Wassergebühren
Marktgemeinde Riedau

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 15. Dezember 2016, erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag) und dem vorläufigen Gemeinderatsprotokoll.

 

 

   

TOP. 14.) Beratung und Beschlussfassung  einer Wassergebührenordnung für die Marktgemeinde Riedau.

 

 

Die Sitzungsvorbereitung

 

Voranschlagserlass:

Mindestanschlussgebühr € 1.934,- = Erhöhung gegenüber Vorjahr um 0,62 %

Mindestgebühr € 1,50 = Erhöhung um 2,04 %

 

Budgetbesprechung: Grundgebühr Erhöhung jährlich um € 3,-- und Bereitstellungsgebühr Erhöhung um € 3,-- jährlich

 

zum Verordnungsentwurf

 

 

 

Die Diskussion im Gemeinderat

 

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:

Bei Besprechung des Voranschlages wurde über die Vorgaben des Erlasses beraten. Dabei wurde vereinbart, für die Sitzung des Gemeinderates eine Erhöhung der Grundgebühr um jährlich € 3,-- vorzuschlagen, auch die Bereitstellungsgebühr soll um € 3,-- erhöht werden. Die laufende Gebühr nach Kubikmeter soll gleich bleiben. Die Anschlussgebühren erhöhen sich lt. Erlass. Da in den letzten Jahren immer nur Abänderungen erfolgen, soll heuer die ganze Verordnung neu beschlossen werden, die Änderungen sind eingearbeitet. Er stellt den Antrag, die zur Kenntnis gebrachte Verordnung zur genehmigen.

 

GV. Windhager berichtet, dass die Gemeinde Andorf die Gebührenerhöhung aussetzt, wir müssen erhöhen, weil wir Abgangsgemeinde sind. Im darauffolgenden Jahr sind wir aber voraussichtlich auch keine Abgangsgemeinde mehr, weil sich der Geldzuschuss vom Bund und Land ändert. Heuer heben wir an, obwohl wir wissen, dass es nächstes Jahr nicht mehr notwendig wäre. Es ist doch eine Erhöhung von über 10 % bei der Grundgebühr.

 

Bgm. Schabetsberger hofft, dass von der ÖVP-Fraktion die € 3,- Erhöhung nicht in Prozentsätze dargestellt wird. Sagt dazu, die Wassergebühr wird um 0,03 % erhöht, es sind 3,- Euro im Jahr.

 

GV. Windhager findet die Erhöhung nicht richtig, da die Gemeinde in anderen Gebieten positiv ist, auf wieder anderen Gebieten eben negativ. Andorf sagt, sie haben die Gebühr jetzt zwei Jahre „eingefroren". Er findet das einen guten Schachzug.

 

Bgm. Schabetsberger stimmt den Ausführungen von GV. Windhager nicht zu, weil wir einen Abgang beim Wasser in Höhe von € 35.000,- haben. Auch nächstes Jahr haben wir einen Abgang. Er möchte von GV. Windhager eine Erklärung, wie wir diesen Abgang abdecken. Mit der Erhöhung entsprechen wir den Vorschreibungen des Landes. Kostendeckend sind wir nicht.

 

GV. Windhager sagt, die Gemeinde hat zwar die Kameralistik, aber in der Privatwirtschaft decken verschiedene Abteilung sich auch gegenseitig ab. Das bisherige System findet er nicht sinnvoll. Andorf friert nun die Abgaben ein und in zwei Jahren kann man sowieso tun was man will.

 

Bgm. Schabetsberger bemängelt die Aussage von GV. Windhager, weil Andorf hat andere Voraussetzungen. Sie sind keine Abgangsgemeinde und müssen daher nicht erhöhen. Der Bürgermeister gibt noch eine Erklärung zu den einzelnen Abgangsdeckungen.

 

GR. Kopfberger stellt die Frage, wie viele Grundstücke die Bereitstellungsgebühr betrifft. Die Amtsleiterin antwortet, dass dies nur ganz wenige Riedauer betrifft.

 

 

Die Abstimmung

 

16 Ja - SPÖ, FPÖ, Grüne, Kopfberger

9 Stimmenthaltungen - ÖVP (ausgenommen Kopfberger)

 

 

Änderungshistorie:

16.12.2016 Erstversion

04.01.2017 Diskussion

 

zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 15.12.2016 

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