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Werbetafel an B137 |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 20. September 2018 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung und dem vorläufigen Gemeinderatsprotokoll
Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)
Der Antrag auf Aufnahme in die Tagesordnung
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat wünscht keine Werbung auf dem Grundstück 1314/3 Katastralgemeinde Riedau. Der Bürgermeister wird aufgefordert, den Vertrag mit der Werbefirma zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufzulösen.
Die Behandlung im Gemeinderat
GR. Dick: Es wurde eine Werbetafel auf dem Gemeindegrundstück aufgestellt. Wenn man mit einem PKW auf der Kreuzung steht, ist es nicht so tragisch, aber wenn man mit einem höheren Auto oder mit dem Traktor dort steht ist es anders. Mit einem Traktor kann man die Kreuzung nicht so schnell überqueren. Richtung Zell sieht man aufgrund dieser Werbetafel nicht gut hinunter. Bei Aufstellung der Wahlplakate wird dies lautstark bemängelt.
Er hat mit einigen Leuten von der Ortschaft Berg gesprochen und sie sagen, sie sehen nichts mit dem Auto. Er möchte nicht allen recht geben, aber es ist anscheinend schon einmal ein Antrag gestellt worden, dass auf dem Grundstück eine Würstlbude errichtet wird.
Damals hieß es, die Fläche muss frei bleiben. Jetzt stellen wir, nur vom Bürgermeister bewilligt, eine Werbetafel auf. Es hätte auch von der Gemeinde etwas hingestellt werden können, z.B. man bietet Firmen etwas an für eine Lehrlingssuche. Als die ersten Stempen eingeschlagen wurde, hat er bemerkt, dass die Werbetafel aufgestellt wird. Darum stellt er nun diesen Antrag.
GR. Desch: er möchte, dass seine Wortmeldung genau protokolliert wird. Dies wird bejaht.
1.) Auf welcher Rechtsgrundlage wurde dies beschlossen, ohne dass der Gemeinderat oder der Gemeindevorstand befragt wurde?
Der Bürgermeister antwortet, es wurde kein Vertrag geschlossen, sondern nur eine Vereinbarung und die Vereinbarungen unterliegen dem normalen Rechtsgeschäft der Geschäftsführung, das macht er von Amtswegen.
GR. Desch: 2.) Auf welcher Rechtsgrundlage war die Bewilligung, dass die Werbetafel neben der Straße steht?
Bgm. Schabetsberger: da gibt es einen Bescheid von der Bezirkshauptmannschaft Schärding „Bewilligung einer Ankündigung“. Er glaubt, er braucht jetzt nicht den ganzen Bescheid vorlesen, sondern er sagt nur die wichtigsten Punkte: die Fa. Perndorfer aus Waldkirchen/Wesen hat beantragt eine Außenwerbung dort aufzustellen. Es gibt folgende Auflagen und Befristungen:
Die Aufstellung Anbringung der Werbetafel hat unter Kontaktaufnahme mit und nach den fachlich gerechtfertigten Anweisungen der Straßenmeisterei Raab zu erfolgen.
Die Kosten der Anschaffung, Aufstellung, einwandfreien Erhaltung und erforderlichen Erneuerung sind vom Bewilligungsinhaber zu tragen.
Durch die Aufstellung dieser Werbetafeln dürfen die Sichtverhältnisse im Bereich von Einmündung von Straßen in die B 137 Innviertler Straße nicht beeinträchtigt werden.
Die Entfernung der Werbetafel ist nachweislich der Straßenmeisterei Raab mitzuteilen.
Die Bewilligung ist befristet bis zum 31.12.2028.
Rechtsgrundlage ist §§ 84 und 94b Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, i.d.g.F. (StVO 1960).
Begründung: Mit Eingabe dieses Schreibens hat die Fa. Perndorfer um Aufstellung angesucht. Dieser Bewilligung ist zuzustimmen, weil sie alle notwendigen Bestimmungen einhalten. Dies sind die wichtigsten Begründungen. Dies wurde mit der Straßenmeisterei Raab besprochen, dies war die Grundlage für die Bezirkshauptmannschaft. Die Straßenmeisterei sieht auch keine Einschränkungen, weil die Werbetafel weit genug von der B 137 entfernt ist.
GR. Desch möchte diesen Bescheid per Mail bekommen.
Bgm. Schabetsberger: diesen Vertrag kannst du dir anschauen, aber er geht nicht schriftlich nach außen, weil Daten enthalten sind, welche der Datenschutzgrundverordnung unterliegen.
GR. DI Franz Mitter: ich bin grundsätzlich gegen diese Art von Umweltverschandelung. Die Aufstellung dieser Werbetafeln ist nicht notwendig. Während der Wahlzeit kann man sich das nicht aussuchen, da wird es gemacht. Es kommt dazu, dass es eventuell eine Sichtbehinderung gibt und es ist auch eine Ablenkung. Er würde es nicht zulassen, wo wir es bestimmen können.
GR. Eichinger: dürfen dann generell keine Wahlplakate mehr hinkommen? Während der Wahlzeit standen die Plakate so, wie es die Firmen wollten. Das will sie geklärt haben.
Bgm. Schabetsberger: ich stelle es dann noch klar wie es rechtlich ausschaut.
GR. Rosenberger hat eine Frage zu den Wahlplakaten: warum kann ich es bei der Wahl nicht verhindern, wenn es Gemeindegrund ist?
Bgm. Schabetsberger: rein rechtlich schaut es so aus, dass es bei Wahlen generelle Ausnahmen für Plakataufstellungen gibt. Ansonsten ist bei einer übergeordneten Straße ein Abstand von 40 Meter einzuhalten. Zu Wahlzeiten gibt es Ausnahmeregelungen in ganz Österreich. Da darf man neben jeder Straße ein Plakat hinstellen, aber du musst es so aufstellen, dass es die Straßenverhältnisse berücksichtigt. D.h., sie müssen auch berücksichtigen, dass die Straßenbestimmungen eingehalten werden. Ob sie es machen oder nicht ist wieder eine andere Geschichte, weil sie einfach aufbauen und der Meinung sind, wenn sich jemand aufregt, dann rücken wir die Wand weiter weg. Für diese spezielle Aufstellung hier muss folgendes gesagt werden: durch diese Vereinbarung mit der Firma, es ist keine Privatperson, ist sichergestellt, dass auf diesem Grundstück kein weiteres Plakat mehr aufgestellt werden darf, weil es eine Vereinbarung mit der Gemeinde gibt , dass die Firma das Recht hat die Wand aufzustellen. Dieses Recht ist aber nur für diese Firma. Wenn jetzt ein anderes Plakat aufgestellt wird, hat er als Gemeinde das Recht, dass er die Bauhofmitarbeiter hinschickt, damit diese Plakatwand entfernt wird und wir schicken ihnen dann die Rechnung. Das hatten wir vorher nicht. Vorher mussten wir anrufen und sagen, dass der Plakatständer stört, weil er falsch steht. Es ist rechtlich nicht erlaubt fremdes Eigentum anzugreifen. Jetzt darf ich es aber.
GR. Rosenberger möchte grundsätzlich wissen, warum kann ich als Grundeigentümer nicht sagen, er darf dort kein Plakat hinstellen.
Bgm. Schabetsberger: sagen kann man es.
GR. Desch: wir können einen Gemeinderatsbeschluss machen, dass gar nichts dort stehen darf.
Bgm. Schabetsberger: wir können einen generellen Gemeinderatsbeschluss machen, aber das hindert sie nicht, dass sie etwas hinstellen. Jetzt dürfen sie es absolut nicht mehr machen, weil sie wissen, sie dürfen von Gesetz her keine Plakatwand mehr aufstellen. Es steht diese Plakatwand da und sie dürfen diese Plakatwand nicht behindern. Das war auch seine Überlegung, denn so bringen die wir die Wahlplakate weg.
Zur Sache von Christian Dick: für ihn ist es schon merkwürdig, dass du hergehst und sagst, Gemeinde könnte auch etwas anderes machen. Ich weiß, dass zuerst du gefragt wurdest, ob du die Plakatwand bei dir aufstellst. Du hattest mit der Firma Kontakt und die Firma sagte mir, ihr seid „preislich nicht zusammengekommen“.
Aufgrund dessen hat sich dann die Firma bei mir gemeldet und gefragt, ob sie die Tafel weiter vorne auf Gemeindegrund aufstellen dürfen. Ich habe dann geantwortet, dass ich es aus den genannten Gründen, eben die Aufstellung der Wahlplakate, erlaube . Aber mit den Einschränkungen, es muss die Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft und der Straßenmeisterei vorliegen. Beides ist da, sonst hätte er es nicht genehmigt. Wir müssen so ehrlich sein und sagen, dass diese Firma von der Werbung lebt. Sie muss dafür bezahlen, wir haben dort für die Gemeinde Einnahmen. Es ist gewährleistet, dass es nicht verfallen kann. Sie sind verpflichtet, spätestens 2028 müssen sie die Wand auf eigene Kosten wieder abbauen.
Zu den Sichtbehinderungen, die du erwähnst, ich glaube du kennst deine Auflagen, die decken sich mit denen von dieser Firma.
Es entsteht eine Diskussion von Bgm. Schabetsberger und GR. Dick bezüglich der Grundgrenze des Hr. Dick.
GR. Dick sagt, er redet vom „Naturmaß“ und nicht was auf dem Plan ist.
Bgm. Schabetsberger sagt, er lässt sich nicht auf eine Diskussion mit Hr. Dick ein. Er hält aber fest, dass die Autos von Hr. Dick weiter vorne stehen als die Plakatwand, was Hr. Dick bestätigt. Die Aufstellung von Autos auf dem Platz von Hr. Dick wird heftig diskutiert.
Bgm. Schabetsberger: ich habe den Beweis, dass du von der Firma zuerst gefragt wurdest.
GR. Dick: das ist richtig, ich wurde sogar viermal gefragt. Sie wollten in Habach etwas aufstellen, sie wollten am Ende des Autoplatzes etwas aufstellen. Dann habe ich gesagt: mindestens 2,5 Meter Höhe und vom Preis her € 350,- pro Meter. Daraufhin sagte sie, sie kommen. Drei Wochen lang haben sie mich versetzt. Wenn ich 2,5 Meter vom Boden weg hoch bin, sieht jeder darunter hindurch.
Bgm. Schabetsberger: sie haben die Auflagen des Bescheides erfüllt. Wir haben nun einen Vertrag der läuft und die Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft geht bis 2028.
GR. Dick: wenn wir jetzt einen Beschluss machen, dann muss die Tafel weg.
Bgm. Schabetsberger: nein, es gibt einen bestehenden Vertrag.
GR. Dick: wenn ich den Antrag stelle, dass die Tafel binnen zwei Tagen abgebaut ist?
Bgm. Schabetsberger: du kannst nicht in einen bestehenden Vertrag eingreifen, ich glaube nicht dass das geht.
GR. Dick: du konntest das aber ganz alleine beschließen.
Bgm. Schabetsberger: diese Sachen kann ich auf der Gemeinde alleine entscheiden. Es stehen rechtliche Grundlagen dahinter. Wenn du glaubst es passt nicht, musst du einen Einwand erheben.
GR. Dick: mit Herrn S***** von der Straßenmeisterei Raab hat er telefoniert, er ist auch ein Bürgermeister und er sagte, es wundert ihn schwer, dass der Bürgermeister nicht einmal mit den Grundanrainern darüber redet und noch dazu wenn eine Firma daneben ist. Es wäre die normale Vorgehensweise, wenn du den Grundanrainer fragst und noch normaler wäre, wenn du damit in den Gemeindevorstand gehst und nachfragst. Deine Vorgehensweise stört mich.
Bgm. Schabetsberger: wir müssen uns im Klaren sein, das ist eine Firma die dafür etwas bezahlt. Es gibt sämtliche Bewilligungen, damit es rechtlich in Ordnung ist. Wenn du jetzt sagst, ich will diese Werbetafel nicht, dann kannst du sofort alle Werbetafeln entfernen, weil jemanden stört es immer. In Österreich darf jeder Werbung machen, davon leben viele Leute.
GR. Hargassner: wie viele Einnahmen generiert man so?
Bgm. Schabetsberger: € 450,- pro Jahr.
GR. Hargassner: ihm gefallen auch diese Werbeplakate absolut nicht.
GR. Desch: jetzt ist die Situation schon nicht so gut in der Gemeinde, wenn du die Fraktionsobmänner diesbezüglich anrufst. Dann wäre es ganz anders verlaufen. Wenn der Informationsfluss besser wäre, hätten wir uns das alles ersparen können.
Bgm. Schabetsberger: ich habe nicht damit gerechnet, dass dies ein Riesenproblem darstellt. Seine Intention war, dass damit die Wahlplakate wegkommen.
GV. Mitter Klaus: die Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft läuft bis 2028. Wie lang läuft die Vereinbarung mit der Firma?
Bgm. Schabetsberger: da steht drinnen für drei Jahre und es verlängert sich automatisch um ein Jahr.
GV. Mitter Klaus: dann kann man es theoretisch nach drei Jahren lösen?
Bgm. Schabetsberger: das stimmt, nach drei Jahren kann man es theoretisch lösen.
GR. Humer sagt, ihm gefällt die Werbetafel auch nicht.
GR. Eichinger: in drei Jahren können wir den Antrag im Gemeinderat stellen diese Fläche werbefrei zu gestalten. Sie weiß nicht, ob es rechtlich möglich ist, dass wir den Antrag schon jetzt stellen können oder erst in drei Jahren. Aber zumindest, dass wir künftig keine Wahlplakate mehr auf dem Grundstück haben.
GR. Krupa: meine Meinung dazu ist, euch stört nicht das Plakat, sondern dass der Bürgermeister nichts gesagt hat. Darum regt ihr euch alle auf. Es geht jetzt nicht um diese Tafel sondern darum, dass Franz mit niemand damit gesprochen hat.
Abschließend sagt der Bürgermeister, dass die abgeschlossene Vereinbarung für drei Jahre gilt. Er glaubt nicht, dass wir diese lösen können. Wenn von euch einer glaubt sie lösen zu können, dann muss er einen Lösungsvorschlag bringen. Ansonsten steht die Tafel nun drei Jahre.
GR. Dick stellt den Antrag auf Entfernung binnen zwei Monaten, außer es ist lt. Michael seiner Fragen nicht möglich.
Bgm. Schabetsberger: Michael seine Fragen habe ich beantwortet, die rechtliche Situation ist eindeutig.
GR. Desch: er will das protokollieren lassen, er will sich das genauer anschauen.
Bgm. Schabetsberger: ich kann nicht in einen Vertrag eingreifen.
GR. Eichinger: spätestens in drei Jahren, außer es gibt vorher die Möglichkeit dazu.
GR. Dick: wenn die Möglichkeit besteht binnen zwei Monaten die Tafel zu entfernen. Ansonsten nach Ablauf von drei Jahren.
In der allgemeinen Diskussion kommt nochmals die Frage auf, ob man Wahlplakate verbieten kann. Darauf antwortet der Bürgermeister, das ist nun automatisch, weil dieser Platz nun an diese Firma vermietet ist. Dadurch ist sichergestellt, dass kein anderes Plakat hindarf, sie haben nun das alleinige Recht. Man könnte ein generelles Plakatierungsverbot beschließen. Dann darf aber auch kein Verein etwas hinstellen.
Der Bürgermeister wiederholt den Antrag von GR. Dick: wenn die rechtliche Möglichkeit besteht, dass die Werbetafel innerhalb von zwei Monaten entfernt werden soll, wenn keine rechtliche Möglichkeit besteht, dann steht die Tafel jetzt drei Jahre. Nach Ablauf der drei Jahren muss sie entfernt werden.
GR. Desch: das schließt mit ein, dass nach den drei Jahren oder auch nach zwei Monaten, sobald die Tafel entfernt ist, gar nichts mehr aufgestellt werden darf.
GR. Eichinger: ich glaube, dass soll ein eigener Antrag werden. Damit ist GR. Desch einverstanden.
Bgm. Schabetsberger: wer von euch will es abklären, ob es rechtlich passt oder nicht? Ich mache das sicherlich nicht, er hat die Zeit nicht dazu, auch das Amt hat nicht die Zeit dazu.
Abschließend lässt der Bürgermeister über den Antrag von GR. Dick mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss:
11 JA-Stimmen von GV. Klaus Mitter, GR. DI Franz Mitter, GR. Tallier, GR. Payrleitner, Vizebgm. Schmidseder, GR. Reszczynski, GR. Böttinger, GR. Desch, GR. Humer, GR. Dick, GR. Allmansberger
13 Stimmenthaltungen von GR. Kopfberger, GR. Ing. Steinmetz, GR. Trilsam, GR. Ebner, Bgm. Schabetsberger, GR. Jäger, GR. Krupa Roswitha, GR. Eichinger, GR. Schärfl, GR. Krupa Sabrina, GR. Paireder, GR. Hargaßner, GR. Rosenberger
Der Antrag ist somit abgelehnt.
26.10.2018 Erstversion
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