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Reformprojekt des Bezirksabfallverbandes |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 6. November 2014 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag), den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung und dem vorläufigen Sitzungsprotokoll
TOP. 6) Reformprojekt des BAV; Genehmigung einer Vereinbarung zur Teilnahme am Bezirksmodell.
Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:
Es gibt bereits den Gemeinderatsbeschluss, dass wir an dem Bezirksmodell teilnehmen. Jetzt sollen nur die Eckpunkte dazu beschlossen werden. Folgende Vereinbarung wurde vom BAV Schärding vorgelegt:
Vereinbarung zur Teilnahme am Bezirksmodell
„Einheitliches Leistungsangebot – einheitliche Gebühren"
Die Marktgemeinde Riedau beteiligt sich am Reformprojekt des BAV Schärding und tritt dem Bezirksmodell mit 1. Jänner 2015 bei. Durch diese Teilnahme verpflichtet sich die Gemeinde alle im Konzept detailliert angeführten Aufgaben bzw. vom BAV Vorstand beschlossenen „Durchführungsbestimmungen" vollinhaltlich zu akzeptieren und gegebenenfalls die notwendigen Maßnahmen und Vertragsänderungen herbei zu führen.
Wesentliche Eckpunkte des Konzeptes sind:
Restabfall
3- oder 6-wö Restabfall-Abfuhrintervalle unter Einbeziehung der Kerngebietsregelung (in Abstand mit allen Vertragspartnern)
Tourenoptimierungen (in Abstimmung zwischen Gemeinden, BAV und Entsorger) um ökonomische und ökologische Einsparungen zu erzielen
Einheitliche
Behältergrößen:
90 l und 120 l (Normbehälter), 60 l Sack
Leihtonne für Windeln
770 l und 1.100 l Container
Übergangsregelung für Behälterbestand
Bioabfall
Kostenfreie Teilnahme an der Biosammlung für HH (14 l Sackerl)
Einberechnung aller Kosten in die Mengengebühr
Festlegung Sammelgebiete /Kerngebiete (BAV und Gemeinden)
Grün- und Strauchschnitt
Gratislieferung für private HH
Gewerbe wird vom Anlagenbetreiber direkt verrechnet
Freie Wahl der Kompostanlagen durch den Bürger (wenn Gemeinde dabei)
Verträge werden (nach deren Auslaufen) vom BAV mit den Kompostanlagenbetreibern geschlossen.
Gebühren
Übernahme der vom BAV Vorstand beschlossenen Abfallordnung und Abfallgebührenordnung sowie deren jeweilige Anpassung durch Gemeinderatsbeschluss
Einhebung der Gebühren bei den Haushalten und anschlusspflichtigen Gewerbebetrieben nach der geltenden Gebührenordnung
Abtretung der vereinnahmten Gebühren an den BAV (quartalsweise) und Einbehaltung von aktuell (2015) 5 % für die pauschale Abgeltung der Verwaltungs- und Bauhofkosten (jeweilige Festlegung durch Vorstandsbeschluss – Leistungsumfang wie gehabt).
Der BAV wird von der Gemeinde beauftragt die „gemeindeübergreifende Sammlung" des Restabfalls und der biogenen Abfälle zu organisieren und mit allen Beteiligten (Gemeinden, Unternehmern, Kompostanlagen) abzustimmen. Der BAV wird auch beauftragt mit den RA-Unternehmern und Kompostanlagenbetreibern Preisreduzierungen zu verhandeln.
Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von jedem Vertragspartner durch Gemeinderats- bzw. Vorstandsbeschluss unter Einhaltung einer neunmonatigen Kündigungsfrist zum 31. Dezember jeden Jahres aufgelöst werden. Für die Jahre 2015 und 2016 wird einvernehmlich auf dieses Recht verzichtet.
GR Sperl
fragt noch nach, dass der Passus Kündigungsmöglichkeitverzicht 2015 und 2016 fix drinnen ist. Dies wird von der Bürgermeisterin bestätigt.
Das Abstimmungsergebnis
Die Bürgermeisterin stellt den Antrag auf Genehmigung der vorgestellten Vereinbarung und lässt mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss:
16 JA-Stimmen: GR. Tallier, GR. Kopfberger, GR. Ebner, GR. Berghammer, GR. DI Mitter Franz, Vizebgm.Mitter Klaus, Bürgermeisterin Scheuringer, GR. Kraft, GR. Payrleitner, GR. Trilsam, GR. Mayrhuber, GR. Sperl, Gr. Jebinger, GR. Ing. Unterortner, GV. Arthofer, GV.
Schabetsberger
1 NEIN-Stimme: GV Ortner
7 Stimmenthaltungen: GR. Schroll, GR. Eichinger, GR. Jäger, GR. Schärfl, GR. Desch, GR. Heinzl, GV. Ruhmanseder
Dieser Antrag ist angenommen.
09.11.2014 Erstversion
26.11.2014 Text aus vorläufigem Protokoll übernommen
zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 6. November 2014
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