Von: Franz.Ganglbauer@ooe.gv.at [mailto:Franz.Ganglbauer@ooe.gv.at]
Gesendet: Donnerstag, 16. März 2017 09:10
An: ernst.sperl@aon.at
Cc: gemeinde@riedau.ooe.gv.at


Betreff: Übermittlung Sitzungsvorbereitung nicht mehr elektronisch, um Veröffentlichung zu verhindern

 

 

Sehr geehrter Herr Sperl!                                           Linz, am 15. März 2017

 

Zu Ihrer Anfrage vom 14. März 2017 ist auszuführen:

 

Gemäß § 18a Abs. 7 Oö. GemO 1990 hat insb. die Übermittlung von Sitzungseinladungen und Verhandlungsschriften auf Antrag und Maßgabe der vorhandenen technischen Mittel im Wege automationsunterstützter Datenübertragung oder in anderer technisch möglicher Weise zu erfolgen.

 

Aus dieser Bestimmung ergibt sich, dass in diesem Rahmen und Umfang auf den elektronischen Schriftverkehr ein Rechtsanspruch besteht, wenn ein solcher Schriftverkehrs beantragt wurde. Dieses Bestimmung sieht keine Gründe vor, aus denen einem solchen beantragten elektronischen Schriftverkehrs nicht zu entsprechen wäre oder ein solcher überhaupt versagt werden könnte, ausgenommen natürlich den (in der heutigen Zeit wohl kaum noch zutreffenden) Fall, dass dies technisch nicht möglich wäre.

 

Ob und in welcher Weise die Fraktionen mit diesen so übermittelten Unterlagen an die Öffentlichkeit gehen, untersteht ausschließlich ihrer Verantwortung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Franz Ganglbauer

 

Mag. Franz Ganglbauer LL.M.
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Inneres und Kommunales
4021 Linz, LDZ - Bahnhofplatz 1

Tel.: (+43 732) 77 20 - 11 603
Fax: (+43 732) 77 20 - 21 48 15

Email: franz.ganglbauer@ooe.gv.at
Büro:   ikd.post@ooe.gv.at

 

 

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Von: Ernst Sperl [mailto:ernst.sperl@aon.at]
Gesendet: Dienstag, 14. März 2017 16:26
An: ikd.post@ooe.gv.at
Cc: Rosenberger Bernhard


Betreff: Übermittlung Sitzungsvorbereitung nicht mehr elektronisch, um Veröffentlichung zu verhindern

 

Sehr geehrter Mag. Ganglbauer,

 

wie besprochen möchte ich beim Gespräch am Mittwoch, 15.3.2017 auch folgendes Thema einbringen:

 

Die Grünen Riedau veröffentlichen auf ihrem Internetangebot Gemeinderatsprotokolle (http://riedau.info/gr.htm), Rechnungsabschlüsse (http://riedau.info/gr20170316ra.htm) und Voranschläge.

 

Der Bürgermeister/die Gemeinde wünscht das nicht und hat angekündigt, diese Unterlagen künftig nicht mehr elektronisch (§ 18a (7)) zu übermitteln, um die Veröffentlichung zu erschweren.  

 

Ist das zulässig?

 

Freundliche Grüße

Ernst Sperl

Achleiten 139

A-4752 Riedau

+43 (0) 699 1047 3167

DVR 4017042

https://sperl.riedau.info/sperl.html#Ernst

 

PS.: schutzwürdige personenbezogene Daten werden vor Veröffentlichung anonymisiert.