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Pachtvertrag
Hallenbadgebäude |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 15. Jänner 2015 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung.
Die Sitzungsvorbereitung - Mail der Bürgermeisterin an die Fraktionsführer:
Von:
Katharina Gehmaier [mailto:katharina.gehmaier@riedau.ooe.gv.at]
Gesendet: Dienstag, 13. Jänner 2015 12:55
An: Windhager Reinhard; Ruhmanseder Heinrich; Sperl Ernst; Arthofer Franz;
berta.scheuringer@inext.at
Cc: mikla@aon.at
Betreff:
Dringlichkeitsantrag für GR-Sitzung
Liebe
Fraktionsführer!
Soeben
haben Vizebgm. und ich den neuen Pachtvertrag mit Fr. Rosa Ecker
durchbesprochen, nachdem gestern in der Familienausschusssitzung als
Standort für das Buffet festgelegt wurde, dass es nach unten verlegt wird.
Beide Vertragsparteien finden den Pachtvertrag so in Ordnung. Ich werde
einen Dringlichkeitsantrag einbringen und ersuche um Zustimmung.
Berta
Scheuringer
Angefügt: 2015_Pachtvertrag_Ecker.docx
Diskussion und Abstimmung über die Dringlichkeit
Bürgermeisterin Scheuringer:
Die Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes erfolgt aus folgendem Grund mit
einem Dringlichkeitsantrag:
Es ist erst bei der Familienausschusssitzung am Montag die definitive Entscheidung gefallen, dass das Buffet in das Freibadgelände verlegt wird.
Frau Bürgermeisterin stellt den Antrag auf Aufnahme in die Tagesordnung.
GR. Sperl
stellt die Frage, welcher Schaden entstehen würde, wenn wir den Vertrag erst
in der nächsten Sitzung behandeln? Für ihn sind die Öffnungszeiten der Sauna
strittig Die Öffentlichkeit ist nicht informiert und das ist ein
Schönheitsfehler.
Die Bürgermeisterin
gibt dazu eine Stellungnahme ab, lässt abschließend über ihren Antrag
mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss:
24 JA-Stimmen, Stimmenthaltung von GR. Sperl
Die Diskussion über den Pachtvertrag
Frau Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:
Im Herbst wurde im Gemeindevorstand darüber gesprochen, dass den Buffetbetrieb Hr. Freudenschuss im nächsten Jahr nicht mehr machen soll und darf. Dann gab es viele Gespräche: wer, wann, wo, wie? Herr Notar Mag. Schauer hat einen Entwurf über die mögliche Abänderung des Vertrages erhalten, wenn das Buffet nicht mehr im Pachtvertrag enthalten ist. Dann wurden im Dezember die Ausschreibungen für Buffetbetreiber gemacht. Es haben sich schon ein paar Bewerber gemeldet. Wir wussten aber nicht, wie geht es weiter mit Egger und Freudenschuss. Bei der letzten Besprechung war auch Hr. Freudenschuss anwesend. Der Familienausschuss hat am Montag festgelegt, dass künftig das Buffet im Freibadgelände sein soll. Es wurde daraufhin sofort mit Fr. Ecker Kontakt aufgenommen und ein Termin vereinbart. Ein vorbereiteter Vertrag wurde vollinhaltlich mit ihr durchbesprochen, anwesend waren dabei auch Vizebürgermeister Mitter und die Amtsleiterin.
Gegenüber dem Vertragsentwurf, der den Fraktionen zur Verfügung gestellt wurde, gab es zwischendurch noch folgende Änderungen:
§ 8.2.3.: anstelle „bei der Raiba Riedau eingerichtetes Geschäftskonto" heißt es nun „bei der Volksbank Schärding eingerichtetes Geschäftskonto".
§ 4 Zl. 1) von der Verpächterin, wenn - wurde nun a) eingefügt):
a) „das Pachtobjekt ohne Verschulden der Verpächterin in einen Zustand gerät, der es zu dem bedungenen Gebrauch untauglich macht;"
Beim Vertrag Freudenschuss war dieser Punkt a) nur bei den vorzeitigen Auflösungsgründen des Pachtverhältnisses beim Pächter eingetragen.
Für die Bürgermeisterin gibt es eine Vertrauensbasis mit Fr. Ecker. Hr. Freudenschuss befindet sich zur Zeit in der Schweiz, seine Kündigung des Vertrages liegt noch nicht vor, den er ist gerade in der Schweiz. Heute soll der Vertrag in der vorliegenden Form beschlossen werden, vorbehaltlich der Kündigung des bestehenden Vertrages von Hr. Freudenschuss. Frau Ecker wird zur Unterschrift auch die Bankgarantie mitnehmen.
GV. Arthofer
stellt die Frage, was passiert, wenn das Pachtobjekt so schadhaft wird, dass eine Sanierung unrentabel ist. Er möchte, dass diesbezüglich etwas im Vertrag steht. Er möchte diesbezüglich bei § 6.1. einen Punkt, wenn Reparaturen anfallen, die die Wirtschaftlichkeit übersteigen. Seine Überlegung ist – wenn die Dachkonstruktion kaputt ist, machen wir das Dach überhaupt noch?
GV. Windhager
antwortet, die Entscheidung über die Art der Maßnahme stellt sich jetzt gerade nicht. Die Entscheidung bleibt ausschließlich der Verpächterin vorbehalten.
Die Bürgermeisterin
antwortet, deshalb wurde § 4a auch bei der Verpächterin eingefügt. So kann auch die Gemeinde den Vertrag kündigen.
GR. Sperl
spricht die Wertsicherung „2009" im Vertrag an, das Jahr soll auf „2015" abgeändert werden. Wenn bei 2009 bleibt, dann wird es für Fr. Ecker teurer. Diese Änderung wird im Vertrag aufgenommen.
Weiters spricht GR. Sperl die Öffnungszeiten der Sauna an. Die Öffnungszeiten für die Sauna wurden vom alten Vertrag übernommen. Ist beabsichtigt, die einzuhalten? Sommer, Herrentag, 5 Tage, 16-22 Uhr?
Im neuen Vertrag sollten die Saunaöffnungzeiten so enthalten sein, wie sie die Gemeinde auch erwartet, dass sie eingehalten werden. Es ist für mich unfair gegenüber der Jungunternehmerin, etwas in den Vertrag hineinzuschreiben, was bewusst nicht eingehalten wird.
GR. Heinzl
sagt, bei „Bedarf" soll sie aufsperren. Laut Vertrag heißt es wörtlich „Inbetriebnahme nach Bedarf". Wenn niemand da ist, wieso soll sie da anwesend sein?
Fr. Bgm. Scheuringer
berichtet, dass schon mit Herrn Freudenschuss dies eine Debatte war. Mit Fr. Ecker hat sie diesbezüglich sehr ausführlich gesprochen. Es wurde mit ihr vereinbart, sie richtet sich nach den Bedarf. Die regelmäßigen Gäste haben genug Angebot.
Sperl
sagt, im Vertrag steht es anders drinnen.
GR. Heinzl:
die Gäste können nachfragen; wenn sich eine Gruppe anmeldet, wird sie bestimmt die Sauna einheizen.
GR. Sperl
findet es nicht fair, dass es im Vertrag drinnen steht, dass sie Montag und Dienstag aufsperren muss.
Die Bürgermeisterin und Fr. Heinzl
betonen nochmals, es steht im Vertrag „bei Bedarf" und zwar Oktober bis April
Frau Bürgermeisterin
stellt abschließend den Antrag auf Genehmigung des bekannt gegebenen Vertrages mit den geringfügigen Vertragsänderungen. Sie lässt mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss
24 JA-Stimmen,
1 Stimmenthaltung von GR. Sperl
21.01.2015 Erstversion
01.02.2015 Diskussion aus vorläufigem Protokoll übernommen
zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 15.1.2015
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