|
Wohnungsausschuss |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 19. Mai 2016 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung
Gerhard Payrleitner berichtet über die Sitzungen 21.3.2016 und 11.5.2016, in denen 14 Wohnungen vergeben wurden.
Bis jetzt gab es eine Abmachung aller Fraktionsobmänner, dass bei einer einstimmigen Wohnungsvergabe des Wohnungsausschusses die Wohnung(en) direkt vergeben werden können. Es musste nicht mehr auf den Beschluss des Gemeinderates gewartet werden. Es zählte auch die Stimme der Vertrauensperson (=nicht stimmberechtigte Vertreter der Grünen im Ausschuss).
Vom Wohnungsausschuss wird nun angeregt, dass bei der nächsten Gemeinderatssitzung die Übertragungsverordnung für den Wohnungsausschuss neu geregelt und beschlossen wird.
Die Vertrauensperson hat kein Stimmrecht. Weiters sollen die gefassten Beschlüsse des Wohnungsausschusses, egal ob einstimmig oder mit Stimmenmehrheit sofort gelten. Dem Gemeinderat wird über die gefassten Beschlüsse in der jeweiligen nächsten Gemeinderatssitzung lediglich berichtet.
Änderungshistorie:
25.05.2016 Erstversion
28.06.2016 Definition Vertrauensperson
zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 19.5.2016
zur Gemeinderatsprotokolle-Übersichtsseite
zur Grünen Gemeindegruppe Riedau