom 17. August 1992, Gem-300030/175-2005-SEC vom 23. Jänner 2006 und OGW-070000/764-2010/At/Al vom 29.11.2010 bis zum 31. Dezember 2015 verlängert.
Hievon ausgenommen sind jene Gemeinden und Wasserverbände und Wassergenossenschaften und sonstigen geförderten Unternehmen durch die Direktion Inneres und Kommunales in Kenntnis gesetzt und gleichzeitig darüber informiert, dass dieser Beschluss im Rahmen einer Sitzung des Gemeinderates bzw. Versammlung des zuständigen Organs des Wasserverbandes, der Wassergenossenschaft, Firma oder Gesellschaft zur Kenntnis zu nehmen ist!.
Die Direktion Inneres und Kommunales ersucht höflich um Kenntnisnahme und Vorlage einer auszugsweisen Protokollabschrift jener Sitzung Ihres zuständigen Kollegialorganes, in der der Beschluss der OÖ. Landesregierung zur Kenntnis genommen wurde. Wir ersuchen Sie, Ihre Mitteilungen ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail an unsere offizielle E-Mail-Adresse zu richten.
Für Fragen und Auskünfte stehen Ihnen der Bearbeiter und Herr Anton Haslinger jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Gugler
Betrifft: Investitionsdarlehen Wasserleitungsbau,
Stand am Ende des Haushaltsjahres 2013 € 80.707,71
Frau Bürgermeisterin Scheuringer stellt den Antrag auf Genehmigung der Verlängerung der Rückzahlungskonditionen bis 31.12.2015. Sie lässt per Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
31.03.2014 Erstversion
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