Anschlussgebühren Kanal und Wasser - Berufung

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 18. Mai 2017 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus dem vorläufigen Gemeinderatsprotokoll

 

 

TOP. 15.) Behandlung der Berufung von Fr. Tanja M*********** gegen die Bescheide 851/BGM/ALGE/LA für die Grundstücke 632/8, 632/7 und 632/1 Mindestanschlussgebühren für Kanal und Wasser.

 

 

Vizebgm. Mitter gibt bekannt, dass bekanntlich Bescheide für Wasser- und Kanalanschlussgebühren wegen eines Formfehlers im Gemeinderat aufgehoben wurden. Jetzt geht es um die Bescheide für drei Grundstücke, für welche  der Bürgermeister neuerlich Wasser- und Kanalanschlussgebührenbescheide erlassen hat. Für alle angefochtenen Bescheide soll der Berufungsantrag Nr. 1 als unbegründet abgewiesen und der erstinstanzliche Bescheide vom 24.01.2017 bestätigt werden. Die Berufungsgründe Nr. 2 und Nr. 3 hingegen sind als unzulässig zurückzuweisen. Es betrifft die Grundstücke 632/1, 632/7 und 632/8. 

 

 

zum Berufungsschreiben

 

die Beschlussvorschläge (Amtsvortrag)  

 

 

Der Vizebürgermeister lässt über die Beschlussvorschläge a) bis f)  jeweils einzeln mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss jeweils:

23 JA-Stimmen,  

1 Stimmenthaltung von GR. Mendl   und

1 Stimmenthaltung wegen Befangenheit von Bürgermeister Schabetsberger.  

 

 

Änderungshistorie:

28.06.2017 Erstversion

12.02.2019 anonymisiert

 

 

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