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Pritschenwagen |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 14. Dezember 2017 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus dem vorläufigen Gemeinderatsprotokoll
TOP. 8.) Genehmigung eines Finanzierungsplanes für den Ankauf eines Fahrzeuges.
Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:
Wir haben eine gebrauchte VW-Pritsche angekauft, der Kostenpunkt ist € 16.910,-.
Er hat geschaut, dass wir für diesen Ankauf noch eine Förderung bekommen, weil in Zukunft für derartige Anschaffungen dies nicht mehr möglich ist, heuer gerade noch. Er hat mit Linz telefoniert und nach längerem haben sie ihm zugesichert, dass wir 70 % Förderung bekommen, das sind in Summe € 11.800,--. Der Restbetrag muss aus dem ordentlichen Haushalt bedeckt werden bzw. durch den Verkaufserlös des alten Fahrzeuges. Er stellt den Antrag, den Finanzierungsplan in der vorliegenden Form zu beschließen.
GR. Dick: gibt es für das Fahrzeug eine Garantie oder eine Gewährleistung?
Bgm. Schabetsberger: was es normal bei einem gebrauchten Fahrzeug gibt.
GR. Dick: bei gebrauchten Fahrzeugen gibt es sowohl Garantie oder auch Gewährleistung.
Bgm. Schabetsberger: morgen hat er einen Termin mit Fa. Wöfleder, denn bis heute war er auf Schulung. Dann wird er das Thema ansprechen.
GR. Dick: das ist aber ein großer Punkt; bei der Garantie habe ich Sachen drinnen, bei der Gewährleistung - was tun wir wenn wir eine Reparatur haben?
Bgm. Schabetsberger: er geht davon aus, dass es so wie allgemein üblich ist. Er hat vor drei Jahren dort ein gebrauchtes Auto gekauft und das war kein Thema. Ich hatte automatisch ein Jahr Garantie, er hat da nicht mit ihm verhandelt. Aber morgen wird er dies besprechen. Er wird versuchen, dass wir eine Garantie bekommen. Auch wird er versuchen einen Gratis-Service zu verhandeln.
GR. Dick: mit welchen Mitteln wird der Aufbau der Pritsche bezahlt?
Bgm. Schabetsberger: das ist aus dem ordentlichen Haushalt zu bezahlen.
GR. Dick: wo wird der Bügel angekauft?
Bgm. Schabetsberger: es ist auszumachen, ob er den Bügel macht oder jemand anderer. Er geht von Kosten von € 400,-- oder € 500,- aus
GR. Dick glaubt, dass man um dieses Geld keinen Bügel bekommt, da liegt man bei € 1.500,-- bis € 2.000,-, dann ist auch das Glas gesichert.
Er wäre für einen Neuankauf gewesen, es wurde nicht einmal nachgefragt ob wir das Fahrzeug leasen können.
Bgm. Schabetsberger: wir bekommen keine Förderung für ein Neufahrzeug.
GR. Dick: ein Leasingangebot wäre auch nicht verkehrt gewesen. Wenn das Auto nun € 17.000,- kostet, wir haben ins alte Auto € 3.500,-- investiert, was wir „hinausgeschmissen" haben.
Bgm. Schabetsberger: wir haben nichts „hinausgeschmissen". Denn wenn bei einem Fahrzeug eine Reparatur anfällt, dann ist das so. Wenn eine Reparatur ansteht, kann ich nicht sagen, das alte Fahrzeug „schmeiß" ich weg und kaufe sofort ein neues Fahrzeug.
Dies wird noch weiter diskutiert.
GV Arthofer sagt, es geht heute nicht um den Ankauf, sondern um die Genehmigung des Finanzierungsplanes.
GV. Windhager: er wird dem Finanzierungsplan zustimmen, auch wenn es schon gekauft wurde, aber er will schon nochmals sagen, dass es ausgemacht war, dass der Bürgermeister Angebote für ein Neufahrzeug einholt. Das war im Juni. Jetzt haben wir wieder ein gebrauchtes Fahrzeug, weil die Aussage getätigt wurde: es gibt keine finanziellen Mittel für ein Neufahrzeug. Er hat das beim Land Oberösterreich hinterfragt, dem ist nicht so. Die Aussage ist, sie fördern lieber ein gebrauchtes Fahrzeug, weil es ihnen billiger kommt. Aber es nicht der Fall, dass ein neues nicht gefördert wird.
GR. Humer: ihm wäre auch lieber gewesen, wir hätten zumindest ein Angebot für ein Neufahrzeug eingeholt. Bei einem Neufahrzeug hat man fünf Jahre Garantie. Wenn man dann in einem solchen Rhythmus drinnen ist, kommt es sicherlich nicht teurer, als wenn man nach zwei Jahren viel Geld in ein gebrauchtes Geld hineinstecken muss. Dann hätte man auch gleich den richtigen Aufbau dazu.
Vizebgm. Schmidseder: die Finanzierung selbst gefällt ihm sehr gut, was ihm nicht gefällt ist die Vorgehensweise. Wenn der Gemeindevorstand präsentiert bekommt „Ja oder ja", dann passt das nicht.
GR. Payrleitner: das Auto hat bereits 100.000 km, wie schaut es mit dem Service aus? Wann ist der Zahnriemen fällig?
GR. Dick erklärt, dass er erst mit 200.000 km fällig ist.
Bgm. Schabetsberger: wir können uns alles wünschen, aber es gibt nun die Gemeindefinanzierung NEU. Darüber können wir uns nicht hinwegsetzen. Neue Geräte, und da fällt das Fahrzeug hinein, bekommen wir erst gefördert ab Kosten von € 50.000,-. Deshalb hat er auch um kein Neufahrzeug angefragt, weil er kauft kein Neufahrzeug um € 50.000,.
Alles, was nach Juni zum Land geschickt wird, unterliegt den Richtlinien NEU. Die Abteilung Gerstorfer hat auf „good will" jetzt eine Förderung gegeben. Sie hätte auch nein sagen können, sie ist nicht verpflichtet dazu. Er weiß, dass wir nächstes Jahr kein neues Fahrzeug kaufen können. Wenn wir € 25.000,- selbst bezahlen müssen, das können wir nicht finanzieren. Das jetzige Fahrzeug haben wir von 16 Jahren auch gebraucht gekauft und das hatten wir nun so lange. Es stimmt schon, dass neue Fahrzeuge gefördert werden, wenn wir z.B. ein Fahrzeug um € 100.000 kaufen. Beim jetzigen Ansuchen handelt es sich um einen einfachen Bedarfszuweisungsantrag, der nicht nach in die Richtlinien NEU zu behandeln ist.
Sie kann das fördern, muss es aber nicht.
GV. Windhager: Sie will es dann nicht mehr fördern.
Bgm. Schabetsberger: das stimmt nicht, sondern sie sagt, ab 1.1. geht es dann nicht mehr.
GV. Windhager: wir reden nicht vom 1. Jänner, wir reden von Juni, wo es angesprochen wurde.
Bgm. Schabetsberger: wir haben es im Herbst angesprochen, nicht im Juni. Wann war die Sitzung? Aber egal, zum damaligen Zeitpunkt ist es nicht mehr gegangen.
GV. Windhager: wenn du am 26. 11. einen Antrag stellst ist es im Juni geht es nicht mehr gegangen?
Bgm. Schabetsberger: diese Finanzierung ist „good will".
GV. Windhager sagt, er redet von einer „good will" Finanzierung für das neue Fahrzeug. Es gibt ein Beratungsergebnis, dass steht im Protokoll drinnen. Das ist nicht passiert.
Bgm. Schabetsberger: nach der Finanzierung NEU….
GV. Windhager: die Finanzierung NEU greift nicht. Die Finanzierung NEU gilt ab 1.1.2018.
Bgm. Schabetsberger: die Richtlinien sind vom Juni.
Die weitere Diskussion zwischen dem Bürgermeister und GV. Windhager betrifft die Auslegung von Finanzierung NEU und ALT und der Anschaffungssumme von € 50.000,- für Neugeräte für Riedau.
GV. Arthofer: ein Neufahrzeug fällt automatisch seit 1. Juli in die Gemeindefinanzierung NEU, ein gebrauchtes Fahrzeug nicht. Wenn ich es heuer noch anschaffe, ist es noch in ALT drinnen. Dafür haben wir die Förderung bekommen. Was ist da so schwierig zu verstehen?
Vizebgm. Schmidseder: aber man könnte sich da abhelfen und das Fahrzeug einen Monat lang anmelden, dass es ein gebrauchtes Fahrzeug ist.
GR. Hummer stellt eine Frage über Finanzierungsmöglichkeiten, ev. Leasing. Uns wurde nicht einmal die Möglichkeit für ein neues Fahrzeug gegeben.
Bgm. Schabetsberger: das geht nicht mehr. Wir haben leider keine übrigen finanziellen Mittel. Ihm ist lieber wir haben wieder ein Fahrzeug für 12 bis 15 Jahre, wenn auch gebraucht.
GR. Dick: was ist, wenn wir einen Unfall mit dem Fahrzeug haben, Totalschaden, unser Gemeindearbeiter hat Schuld und wir sind nicht versichert.
Bgm. Schabetsberger: dies sind Spekulationen, die wir nicht machen müssen.
GR. Dick kann sich nicht vorstellen, soll ein solcher Fall eintreten, dass das Land „die Gemeinden sterben lassen".
Bgm. Schabetsberger verweist auf die Richtlinien der Finanzierung NEU. Er ist gerne bereit den Fraktionen die Richtlinien genau zu erklären. Es war ursprünglich geplant, dass 25 Gemeinden Abgangsgemeinden werden. Jetzt steht fest, dass rund 100 Gemeinden Abgangsgemeinden sind.
Wenn man Abgangsgemeinde ist, dann wollt ihr nicht mehr im Gemeinderat sitzen, denn dann habt ihr nichts mehr zum Mitreden. Das wollen wir sicherlich nicht.
Beschluss:
21 JA-Stimmen,
4 Stimmenthaltungen von GR. Mendl, GR. Humer, GR. Dick und Vizebgm. Schmidseder
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