Geheimhaltung
Erlass

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 19. Mai 2016 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung

 

TOP. 14.) Kenntnisnahme des Erlasses „Nicht öffentliche Sitzungen – Vertraulichkeit".

 

Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)

Erlass Seite 1

Erlass Seite 2

 

 

 

Die Behandlung im Gemeinderat

 

Auf die Verlesung des Erlasses wird von allen verzichtet.

 

Bgm. Schabetsberger zitiert § 53 (3) der Oö. Gemeindeordnung, der nach seiner Meinung nach wie vor gilt: "Beratungen in nicht öffentlichen Sitzungen sind vertraulich; sie dürfen ausschließlich für amtliche Zwecke aufgezeichnet werden."

 

Zwischenruf von Ernst Sperl (von der Zuhörerbank): das stimmt nicht

 

Bgm. Schabetsberger bekräftigt seine Rechtsansicht, die er vom Land Oö. hat.

 

 

 

§ 53 der Oö. Gemeindeordnung

Fassung bis 22.10.2015

Fassung ab 23.10.2015

 

 

 

 

Änderungshistorie:

25.05.2016 Erstversion

 

zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 19.5.2016 

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