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Voranschlag 2017 Prüfbericht |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 15. Dezember 2016, erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag).
Es gab Änderungen gegenüber Bericht Vorprüfung Bezirkshauptmannschaft – da die Besprechung mit Fraktionsführer nach Übermittlung des Voranschlages an die Bezirkshauptmannschaft erfolgte; deshalb jetzt andere Summen im ordentlichen Haushalt.
BERICHT
über die Vorprüfung des Voranschlages 2017 der Marktgemeinde Riedau
Ordentlicher Haushalt: Einnahmen Ausgaben Abgang |
3.695.000 Euro 3.768.300 Euro - 73.300 Euro |
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BZ-Ausgleich o. H. (VASt. 2/940/8611) |
0 |
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Veranschlagung des Sollüberschusses bzw. -abganges aus dem Vorjahr.
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0 |
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1. Bedeckungsvorschlag des Bgm. (Vorschlag zur Budgetverbesserung) |
Noch kein Vorschlag im Entwurf des VA enthalten. |
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2. Wesentliche Veränderungen zum Vorjahr:
* lt. Sammelnachweis Personalausgaben 2016 inkl. Abfertigungen → 2017 "übliches" Niveau
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3. Verwendung von zweckgebundenen Einnahmen
Verbleib o. H.= Investitionen = Anschlusskosten WVA, ABA
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4. Zuführungen an den ao. Haushalt Anteilsbeträge ordentlicher Haushalt Verwendung Vermögensveräußerungserlös |
70.500 Euro (nur I-Beiträge und Aufschließungsbeiträge) 0 0 |
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5. PG 0 Investitionen (max. 5.000 Euro)
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28.800 Euro, nach Abzug der I-Beiträge verbleibt Netto-Belastung v. 5.800 Euro
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6. PG 61 Instandhaltungen (Straßen z.T. ao. H. Bedeckung durch Katastrophenfondsmittel Durchschnitt PG 61 der letzten 5 Jahre (Vorjahresstreichungen berücksichtigen) bzw. lt. Konsolidierungsvereinbarung |
90.900 Euro (= Ø-Aufwand Bezirk SD) 148.000 Euro |
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7. Freiwillige Ausgaben ohne Sachzwang (18- Euro -Erlass) |
Bislang innerhalb der Vorgaben |
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8. Rücklagen (§ 14 Abs. 3; § 25 GemHKRO) Zuführungen / Entnahmen Verwendung als innere Darlehen Verwendung zur Darlehenstilgung möglich? |
Beginn 2017: € 309.100; Ende 2017: € 310.500 1.400 Euro / 0 nein nein
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9. Fremdfinanzierungen (Überdeckung durch Annuitätenzuschüsse = Zuführung Rücklage (nur bei Ausgleichsgemeinden möglich) oder Sondertilgung Darlehen (bei Abgangsgemeinden) |
Keine Überdeckung durch Finanzierungszuschüsse
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10. Öffentliche Einrichtungen
a) WVA Mindestgebühr 1,50 Euro + 0,20 (netto) b) ABA Mindestgebühr 3,68 Euro + 0,20 (netto) c) Anschlussgebühr WVA 1.934 Euro (netto) d) Anschlussgebühr ABA 3.226 Euro (netto) e) Müllbeseitigung mind. Ausgabendeckung |
Mindestgebühren wurden gemäß den Vorgaben für Abgangsgemeinden angepasst
Überschuss 100 Euro
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11.
Ergebnisse der
Betriebe:
a.
Kindergarten |
VA 2017 / VA 2016
- 149.100 / - 127.000 0 / + 100 - 30.900 / - 51.700 + 121.400 / + 102.900 - 4.300 / + 700 - 45.500 / - 41.600 - 88.300 / - 80.800 |
12. Feuerwehrausgaben im Bezirksschnitt ? (Ausgaben inkl. Investitionen; ohne Darlehensrückz., Mieten für KG, Rücklagenbewegungen und Leasing für Immobilien abzüglich Einnahmen (Einwohner lt. Stichtag letzte GR-Wahl) |
Ja, Schnitt liegt bei 17,60 Euro; Lt. VA 2017 sind ca. 7,10 Euro veranschlagt |
13. Weitere wesentliche Feststellungen Repräsentationsausgaben (1,5 ‰ v. o. A.) Verfügungsmittel (3 %o v. o. A.) Globalbudgets Verwaltungskostentangente |
Max. zul. 5.700 Euro; veranschlagt 5.600 Euro Max. zul. 11.300 Euro; veranschlagt 11.300 Euro UA 163, 2110 und 2120 Ja, bei UA 813, 850 und 851 |
Außerordentlicher Haushalt: Einnahmen Ausgaben Saldo |
361.100 Euro 361.100 Euro 0 Euro |
1. Veranschlagung des Sollüberschusses bzw. -abganges aus dem Vorvorjahr |
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2. Bedeckung der Fehlbeträge |
ja |
3. Darlehensneuaufnahmen - Genehmigung |
keine Neuaufnahmen |
4. Neue Vorhaben |
Erweiterung Gewerbepark |
Maastricht-Ergebnis: |
- 73.300 Euro |
Mittelfristiger Finanzplan |
wird erstellt |
Dienstpostenplan |
dieser hat der letztmalig aufsichtsbeh. gen. Fassung zu entsprechen! |
Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit |
keine |
1. vereinbarte Änderungen der veranschlagten Beträge |
0 |
Weitere Feststellungen:
Abgangsgemeinden haben alle im Voranschlagserlass 2017 enthaltenen Vorgaben strikt einzuhalten. Im Zusammenhang mit Benchmark Kommunal (BENKO) weisen wir darauf hin, dass alle Kontierungen auf Richtigkeit zu überprüfen sind.
Für den Betrieb des dreigruppigen Kindergartens wurde ein Abgang in Höhe von ca. 149.000 Euro präliminiert. Seit 2013 gibt es Höchstgrenzen für die Abgangsdeckung. Siehe dazu Landeserlass IKD(Gem)-400004/58-2013-Has/Re vom 26. September 2013.
Einsparpotential lt. Vorprüfung: 0 Euro
Voranschlag laut vorstehenden Punkten vorgeprüft am 6.12.2016
Vorprüfungsergebnis besprochen mit Buchhalterin während der Vorprüfung am 7.12.2016
Der Bericht wurde am 7.12.2016 der Gemeinde per E-Mail übermittelt und ist dem Gemeinderat in der Sitzung, in der der Voranschlag beschlossen werden soll, zur Kenntnis zu bringen.
Prüfer: Manfred Berger
15.12.2016 Erstversion
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