|
Allfälliges.... |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 8. November 2018 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung
Der Bürgermeister berichtet über die Klage eines Bürgers gegen die Gemeinde wegen Aufstellung eines Lichtpunktes. Das Verfahren ist abgeschlossen und der Kläger muss die gesamten Kosten tragen. Der Lichtpunkt kann stehen bleiben.
In der nächsten Gemeindezeitung wird darüber berichtet werden, weil es immer wieder einzelne Ansuchen bei der Gemeinde wegen störendem Licht gibt. Es gibt Möglichkeiten für Bereiche mit Licht und kein Licht. In Siedlungen wurde beschlossen, dass überall Licht sein soll. Wir sind dabei, dass es so weit wie möglich herabgedimmt wird. Da laufen Gespräche.
Brigitte Heinzl berichtet vom schlechten Straßenzustand beim Zugang zur Unterführung B137 und regt an, die nicht gewünschte Straßenlaterne dort aufzustellen.
Der Bürgermeister berichtet, dass bei laufenden Arbeiten generell Leerverrohrungen mit verlegt werden. In der Folge ist an die Energie-AG oder die Telekom heranzutreten, wer den Ausbau macht.
Es ist derzeit sehr schwierig solche Projekte anzugehen. Solche Projekte kann man nur machen, wenn alle Fraktionen dahinter stehen. Er erwartet sich da eine Beruhigung, dann können wir solche Projekte gemeinsam wieder angehen.
Er ist derzeit nicht bereit, ein Projekt auf den Tisch zu bringen, wo er dann von allen Seiten wieder boykottiert wird.
Er möchte bis zum Frühjahr zuwarten, damit sich die Lage beruhigen kann. Dann, so hofft er, dass man wieder vernünftig für Riedau arbeiten kann und dann alle an einem Strang ziehen.
Der Bürgermeister informiert, dass nicht nur im Schulgebäude, sondern auf der gesamten Schulliegenschaft Rauchverbot besteht. Nicht nur im Pramtalsaal, sondern auch bei den Fahrradständern und dem Hof vor dem Pramtalsaal.
Die Straße vor dem Haupteingang Pramtalsaal ist öffentliches Gut, dort darf geraucht werden.
Tourismusabgabe (Wohnungs-Leerstandsabgabe)
Die Gemeinde muss ab 2019 für das Land OÖ pro leer stehender Wohnung eine Abgabe einheben, € 72 bis 50 m², € 108 für größere Wohnungen. 5% davon bleiben der Gemeinde als Abgeltung für den Verwaltungsaufwand. Die Gemeinde kann einen Zuschlag bis zu € 216 einheben, der zur Gänze bei der Gemeinde bleibt. Dazu wäre ein Gemeinderatsbeschluss nötig.
Die Abgabe ist einzuheben, wenn in einer Wohnung kein Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Die Details:
Schreiben des Landes OÖ vom 2. Juli 2018
Kinderkonferenz
Der Bürgermeister ersucht die Parteien, dass je zwei Vertreter zur Kinderkonferenz am Samstag Nachmittag, 17. Oktober 2018 ins Gemeindeamt kommen.
Rad- und Gehweg nach Dorf an der Pram
Der Bürgermeister berichtet, dass seitens der Straßenmeisterei Grundeinlöseverhandlungen laufen.
12.11.2018 Erstversion
22.06.2022 toten Link zu Erlass LSR 2.8.2018 gelöscht
zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 8.11.2018
zur Gemeinderatsprotokolle-Übersichtsseite
zur Grünen Gemeindegruppe Riedau