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Jugendtaxi Marktgemeinde Riedau |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 22. September 2016, erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung und dem vorläufigen Sitzungsprotokoll.
Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)
Die Behandlung im Gemeinderat
Bezüglich der Forderung mit der Darstellung der Eigenleistung der Jugendlichen kann sich der Bürgermeister vorstellen, dass es eine Vereinbarung mit dem Taxiunternehmer gibt, dass Gutscheine nur in Höhe von 2/3 der Kosten der Fahrtkosten ausgegeben werden. Er weist auch darauf hin, dass die jährliche Mindestförderung des Landes € 100,-- beträgt.
Vizebgm. Ruhmanseder gefällt das Alter von 14 Jahren nicht, diese Jugendlichen sollen noch nicht gefördert werden.
Auch Vizebgm. Mitter findet, dass das Alter von 14 Jahren zu jung ist.
Bgm. Schabetsberger ist der Meinung, dass das Taxi kann nicht nur „zum Fortgehen" hergenommen werden, sondern auch für andere Veranstaltungen.
GR. Klugsberger stellt eine Frage betreffend Jugendschutz. Er glaubt, dass man diese Aktion bereits für 14jährige Jugendliche unterstützen muss.
Bgm. Schabetsberger antwortet: Jugendliche mit 14 Jahren dürfen bis 24.00 Uhr fortgehen, ohne dass die Eltern eine Strafe ausfassen.
GR. Humer meint auch, dass die Eltern von 14jährigen Jugendlichen ein Taxi selbst zahlen sollen.
GV. Arthofer stellt den Antrag, die Förderungen wie bekanntgegeben, zu genehmigen, aber das Alter auf 15 Jahre hinaufsetzen.
GR. Payrleitner stellt die Frage, wie lange ein Jugendlicher mit 15 Jahren fortgehen darf.
Bgm. Schabetsberger antwortet, auch bis 24.00 Uhr. Aber es geht hier um das sichere nach Hause kommen.
GR. Kopfberger sagt, die Aktion wurde bisher spärlich in Anspruch genommen, machen wir es mit 15 Jahre, es ändert diese Diskussion nichts an der Realität und Erziehung.
GV. Heinzl berichtet, sie hat jetzt dreimal gehört, dass das Taxi eineinhalb Stunden nicht kommt.
GR. Schärfl fragt, ob der Unternehmer Gumpoltsberger jetzt bei diesen Fahrten dabei ist und dass es jetzt hoffentlich besser funktioniert?
Abschließend lässt der Bürgermeister mittels Handzeichen über den Antrag von GV. Arthofer abstimmen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Anspruchsberechtigt sind Jugendliche von 15 bis 21 Jahren sowie Zivil- und Präsenzdiener, Studierende bis 26 Jahre mit ordentlichen Wohnsitz in Riedau
Die Höhe der gesamten Rückerstattung ist pro Jahr mit €50,- begrenzt.
Selbstbehalt der Jugendlichen beträgt mindestens 1/3 der Kosten
Der Betrieb des Jugendtaxis erfolgt ausschließlich an Wochenenden (Freitag – Sonntag) und an Werktagen vor Feiertagen.
Der Betrieb des Jugendtaxis (Discobusses) ist durch die Gemeinde abzuwickeln (Antragsteller dürfen keine privaten Organisationen bzw. Unternehmen sein).
Mit den beauftragten, gewerblich berechtigten Beförderungsunternehmen ist seitens der Gemeinde eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung zu treffen.
Vorzugsweise sollen lokale Unternehmen beauftragt werden.
Während der Beförderung darf kein Alkohol im Transportmittel konsumiert werden bzw. durch das Beförderungsunternehmen an die Jugendlichen verkauft werden. Die Kontrolle dieser Bedingungen im laufenden Betrieb obliegt der Gemeinde.
Darstellung der Eigenleistung der Jugendlichen
Öffentlicher Verkehr ist nicht verfügbar
Beschluss:
21 Ja
4 Stimmenthaltungen von Vizebgm.Mitter, GR. Payrleitner, Vizebgm. Ruhmanseder und GR. Desch.
24.09.2016 Erstversion
11.10.2016 Abstimmungsergebnis und Diskussion aus vorläufigem Protokoll
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