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Schülerausspeisung |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 15. Dezember 2016, erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag) und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung .
TOP. 10.) Beratung und Beschlussfassung betreffend Erhöhung der Tarife für die Schülerausspeisung
Die Sitzungsvorbereitung
Voranschlagserlass:
Grundsätzlich haben die Gemeinden bei privatrechtlichen Entgelten und somit auch bei der Schülerausspeisung ebenso wie bei der Verabreichung von Mahlzeiten in Kinderbetreuungsein-richtungen kostendeckende Entgelte einzuheben.
Als zumutbares Mindestentgelt für eine Schüler- bzw. Kinderportion ist – soweit nicht darunter eine Kostendeckung gegeben ist – im Jahr 2017 jedenfalls ein Betrag von € 2,60 pro Schüler bzw. Kindergartenkind vorzusehen.
Für sonstige der Gemeindeverwaltung bzw. der Schule angehörigen Personen, die an der Schülerausspeisung teilnehmen (Lehrer, Gemeindebedienstete) sollte ein Entgelt festgesetzt werden, das jenem der Landesbediensteten in den Betriebsküchen (derzeit € 3,30) entspricht, sowie nicht darunter eine Kostendeckung gegeben ist.
Sollten Mittagessen an „betriebsfremde“ Personen abgegeben werden, so ist jedenfalls ein kostendeckendes Entgelt von diesen Personen einzuheben.
Derzeitige Entgelte: Änderung lt. Voranschlagsbesprechung:
Kind tageweise € 2,80 Erhöhung auf € 2,90
Kind 5-Tage-Anmeldung € 2,50 Erhöhung erforderlich auf € 2,60
Erwachsene € 3,50 Erhöhung auf € 4,00
Die Abstimmung
einstimmig genehmigt
16.12.2016 Erstversion
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