Krabbelstube

Tarifordnung

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 6. November 2014 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag) und dem vorläufigen Protokoll.

 

 

 

 

TOP. 9.) Genehmigung einer Tarifordnung für die Krabbelstube Riedau.

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Die Krabbelstube ist mittlerweile in Betrieb und gut angelaufen und es gibt gute Rückmeldungen der Eltern. Im Gemeindevorstand wurde bereits über die Tarifordnung der Krabbelstube gesprochen, da den Eltern die Kosten bekanntzugeben waren. Im Nachhinein soll nun der Gemeinderat dieser Tarifordnung zustimmen.

 

Es soll einen 3- und 5-Tagestarif geben: 1,2 oder 3 Tage kosten (lt. Elternbeitragsrechner) 70 % vom 5-Tages-Tarif, dieser ist bei max. 30 Wochenstunden mindestens € 48,-, höchstens € 172,-; 3,6 % Elternbeitrag von der Berechnungsgrundlage. Dazu die vom Hilfswerk vorgelegte Tarifordnung:

http://riedau.info/gr20141106top09.pdf

 

 

GV. Arthofer:

es gehört im Gemeindeblatt richtiggestellt, dass Mütter, die nicht arbeiten, ansuchen können, solange er nicht voll besetzt ist mit 12 Kindern. Es ist ausgeschickt worden, dass nur Mütter bzw. Paare ansuchen dürfen, die arbeiten gehen.

 

Solange 12 Kinder da sind stimmt das, aber wenn die 12 unterschritten sind, z.B. 9, dann könnten wir drei aufnehmen, die nicht arbeiten gehen.

 

GR. Kopfberger:

Sind diese Kinder „bedingt" aufzunehmen? Wie ist es, wenn eine Mutter kommt, die arbeitet und ein Platz ist besetzt, muss die das Kind wieder herausnehmen?

 

GV. Schabetsberger:

es gehört richtig kommuniziert und nicht immer falsche Tatsachen ausgegeben. Das ärgert ihn. Ihr könnt nicht zu den Müttern sagen, ihr müsst arbeiten gehen oder arbeitslos gemeldet sein, sonst dürft ihr euch nicht anmelden. Das stimmt einfach nicht.

 

Frau Bürgermeisterin

antwortet, bei einer Besprechung mit Eltern war eine Dame vom Hilfswerk da und die hat es wirklich wortwörtlich so gesagt.

 

GV. Schabetsberger

sagt: und wenn der Platz nicht voll ist, dann haben auch andere Mütter Anspruch darauf, die nicht arbeiten gehen. Wenn der Platz voll ist, haben sie keinen Anspruch darauf.

 

Die Bürgermeisterin

stellt an GV. Schabetsberger die Frage: wie ist das nach drei Monaten?

 

GV. Schabetsberger:

während des Jahres kann man nicht unterkommen, wenn der Platz voll ist, dann ist er voll. Das ist wie im Kindergarten.

 

GR. Ebner

glaubt nicht, dass GV. Schabetsberger recht hat. Sie weiß das von einer Kindergärtnerin.

 

GR. Eichinger

sagt, eine Mutter bekommt schwer eine Zusage für eine Arbeit, wenn sie keinen Platz in der Krabbelstube vorweisen kann.

 

Die Bürgermeisterin

betont nochmals, dass bei der Besprechung gesagt wurde: es wird das möglichste getan. Sie glaubt, es hat bei allen Müttern funktioniert.

 

 

Das Abstimmungsergebnis

 

Die Bürgermeisterin stellt den Antrag auf Genehmigung der Tarifordnung.

Sie lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:

einstimmige Annahme des Antrages.

 

Änderungshistorie:

11.11.2014 Erstversion

26.11.2014 Text aus vorläufigem Protokoll übernommen

 

 

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