Marktplatzgestaltung Riedau

 

Wurzeln der Rotbuche beschädigt

 

 

Anfrage an die Bürgermeisterin gemäß § 63 a der Oö. Gemeindeordnung

 

Im Gemeinderat am 13. März 2014 waren sich alle einig, bei der Marktplatzgestaltung die Rotbuche nicht zu beschädigen und die Grünfläche zu belassen, soweit die Äste reichen. Im Beschluss wurde die Formulierung verwendet, dass im "Kronenbereich" die Grünfläche bleibt.

 

 

Tatsächlich wurde aber auch Grünfläche im Kronenbereich entfernt.

Wofür wird diese nun befestigte Fläche benötigt?

 

 

 

 

Riedau, am 15. Mai 2014

Ernst Sperl

 

 

 

 

Änderungshistorie:

15.05.2014 Erstversion

 

 

 

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