Studentenförderung

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 15. Jänner 2015 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung und dem vorläufigen Sitzungsprotokoll.

 

TOP 14.) Beschlussfassung bezüglich Gewährung einer finanziellen Unterstützung für Studierende

 

Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag):

 

Studierende mit Hauptwohnsitz in Riedau, die als ordentliche Höhrer/innen an einer Öffentlichen Universität, Privatuniversität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule (in Österreich?) inskribiert sind, sollen von der Marktgemeinde Riedau pro Semester einen finanziellen Zuschuss zu einem Ticket für ein öffentliches Verkehrsmittel erhalten. Der Hauptwohnsitz Riedau muss während des geförderten Zeitraumes durchgehend aufrechterhalten bleiben. Förderhöhe: Der finanzielle Zuschuss beträgt pro Semester € 75,-.

Für die Antragstellung ist die Kopie der Inskriptionsbestätigung vorzulegen.

 

Ausbezahlt wird (im Nachhinein?)

 

Beschlussvorschlag: Hochschüler, die trotz Studium ihren Wohnsitz in Riedau belassen, wird pro Semester € 75,- ausbezahlt.

 

 

Die Diskussion im Gemeinderat

 

Fr. Bgm. Scheuringer

sagt, seit Herbst ist es möglich, dass auch eine Abgangsgemeinde bis zu EUR 150,- an Studierende zahlen kann, EUR 75,- pro Semester. Dies wurde publik und es waren schon einige da, die dies nutzen. Jetzt soll ein Beschluss dazu gefasst werden. Sie hat im Herbst vom Gemeindereferenten erfahren, dies kommt nicht aus dem 15-Euro-Erlass. Es war aber alles ein bisschen schwammig und man dachte dann doch, es kommt aus dem 18-Euro-Erlass.

 

Heute hat sie nochmals beim Prüfer der Bezirkshauptmannschaft nachgefragt, welcher die schriftliche Auskunft erteilte, dass die Mehrkosten des Semestertickets außerhalb des 15-Euro-Erlasses (der Erlass ist noch vom Herbst) gewährt werden können.

 

Für GV. Windhager

ist es ein wichtiges Thema, damit unsere Studierenden nicht in die Städte ziehen. Er hat diesbezüglich mit GV. Arthofer gesprochen, wir müssen uns als Gemeinde noch stärker dafür einsetzen; jetzt ist einmal ein kleiner Schritt passiert, dass sie dableiben. Seiner Meinung nach müssten alle Landgemeinden gemeinsam hier viel mehr aufschreien. Pro Semester sollen sie € 75,- erhalten, damit sie in Riedau bleiben. Es ist nicht der große Gewinn für Riedau, wenn sie dableiben, denn von den erhaltenen Ertragsanteilen müssen wieder Summen an verschiedene Stellen bezahlt werden, wie z.B. SHV.

 

Er stellt den Antrag, dass dies wie vorgestellt pro Semester € 75,- ausbezahlt wird.

 

GR Schärfl

berichtet, was es kostet, wenn man in Linz einen Hauptwohnsitz hat, dann kostet das Semesterticket € 50,--, bei Nebenwohnsitz € 170,-. Er stellt die Frage, ob die Summe erhöht werden kann, damit die Mehrkosten von € 120,- ausgeglichen sind. Kann man das gleich erhöhen?

 

Frau Bürgermeisterin

antwortet, laut Gemeindereferenz dürfen maximal € 150,- im Jahr ausbezahlt werden. Sie stimmt zu, es ist nur ein Bruchteil der Mehrausgaben für Studierende, wenn sie in Riedau gemeldet bleiben. Seit vielen Jahren wandern die Studenten ab und im vergangen Jahr haben sich beide Gemeindereferenten darüber Gedanken gemacht.

 

GV. Arthofer

sagt, es ist ihm darum gegangen, dass es sich nicht noch höher „in die Höhe schraubt". Es gehört von Bund und Land geregelt, dass dies die Städte zu unterlassen haben und keine weiteren Zuckerl vergeben.

 

Weiters spricht er die ÖVP-Fraktion an, es hat ihn gestört, dass es in der Zeitung steht, obwohl es noch nicht beschlossen war. GR. Sperl wird „angekreidet", wenn er Dinge verlautbart, die nicht beschlossen sind. Die ÖVP hat es schon verlautbart, da ist noch gar nicht festgestanden, dass es beschlossen wird.

 

GV. Windhager

antwortet, er war bei den Gesprächen dabei, es ist eigentlich kein Beschluss erforderlich. Es gibt einen Erlass und es ist nicht aus dem 15-Euro-Erlass, das war seine Information. Es war eine ganz normale Information wie wir damals mit den Herrschaften in Linz gesprochen haben. Als GV. Arthofer sagte, dass es aus dem 18-Euro-Erlass kommt, war er etwas verwundert. Damals war die Aussage ganz anders. Jetzt hat uns der Gemeindeprüfer aus Schärding diesen Brief, den wir heute erhalten haben, geschickt. Die Informationen sind ein bisschen falsch umhergegangen.

 

GR. Schroll

stellt fest, dass grundsätzlich schon Förderungen ausbezahlt wurden. Dies bestätigt die Bürgermeisterin. Grundsätzlich ist er dafür, aber er fragt sich, wie etwas ausbezahlt werden kann, für das es noch keinen Beschluss gibt?

 

Die Bürgermeister

antwortet darauf: es ist ein Erlass und da es nicht aus dem 18-Euro-Topf kommt hat sie es ausbezahlt. Es gibt eine eigene Kontostelle für diese Unterstützung.

 

GV. Schabetsberger:

es ist komisch, wenn die ÖVP etwas macht, dann ist es in Ordnung, wenn eine andere Fraktion etwas macht wird es kritisiert. Ein Erlass gehört trotzdem im Gemeinderat beschlossen, damit er gültig ist. Haltet euch bitte an die Spielregeln. Das war nur ein Zuckerl, dass die ÖVP etwas zuerst in die Zeitung schreiben kann. Es ist jeder dafür, dass man die Studenten unterstützen, aber die Bürgermeisterin schlachtet das politisch aus. Der Gemeinderat muss es trotzdem vorher beschließen.

 

Bgm. Scheuringer:

wir halten uns alle an die Spielregeln. Fassen wir den Jahresvorsatz für heuer, halten wir uns daran.

 

GR. Schroll:

was sagt der Prüfer grundsätzlich dazu, wenn man Geld auszahlt, bevor es einen Beschluss gibt? Kann man dazu eine schriftliche Stellungnahme einholen?

 

GV. Windhager

antwortet darauf, wenn wir nun dazu ein Statement einholen, dann muss man z.B. auch bei den Marktplatzrechnungen aufpassen.

 

GR. Sperl

sagt, beschließen wir es rückwirkend, dann ist das Problem weg.

 

GR. Ebner

stellt die Frage, ob ein Gemeinderat etwas dagegen hat, dass die Studenten, die sich bis jetzt gemeldet haben, dies bekommen haben?

 

Die Bürgermeisterin

schlägt vor, einen Beschluss mit Wirksamkeit 1.12.2014 zu fassen.

 

GV. Windhager stellt den Antrag, dass diese Studentenförderung ab 1.12.2014 gewährt wird.

 

 

Beschluss: einstimmig

 

 

Änderungshistorie:

21.01.2015 Erstversion

31.01.2015 Diskussion aus vorläufigem Sitzungsprotokoll übernommen

 

zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 15.1.2015 

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