Flächenwidmungsplan

Gewerbegebiet B 137

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 29. Juli 2014 erstellt von Ernst Sperl aus der Sitzungsvorbereitung, dem Protokollentwurf und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung.

 

TOP. 3.) Grundsatzbeschluss Abänderung Flächenwidmungsplan Nr. 5.13 (Christian Dick neben B137)

Christian Dick möchte entlang der B137 einen Autoabstellplatz errichten. 

 

Die bestehende Widmung in Wildhag für den KFZ-Abstellplatz fällt weg (Rückwidmung).

 

 

 

 

GV. Ortner

sagt, es ist daran gedacht, dass Herr Dick neben der B137 seine Autos abstellt. Die umzuwidmende Fläche ist nicht im Ort. Grundsätzlich möchte er beantragen, dass das Grundstück für ihn umgewidmet wird.

 

Antrag: Abänderung des Flächenwidmungsplanes 5.13 und Abänderung des ÖEK 1.5.

 

GR. Arthofer

ist auch froh, dass das Gewerbe von Hr. Dick künftig vom Wohngebiet in der Ortschaft Wildhag wegkommt und künftig auf dem Grundstück neben der B137 sein soll.

 

 

GR. Sperl

gibt folgende Stellungnahme ab:

 

Derzeit ist der Zugang zur Fußgängerunterführung der B 137 zur Ortschaft Berg zu steil

 

Diese Menschen müssen die gefährlichere Straße benutzen. Dadurch wird weniger Zu-Fuß gegangen und Rad gefahren oder auf das Auto ausgewichen.

 

Auch im Verkehrskonzept Riedau 2025 (Seite 62) ist die „barrierefreie“ Gestaltung vorgesehen, zusätzlich zum derzeitigen Zugang ist ein Weg im Bereich des Hauses Marktplatz Nr. 17 geplant:

 

 

Die für die behindertengerechten Rampen und den Zugang zum Marktplatz notwendigen Grundflächen gehören dem Grundbesitzer der künftigen Gewerbefläche. Er hat sie 2013 um unter EUR 1,- pro m² erworben. Mit der Umwidmung steigt der Wert auf über EUR 20 / m². Die zu widmende Fläche inklusive Retensionsbecken ist knapp 3000 m², die Wertsteigerung durch die Umwidmung also mindestens EUR 60.000.

 

Mit dem neuen Gewerbegebiet wird die barrierefreie Verbindung noch notwendiger. Es ist dem Grundbesitzer daher zumutbar, die nötigen Flächen ins öffentliche Gut abzutreten.

 

Ich möchte die Umwidmung daher nur dann, wenn die im Verkehrskonzept 2025 vorgesehene barrierefreie Verbindung vom Marktplatz zur Ortschaft Berg möglich ist.

 

 

GV. Windhager

sagt, das Verkehrskonzept von DI Kleiner ist bekannt. Es wäre super, wenn es sich verwirklichen lassen könnte, es wurde damals aber nicht mit den Grundbesitzern gesprochen. Seiner Meinung nach ist die Möglichkeit nicht gegeben, dass neben einem privaten Wohnhaus dieser Weg verwirklicht wird. Er ist zwar grundsätzlich dafür. Er hat mit Herrn Dick gestern gesprochen, es gibt zwei Optionen:

Erstens kann sich Hr. Dick vorstellen, dass er ein paar Quadratmeter Grund zur Verfügung stellt, wenn man die Möglichkeit für einen Weg hat.

Zweitens ist ihm wichtig, dass es eine Rückwidmung in Wildhag gibt und zwar innerhalb eines Jahres, wenn es zu einer positiven Umwidmung kommt. Es soll in Wildhag wieder Grünland werden.

 

GR. Eichinger:

wenn man jetzt über den Antrag von GV. Ortner abstimmt, sind die von GV. Windhager geforderte Optionen enthalten?

 

GV. Windhager

will für diese Punkte den Zusatzantrag stellen, da der Hauptantrag bereits von GV. Ortner gestellt ist.

 

GR. Humer

sagt, es gehört genau definiert, wie viel Quadratmeter Grund für den Weg benötigt werden.

 

 

Es entsteht eine Diskussion darüber, wie viel Grund man benötigt und wie „ein Jahr Zeit für Rückwidmung" zu definieren ist.

 

GV. Ortner

sagt, seinem Antrag könnte man die Zeitspanne von 12 Monaten einfügen.

 

GV. Schabetsberger:

sein Vorschlag wäre: ab gewerbebehördliche Bewilligung bekommt er noch 6 Monate Zeit, dass er den Schotter in Wildhag entfernt.

 

Der Zusatzantrag wird von GV. Windhager wie folgt festgelegt:

bei einer positiven Umwidmung ist der bestehende gewidmete Bereich in Wildhag Grdst. Nr. 720/1 und 721/1 innerhalb von 12 Monaten auf Grünland rückzuwidmen und darf nur mehr als Grünland verwendet werden.

 

 

Weitere Diskussion: für den „barrierefreien" Zugang zur Ortschaft Berg wird keine genaue Definition gefunden, denn der Obmann des Bauausschusses erklärt, dass es baulich nicht so leicht gemacht werden kann.

 

Abschließend lässt die Bürgermeisterin über die Anträge mittels Handzeichen abstimmen.

 

 

Abstimmungsergebnis Hauptantrag GV. Ortner

auf Abänderung des Flächenwidmungsplanes 5.13 und Abänderung des ÖEK 1.5.

22 JA-Stimmen,

2 NEIN-Stimmen von GR. Sperl und GR. Berghammer,

1 Stimmenthaltung von GR. Paireder.

 

Abstimmungsergebnis Zusatzantrag von GV. Windhager:

bei einer positiven Umwidmung ist der bestehende gewidmete Bereich in Wildhag Grdst. Nr. 720/1 und 721 /1 innerhalb von 12 Monaten auf Grünland rückzuwidmen und darf nur mehr als Grünland verwendet werden.

21 JA-Stimmen,

1 NEIN-Stimme von GR. Desch,

3 Stimmenthaltungen von GR. Sperl, GR. Humer und GR. Krupa

 

Änderungshistorie:

27.07.2014 Erstversion

01.08.2014 Abstimmungsergebnis

12.08.2014 exaktes Abstimmungsergebnis und Diskussion aus Protokollentwurf übernommen

 

 

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