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Beleuchtung Kreisverkehr |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 15. Jänner 2015 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung.
Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)
http://riedau.info/gr20150115top08.pdf
Die Diskussion im Gemeinderat
Fr. Bürgermeisterin Scheuringer
sagt, es geht konkret um den Kreisverkehr. In Kürze gesagt, die elektrotechnische Anschaffung zahlt zur Gänze das Land, Kostentragung für den Strom muss zur Gänze die Gemeinde bezahlen. Dieses Übereinkommen muss die Bürgermeisterin unterschreiben. Sie stellt die Frage, ob die Gemeinderatsmitglieder dafür sind.
GR. Sperl:
Wenn in ein gerades Straßenstück nach Jahrzehnten ein Kreisverkehr als Hindernis eingebaut wird, besteht durch den Gewöhnungseffekt ein höheres Risiko, dass das neue Hindernis übersehen wird. In Hohenzell hat es 2012 so einen tödlichen Unfall gegeben. Seither werden neue Kreisverkehre in Oberösterreich generell beleuchtet.
Dem Sicherheitsgewinn durch die Beleuchtung stehen gesundheitliche Nachteile für die Anrainer, die Belastung der Natur und die Betriebskosten gegenüber.
Die Beleuchtung von oben ist fachlich umstritten, effizienter für den Fahrzeugverkehr sind für mich Reflektoren, die auf das sich nähernde Fahrzeug reagieren.
Die Betriebskosten für die derzeitige Beleuchtung von oben betragen rund EUR 1.000,- jährlich und sind von der Gemeinde zu bezahlen. Betriebskosten für Reflektoren wären ein Bruchteil davon.
Ich schlage daher vor, die Vereinbarung mit dem Land Oberösterreich auf 3 Jahre zu befristen. Dann ist der Gewöhnungseffekt als Unfallrisiko geringer und man kann bis dahin über billigere und effizientere Sicherheitssysteme nachdenken.
GR. Eichinger
stellt an Sperl die Frage, ob er nur Reflektoren will und keine Beleuchtung?
GR. Sperl:
das sind Reflektoren, möglicherweise auch aktive; die machen eine Rückstrahlung, wenn jemand kommt und sonst nicht.
GR. Eichinger:
Wie ist das bei Nebel? Wenn man auch den Spargedanken beachtet, ihr persönlich wären Reflektoren zu wenig.
GR. Sperl:
bei Nebel sieht man die Beleuchung von oben auch nicht. Er hat lange mit dem Sachbearbeiter Ernst Hintermayr gesprochen und er hat ihm gesagt, dass dies eine politische Reaktion war auf den Unfall in Hohenzell.
Für Fußgeher schaut das ganze anders aus, für Fahrzeuge ist das nicht die optimale Lösung. In Niederösterreich werden diese Kreisverkehrsbeleuchtungen der Reihe nach wieder abgebaut. Fachlich ist die Beleuchtung von oben nicht das Gelbe vom Ei. Da wir es jetzt schon haben und jetzt nicht sagen können wir schalten sie ein, das ist ihm klar. Aber in drei Jahren ist die Entwicklung von Niederösterreich schon zu uns herübergeschwappt, in drei Jahren ist auch der Gewöhnungseffekt weg. Deshalb könnten wir darüber nochmals nachdenken.
Für Fremde ist es kein Problem, der weiß sowieso nicht, wie der Straßenverlauf ist, immer nur für die Einheimischen, die es gewohnt sind.
GV. Ortner
sagt, was den Gewöhnungsfaktor anbelangt ist leicht widerlegbar. GR. Sperl tut, als wenn immer nur die gleichen Personen fahren. Es kommen immer wieder neue dazu, neue Führerscheinbesitzer, es kommen Fremde dazu. Er persönlich ist froh wenn in der Nacht die Kreuzung beleuchtet ist. Er ist dafür, dass auch die Kreuzung B137/Berg beleuchtet wird. Dann würde nicht mehr so extrem schnell durchgefahren, weil dies dann eine optische Bremse wäre.
GV. Windhager
glaubt, dass es eine Beleuchtung braucht und wichtig ist, weil dort bereits ein Gehsteig und ein Radweg gebaut wurde. Es ist vorgeschrieben, dass Querungshilfen – es ist zwar keine direkte Querungshilfe vorhanden – beleuchtet werden. Es ist möglich, dass in der Nacht Fußgeher und Radfahrer die Straße queren und dann ist es sehr angenehm, wenn der Kreisverkehr beleuchtet ist. GR. Sperl will dort in Zukunft die Radfahrer und Fußgeher im Dunkel lassen, das wundert ihn ganz stark.
GV. Windhager stellt den Antrag auf Genehmigung des bekannt gegebenen Übereinkommens.
GR. Payrleitner
schließt sich der Meinung von GV. Windhager an.
GR. Schroll
findet den Ausdruck „Gewöhnungsfaktor mit 3 Jahren" von GR. Sperl ziemlich interessant. Er „kämpft" nun seit fünfeinhalb Jahren mit ihm, aber es hat sich noch keiner an ihn gewöhnt.
Kann man es vertraglich vermerken, dass man z.B. ab 23:00 Uhr um 70 % zurück gedimmt wird? Damit nicht später die Aussage kommt, wir sind vertraglich verpflichtet, dass es voll beleuchtet sein muss.
GV. Arthofer
sagt, wir haben beim Kreisverkehr eine Querungshilfe und das Land schreibt ganz klar gesetzlich vor, dass man bei Schutzwegen und Querungshilfen eine Straßenbeleuchtung braucht. Er findet es nicht gut nach drei Jahren die Beleuchtung abzuschalten.
Fr. Bürgermeisterin
berichtet, GR. Sperl war auf dem Gemeindeamt und hat ihr gesagt, dass er mit Hr. Hintermayr gesprochen hat.
Aufgrund dessen hat auch sie Kontakt aufgenommen. Folgende Antworten sind auf die Fragen gekommen:
Die Bürgermeisterin sagt, wir könnten mit der Leistung der Beleuchtung herunterfahren, ab Mitternacht wird sowieso schon heruntergefahren und dann eben noch weiter herunterfahren. Man könnte sich dadurch etwas ersparen.
GR. Schroll
stellt die Frage, was sagt Familie Anzengruber als Anrainer zu der Beleuchtung?
GR. Berghammer
antwortet, es ist ihnen egal, weil sie Rollos haben.
GR. Sperl
stellt einen Gegenantrag, zuerst möchte er aber noch bekanntgeben. Laut Auskunft der Bürgermeisterin wird bereits gedimmt ab 24:00 Uhr, nur wenn um 50 % herabgedimmt wird, die Stromersparnis ist deswegen nicht 50 %, weil auch das Vorschaltgerät was braucht.
Die Frage Schutzwegbeleuchtung und Querungshilfenbeleuchtung als kritische Stelle: wenn ich nur diese beleuchte, brauche ich weniger Lichtpunkte als wenn ich den ganzen Kreisverkehr beleuchte.
Er stellt nun den Gegenantrag, das Übereinkommen mit 3 Jahre zu befristen.
Abstimmungsergebnis Gegenantrag Sperl (mit Befristung):
2 Ja: Sperl + Berghammer
12 Nein: Kraft, Payrleitner, Mayrhuber, Unterortner, Ortner, Desch C, Schneglberger, Tallier, Kopfberger, Ebner, Windhager, Mitter Klaus
11 Enthaltungen: Scheuringer, Trilsam, Schroll , Krupa, Arthofer, Eichinger, Schabetsberger, Jäger, Schärfl, Desch M., Heinzl,
Abstimmungsergebnis Hauptantrag Windhager (ohne Befristung):
einstimmig
18.01.2015 Erstversion
29.01.2015 Diskussion aus vorläufigem Sitzungsprotokoll übernommen
zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 15.1.2015
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