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Anschlussgebühren Kanal und Wasser - Berufung |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 18. Mai 2017 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus dem vorläufigen Gemeinderatsprotokoll
TOP. 15.) Behandlung der Berufung von Fr. Tanja M*********** gegen die Bescheide 851/BGM/ALGE/LA für die Grundstücke 632/8, 632/7 und 632/1 Mindestanschlussgebühren für Kanal und Wasser.
Vizebgm. Mitter gibt bekannt, dass bekanntlich Bescheide für Wasser- und Kanalanschlussgebühren wegen eines Formfehlers im Gemeinderat aufgehoben wurden. Jetzt geht es um die Bescheide für drei Grundstücke, für welche der Bürgermeister neuerlich Wasser- und Kanalanschlussgebührenbescheide erlassen hat. Für alle angefochtenen Bescheide soll der Berufungsantrag Nr. 1 als unbegründet abgewiesen und der erstinstanzliche Bescheide vom 24.01.2017 bestätigt werden. Die Berufungsgründe Nr. 2 und Nr. 3 hingegen sind als unzulässig zurückzuweisen. Es betrifft die Grundstücke 632/1, 632/7 und 632/8.
die Beschlussvorschläge (Amtsvortrag)
Der Vizebürgermeister lässt über die Beschlussvorschläge a) bis f) jeweils einzeln mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss jeweils:
23 JA-Stimmen,
1 Stimmenthaltung von GR. Mendl und
1 Stimmenthaltung wegen Befangenheit von Bürgermeister Schabetsberger.
28.06.2017 Erstversion
12.02.2019 anonymisiert
zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 18.5.2017
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