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Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 13. Dezember 2018 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag) und dem vorläufigen Gemeinderatsprotokoll
TOP. 15.) Beratung und Beschlussfassung betreffend Gemeindezuschlag zur Freizeitwohnungspauschale
Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)
Erlass des Landes
Oberösterreich 2.7.2018
Die Diskussion im Gemeinderat
Der Bürgermeister: Es betrifft hauptsächlich jene Gemeinden, die viele Zweitwohnsitze haben; sie sollten Einnahmen haben, wo sie die Steuereinnahmen der Hauptwohnsitze nicht haben. Es betrifft hauptsächlich um den Ersatz der Wasser- und Kanalkosten.
Das Gesetz ist nun so geregelt, dass jede Gemeinde die Möglichkeit hat, einen Zuschlag zu verlangen. Das Gesetz selbst können wir aber in keiner Weise beeinflussen, die Pauschale ist zu bezahlen, ob es den Gemeindebürgern gefällt oder auch nicht. Wir müssen nun beschließen, ob die Gemeinde einen Zuschlag einhebt.
In der letzten Bürgermeisterkonferenz wurde dieses Thema besprochen und es wurde das Ersuchen seitens des Bezirkshauptmannes gestellt, wir sollen ein Jahr zuschauen, damit wir sehen, wie das Ganze abläuft. Im Bezirk Schärding sind nicht unbedingt Gemeinden dabei, die auf diese Einnahmen „anstehen“ würden. Wir reden nicht von großen Summen, wobei aber für den Einzelnen schon eine hohe Summe herauskommt.
Für eine Wohnung mit bis zu 50 m2 zahlst du € 72,-- pauschal und die Gemeinde könnte 150 % draufschlagen. Das heißt wir könnten noch € 108,- draufschlagen. Bei einer großen Wohnung zahlst du € 108,-- und da könnten wir bis zu 200 % draufschlagen, das wären € 324,--. Es lässt sich schon Geld damit lukrieren.
Noch zu erwähnen ist, wenn ihr
draußen angeredet werden: Bitte gebt weiter, es gab auch früher schon dieses
Gesetz, nur hat es bisher nur für Tourismusgemeinden gegolten. Jetzt gilt es
für alle Gemeinden, das Gesetz selbst ist nicht neu. Das Gesetz muss von der
Gemeinde vollzogen werden. Wenn jemand zwei Wohnungen hat und eine wird
nicht bewohnt, muss er für eine Wohnung bezahlen. Das eingenommene Geld
müssen wir dann nach Linz abführen, 5 % können wir uns behalten als
Kostenbeitrag für die Administration.
GV. Windhager: müssen
sich die Wohnungsbesitzer selbst melden?
Bgm. Schabetsberger: ja, aber wir sind verpflichtet zu überprüfen, ob sich
alle gemeldet haben. Am Ende des Jahres müssen wir dies überprüfen.
GV. Windhager: am Jahresende sehen wir wie viele es sind und ob es für uns
was bringt.
GR. Desch: die
Vorgehensweise ist jetzt: wir beobachten das ein Jahr? Können wir alles ein
Jahr aussetzen?
Bgm. Schabetsberger: die Vorgehensweise ist, wir machen heute einen
Beschluss, dass es für das Jahr 2019 keinen Zuschlag gibt. Wir können die
Einhebung für das Land nicht aussetzen.
GR. Rosenberger: die
Leute müssen sich also melden, unabhängig davon, ob wir einen Zuschlag
verlangen oder nicht. Kann sich der Wohnungsausschuss damit befassen, kann
der Wohnungsausschuss eine Liste erhalten?
Bgm. Schabetsberger: das ist aber erst nach dem 30. Juni, weil es müssen
mehr als 26 Wochen nicht bewohnt sein. Wir wissen also nicht, ob eine
Wohnung da hineinfällt.
GR. Dick stellt die
Frage, wie das bei Sterbefällen ist – wenn z.B. um ein Haus gestritten wird,
das nicht bewohnt wird. Wer zahlt? Gibt es Ausnahmen?
Bgm: Die Erbengemeinschaft. Es gibt dazu keine Ausnahmen. Er gibt die
Ausnahmebestimmungen lt. Gesetz bekannt.
GR. Klugsberger glaubt,
dass es Bereinigungen geben wird.
GR. Humer: werden die
Leute diesbezüglich informiert?
Bgm. Schabetsberger: bereits in der letzten Gemeindezeitung wurden die
Bürger davon informiert. Wir werden dies auch in der nächsten Zeitung
nochmals bekannt geben.
Die Amtsleiterin berichtet, es wird ein Informationsschreiben an die
betroffenen Wohnungsbesitzer geben, diese müssen dann Erklärungen dazu
abgeben.
GR. Schärfl: die Gemeinde wird eine Liste führen über die Zweitwohnsitze, dann erfolgt ein Vergleich mit dem Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister.
Bgm. Schabetsberger stellt den
Antrag, dass für das Jahr 2019 der Gemeindezuschlag für die
Freizeitwohnungspauschale nicht eingehoben wird. Er lässt mittels
Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
17.01.2019 Erstversion
zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 13.12.2018
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