Flächenwidmung

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 20. September 2018 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag) und dem vorläufigen Gemeinderatsprotokoll

 

TOP. 3.) Genehmigung des vorliegenden Vertrages betreffend Infrastrukturkosten-Vereinbarungen und Baulandsicherungsvertrag Greisberger Ulrike

 

Der Vertrag (mit Plandarstellung als Anhang)

 

 

Beschluss: einstimmig

 

 

TOP. 4.) Flächenwidmungsplanänderung Nr. 5.20 (Greisberger) und Änderung des ÖEK. 1.6; Beschlussfassung für die Genehmigung

 

Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)

Stellungnahmen

 

Die Behandlung im Gemeinderat

 

Der Bürgermeister:

Da es bei Frau Greisberger eine Einzelgenehmigung ist, müssen wir dies auch einzeln beschließen. Er ersucht den Ortsplaner DI Altmann um Berichterstattung.

 

DI Altmann: das Verfahren zur Einzelumwidmung ist im März eingeleitet worden. Es gibt dazu Stellungnahmen des Landes und das Land hat nur geringfügige Abänderungen eingefordert. Diese wurden eingearbeitet in den Plan. Er erinnert an den Einzeländerungsplan.

Mittels Beamer erklärt er die planliche Darstellung. Die betrifft die südliche Hälfte dieser Fläche. Ergänzt wurde diese Fläche um die Schutzzone unter der Leitung. Das Land forderte, dass die Schutzzone so definiert wird, dass sie nur für Nebengebäude und unter vorherigem Nachweis einer Brandlastberechnung zulässig ist. Das hat den Hintergrund, dass sichergestellt werden muss, dass im Falle eines Feuers die Leitungen nicht zu Schaden kommen oder dort keine Temperaturen über 80°C entstehen werden. Dieser Bereich ist eingeschränkt, es ist auch den Bauwerbern mitgeteilt worden. In dieser Form soll für den südlichen Teil das Einzelverfahren fortgesetzt werden, bei der Gesamtüberarbeitung gibt es auch Interessenten für die nördliche Fläche, auch dort werden die gleichen Beschränkungen eingearbeitet. Aber jetzt betrifft es den südlichen Teil der Fläche.

 

Der Bürgermeister bittet um Wortmeldungen.

GR. Kopfberger: damals haben wir diskutiert, dass ein Teil der Fläche wegkommt, ist das jetzt die ganze Fläche?

DI Altmann: das Einzelverfahren, welches unter 5.20 läuft, betrifft nur die südliche Hälfte. Für die nördliche Hälfte gibt es auch Interessenten, da ist aber die Zeit nicht so dringend, das lassen wir im Gesamtverfahren mitlaufen. Wir filtern nur das 5.20 heraus, damit es schneller fertig wird.

 

Bgm. Schabetsberger stellt den Antrag, dass wir die beantragte Flächenwidmungsplanänderung 5.20 und das ÖEK 1.6 genehmigen. Er lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

Änderungshistorie:

08.10.2018 Erstversion

 

 

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