Subject: Flächenwidmung Tischler Florian
Date: 21.09.2016 07:48
From: Klaus Waldenberger <klaus.waldenberger@riedau.ooe.gv.at>
To: katharina.gehmaier@riedau.ooe.gv.at
Umwidmung Tischler Florian Pomedt
Vorschlag von Seiten der Gemeinde für Beschluss:
Der forsttechnische Sachverständige fordert einen Abstand zum bestehenden Wald von 30 m.
Von Seiten der Gemeinde waren 20 m vorgesehen. Dieser Abstand wurde auch bei der Flächenwidmung 2006 so gefordert. Leider hat sich dieser geforderter Abstand jetzt von 20 auf 30 m erhöht, was eine Bebauung unmöglich macht.
Die Infrastruktur bei allen 3 Parzellen wurde bereits hergestellt, da damals (2006) eben nur ein Abstand von 20 m gefordert wurde und daher eine Bebauung möglich war.
Der Kompromissvorschlag wäre nun einen Abstand von 25 m zum bestehenden Wald vorzusehen. Weiters darf in der ausgewiesenen Schutzzone keine Bebauung erfolgen (außer Bauanzeigepflichtige Vorhaben wie z.B. Gerätehütten mit einem Flächenausmaß von max. 15 m2 bebauter Fläche).
Mit freundlichen Grüßen / Best regards
Mag. Klaus Peter Waldenberger MBA MPA akad.VM. | Marktgemeindeamt Riedau - Bezirk Schärding, OÖ. |
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