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Verkauf Restgrundstück |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 10. Dezember 2015 erstellt von Ernst Sperl aus dem Amtsvortrag und dem vorläufigen Sitzungsprotokoll
Der Amtsvortrag:
Die Diskussion im Gemeinderat:
Für die grundbücherliche Durchführung des Teilungsplanes ist es für die ISG nun relevant, mit welchem Betrag das Teilstück 2 im Ausmaß von 15 m2 an Herrn Dick weiterverrechnet wird. Für die Abtretung aus oder an das öffentliche Gut muss seit 2015 eine Anzeige beim Gebührenfinanzamt erfolgen und ggf. auch Grunderwerbssteuer entrichtet werden. Die ISG hat mit Herrn Dick einen Kaufvertrag abgeschlossen, in dem sie für das Teilstück 1 einen Quadratmeterpreis von € 5,- festgesetzt haben. Wir brauchen nun also einen Grundsatzbeschluss, dass wir dieses Restgrundstück an Herrn Dick verkaufen. Wenn wir dieses Restgrundstück verkaufen, so ist auch die Auflassung des öffentlichen Gutes erforderlich. Dazu ist wiederum vorher eine Kundmachung von 4 Wochen an der Amtstafel notwendig, erst dann kann der diesbezügliche Gemeinderatsbeschluss erfolgen.
Der Bürgermeister bittet um Wortmeldungen.
GV. Windhager
stellt an GR Dick (an dem dieses Grundstück verkauft werden soll) die Frage, ob dieses Teilgrundstück von ihm gebraucht wird.
gibt dazu folgende Stellungnahme ab: das Ganze wurde mündlich mit der damaligen Bürgermeisterin Scheuringer abgemacht, dass dieses Teilgrundstück um € 0,- in sein Eigentum übergeht, denn der Straßengrund wurde von der ISG an die Gemeinde abgetreten und somit wurde es der Gemeinde geschenkt. Herr Lindinger von der ISG hat einen Fehler gemacht, denn diese 15 Quadratmeter hätten eigentlich schon in seinem Kaufvertrag enthalten sein sollen. Die ISG hat der Gemeinde diesen Grund geschenkt hat und er hat ihn schon einmal „bezahlt".
Bgm. Schabetsberger
sagt zu dieser „Entstehungsgeschichte": es gab dort Grundtäusche und die ISG musste den Straßengrund an die Gemeinde unentgeltlich abgetreten.
GR. Dick
sagt, er zahlt nur € 5,- pro Quadratmeter, mehr nicht, er braucht den Grund eigentlich nicht. Es war damals alles mündlich ausgemacht mit der Bürgermeisterin. Wenn er es nicht kauft, dann muss die Gemeinde diese Fläche asphaltieren.
Bgm. Schabetsberger
antwortet, die Gemeinde darf Grund nicht so einfach weiterverschenken. Wir müssen uns bewusst sein, der nächste Interessent möchte das dann auch. Am einfachsten wäre es, wenn er den nun zu vereinbarenden Betrag bezahlt, dann wäre es erledigt. Dick hat Schwierigkeiten, wenn er etwas verändern will und wir haben Schwierigkeiten, weil wir erklären müssen, warum wir diese Quadratmeter nicht verkaufen.
Reden wir über die Preisvorstellung?
GR. Eichinger
ist der Meinung, dort ist kein Baugrund, € 5,- wären für sie angemessen.
Für GR. Schärfl
sind diese 15 m2 eine lächerliche Summe. Er möchte es so billig wie möglich machen.
Der Bürgermeister
unterbreitet folgenden Vorschlag: wir fassen einen Grundsatzbeschluss für den Grundverkauf mit einem Fixpreis für dieses Restgrundstück, dann wird das Verfahren für die Auflassung des öffentlichen Gutes eingeleitet.
Sein Vorschlag ist, dass im Kaufvertrag steht € 100,-- Pauschalpreis für diese Grünfläche.
GV. Windhager
hat kein Problem damit, aber es gibt andere Gemeindebürger in anderen Ortschaften, die auch Restgrundstücke kaufen wollen. Wichtig ist, dass es in diesem Fall ein Pauschalpreis ist.
Der Vorsitzende stellt den Antrag,
den Grundsatzbeschluss für den Grundverkauf zum Pauschalpreis von € 100,-- zu genehmigen.
Er lässt mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: 24 Gemeinderäte stimmen diesem Antrag zu; GR Dick erklärt sich für befangen.
10.12.2015 Erstversion
10.01.2016 Diskussion aus vorläufigem Protokoll
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