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Prüfungsausschuss Marktgemeinde Riedau Gemeinderat 24.9.2015 |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 24. September 2015 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus den Ausschussprotokollen und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung
Es wurden die Belege von Mitte Februar bis Mitte August 2015 durchgesehen.
Bezüglich Bau der Rohbaustraße „ISG Schloßgründe" wird nachgefragt, warum die Straße trotz der hohen Kosten in das öffentliche Gut übernommen wurde und warum der Bau ohne Zustimmung durch den Bauausschuss errichtet wurde?
Die Mitglieder des Ausschusses ersuchen um Auskunft, ob tatsächlich beide Ausfahrten (Altbestand und neue Rohbaustraße) so bestehen bleiben?
Falls diese bestehen bleiben, möchte der Prüfungsausschussobmann eine Stellungnahme, wer für diese verkehrstechnische Fehlplanung die Verantwortung übernimmt.
Weiters wird angeregt, dass in Zukunft bei Entsorgung von Schüttmaterial vom Empfänger des Erdaushubes zu unterschreiben ist, dass die Gemeinde für die Beschaffenheit des Schüttmaterials keine Haftung übernimmt.
Der Prüfungsausschuss stellt die Frage warum die Beschilderung der Wanderwege und des Granatzweges bis dato nicht erfolgt ist.
Bezüglich Badesaisonschluss richtet der Prüfungsausschuss die Bitte an die Bürgermeisterin und die Amtsleiterin, dass dies in Zukunft flexibler gehandhabt werden sollte und somit das Freibad auch Anfang September bei Sommertemperaturen geöffnet haben soll.
Der Wasserverbrauch Freibad u. Sportplatz in m³ (im Vergleich zum Vorjahr) wird von der Finanzverwaltung vorgelegt und vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.
Der Obmann stellt die Frage an die Amtsleitung / Bürgermeisterin, welcher Ausschuss rein rechtlich und aufgrund welches Paragraphen für den Umbau beim Freibadbuffet zuständig ist?
Die Fragebeantwortung in der Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)
Beantwortung betreffend Buffet im Freibad:
Es wird auf die Ausführungen im OÖ. GemO-Kommentar von Neuhofer/Putschögl, 4 Auflage, Seite 71 oben, 1. Absatz verwiesen, welche bezogen auf den gegenständlichen Fall letztendlich dazu führen wird, dass der Gemeinderat mittels Mehrheitsbeschluss zu entscheiden hat, welcher der beiden Ausschüsse hier konkret zuständig ist.
Beantwortung Zufahrt ISG:
Bei den bestehenden ISG-Wohnhäusern handelt es sich um Eigentumswohnblöcke mit rund 24 Wohnungs(Haus-)besitzern. Bei dieser bestehenden Zufahrt handelt es sich also um eine Privatzufahrt, die auch von diesen finanziert wurde und nicht als Zufahrt für die neu zu errichten Wohnblöcke verwendet werden kann.
Für die neuen Wohnblöcke war es deshalb notwendig eine eigene Zufahrt zu schaffen, für die Liegenschaft Dick wird ein Verkehrsflächenbeitrag eingehoben.
Die Wortmeldung von Gemeinderat Ernst Sperl - Minderheitenbericht
Zu Zufahrtstraße ISG-Schlossgründe:
Dass die Kosten für die Zufahrt die Gemeinde zu tragen hat liegt ausschließlich daran, dass über diese Straße auch der Bauplatz Dick Christian aufgeschlossen wird. Ohne diese Bauparzelle hätte die Gemeinde die Zufahrt nur bis zur Grundgrenze ISG tragen müssen.
Zusatzfrage: wie hoch ist der Verkehrsflächenbeitrag, den Christian Dick zu zahlen hat?
Mit Beleg 3411 vom 31.7.2015 hat die Gemeinde EUR 1.950,- für ein Verkehrsgutachten bezahlt, das für die Gewerberechtsverhandlung Christian Dick in Berg verwendet wurde. Üblich ist, dass diese Kosten der Unternehmer zahlen muss, der ja ohnehin eine Aufwertung des Grundes durch die Umwidmung hatte. Die Frage war, warum in diesem Fall die Gemeinde verpflichtet war, das zu bezahlen.
25.09.2015 Erstversion
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