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Wegerecht Kellerleiten-Friedwang |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 16. März 2017, erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung und dem vorläufigen Sitzungsprotokoll.
TOP. 7.) Bericht des Bürgermeisters zur Anfrage gem. § 63a „die Gemeinde soll den Weg nach Friedwagn schaffen“.
zur schriftlichen Anfrage der Grünen
Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:
Es liegt eine Anfrage gem. § 63a der OÖ. Gemeindeordnung von GR. Rosenberger mit folgendem Wortlaut vor:
Der Gemeinderat hat am 12.12.2014 beschlossen: „die Gemeinde soll den Weg nach Friedwang schaffen". In der Zwischenzeit wurden Tafeln mit „Betreten verboten" aufgestellt. Das öffentliche Wegerecht erlischt, wenn nichts unternommen wird.
Fragen:
Gibt es einen (Zeit-)plan, um das Wegerecht zu erhalten? Wenn ja, wie sieht dieser (Zeit-)plan aus?
Es gibt einen groben Zeitplan, wie wir das Wegerecht wieder bekommen.
Es gibt derzeit einen Grundanrainer, der will absolut nicht darüber reden. Jetzt muss er versuchen, einen anderen Grundanrainer zu überreden, mit diesem Grundanrainer Gespräche zu führen, damit wir uns alle zusammensetzen können.
Er möchte es nun aber nicht im Gemeinderat ungesagt lassen, dass wir diese Situation einem Mitglied zu verdanken haben, der durch seine relativ unbedachten Äußerungen und Handlungen derartige Situationen heraufbeschwört. Er kann nur das Ersuchen stellen, haltet euch bitte von dieser Angelegenheit heraus, weil jedes Wort, dass jetzt noch gesagt wird, ist schon ein Wort zuviel.
Die Anrainer sind schon „so sauer", weil sie hören, dass wir sie enteignen, wir gehen vor Gericht und alles Mögliche. So kann man mit den Leuten nicht mehr vernünftig reden. Er versucht sein möglichstes, dass er ein Gesprächsklima zusammenbringt, dass man dort gehen kann.
Wir werden keinen Gehweg erreichen, der angelegt wird, sondern es soll ein natürlicher Gehweg bleiben. Aber wie gesagt, ein Anrainer stellt sich derzeit komplett quer und bevor er diesen nicht überzeugt hat, kann man auch nicht über weitere Sachen sprechen.
Erst wenn absolut nichts mehr möglich ist müssen wir uns hier im Gemeinderat damit befassen, ob wir wir rechtliche Schritte einleiten sollen oder wollen oder nicht. Das kommt aber frühestens in 2 - 3 Monaten, wenn die Gespräche nichts fruchten. Davon geht er aber noch nicht aus.
GR. Rosenberger: in den nächsten zwei bis drei Monaten soll etwas geschehen?
Bürgermeister Schabetsberger: er hat auch bereits schon etwas unternommen, aber es ist noch nicht so weit, dass wir uns alle zusammensetzen können. Mit einem hätte er ganz leicht eine Einigung erreicht, nur – wie gesagt – einer alleine ist zuwenig. Es macht nur Sinn, wenn alle bereit sind sich an einen Tisch zu setzen und so zu klären, dass jeder damit zufrieden ist. Wenn aber von außen Störungen kommen, dann wird es „happig". Er weiß nicht, wer die Bemerkung gesagt hat, aber er hat diese Information von einem Grundanrainer bekommen: konkrete Aussage „wenn ihr noch so depperte Meldungen macht, dass ihr klagt, dann müsst ihr uns halt klagen".
GR. Rosenberger sagt, er hat dies nicht zu den Anrainern gesagt.
GR. Payrleitner stellt die Frage, geht es um einen oder um zwei Wege?
Bgm. Schabetsberger:
Es geht um den Weg entlang der Pram.
Der Weg beim Grundstück Richter wird mit angedacht, er wird auch zu den Gesprächen eingeladen, in erster Linie geht es aber um den Weg entlang der Pram, da ist es am leichtesten.
Den können wir sicherlich irgendwie „durchdrücken", weil es öffentliches Gut ist.
Es gehört der Grund der Republik Österreich, wobei die rechtliche Lage so ausschaut, dass nur in der Kellerleiten alles vermessen ist, alles was außerhalb ist, ist nicht vermessen. Die Vermessung bei Bächen erfolgt so, dass der Vertreter des Gewässerbezirkes mit den Anrainern bespricht, wo der Grenzverlauf gehen soll. Vor Ort müssen sie sich einigen, wo der Pflock gesetzt wird. Es kann keiner sagen, wo ist derzeit der genaue Grenzverlauf.
Gewässer wird erst dann vermessen, wenn es verlangt wird. Solange es nicht vermessen ist, geht man davon aus, dass die Mitte des Baches die Ausgangsbasis ist, der Bach geht bis zur Böschungskrone. Nach der Böschungskrone kommt es darauf an, wie das Gelände beschaffen ist. Ist es noch Überflutungsbereich? Ist es Bachbereich? Dort muss der Konsens mit dem Grundanrainer gefunden werden. Wenn es dort keine Einigung gibt, geht es weiter und dann wird es eine schwierige Angelegenheit.
Die Fischer, die eine Berechtigungskarte haben, dürfen sowieso gehen, denn sie haben die Berechtigung vom Fischereigesetz her. Alles andere ist mit den Grundbesitzern auszumachen.
Ein Wegerecht einklagen ist aber wieder eine andere Situation, weil dort muss nachgewiesen werden, dass der Weg dauern benützt wurde. Diesen Klagsweg möchte er eigentlich nicht machen. Positive Gespräche dürfen natürlich geführt werden, aber bitte keine negativen Gespräche wo einer sagt, wenn ihr nicht zustimmt wird enteignet. Denn dann ist die Gesprächsbasis total weg.
17.03.2017 Erstversion
04.04.2017 Diskussion aus vorläufigem Sitzungsprotokoll
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