Wohnungsvergaben

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 31. Jänner 2019 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus dem Ausschussprotokoll und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung

 

TOP 11.) Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.


Obmann Gerhard Payrleitner berichtet von der Sitzung am 28. Jänner 2019


TOP. 1.)  Bekanntgabe der bereits durch die jeweiligen DRINGLICHKEITEN vergebenen Mietwohnungen. Es wurde kurzfristig per E-Mail bzw. telefonisch der Wohnungsausschuss befragt und es gab Einstimmigkeit.
 

Die ISG-Mietwohnung mit 99,01 m² in der Zellerstraße 41, Wohnung Nr. 7 erging am 07.12.2018 an ein Ehepaar aus Schärding.

Laut ISG-Anruf am 12.12.2018 kam kein Mietvertrag zustande. Daraufhin wurde die Wohnung am 08.01.2019 an Herrn S**** Klaus aus Riedau vergeben.

Die GEMEINDE-Mietwohnung mit 51,65 m² am Marktplatz 86, Wohnung Nr. 5 erging einstimmig am 15.01.2019 an Frau K**** Viktoria aus Riedau.


TOP. 2.)
Vergabe einer Mietwohnung im ISG-WOHNBLOCK in 4752 Riedau, Zellerstraße 45, Wohnung Nr. 4, im 1. Stock, (1 Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 72,69 m²


Für diese Mietwohnung lag 1 Ansuchen aus Andorf vor. An diese wurde die Wohnung vergeben, sie haben inzwischen das Ansuchen zurückgezogen.

 

 

TOP. 3.) Vergabe einer Mietwohnung im BETREUBAREN WOHNEN im ISG-WOHNBLOCK in 4752 Riedau, Marktplatz 84-85, Wohnung Nr. 8, im Erdgeschoß; Nutzflächenausmaß 55,71 m².
 

Für diese Mietwohnung liegt kein Ansuchen vor.


TOP. 4.)
Vergabe einer Mietwohnung im LAWOG-WOHNBLOCK in 4752 Riedau, Pittnerstraße 45, Wohnung Nr. 12, im 2. Obergeschoß, (1 Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 63,01 m².
 

Für diese Mietwohnung liegt kein Ansuchen vor.

 

Die freien Wohnungen TOP.2.) bis TOP.4.) sind wieder auf der Homepage und an der Amtstafel kundgemacht.


TOP. 5.) Allfälliges
Die kleine GEMEINDE-Wohnung Nr. 3 am Marktplatz 86 mit 45,30 m² wird derzeit renoviert. Wie hoch der Mietpreis wird, muss erst neu kalkuliert werden. Der Bürgermeister wird das Ergebnis des neuen Mietpreises den Fraktionsobmännern rechtzeitig bekanntgeben.
Diese Wohnung ist eine Substandardwohnung (Wohnung deren Ausstattung nicht mehr dem heutigen Standard entspricht).

Am Gemeindeamt liegen derzeit insgesamt 16 Wohnungsansuchen vor.
Für diese Wohnung wäre Herr M******** der einzige, der für diese Wohnungsgrößen von 40 m² bis 50 m² in Frage käme.

Beschluss: die Wohnung wird einstimmig an Herrn M********* vergeben

 

 

Änderungshistorie:

07.02.2019 Erstversion

17.02.2019 Diskussion gelöscht

 

 

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