Von:
Franz.Ganglbauer@ooe.gv.at [mailto:Franz.Ganglbauer@ooe.gv.at]
Gesendet: Donnerstag, 16. März 2017 09:10
An: ernst.sperl@aon.at
Cc: gemeinde@riedau.ooe.gv.at
Betreff: Übermittlung Sitzungsvorbereitung nicht mehr elektronisch,
um Veröffentlichung zu verhindern
Sehr geehrter Herr Sperl! Linz, am 15. März 2017
Zu Ihrer Anfrage vom 14. März 2017 ist auszuführen:
Gemäß § 18a Abs. 7 Oö. GemO 1990 hat insb. die Übermittlung von Sitzungseinladungen und Verhandlungsschriften auf Antrag und Maßgabe der vorhandenen technischen Mittel im Wege automationsunterstützter Datenübertragung oder in anderer technisch möglicher Weise zu erfolgen.
Aus dieser Bestimmung ergibt sich, dass in diesem Rahmen und Umfang auf den elektronischen Schriftverkehr ein Rechtsanspruch besteht, wenn ein solcher Schriftverkehrs beantragt wurde. Dieses Bestimmung sieht keine Gründe vor, aus denen einem solchen beantragten elektronischen Schriftverkehrs nicht zu entsprechen wäre oder ein solcher überhaupt versagt werden könnte, ausgenommen natürlich den (in der heutigen Zeit wohl kaum noch zutreffenden) Fall, dass dies technisch nicht möglich wäre.
Ob und in welcher Weise die Fraktionen mit diesen so übermittelten Unterlagen an die Öffentlichkeit gehen, untersteht ausschließlich ihrer Verantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Ganglbauer
Mag.
Franz Ganglbauer LL.M.
Amt der Oö.
Landesregierung
Direktion Inneres und
Kommunales
4021 Linz, LDZ -
Bahnhofplatz 1
Tel.: (+43 732) 77
20 - 11 603
Fax: (+43
732) 77 20 - 21 48 15
Email:
franz.ganglbauer@ooe.gv.at
Büro:
ikd.post@ooe.gv.at
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Von:
Ernst Sperl [mailto:ernst.sperl@aon.at]
Gesendet: Dienstag, 14. März 2017 16:26
An: ikd.post@ooe.gv.at
Cc: Rosenberger Bernhard
Betreff: Übermittlung Sitzungsvorbereitung nicht mehr elektronisch, um
Veröffentlichung zu verhindern
Sehr geehrter Mag. Ganglbauer,
wie besprochen möchte ich beim Gespräch am Mittwoch, 15.3.2017 auch folgendes Thema einbringen:
Die Grünen Riedau veröffentlichen auf ihrem Internetangebot Gemeinderatsprotokolle (http://riedau.info/gr.htm), Rechnungsabschlüsse (http://riedau.info/gr20170316ra.htm) und Voranschläge.
Der Bürgermeister/die Gemeinde wünscht das nicht und hat angekündigt, diese Unterlagen künftig nicht mehr elektronisch (§ 18a (7)) zu übermitteln, um die Veröffentlichung zu erschweren.
Ist das zulässig?
Freundliche Grüße
Ernst Sperl
Achleiten 139
A-4752 Riedau
+43 (0) 699 1047 3167
DVR 4017042
https://sperl.riedau.info/sperl.html#Ernst
PS.: schutzwürdige personenbezogene Daten werden vor Veröffentlichung anonymisiert.