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Flächenwidmungsplan Pomedt |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 10. Dezember 2015 erstellt von Ernst Sperl aus dem Amtsvortrag und dem vorläufigen Sitzungsprotokoll
Der Amtsvortrag:
Grundsatzbeschluss Gemeinderat
Nr. 5.16 Günter Humer, Pomedt 1a (Teil der Parz.Nr. 180, 177/1, 176,/1, 174/1, 173 und 203/1, alle KG Riedau) im Gesamtausmaß von 13.552 m2.
Umwidmung von landw. Nutzgrund in Bauland, Wohngebiet
Infrastruktur muss zur Gänze hergestellt werden. Kostenschätzung DI Oberlecher ca. € 276.-000. Zusätzlich ist eine wasserrechtliche Bewilligung für die Erweiterung notwendig. Weiters ist ein straßenrechtliches Bauverfahren einzuleiten und ein Löschwasserteich (Behälter) vorzusehen (ev. Retentionsbecken dementsprechend ausbauen).
Der Abschuss eines privatrechtlichen Vertrages zwischen der Gemeinde und Grundbesitzer Humer für die Leistung eines Infrastrukturbeitrages ist erforderlich. Der Infrastrukturbeitrag wird zw. 6,- und 8,- Euro betragen und ist noch genau festzulegen
Die Diskussion im Gemeinderat:
Bürgermeister Schabetsberger berichtet, dass Herr GR. Günter Humer den Antrag stellte, dass er den zweiten Bauabschnitt umwidmen möchte und zwar geht es dabei um 13.552 m2, aufgeteilt auf 12 Bauparzellen. Wir brauchen dazu einen Grundsatzbeschluss, der nächste Schritt ist dann die Klärung der Frage: wie schaut es mit den Infrastrukturbeiträgen aus?
Seit 2011 gibt es das Gesetz, dass man Infrastrukturbeiträge einheben muss, damit eine Kostenbedeckung erreicht wird.
Es liegen einige Berechnungen vor, auch gibt es eine Kostenschätzung von Herrn DI Oberlechner mit € 276.000,--. Über die Höhe dieser Kostenschätzung kann man sicherlich noch diskutieren, es wurde dazu herangezogen, was normal üblich ist. Es soll heute nur der Grundsatzbeschluss gefasst werden, die Einzelheiten müssen wir in einem eigenen Vertrag mit Herrn GR Humer vereinbaren. Dazu werden aber sicherlich noch einige Besprechungen mit dem Ortsplaner DI Altmann erforderlich.
Bgm. Schabetsberger bittet um Wortmeldungen.
GV. Windhager:
im Jahr 2016 soll eine neue Raumordnung, ein neues Gesamtkonzept für Riedau erstellt werden. Wenn wir dem jetzt vorgreifen und sagen „ja, wir machen das", dann ist diese Umwidmung fixiert und andere Interessenten „kommen dann zu spät", weil wir schon so viele Baugrundstücke haben.
Er wäre dafür diesen Punkt zu vertagen, denn für das nächste Jahr ist ein Gesamtkonzept geplant.
Seine Frage ist: wie viele freie Bauparzellen gibt es derzeit in Riedau? Weiters soll der Infrastrukturkostenbeitrag prinzipiell feststehen, er soll für alle gelten, das ist ein wichtiger Punkt. Es ist zu beachten, wohin entwickelt sich Riedau, was ist unser Ziel? Wie viele Leute soll Riedau umfassen? Es gibt dazu bereits eine Studie, in der Riedau mit 2.500 Einwohnern „begrenzt" wird. Er möchte, dass dieser Punkt vertagt wird.
Bgm. Schabetsberger
antwortet, der aktuelle Plan ist so: die Umwidmung des Flächenwidmungsplanes dauert zwei Jahre, so sind auch im Budget für 2016 und 2017 die Kosten aufgeteilt veranschlagt.
GR Humer
sagt, er hat jetzt Kaufinteressenten und wir müssen jetzt abwägen, was ist wichtiger.
Bgm. Schabetsberger:
Zu den Kosten selbst: einen fixen Beitrag festlegen ist schwierig, denn wir sind per Gesetz dazu verpflichtet kostendeckend zu arbeiten. Das heißt aber auch, wir dürfen keinen Gewinn machen mit den Infrastrukturkosten. Wenn wir einen Betrag festlegen könnte es sein, dass man „über das Ziel hinausschießt" und dann haben wir das Problem, dass wir das rückvergüten müssen. Bei einem Grundstück haben wir eine minimale Erschließung, beim anderen Grundstück haben wir eine andere Kostenstruktur. Wir haben die letzten Bauabschnitte durchkalkuliert, der Gemeinde entstehen derzeit durchschnittlich € 20,- pro Quadratmeter an Aufschließungskosten. Für die Aufschließung für Wasser, Kanal, Straßen und Straßenbeleuchtung müssen wir also im Schnitt € 20,- pro umzuwidmenden Quadratmeter rechnen. Wenn wir in Eigenregie arbeiten, könnten wir es vielleicht um € 1,- oder € 2,- billiger machen.
Die Vertagung ist zu diskutieren, es kommt auch darauf an, wie dringend GR. Humer die Umwidmung braucht. Im Grundsatzbeschluss heißt es aber nur, wir verfolgen das jetzt weiter, es heißt aber nicht, dass es sofort durchgeführt wird. Solange wir nicht eine Einigung zusammenbringen, in welcher DI Altmann integriert ist, wird das Projekt nicht weitergeführt. Er stellt GR. Humer die Frage, wie dringend die Angelegenheit ist.
GR. Humer
sagt, den Antrag hat er bereits heuer im Sommer eingebracht und das gesamte Entwicklungskonzept dauert zwei Jahre. Er braucht nicht von heute auf morgen diese Umwidmung, aber er möchte heute einen Grundsatzbeschluss und dann eine Einigung über die Kosten - eine vernünftige Lösung, die für beide Seiten passt.
GV. Arthofer
gibt bekannt, laut Aussage von Herrn Waldenberger werden generell in ganz Riedau noch 12 Grundstücke frei verkäuflich angeboten. Es sind sicherlich noch mehr frei, aber verkauft werden nur 12 Parzellen.
Dazu sagt GR. Payrleitner,
von diesen 12 Bauparzellen sind 10 Bauparzellen in „Pomedt-NEU". Zum weiteren Konzept ist die Infrastruktur sehr schwierig herzustellen. Bereits jetzt haben die LKW-Fahrer über die Zufahrtsstraße geklagt, eine neue Straße ist sicherlich zu bauen, auch ein neuer Kanalstrang ist zu bauen. Fast jeder braucht schon eine Pumpe. Es gibt sicherlich andere Bauparzellen, wo die Aufschließungskosten für die Gemeinde billiger sind.
Nachdem in Pomedt einige Bauparzellen frei sind, weiß er nicht, warum schon wieder in Pomedt umgewidmet wird. Wir entfernen uns immer weiter von Riedau. Wenn wir so viel Geld haben ist das o.k, aber wenn es nicht vorhanden ist, so ist es besser wir warten mit der Umwidmung und Aufschließung. Auch die Wasserversorgung für die Feuerwehr wird immer teurer.
GR. Humer:
im örtlichen Entwicklungskonzept ist diese Fläche schon vorgesehen. Er versteht deshalb diese Diskussion jetzt nicht.
Bezüglich Kanal: Keller baut heutzutage keiner mehr, er kann das auch jedem vorschreiben, dem er ein Grundstück verkauft.
Payrleitner
stellt zur Diskussion, dass es wie in anderen Gemeinden künftig einen Bauzwang geben soll.
Dazu antwortet GR. Humer,
die Gemeinde bekommt durch diese Umwidmung auch Aufschließungskosten und mehr Ertragsteile durch mehr Einwohner. Der Grundbesitzer Tischler möchte zur Zeit noch nicht alle Gründe verkaufen, sie zahlen aber zur Zeit den Erhaltungsbeitrag, weil das Grundstück noch nicht bebaut ist.
Vizebgm. Mitter
sagt, es hat sich die „Unsitte" in der Gemeinde eingeschlichen, dass oft Interessenten zwei Parzellen gekauft haben und die Gemeinde ist auf den Kosten der Aufschließung sitzen geblieben, weil nur auf einer Parzelle gebaut wurde und dann stimmt die Rechnung nicht mehr. Das muss in Zukunft genauer beachtet werden, dass uns das nicht mehr passiert.
Darauf antwortet der Bürgermeister,
dieses Thema wird bei der großen Flächenwidmungsplanänderung besprochen.
Das Land lässt anscheinend nicht mehr große Grundstücke zu, eben aus Kostengründen, weil die Infrastruktur so teuer wird. Wenn jemand zwei Grundstücke haben will, wird es vielleicht künftig die Regelung geben, dass auch zweimal die Aufschließungsbeiträge zu bezahlen sind, wenn er auch nur ein Haus baut. Jetzt aktuell haben wir keinen Bauzwang, das wird aber sicherlich dann drinnen sein. Jeder, der die Grundstücke nicht verkauft, wird mit erhöhten Kosten rechnen müssen. Wie hoch das sein wird, muss besprochen werden. Das Land gibt es sowieso nicht mehr frei, dass man viele Parzellen umwidmet und dann wartet man 20 Jahre darauf, dass sie verkauft werden.
Heute geht es um den Grundsatzbeschluss, gehen wir in dieser Richtung oder warten wir das große Konzept ab.
Vizebgm. Ruhmanseder
sagt, die Aufschließungskosten müssen durch die Anzahl der Parzellen geteilt werden und es muss sich auch auf „Null" ausgehen. .
Bürgermeister Schabetsberger stellt abschließend folgenden Antrag:
Die Umwidmung einer Fläche in Pomedt von landwirtschaftlichen Nutzgrund in Bauland im Ausmaß von 13.552 m2 so zu beschließen, dass Verhandlungen mit dem Grundbesitzer bezüglich Infrastrukturbeiträge im Beisein vom Planer DI Altmann geführt werden; bei positiver Erledigung wird das Verfahren weitergeführt.
Er lässt mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss:
22 JA-Stimmen;
2 Stimmenthaltungen von Vizebgm. Mitter und GR. Rosenberger;
GR. Humer erklärt sich für befangen.
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