Wohnungsvergaben

 

 

Bericht über die nicht öffentliche Sitzung des Wohnungsausschusses der Marktgemeinde Riedau am 22. Oktober 2019 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus dem Ausschussprotokoll.

 

 


TOP. 1.) Bekanntgabe der bereits durch die jeweiligen DRINGLICHKEITEN vergebenen Mietwohnungen.

 

Es wurde kurzfristig per E-Mail bzw. telefonisch der Wohnungsausschuss befragt und es gab Einstimmigkeit.


Die ISG-Mietwohnung mit 61,67 m² in Am Schlossgrund 1, Wohnung Nr. 5 erging einstimmig am 02.05.2019 an Frau W****** Maria.

Die ISG-Mietwohnung mit 78,95 m² in der Zellerstraße 44, Wohnung Nr. 3 erging einstimmig am 02.05.2019 an Herrn S******* Norbert.

Die ISG-Mietwohnung mit 72,41 m² in der Zellerstraße 45, Wohnung Nr. 7 erging einstimmig am 15.05.2019 an Frau W******** Melanie.

Die ISG-Mietwohnung mit 99,01 m² in der Zellerstraße 41, Wohnung Nr. 1 erging einstimmig am 13.07.2019 an Frau H****** Mathilde. Frau H***** gab am 29.07.2019 den Wohnungsrücktritt bekannt (Wohnung wird wieder neu vergeben).

Die ISG-Mietwohnung mit 79,11 m² in der Zellerstraße 44, Wohnung Nr. 6 erging einstimmig am 29.07.2019 an Frau K******* Birgit.

Die ISG-Mietwohnung mit 99,01 m² in der Zellerstraße 41, Wohnung Nr. 1 erging einstimmig am 13.08.2019 an Frau O********* Eva.

Die ISG-Mietwohnung mit 81,19 m² in Am Schlossgrund 1, Wohnung Nr. 6 erging (durch Bürgermeister und ISG und Schriftführer Wohnungsausschuss), [musste für die ISG an diesem Tag unbedingt erledigt werden] am 19.08.2019 an Frau A****** Nadja.

Die ISG-Mietwohnung mit 80,89 m² in der Zellerstraße 40, Wohnung Nr. 11 erging einstimmig am 13.09.2019 an Frau B****** Adelheid und Herrn **** .



TOP. 2.) Vergabe einer Mietwohnung im ISG-WOHNBLOCK in 4752 Riedau, Zellerstraße 40, Wohnung Nr. 15, im 2. Stock, (1 Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 80,89 m².
 

Für diese Mietwohnung liegen 2 Ansuchen vor. Die Wohnung wird einstimmig an Frau C***** Bernadett aus Zell an der Pram vergeben.

Ersatz wäre Herr R****** Harald.


TOP. 3.) Vergabe einer Mietwohnung im ISG-WOHNBLOCK in 4752 Riedau, Zellerstraße 40, Wohnung Nr. 14, im 2. Stock, (1 Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 81,96 m².
 

Für diese Mietwohnung liegen 3 Ansuchen vor. Die Wohnung wird einstimmig an Herrn Z****** Sebastian und Frau **** vergeben.

Ersatz wäre Herr R******* Harald.


TOP. 4.) Vergabe einer Mietwohnung im LAWOG-WOHNBLOCK in 4752 Riedau, Pittnerstraße 45, Wohnung Nr. 7, im 1. OG, (kein Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 43,38 m².
 

Für diese Mietwohnung liegen 3 Ansuchen vor. Die Wohnung wird einstimmig an Herrn E***** Christian aus Riedau zu vergeben.

Ersatz wären die Ehegatten C****.


TOP. 5.) Vergabe einer Mietwohnung im GEMEINDE-WOHNHAUS in 4752 Riedau, Pomedt 3, Wohnung Nr. 3, im OG, (kein Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 54,00 m².
 

Für diese Mietwohnung liegt 1 Ansuchen vor. Die Wohnung wird einstimmig an Herrn O********* Franz aus Riedau zu vergeben.

Ersatz gibt es keinen.

 

TOP. 6.) Vergabe einer Mietwohnung im ISG-WOHNBLOCK in 4752 Riedau, Zellerstraße 41, Wohnung Nr. 4, im 1. Stock, (2 Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 99,01 m².
 

Für diese Mietwohnung liegt 1 Ansuchen vor. Die Wohnung wird einstimmig an die Ehegatten Y****** aus Riedau zu vergeben.

Ersatz gibt es keinen.
 

 

Die Berichterstattung an den Gemeinderat

am 7.11.2019 erfolgte unter Ausschluss der Öffentlichkeit ....

 

 

 

 

Sind Informationen aus nicht öffentlichen Sitzungen geheim zu halten?

Geheimhaltung gilt nur ausnahmsweise bei einem extra Beschluss mit Zwei-Drittel-Mehrheit, ausgenommen personenbezogene Daten laut Datenschutzrecht.  

Diese Regelung gilt für alle Ausschüsse seit 2015 laut § 53 (3) der Gemeindeordnung. Durch den Verweis im § 55 (7) gilt dies auch für die Ausschüsse. 

 

 

 

 

 

Änderungshistorie:

16.12.2019 Erstversion

 

 

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