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Leihgebühr Holzschalung |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 12. März 2015 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus dem vorläufigen Sitzungsprotokoll
TOP. 15.) Festlegung einer Leihgebühr für die Verleihung einer Holzschalung (prov. Grabeinfassung) am Friedhof
Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)
Herr Brunner Johann, ehemaliger Gemeindemitarbeiter, hat früher privat Holzschalungen für provisorische Grabeinfassungen verliehen und kassiert. Jetzt passiert das alles offiziell über die Gemeindearbeiter. Die Gemeinde Riedau muss für Beerdigungen bei neuen Urnengräber entlang der Friedhofsmauer derartige Holzschalungen aufstellen, damit man das Urnengrab als solches „erkennt“. Diese Schalungen wurden in der normalen Arbeitszeit von den Gemeindearbeitern gefertigt. Auch gibt es Nachfrage für Holzschalungen nach Erdbestattung.
In Absprache mit den Gemeindearbeitern und dem Bestatter Mayr, der die ortsüblichen Preise der umliegenden Friedhöfe kennt, werden folgende Preise vorgeschlagen. Die betroffenen Angehörigen sind froh, wenn sie solche Holzschalungen verliehen bekommen. Auf Wunsch verleiht die Gemeinde Holzschalungen bei Beerdigungen als prov. Grabeinfassung (keine Dauerlösung!).
Für Urnengräber € 25,- für 3 Monate
Für Erdbestattungen € 50,- für 1 Jahr (meist wird erst nach 1 Jahr der Grabstein „gesetzt“).
Damit sind die Kosten für Material und Arbeitszeit für Fertigung und Transport, ev. Entsorgung der Gemeindearbeiter abgedeckt. Meistens kann die Holzschalung nach einem Jahr nicht mehr verwendet werden.
Die Behandlung im Gemeinderat
keine Diskussion
Abstimmungsergebnis:
24 Ja
1 Stimmenthaltung von GR. Humer
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