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Kombiangebot Fitnessstudio-Freibadsaisonkarte |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 12. März 2015 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag) und dem vorläufigen Gemeinderatssitzungsprotokoll
TOP. 13.) Beratung und Beschlussfassung betreffend Ermäßigung für Kombiangebot Fitnessstudio-Freibadsaisonkarte.
Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)
Frau Ecker Rosa möchte die Saisonkarte Freibad im Kombiangebot mit dem Fitnessstudio anbieten. Sie ersucht, ob die Saisonkarte für das Freibad für ihre Gäste günstiger anbiete kann.
Die Beratung im Familienausschuss hat folgendes Ergebnis gebracht:
10 % Ermäßigung für Mitglieder des Fitnessstudios sind denkbar; ev. durch Vorweisen der Mitgliedskarte Fitnessstudio bei der Gemeinde verbilligte Saisonkarte für Erwachsene. Dies wäre für die Gemeinde win-win-Situation, weil im Gegenzug Einnahmen bei der Pacht;
jedenfalls auf die kommende Saison begrenzt genehmigen; es ist auch sicherzustellen, dass dadurch keine zweite „Saisonkarten-Verkaufsstelle“ geschaffen wird.
Die Diskussion im Gemeinderat
GV. Windhager:
Er hat beim vorangegangenen Bericht schon erwähnt, dass es nach Meinung des Ausschusses einen win-win-Situation ist. Wenn Frau Ecker mehr Karten verkauft, kann sie den Rabatt weitergeben. Sollte sich herausstellen, dass das alles für die Gemeinde nicht zielführend ist, wird man es nicht weiter betreiben. Es ist heuer einmalig zum Probieren.
GR. Schärfl
hat folgende Frage: Gelten die 10 % auch bei einer Familienkarte?
GV. Windhager:
Geht die ganze Familie ins Fitnessstudio? Eine Fitnesskarte ist immer auf eine Person ausgestellt.
GR. Kopfberger:
üblicherweise heißt es, Aktionen können nicht akkumuliert werden.
GV. Windhager
sagt dazu, auf einer Fitnesskarte steht ein Name und diese Person erhält eine Ermäßigung. Ein Senior erhält 10 % Rabatt auf eine Seniorenkarte, eine Einzelperson erhält 10 % auf seine Einzel-Saisonkarte. Eine Familienkarte wird es nicht geben.
GV. Arthofer
sieht es nicht als win-win-Situation. Anders hätte die Gemeinde mehr Einnahmen, weil die Gemeinde hat nur von den 10 % die ich ihr gebe, 15 % zurück. Es wäre nur dann für die Gemeinde ein Gewinn, wenn es lauter neue Kunden wären und er glaubt nicht, dass sie dadurch 20 Neukunden hat, es werden seiner Meinung nach nur bestehende Kunden sein. Wichtig ist ihm, dass es auf ein Jahr beschränkt wird.
GV. Windhager:
sollte es sich herausstellen, dass es solche Personen betrifft, die schon vorher eine Saisonkarte hatten, dann wird man das Ganze nicht mehr machen. Er stellt den Antrag, dass man dieses Kombi-Angebot so genehmigt, begrenzt auf diese Freibadsaison.
GR. Sperl:
ist das jetzt eine Karte, die die Gemeinde um 10 % billiger ausgibt? Es läuft nicht über den Pachtvertrag?
GV. Windhager
antwortet: die Person ist Mitglied im Fitnessstudio, er weiß von Fr. Ecker, dass er die Karte um 10 % billiger bekommt; der Nachweis vom Fitnesscenter enthält den Namen des Inhabers und ist fälschungssicher.
GR. Schärfl
sagt, das Recht zur Einschau in die Mitgliederliste hat nur Fr. Weinhäupl von der Amtskasse, ansonsten ist sie geheim, nicht einmal der Prüfungsausschuss bekommt die Liste. Jetzt bekommen wir die Namen?
Nach Beendigung der Diskussion lässt die Bürgermeisterin über den Antrag von GV. Windhager mittels Handzeichen abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig genehmigt
26.03.2015 Erstversion
04.04.2015 Diskussion aus vorläufigem Gemeinderatsprotokoll
16.04.2015 Änderung Wortmeldung Arthofer
zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 12. März 2015
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