Flächenwidmungsplan

Marktgemeinde Riedau

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 4. Februar 2016 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag), dem Protokollentwurf und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung

 

TOP. 3) Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes und örtlichen Entwicklungskonzeptes; Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Verfahrens.

Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag):

http://riedau.info/gr20160204top03.pdf

 

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt. 

 

Die Flächenbilanz (Entwicklung seit 2006) haben die Fraktionsführer heute noch bekommen. Gemäß § 33 ROG ist das Verfahren einzuleiten.

 

Bürgermeister Schabetsberger stellt den Antrag, das Verfahren einzuleiten. Er bittet um Wortmeldungen.

Nachdem es keine weitere Wortmeldung gibt, lässt er mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: 25 JA-Stimmen

 

TOP. 4.) Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes und örtlichen Entwicklungskonzeptes; Auftragserteilung an Ortsplaner Arbeitsgemeinschaft raum-planA DI Altmann.

Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag):

http://riedau.info/gr20160204top04.pdf

 

Der Bürgermeister

gibt den Sachverhalt bekannt.

 

Herr DI Altmann ist unser Ortsplaner und hat uns schon bei der letzten Überarbeitung begleitet; er bietet nun die Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes und örtlichen Entwicklungskonzeptes zum Gesamtpreis von € 21.000,-- excl. MWSt an. Die Nebenkosten werden nach Regieaufwand verrechnet.

 

GV. Windhager

zitiert aus dem Angebot (A.1 Angebotsgegenstand) und stellt die Frage, ob die Studien des DI Kleiners berücksichtigt werden.

 

Bgm. Schabetsberger

antwortet, wenn wir es zur Verfügung stellen, dann wird er es berücksichtigen. Der Bauausschuss muss sich mit dem Thema befassen. Da können wir dann genau festlegen, in welche Richtung soll er arbeiten.

 

Vizebgm. Ruhmanseder:

wir sind der Meinung, dass der Auftrag an DI Altmann zu früh ist. Zuerst die Kundmachungsfrist abwarten, dann soll im Bauausschuss beraten und erst dann den Auftrag an Herrn DI Altmann oder jemand anderen vergeben werden.

 

GR. Humer

schließt sich dieser Meinung an.

 

Bgm. Schabetsberger:

Herr DI Altmann musste schon Sachen machen, für die er im Vorhinein kein Geld bekam, die aber gemacht werden mussten. So musste er z.B. die Flächenbilanz ausarbeiten, weil wir sie schon brauchten. Weiters ist bereits teilweise das Projekt mit der neuen Firma MPG „hineingeflossen". Es wäre nur ein Hinauszögern um ein bis zwei Monate.

 

Es wurde darüber gesprochen, denn es gab im Vorfeld vom euch die Frage, ob wir überhaupt einen Planer brauchen. Der Beruf „Raumplaner" ist nur genehmigt für ein technisches Büro, das steht in der Gewerbeordnung. Die Berufsbefugnisse haben nur Ziviltechniker mit Hochschulabschluss. Man könnte das alles als Gemeinde auch selbst machen, aber dazu müsste die Gemeinde einen Hochbautechniker angestellt haben.

Größere Städte wie Wels haben zwar Bedienstete in der Stadtplanung, aber trotzdem externe Berater, denn es gibt sehr viele Gesetzestexte, die berücksichtigt werden müssen. Es geht nicht darum, dass man es selbst machen kann und man sich einige tausend Euro erspart, sondern die haften dann dafür, dass alles gesetzmäßig ausgeführt wird. Wir haben keine solche Person angestellt und es erscheint ihm nicht sinnvoll noch zu warten.

 

Vizebgm. Ruhmanseder:

die Einzelumwidmung für die neue Firma gehört sowieso eigens bezahlt?

 

Bgm. Schabetsberger

antwortet darauf, dass dies eine Einzelumwidmung wird, aber er muss sich diese Umwidmung sowieso anschauen und bewerten. Wenn es jetzt eine Einzelumwidmung ist, müssen wir ihn separat bezahlen, wenn wir jetzt den ganzen Auftrag vergeben, so ist das ein Teil der Gesamtbearbeitung, weil er braucht es dann nicht zweimal machen. Das ist nur ein Verschieben um ein paar Wochen.

 

Mit der Leistung von Herrn DI Altmann sind wir generell sehr zufrieden und er glaubt nicht, dass wir einen Wechsel brauchen.

 

Vizebgm. Ruhmanseder:

den Bausachverständigen Hr. Waldenberger fragen, was er dazu meint.

 

Hr. Waldenberger

sagt, es ist unsere Entscheidung – wohin „geht die Reise". Einen Planer braucht man, früher war es DI Bauböck, dann DI Lassy und jetzt DI Altmann.

 

GR. Payrleitner

spricht als Feuerwehrkommandant die bestehenden Probleme in einigen Siedlungen an. Mit den Hydranten decken wir nicht mehr den Wasserbedarf im Brandfall. Wir müssen uns darüber Gedanken machen Behälter zu bauen, auch für die neuen Siedlungsgebiete. Mit der Leitung alleine kommt die Feuerwehr nicht aus. Auch betreffend die künftige Firma neben der Billa. Auch dort ist der Hydrant nur eine Zusatzmaßnahme. Herr Altmann soll diesbezüglich mit der Feuerwehr sprechen.

 

Bgm. Schabetsberger

antwortet, im Zuge der Bauausschusssitzung muss dies beraten werden, ein Maßnahmenkatalog ist zu erstellen.

Zugleich ist ein Wasserrechtsgutachten notwendig, welches über Herrn DI Oberlechner erstellt wird. Er hat z.B. bereits angeschaut, ob für das künftige Gewerbegebiet der Vorfluter groß genug ist. Seine damalige Berechnung und die jetzige Situation haben ergeben, dass das Becken groß genug dimensioniert ist.

Die Gewerbebehörde schreibt vor, welche Maßnahmen für den Brandschutz gemacht werden müssen.

 

GR. Klugsberger

stellt die Frage, ob es Aufgabe der Feuerwehr ist, die Wasserentnahmestelle zu begutachten? Und der Gemeinde mitteilt, wenn sie nicht ausreichend sind?

Er glaubt nicht, dass man sich auf die Vorschreibungen der Gewerbebehörde alleine verlassen kann.

 

Bgm.Schabetsberger:

die Gewerbebehörde gibt keine Gewerbeberechtigung, wenn nicht der Brandschutz ausreichend gewährleistet ist. Wir können es natürlich dazu planen. Wenn wir ein Siedlungsgebiet umwidmen, muss sich die Gemeinde eventuell um einen Wasserbehälter kümmern. Wenn eine Firma so viel Löschwasser braucht, dann muss die Firma diesen Wasserbehälter laut Gewerbeordnung selbst bauen.

Herr DI Altmann ist schon involviert über das Verfahren der Firma PMG. Wenn wir den Auftrag heute beschließen, dann sind die Arbeiten für diese Firma bereits beinhaltet. Fassen wir heute keinen Beschluss, werden die Arbeiten separat in Rechnung gestellt.

 

GR. Humer

ist der Meinung, dass zuerst die Maßnahmen festgelegt werden müssen und erst dann den Auftrag vergeben. Das alte Konzept kennen wahrscheinlich nicht mehr viele Gemeinderäte und es gehört angeschaut: was wurde davon erfüllt und was könnte man jetzt besser machen. Dies könnte im Bauausschuss oder in einem eigenen Ausschuss gemacht werden. Brauchen wir überhaupt ein neues Konzept? Melden sich überhaupt Interessenten?

 

GR. Schabetsberger

sagt, der Grundsatzbeschluss wurde im vorhergehenden Punkt bereits beschlossen. Es ändert nichts, ob wir den Beschluss für den Zivilingenieur heute oder später herbeiführen, ohne den Auftrag geht es nicht.

 

GR. Humer:

wenn es nur kleine Teilfächen betrifft, brauchen wir kein Entwicklungskonzept um € 20.000,--. Andere Gemeinden haben bereits seit 30 Jahren keine Überarbeitung des ÖEK und es gibt keine Konsequenzen. Den Namen der Gemeinde kennt er persönlich nicht, aber ein anderes Gemeinderatsmitglied, das in dieser Runde sitzt.

 

GR. Sperl

weiß und ist sich ziemlich sicher, dass DI Altmann sehr gute Qualität liefert und für ihn kommt nur DI Altmann in Frage. Einen anderen Planer zu nehmen, selbst wenn er um € 5.000,- billiger wäre, würde er nicht machen. Es ist ein Pauschalpreis für die gesamte Umwidmung, für das gesamte Verfahren, und je länger es dauert, umso besser ist es für uns, weil wir länger nachdenken können. Daher ist es umso besser, je früher wir den Auftrag erteilen. Er ist dafür, dass wir heute den Auftrag erteilen. Es ist ein Teil des Verfahrens, dass man die alten Konzepte mit diskutiert.

 

GR. Schärfl

wundert es, dass bei der letzten Gemeinderatssitzung war die Dringlichkeit einer Umwidmung gegeben, jetzt ist keine Dringlichkeit gegeben?

 

GR. Humer

sagt, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Er ist nicht gegen die Überarbeitung, er ist nur gegen die bekanntgegebenen € 20.000,-.

 

Bgm. Schabetsberger

gibt bekannt, dass die letzte Umwidmung im Jahr 2006 € 19.000,- gekostet hat. Die Preissteigerung ist nicht so hoch. Zur Flächenbilanz: in den Jahren 2006 bis 2010 wurden insgesamt 23 Wohneinheiten/Einfamilienhausneubauten und 9 Wohneinheiten für mehrgeschossigen Wohnungsbau gebaut. Zwischen 2010 und 2016 wurden 40 Wohneinheiten für Einfamilienhäuser und 12 Wohneinheiten für mehrgeschossigen Wohnbau gebaut. Es hat sich also in den letzten 10 Jahren einiges getan, denn es wurden immerhin 63 Wohneinheiten/Einfamilienhausbauten gebaut. Es steht noch ein gewisser Anteil an Flächen zur Verfügung, aber bei dieser Entwicklung ist dies sicherlich nicht ausreichend für die kommenden Jahre. Je früher wir anfangen, desto besser ist es und wir haben dann wieder Reserven für die kommenden zehn Jahre.

 

GR. Dick:

haben wir überhaupt soviel Grund das verplant wird? Geben diese Personen Grund her?

 

Bgm. Schabetsberger

antwortet, das Verfahren wurde jetzt eingeleitet, es kann sich jeder melden. Wenn wir jetzt den Auftrag vergeben, schaut der Ortsplaner, wo wir aus ortsplanerischer Sicht Baulücken schließen. Dann muss man mit diesen Personen Kontakt aufnehmen.

 

GR. Dick

bringt folgendes Beispiel: wir machen jetzt das große Projekt und die große Wiese beim Dorfer Kreisverkehr wird als Betriebsbaugebiet umgewidmet. Anders kommt vielleicht eine Firma und sagt, sie möchte sich mit 40 Beschäftigte ansiedeln. Dann kann ich als Gemeinde zu diesem Bauern gehen und sagen, ich kaufe dir den Grund um € 10,- oder 12,- pro Quadratmeter landwirtschaftlichen Grund ab. So kann ich dieser Firma helfen und der Firma den Grund billiger verkaufen, weil ich es als Gemeinde umwidme. Wenn wir es im Flächenwidmungsplan drinnen haben, kostet der Quadratmeter € 25,-- bis 30,--. Er glaubt nicht, dass sich ein Grundverkäufer diesen Preis vorschreiben lässt.

 

Dazu sagt der Bürgermeister,

da muss man sich anschauen, ob dies unter das Spekulationsverbot fällt. Wenn du es mit der Absicht kaufst, dass du dort Gewerbegründe machst, dann kann der Besitzer mit Fug und Recht sagen, er hat es mir zu billig gegeben, er will etwas nachverlangen. Ich kann nicht nach einem Jahr einen Gewinn von 300 % machen, das ist nicht mehr im Bereich des „Rechtlichen".

 

GR. Dick

antwortet darauf: wenn die Gemeinde landwirtschaftlichen Nutzgrund um € 13,- oder 15 ankauft, dieser Grund wird vorübergehend auf Kosten der Gemeinde aufgeschlossen und dann kostendeckend weiterverkauft, dann ist es keine Spekulation.

 

Das bezweifelt der Bürgermeister,

das sind seiner Meinung nach Detailfragen.

 

GR. Humer:

es ist richtig, so wie der Bürgermeister sagt, dass sich jetzt die interessierten Personen melden können. Baulücken kennen wir selber auch. Wenn sich jetzt nur wegen 2 Umwidmungen wer meldet, brauchen wir kein Entwicklungskonzept machen. Wenn sich genug melden, ja dann kann ich das Entwicklungskonzept machen.

 

Bgm. Schabetsberger

betont nochmals, dass wir die Auftragsvergabe brauchen. Er ist dafür, dass wir den Auftrag vergeben. Das Angebot hatte eine normale Preisentwicklung und wir sind auch mit Herrn DI Altmann zufrieden.

Er muss GR. Sperl recht geben, je länger wir uns Zeit lassen, desto besser ist die Qualität. Wenn wir jetzt den Beschluss fassen, können wir die Kundmachung rausgeben, der Bauausschuss gefasst sich dann mit den Anträgen, dann gibt es immer wieder Gespräche, bis wir dort sind, wo wir hinwollen. Er plant nichts, was wir nicht wollen. Wenn wir jetzt den Auftrag erteilen, fliesen die Kosten der Einzelumwidmung MPG in den Pauschalpreis mit ein.

 

GR. Eichinger

möchte wissen, wie hoch die Kosten für eine Einzelumwidmung sind.

 

Der Vorsitzende

betont nochmals, dass nicht vorrangig Einzelumwidmungen gemacht werden sollen, sondern ein Gesamtkonzept für die nächsten Jahre. Er muss dann dem Land gegenüber rechtfertigen, warum er welche Umwidmung befürwortet. Das Land muss auch seine Genehmigung erteilen. Die Genehmigung bekommt man erst, wenn das Gesamtkonzept passt.

 

Das Land will nicht immer nur Einzelumwidmungen, deshalb gibt es dieses Verfahren. Wenn wir jetzt noch 50 freie Bauparzellen hätten, brauche ich kein Entwicklungskonzept. Aber die Flächenbilanz hat ergeben, dass es notwendig ist.

 

Auch GV. Windhager

findet es notwendig, dass ein Gesamtkonzept gemacht wird. Es sind Lücken vorhanden. Er wird uns sein Konzept vorstellen, dass der Bauausschuss und der Gemeinderat dann bearbeiten muss. Die Frage ist, wie könnte Riedau in den nächsten 10 Jahren ausschauen.

 

Abschließend stellt Bürgermeister Schabetsberger den Antrag,

an die Arbeitsgemeinschaft raum-planA DI Gerhard Altmann den Auftrag lt. Honorarangebot vom 17.11.2015 für die Überarbeitung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes (neu ÖEK 2, Fläwi 6) zum Pauschalpreis von € 21.000,- excl. Nebenkosten und MWSt zu genehmigen.

 

Er lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:

20 JA-Stimmen 

5 Stimmenthaltungen von GR.Desch, GR. Schneglberger, GR. Allmannsberger, GR.Humer und GR. Dick, alle FPÖ

 

Änderungshistorie:

16.02.2016 Erstversion

 

 

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