Personal

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 20. September 2018 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung und dem vorläufigen Gemeinderatsprotokoll

 

TOP. 15.) Änderung des Dienstpostenplanes für die Marktgemeinde Riedau

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt: Im derzeitigen Dienstpostenplan ist der „Badewart“ mit GD 21 drinnen. In Zukunft soll dieser Posten GD 19, also ein Facharbeiterposten, sein.

Derzeitiger genehmigter Dienstpostenplan:
 


 

Der Bürgermeister hat beim Land OÖ. nachgefragt. Die rechtliche Situation schaut nun so aus: ein Badewart muss immer in GD 21 eingereiht werden. Wir behelfen uns mit einer anderen Lösung und zwar: wenn mehr als 50 % der Arbeitsleistung im Bauhof im Facharbeiterbereich sind - sprich weniger als 50 % Badewart – dann können wir diesen Posten in GD 19 einreihen. Die Situation in Riedau ist dann folgende: Fr. P******* Hermine soll an erster Stelle als Badewart verbleiben. Der Rest soll vom Bauhofarbeiter abgedeckt werden, welcher nun in GD 19 aufgenommen werden soll. Herr L******* Florian verlässt uns, weil er einen Posten beim RHV erhält. Deshalb soll ein zweiter GD 19 ausgeschrieben werden. Also sind zwei Posten mit GD 19 auszuschreiben. Nun ist aber dahingehend der Dienstpostenplan abzuändern.



Geändert werden soll:

Handwerklicher Dienst:
1 VB GD 21.1 Schulwart
1 VB GD 19.1 Gemeindearbeiter
1 VB GD 19.1 Gemeindearbeiter (neu)
1 VB GD 19.1 21.2 Badewart Gemeindearbeiter (neu) Aufgabengebiet: auch Badewart
0,5 VB GD 21.2 Badewart
0,5 VB GD 23.1 Gemeindearbeiter
3,46 VB GD 25.1 Reinigung

Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass der Dienstpostenplan wie gerade bekanntgegeben abgeändert wird. Das Personal bleibt von den PE-Einheiten gleich, nur ein Posten ist aufgewertet, denn sonst werden wir nie ein vernünftiges Personal bekommen.

GR. Schärfl freut sich über die Aufwertung des Postens.

GR. Desch schließt sich der Meinung von GR. Schärfl an. Im Personalbeirat hat er in den letzten Jahren mitbekommen, dass bei der geringen Einstufung ein „vernünftiges Personal“ schwer zu bekommen ist. Wenn die Bezahlung passt, melden sich auch andere Personen.

Abschließend lässt der Bürgermeister über seinen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.


TOP. 16.) Langmaier Petra; Bestellung zur Kassenführerin

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt: Nach dem Ausscheiden von Fr. W******** ist die Kassenführerin nachzubestellen.

§ 89 OÖ. GemO 1990 i.d.g.F. lautet:
(1) Die Führung der Kassengeschäfte in der Gemeinde obliegt dem vom Gemeinderat zu bestellenden Kassenführer. Steht ein geeigneter Gemeindebediensteter zur Verfügung, so ist dieser zum Kassenführer zu bestellen.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, Frau Langmaier Petra zur Kassenführerin der Marktgemeinde Riedau zu bestellen. Er lässt mittels Handzeichen abstimmen.

Beschluss: der Antrag wird einstimmig angenommen.
 

Änderungshistorie:

09.10.2018 Erstversion

 

 

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