FPÖ-Nachwahlen

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 31. Jänner 2019 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag) und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung

 

TOP 2.) Nachwahl in den Gemeindevorstand.

 

Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)

Herr Heinrich Ruhmanseder, 2. Vizebgm und Mitglied des Gemeindevorstandes, hat mit Schreiben vom 13.12.2018 auf folgende Mandate verzichtet:

 

a)    2. Vizebürgermeister

b)    Mitglied des Gemeindevorstandes

c)     Obmann des Kulturausschusses

Herr Ruhmanseder erklärte, dass er das Mandat des Gemeinderates behält.

 

 

§ 26 OÖ. GemO

… (3) Die übrigen Mitglieder des Gemeindevorstandes sind je in einem Wahlgang von den Gemeinderatsmitgliedern jener Fraktion, die den Wahlvorschlag erstattet hat, .., zu wählen.

§ 29 OÖ. GemO

Wahlvorschläge im Sinne der §§ 25 bis 27 sind nur gültig, wenn sie von der absoluten Mehrheit jener Mitglieder des Gemeinderates unterzeichnet sind, die der Fraktion angehören, die zur Erstattung des Wahlvorschlages berechtigt ist. …

 

 

 

Beschluss: 7 Ja-Stimmen der FPÖ-Fraktion

 

 

TOP 3.) Wahl des 2. Vizebürgermeisters.

Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)

§ 27 OÖ GemO

Die Vizebürgermeister sind aus dem Kreis der übrigen Mitglieder des Gemeindevorstandes auf Grund von Wahlvorschlägen zu wählen, die jeweils von den Fraktionen einzubringen sind, deren Gemeinderatsmitglieder im Sinne der Bestimmungen der Abs. 2 bis 5 zur Wahl der betreffenden Vizebürgermeister berufen sind. Die Fraktionen haben vor Beginn der Wahlhandlung dem Vorsitzenden schriftlich zu überreichen.

 

 

 

Beschluss: 7 Ja-Stimmen der FPÖ-Fraktion

 

 

TOP 4.) Angelobung des 2. Vizebürgermeisters

§ 24 OÖ. GemO

Die Angelobung erfolgt in die Hand des Bürgermeisters.

Der Vizebürgermeister hat das Gelöbnis auch in die Hand des Bezirkshauptmannes abzulegen.

 

 

TOP 5.)  Nachwahl in den Kulturausschuss

Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)

Es liegt ein Wahlvorschlag der FPÖ-Fraktion vor:

 

 

 

 

Beschluss: 7 Ja-Stimmen der FPÖ-Fraktion

 

 

TOP 6.)  Wahl des Obmannes und Obmannstellvertreters für den Kulturausschuss.

Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)

 

§ 33 OÖ. GemO

… Der Gemeinderat wählt für jeden Ausschuss den Obmann und den Obmann-Stellvertreter jeweils in Fraktionswahl, wobei jedoch nur Mitglieder des Gemeinderates wählbar sind.

 

 

 

Beschluss: 7 Ja-Stimmen der FPÖ-Fraktion für Obmann Michael Desch.

 

Die Wahl von Johannes Schönbauer zum Obmannstellvertreter erfolgt in eine späteren Sitzung.

 

 

Änderungshistorie:

06.02.2019 Erstversion

 

 

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