(Rad- und) Gehweg nach Dorf

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 21. September 2017 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus dem vorläufigen Sitzungsprotokoll und der Umweltinformation des Landes OÖ.   

 

 

TOP. 5.) Genehmigung einer Finanzierungsbestätigung zum Bau des Gehweges nach Riedau/Dorf

 

Die Finanzierungsbestätigung 
Schreiben des Landes Oö. vom 14.Juli 2017
Quelle: fotografiert von Ernst Sperl am 29.8.2017 in Linz, Land OÖ
Die Informationsanforderung: http://riedau.info/gr20170921top00d.htm

 

Die Diskussion im Gemeinderat 

 

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:

Die Gemeinde hat nun das zweite Angebot vom Straßenmeister bekommen betreffend das Stück vom Kreisverkehr bis zum Gehsteig beim „Eder-Haus". Er hat, als das Projekt nach Dorf gemacht wurde, den Straßenmeister ersucht, auch diesen restlichen Gehweg zu planen, damit wir die gleichen Förderungen bekommen wie für den Hauptweg. Das ist aber nicht in das Gesamtprojekt eingelaufen, weil dieses Stück Riedau alleine finanzieren muss. Jetzt ist es zwar im Gesamtprojekt enthalten, aber für Riedau ein eigenes Projekt.

 

Die Projektskosten belaufen sich auf € 60.000,- und wir müssen nun beschließen, dass wir das Gesamtprojekt laut Kostenaufstellung von € 60.000,-- für den Weg Richtung Dorf und € 90.000,-- in Summe aufbringen müssen. Also € 30.000,-- für das Stück Richtung Riedau und 60.000,- Richtung Dorf an der Pram. Von diesen € 90.000,-- können wir noch um Bedarfszuweisungsmittel ansuchen.

 

Wenn heute der Beschluss gefasst wird, dass wir es so zur Kenntnis nehmen, schicken wir den Bedarfszuweisungsmittelantrag nach Linz und hoffen, dass wir nach der Gemeindefinanzierung neu dieses grenzüberschreitende Projekt dementsprechend gefördert bekommen. Eigentlich müssten wir 65 oder fast 70 % Förderung bekommen. Landesrat Steinkellner hat sich bereit erklärt, von der Verkehrssicherheit den gleichen Projektsatz zu bezahlen als er auch für das andere Projekt bezahlt. Das ist ein großer Anteil, weil ansonsten könnten wir den Gehweg nicht errichten.

 

GR. Sperl hat in Erinnerung, dass der Gehweg vom Eder bis Kreisverkehr € 30.000,-- kostet und nicht € 60.000,--.

Bgm. Schabetsberger erklärt, das ist richtig. Geschätzte Kosten € 60.000,-, Gemeindeanteil davon € 30.000,-. Die Kostenschätzung der Straßenmeisterei lautet auf € 60.000,--. Auch hier bekommen wir dieselbe Förderung von LR Steinkellner wir beim anderen Gehweg.

 

GV. Windhager: das kurze Stück ist mit € 60.000,- relativ teuer, ist das wegen der Verbreiterung der Brücke?

Bgm. Schabetsberger: ja, das ist ein großer Kostenfaktor. Ein Vorteil ist, das vom Kreisverkehr Richtung Riedau schon ein kleiner Stück Gehsteig besteht, ca. 40 lfm. Aber die Brücke muss verbreitert werden. Die technische Ausführung wäre derzeit so angedacht, dass auf das bestehende Brückenfundament seitliche eine Konstruktion geschraubt wird.

 

Vizebgm. Ruhmanseder stellt die Frage, ob es ein Geh- und Radweg wird.

Bgm. Schabetsberger antwortet mit nein, einen Radweg dürfen wir ihn nicht nennen, weil er von der Breite nicht so ausgebaut wird. Es ist auch nach Dorf kein Geh- und Radweg. Er wird nur in 1,5 m Breite ausgeführt und ein Geh- und Radweg müsste 2,5 m haben. Es ist nur ein Gehweg, wo Radfahrer fahren dürfen. Aber der Weg kann nicht das blaue Schild bekommen. Ein Geh- und Radweg wäre nicht finanzierbar und außerdem gäbe es Schwierigkeiten bei einem Landwirt in Taiskirchen, wo es sehr eng ist. Das Gelände fällt stark und dann wäre die Zufahrt zum Landwirt fast nicht mehr machbar. Die Straßenmeisterei muss das Problem lösen.

 

GR. Kopfberger: im Schreiben steht „exklusive der Grundeinlösekosten"; es wird der Weg auf der Kanaltrasse gemacht. Wie viel Grundeinlösekosten werden fällig?

Bgm. Schabetsberger: nicht so viel, man muss es erst genau ausmessen. Im Zuge des Baues wird der Kanal saniert, dazu liegt bereits ein Angebot da. Es werden einige Schächte aufgelassen, weil man nicht mehr so viele Schächte braucht. Genau festgelegt wird es aber erst, wenn es in Angriff genommen wird, das wird parallel gemacht. Es wird der Kanal saniert und dann gleich darauf der Weg errichtet.

 

GV. Arthofer sagt, ein weiterer Vorteil ist, der Gehsteig vom Haus Eder bis zur Unterführung Richtung Schwabenbach wurde neu asphaltiert.

Er stellt den Antrag, dass die Bestätigung, so wie sie im Amtsvortrag bekanntgegeben wurde, zu genehmigen.

 

 

Beschluss: der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Änderungshistorie:

15.10.2017 Erstversion

 

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