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Personal |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 20. September 2018 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung und dem vorläufigen Gemeinderatsprotokoll
Der
Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt: Im derzeitigen Dienstpostenplan
ist der „Badewart“ mit GD 21 drinnen. In Zukunft soll dieser Posten GD 19,
also ein Facharbeiterposten, sein.
Derzeitiger genehmigter Dienstpostenplan:
Der
Bürgermeister hat beim Land OÖ. nachgefragt. Die rechtliche Situation schaut
nun so aus: ein Badewart muss immer in GD 21 eingereiht werden. Wir behelfen
uns mit einer anderen Lösung und zwar: wenn mehr als 50 % der
Arbeitsleistung im Bauhof im Facharbeiterbereich sind - sprich weniger als
50 % Badewart – dann können wir diesen Posten in GD 19 einreihen. Die
Situation in Riedau ist dann folgende: Fr. P******* Hermine soll an erster
Stelle als Badewart verbleiben. Der Rest soll vom Bauhofarbeiter abgedeckt
werden, welcher nun in GD 19 aufgenommen werden soll. Herr L******* Florian
verlässt uns, weil er einen Posten beim RHV erhält. Deshalb soll ein zweiter
GD 19 ausgeschrieben werden. Also sind zwei Posten mit GD 19 auszuschreiben.
Nun ist aber dahingehend der Dienstpostenplan abzuändern.
Geändert werden soll:
Handwerklicher Dienst:
1 VB GD 21.1 Schulwart
1 VB GD 19.1 Gemeindearbeiter
1 VB GD 19.1 Gemeindearbeiter (neu)
1 VB GD 19.1 21.2 Badewart Gemeindearbeiter (neu) Aufgabengebiet: auch
Badewart
0,5 VB GD 21.2 Badewart
0,5 VB GD 23.1 Gemeindearbeiter
3,46 VB GD 25.1 Reinigung
Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass der Dienstpostenplan wie gerade
bekanntgegeben abgeändert wird. Das Personal bleibt von den PE-Einheiten
gleich, nur ein Posten ist aufgewertet, denn sonst werden wir nie ein
vernünftiges Personal bekommen.
GR. Schärfl freut sich über die Aufwertung des Postens.
GR. Desch schließt sich der Meinung von GR. Schärfl an. Im Personalbeirat
hat er in den letzten Jahren mitbekommen, dass bei der geringen Einstufung
ein „vernünftiges Personal“ schwer zu bekommen ist. Wenn die Bezahlung
passt, melden sich auch andere Personen.
Abschließend lässt der Bürgermeister über seinen Antrag mittels Handzeichen
abstimmen.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Der
Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt: Nach dem Ausscheiden von Fr.
W******** ist die Kassenführerin nachzubestellen.
§ 89 OÖ. GemO 1990 i.d.g.F. lautet:
(1) Die Führung der Kassengeschäfte in der Gemeinde obliegt dem vom
Gemeinderat zu bestellenden Kassenführer. Steht ein geeigneter
Gemeindebediensteter zur Verfügung, so ist dieser zum Kassenführer zu
bestellen.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, Frau Langmaier Petra zur Kassenführerin
der Marktgemeinde Riedau zu bestellen. Er lässt mittels Handzeichen
abstimmen.
Beschluss: der Antrag wird einstimmig angenommen.
09.10.2018 Erstversion
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