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Zusammenlegung Baugrundstücke |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 7. November 2019 erstellt von Ernst Sperl als Kopie aus dem vorläufigen Gemeinderatsprotokoll.
GR. Klugsberger bedankt sich für den Ankauf der Netze.
Hat das ÖEK positive Auswirkungen für Riedau? Wir haben derzeit drei negative Auswirkungen Wiesinger, Schabetsberger, W*****. Er wollte dies jetzt wirklich erst nach dem Tagesordnungspunkt W***** ansprechen. Er glaubt, dass wir das neu besprechen müssen, vielleicht kommen wir zu einem anderen Ergebnis. Er glaubt, gerade als kleine Gemeinde kann man sich gegenüber solchen Städten noch behaupten, weil wir größere Grundstücke anbieten könnten. Er weiß, er hat damals dafür gestimmt, aber mittlerweile hat er nach diesen drei Geschichten seine Meinung geändert. Vielleicht schaffen wir es, dass wir zu etwas Besserem kommen.
Vizebgm. Desch: Er will auch sagen, dass wir das ÖEK überdenken sollen. Eigentlich sind es schon vier Probleme, von drei wissen wir hier drinnen, weil der andere nicht herein gekommen ist. Er möchte alle erinnern, schon damals hat die FPÖ-Fraktion die 1000 m2 sehr bemängelt. Wir wurden damals überstimmt. Sein Wunsch wäre schon, dass wir dies nochmals überdenken, vielleicht zuerst im Bauausschuss und dann im Gemeinderat.
GV. Arthofer: Ich mag nicht mehr im Bauausschuss, wir hatten deswegen schon vier Sitzungen.
Vizebgm. Schmidseder: Er kommt auch noch einmal zu Punkt 5. Man kann politisch anderer Meinung sein, man kann politisch andere Interessen haben.
Ich habe dich als Mensch immer sehr geschätzt, nur wenn ich das jetzt so mitbekomme, dass du zum Ehepaar W***** sagst, dass vor dem Anliegen deiner Tochter bei der Gemeinderatssitzung vom Mai die Entscheidung positiv gewesen wäre, dann… hat das mit Gesetz oder sonst irgendwas gar nichts zu tun.
Das ist Willkür, Machtgeilheit, Inkompetenz, über das sollst du dir Gedanken machen.
Und meine Wertschätzung ist am Boden. Ich bin nicht der einzige der so denkt.
GR. Rosenberger: Prinzipiell, habt ihr schon einmal versucht in Riedau ein Grundstück zu bekommen?
Wenn du jetzt wieder auf größere Grundstücke abgehst, wir haben überhaupt zu kämpfen, dass wir Grundstücke haben, wo nimmst du das her? Mit jedem Grundstück, dass du zusammen legst, fällt eines weg.
GR. Humer: Wo sind die Käufer?
GR. Rosenberger: Was heißt, wo sind die Käufer? Mein Bruder zum Beispiel hätte sofort einen Grund mit 700 m2 gekauft. Es gibt defakto keinen Grund in Riedau. Er ist strikt dagegen, dass wir das nochmals „aufschnüren“.
GR. Humer: Zum ÖEK, grundsätzlich passt es, man soll sich daran halten. Aber man soll das nicht so strikt durchziehen. Weil das andere sind Raumplanungsgeschichten, die man ändern kann, und das ÖEK ist eine Gesetzesvorlage, eine Richtlinie, an die man sich halten kann und nicht Punkt für Punkt ausführen muss. Aber wenn so eine Sache ist, dass irgendwo einer aus drei Parzellen vielleicht zwei machen möchte oder einer sagt, ich mag 1200 oder 1800. Wenn bei mir einer sagt, er möchte 1300 und der nächste 700, dann sage ich o.k. Aber wenn wir uns genau so festlegen, das ergibt sich doch von selbst! Da ist das Problem, weil es einfach abgelehnt wurde. Wir müssen bestimmen, wir können abstimmen.
Bgm. Schabetsberger: Ich habe mir deine Wortmeldung notiert, du bekommst dann eine Antwort.
GV. Arthofer: Das ÖEK ändern, das ist nicht einfach, weil: Erstens das Ganze wieder über das Land geht. Zweitens hat das Land die Vorgabe, dass du das haben musst und Drittens bezüglich der 1000 m2: Wir hatten zuerst KANN und danach haben wir eingeschrieben MUSS, weil es schon damals geheißen hat, mit einer KANN-Bestimmung werden wir es beim Land nicht durchbringen. Es wurde geändert und wir haben extra….
Widerspruch durch einen Gemeinderat: Nein, es war umgekehrt. Wir haben im Bauausschuss geredet auf eine KANN-Bestimmung, ich habe das Dokument sogar da.
GR. Humer: Ich traue mir zu wetten, dass wir zuerst ein MUSS hatten und wir haben es umgeändert auf ca. 1000 m2….
GV. Arthofer: Ich habe mir alle Protokolle durchgeschaut und es ist wirklich so wie ich es gesagt habe.
Ihr habt schon vorgeworfen, dass wir bei der einen Gemeinderatssitzung gesagt haben 10 Jahre beim Verkauf und 10 Jahre dann beim Bauen; das bei der Bauausschusssitzung ist immer 10 / 10 gewesen ist, das stimmt aber nicht, weil im Bauausschuss haben wir immer von 10 / 5 geredet. Das ist auch im Protokoll des Bauausschusses so drinnen und bei der Gemeinderatssitzung habt ihr wieder gesagt, im Bauausschuss haben wir ganz anders geredet.
GR. Humer: Stimmt nicht, weil wir ganz anders gesagt haben.
GV. Arthofer: Nein, schau dir … (nicht verständlich).
GR. Humer: (nicht verständlich)
Bgm. Schabetsberger: Eine Unterstellung, ein Protokoll zu fälschen, ist ein schwerwiegender Angriff. Ich möchte, dass du das sofort zurücknimmst.
GR. Humer: Ich nehme es zurück, aber ich möchte sagen, was wirklich drinnen steht …
Bgm. Schabetsberger: Dann lese dir was drinnen steht, wenn du es nicht glaubst. Er möchte jetzt Stellung nehmen.
GR. Kopfberger: Er möchte kurz etwas sagen. Wie wir das damals beschlossen haben, ist mir das kleine Wort aufgefallen, dass wir hineingeschrieben haben: KÜNFTIG die Grundstücksgrößen 1.000 Quadratmeter nicht überschreiben sollen. Meiner Meinung nach, wenn jetzt da eine Grundstücksituation aus dem Jahr 2014 da ist, dann sollen wir vielleicht soweit sein – und ich glaube, wenn man das vernünftig diskutiert hier herinnen - dann könnte man das Wort „künftig 1000 Quadratmeter“ hernehmen, dass man da zu einer sinnvollen Lösung kommt.
Wir waren beim Grundstück Wiesinger auch irgendwo in der Zwickmühle das es 1200 m2 wurden. Und Hr. Altmann hat geschrieben „das ist tolerierbar“.
Und warum sollen wir nicht hier einen ähnlichen Weg finden? Darum glaubt er auch nicht, dass du dich einfach darauf berufen kannst „ich muss Gesetze einhalten, ich darf da überhaupt nichts machen“. Du setzt den Tagesordnungspunkt ab und lässt überhaupt keine vernünftige Argumentation und Diskussion zu.
Bgm. Schabetsberger: Du hast ein Wort gesagt, was sehr wünschenswert wäre, nämlich wieder einmal jeder vernünftig ist und mit Beleidigungen oder Anschuldigungen ein bisschen besser umgehen soll. Weil Willkür oder Machtgeilheit brauche ich mir sicherlich nicht vorwerfen lassen. Das ist etwas, was nicht notwendig ist und …
Zwischenruf eines Gemeinderates: Schaut aber so aus.
Bgm. Schabetsberger: Nein, das schaut nicht so aus. Ich möchte schon ein paar Dinge klarstellen:
Erstens ÖEK: Haben wir alle miteinander beschlossen (Zwischenruf: haben wir nicht), nach langen Diskussionen haben wir es mehrheitlich beschlossen, weil wir wissen, dass wir im Land keine Bewilligung mehr bekommen, wenn drinnen steht, dass wir unbeschränktes Bauland drinnen haben. Die Größe mit 1000 m2 wird noch toleriert.
Und wir haben bewusst hineingeschrieben, wenn es konfigurationsmäßig notwendig ist, dann dürfen sie auch ein wenig darüber gehen. Es gibt bei den Leitzgründen zwei Baugründe die größer sind, weil es sich anders nicht ausgeht, weil dort die Straße halbrund ist. Dort können sie auf ein paar Meter nicht bauen und und und…Das sind Ausnahmefälle.
Wir haben beschlossen, dass man schauen muss, dass man die 1000 m2 möglichst einhält. Aber es steht nirgends drinnen, das man zwei zusammenlegen darf. Zusammenlegung von Grundstücken gibt es weder in der Gemeinde Zell, weder in der Gemeinde Andorf, weder in der Gemeinde Enzenkirchen, weder in der Gemeinde St. Willibald. Ich habe überall nachgefragt. Da wird das nicht einmal diskutiert. Was beschlossen ist: Baugrundstücke – das sind sie und aus. Da wird kein Ansuchen angenommen auf Zusammenlegung, weil sie das nicht tun. Da brauchst du aber nicht glauben, das tut ein Bürgermeister Pichler, sondern hat auch Bürgermeister Schrattenecker nicht getan.
Stellt euch bitte nicht her und seid dann… human oder sonst irgendwas, das gibt es ganz einfach nicht. Was beschlossen ist beschlossen und die Baugründe sind dann da. Deswegen ist auch das ÖEK so wichtig, damit man sich daran halten kann und wir brächten es auch nicht durch, wenn wir 1300 oder 1400 Quadratmeter hinschreiben, das bringen wir nicht durch.
Vizebgm. Schmidseder: Das glaubt dir jetzt keiner hier herinnen. Jetzt sage ich es dir noch einmal: Wenn du sagst, dass vor der Entscheidung bei deiner Tochter du dem positiv zugestimmt hättest, bist du inkompetent, muss ich ganz ehrlich sagen, weil ich kann nicht einmal so und fünf Monate später sage ich so. Oder musst du wieder fragen bei irgendwem, dessen Namen du nicht nennen darfst, wir kennen uns nicht mehr aus bei dir.
Bgm. Schabetsberger: Das ist ganz einfach erklärt: Es hat damals der Gemeinderat gesagt, wir wollen keine größeren Grundstücke, wir haben das zur Kenntnis genommen und ich halte mich daran.
Vizebgm. Schmidseder: Wo steht drinnen „Neuumwidmung“?
Bgm. Schabetsberger: Nein? Es steht nicht drinnen? Lese es dir einmal durch. Und das ist eine eindeutige Aussage, dass das so ist. Es gibt schon einen Bescheid vom Verwaltungsgericht, dass solche Zusammenlegungen nicht durchgezogen werden.
Fertig! Ich kann es nicht ändern Das entscheide nicht ich, sondern das entscheidet das Verwaltungsgericht. Ich muss nur das tun was notwendig ist. Ich bitte euch noch einmal zu einer vernünftigen Gesprächsbasis zurückzukehren.
GV Humer und GR. Eichinger verlassen den Sitzungssaal.
Bgm. Schabetsberger: Ich habe in der Zwischenzeit vier Ansuchen hier gehabt auf Grundzusammenlegung. Die haben es alle wieder zurückgezogen, weil sie die Auskunft bekommen haben, es wird nicht durchgeführt. Es haben alle wieder zurückgezogen.
Wenn ihr nun glaubt, es ist eine Lapalie nur für ein Grundstück, da täuscht ihr euch. Einer wollte drei Grundstücke zusammenlegen, der hätte in Summe 4000 Quadratmeter gehabt.
GR. Klugsberger: Als Richtwert kann man das nehmen
Bgm. Schabetsberger: Nicht als Richtwert, wir haben den Richtwert mit 1000 Quadratmeter und fertig.
GR. Klugsberger: Als Richtwert kann man es nehmen und dann schaut man sich die Fälle an.
Bgm. Schabetsberger: Die Fälle werden angeschaut und von uns negativ beurteilt und dann kann man zum Verwaltungsgerichtshof gehen und dort wird es entschieden. Und die entscheiden aufgrund der Gesetzeslage und nicht weil sie „irgendwen irgendwo schön tun wollen“. Das Gesetz ist so und fertig und ich halte mich daran.
GR. Klugsberger: Auskunft von Baufirmen, wo mein Onkel…
Bgm. Schabetsberger: Die Baufirmen erzählen so viel Blödsinn dass es ein Wahnsinn ist…
GR. Klugsberger: Dann tun wir die weg und sage ich, dass es bei mir gegangen ist.
Bgm. Schabetsberger: Früher ist es gegangen, die letzte Zusammenlegung, die wir gemacht haben…
GR. Klugsberger: Wir haben die Grundstücke auch vor dem ÖEK gekauft und da hast du einmal gesagt „natürlich gilt das nicht, erst für zukünftige Sachen“.
Bgm. Schabetsberger: Nein
GR. Klugsberger: Sicher hast du das gesagt. Auf die Frage vom Schneglberger hast du das gesagt.
Bgm. Schabetsberger: Nein
GV. Arthofer: Im Bauausschussprotokoll vom 23. Mai 2016 steht ganz klar drinnen: Im Regelfall wird die Größe von 1000 m2 nicht überschritten. Es soll auch keine Vereinigung von Bauparzellen mehr geben. Das haben wir damals genauso im Bauausschuss besprochen. Genau das ist in den Gemeinderat gegangen.
Diskussion nicht verständlich
Vizebgm. Schmidseder verlässt den Sitzungssaal.
Bgm. Schabetsberger: Ich ersuche euch wieder zu einer vernünftigen Gesprächsbasis zu kommen und nicht die Leute falsch informieren.
GR. Klugsberger: Was meine Meinung ist, dass man überdenken soll und nichts anderes. Dass ich dich persönlich angegriffen habe, ich glaube, dass ich mir da keinen Vorwurf machen muss.
GV. Heinzl kommt wieder in den Sitzungssaal.
GR. Dick, GR. Hargaßner und GR. Trilsam verlassen den Sitzungssaal.
GV. Windhager: Deine Information, dieses OGH-Urteil, hat mit diesem Fall gar nichts zu tun. Weil dort ist es darum gegangen …..
Bgm. Schabetsberger: Lies es dir richtig durch.
GV. Windhager: Auskunft vom Juristen.
Bgm. Schabetsberger: Lies es dir richtig durch, denn es steht hinten „aufgrund des ÖEK, wo drinnen steht 1000 m2, ist es so beschlossen worden“. Noch einmal, das steht so drinnen im Urteil.
GV. Windhager: Ich habe es dir gerade vorgelesen, das Problem ist, das eine ist ein bebautes Grundstück und das andere ist ein unbebautes Grundstück.
Bgm. Schabetsberger: Das spielt für die Beurteilung keine Rolle.
GV. Arthofer: Das ist kein Problem, wenn es einen Einspruch gibt und es ist dann so, dann sieht man es.
GV. Windhager: Eineinhalb Jahre dürfen sie nun warten mit dem bauen.
Ein Gemeinderat (Schabetsberger Viktor?): Dann müssen sie sich ein neues Grundstück suchen… (nicht verständlich)
Ruhmanseder und Heinzl verlassen den Sitzungssaal
GV. Windhager: Passt, sehr gute Aussage. Sie müssen sich ein neues Grundstück suchen. …(nicht verständlich) wird bleiben. Es ist ein Wahnsinn.
GR. Krupa: Aber mit euch auch, nicht nur mit uns. Ihr wisst auch nicht mehr wann genug ist.
GR. Klugsberger: Dann hätte aber Simone auch etwas davon, möglicherweise, wenn wir nochmals darüber reden.
GR. Krupa: Es geht jetzt nicht um Simone.
GR. Klugsberger: Bei ihm ist es schon um Simone gegangen
GR. Krupa: Um das geht es gar nicht mehr.
GV. Windhager: Sie haben aber Grundstücke und das ist das Problem. Sie haben diese Grundstücke gekauft mit der Zusage, dass sie dort bauen können. Es ist ein Unterschied, ob ich ein neues Grundstück kaufe oder ob ich bereits ein Grundstück habe.
….Unverständliches…
GR. Krupa: Ich rede jetzt nicht von dir, du bist der Einzige, der noch normal redet. Die Anschuldigung, es gibt sonst nichts mehr, hör auf, Reinhard….
GV. Windhager: Wenn Herr Schmidseder etwas sagt ist das etwas anderes?
GV. Mitter Klaus: Wenn du dich erinnern kannst, es hätte damals die Straße kommen sollen, da waren drei Baugründe vom Tischler, jedes um die 1000 Quadratmeter. Die wurden auf zwei zusammengelegt, da hatten wir das aber schon beschlossen.
Bgm. Schabetsberger: Nein, weil der Antrag ist vor dem Beschluss gefasst worden. Und der Grund, warum das genehmigt worden ist, weil unten eine 25 m breite Bauverbotszone ist und dadurch die Bauplätze nicht möglich gewesen wären, ordnungsgemäß. Und das war auch ein Grund, warum Hr. Altmann gesagt hat, dem stimmt er zu.
GV. Mitter Klaus: Aber es ist nachdem….
Bgm. Schabetsberger: Der Antrag war vorher und die Antragstellung ist das Ausschlaggebende. Da kannst du jetzt den Kopf schütteln wie du willst, such es dir heraus, weil ich sage dir sicher nichts falsches. Die Antragstellung war vorher, hat Altmann genau gesagt, weil sonst hätte er es auch nicht mehr „durchgebracht“. Wenn die Antragstellung nachher gewesen wäre, dann wäre es nicht mehr durchgegangen, trotz der Bauverbotszone von 25 m beim Wald. Also informiert euch bitte auf die Sachen, die notwendig sind.
GV. Mitter Klaus: Es waren drei Parzellen, die Gemeinde hatte dort drei Kanalanschlüsse. Dann war still und leise wurden daraus nur zwei gemacht, ohne dass du irgend jemand informiert hast.
Bgm. Schabetsberger: Das stimmt nicht. Ihr seid nicht informiert worden?
GV. Arthofer: Sicher! Weil sie nicht zum Waldrand bauen durften.
GV. Mitter Klaus: Das weiß ich schon.
GV. Arthofer: Darum sind es zwei geworden, da wurde das gesagt.
Bgm. Schabetsberger: Ihr dreht es euch wirklich wie ihr es braucht. Lies die Protokolle durch.
GR. Rosenberger: Vielleicht können wir es doch noch einmal anschauen, ob wir es nicht unter dem Begriff „Altlastenbereinigung“ in den Griff bekommen, aber das müsst ihr wissen.
Bgm. Schabetsberger: Wenn ich jetzt sage, dort mache ich es…
GR. Rosenberger: Lass mich einmal ausreden. Der zweite Punkt ist zu sagen: Müsst ihr als Gemeinde wissen, wie ihr einen Weg findet. Aber für euch jetzt meine Meinung: gerade solche Fälle, jetzt noch einmal dieses „Fassl“ aufmachen und das Entwicklungskonzept noch einmal angreife, dann haben wir alle drei Monate solche Diskussionen. Der eine kommt und sagt „da haben wir das gemacht, da haben wir das gemacht“. Ich glaube, das ist eine ganz gefährliche Geschichte und er täte da nie zustimmen. Da einen Altlastenfall zu bereinigen unter der Prämisse, dass ich das zukünftig garantiert nicht mehr haben will, jeder der sich einen Grund kauft – oder zwei oder fünf – weiß, er bekommt sie nicht zusammengelegt. Man sieht jetzt, wozu es führt: in endlose Diskussionen. Ob wir es anders formulieren sollen, keine Ahnung.
Bgm. Schabetsberger: Wir bringen es beim Land nicht durch. Weil es das Land nicht mehr genehmigt, wenn es über 1000 Quadratmeter sind. Akzeptiert dies endlich einmal. Es ist nicht auf unserem Mist gewachsen. Nochmals, es gibt bei anderen Gemeinden nirgends Grundzusammenlegungen. Ihr könnt nachfragen in Zell, ihr könnt nachfragen in Andorf. Sie werden euch erklären, dass sie das nicht einmal andenken. Es wird nicht gemacht und damit ist die Sache erledigt. Ich habe es euch erst schon gesagt, ich habe schon wieder mehrere Ansuchen da gehabt, die das auch wollten und die haben das wieder zurückgezogen, weil ich ihnen gesagt habe, sie haben keine Chance, wir bringen es nicht durch.
GR. Klugsberger: Gott sei Dank ziehen die jetzt nicht her.
Bgm. Schabetsberger: Es sind Riedauer, die die Gründe zusammenlegen wollen. Wir haben 40 Baugründe, die nicht verkaufbar sind, weil sie sie nicht hergeben. Da haben wir Lücken, aber die Lücken werden bald nicht mehr sein, weil das Land jetzt schon plant, nicht wir, die Beiträge so hoch zu fahren, dass sich jeder überlegen muss zu verkaufen.
Vizebgm. Desch: Das halte ich für ….
Bgm. Schabetsberger: Das machen sie.
GV. Windhager: Bitte das zu Protokoll, was der Bürgermeister gerade gesagt hat, das ist ein ganz wesentlicher Punkt. Ein wesentlicher Punkt, warum wir heute diesen Tagesordnungspunkt haben.
Herr Bürgermeister hat nämlich den Bauwerbern da angedroht, dass das Land die Gebühren so hoch macht, weil sie haben ein Grundstück mit 700 m2 und das zweite ist auch 700 m2. Das Haus hat aber auf 700 m2 nicht Platz. Dann haben sie gesagt, was ist, wenn wir 1000 m2 machen? Sie wären bereit … darf ich ausreden … sie möchten das Grundstück mit 1000 machen. Da sagt er „ja, das ist möglich, aber für die verbleibenden die 500 oder die 400, die übrig bleiben, kann man kein Haus hinbauen, sondern erst ab 500 laut Gemeindeordnung oder Raumordnung, das müsst ihr sowieso hergeben, weil es wird euch so teuer kommen, dass ihr es euch nicht mehr leisten könnt.
Diese Aussage hat die Familie W***** dazu bewegt, dass sie gesagt haben, das wollen wir aber bereinigt haben. Weil diese Aussage war die einzige Aussage, warum das heute zustande gekommen ist.
Da habe ich dann bei der IKD, wo du dort unten schon deine Freunde hast - weil du schon die Anzeige drunten hast - der hat ganz klar gesagt „objektiv gesagt ist das ein Grenzfall da baurechtlicher Anfänger im ÖEK ist. Der Wunsch der Grundeigentümer ist verständlich. Es steht drinnen im ÖEK, 1000 m2 sollen nicht überschritten werden. 1000 Quadratmeter ist nur eine Richtschnur.
Die Aussage vom Bürgermeister, das unbebaute Grundstück wird für euch nicht mehr leistbar sein, das darf kein Argument sein von der Gemeinde. Das stimmt auch nicht, diese Aussage ist übertrieben. Das wird nicht so kommen, das ist auch politisch nicht durchsetzbar. Das geht der Gemeinde nichts an, ob sich jemand etwas leisten kann oder nicht“.
Bgm. Schabetsberger: Ich habe der Familie gesagt, dass das Land plant, die Gebühren zu erhöhen. Das ist ein Grund, warum sie sich das überlegen müssen. Ich habe ihnen nicht gesagt, sie können sich das nicht leisten. Ich möchte sofort, dass das zurückgenommen wird. Weil diese Information habe ich ihnen gegeben aus gutem Grund, damit sie wissen, wie die Zukunft ausschaut. Die Aussage habe nicht ich gemacht, sondern das hat uns Hingsamer gesagt, dass das im Land so geplant ist, dass sie das verfünffachen wollen. Wir haben die Landesgesetze umzusetzen und das ist ein Landesgesetz, ob es uns gefällt oder nicht, wir werden nicht gefragt, weil wir sind nicht dabei. Aber hergehen und sagen, ich habe gesagt, ihr könnt es euch nicht leisten, das ist eine Frechheit. Das habe ich nicht gesagt. Ich habe ihnen gesagt, sie müssen überlegen, dass es so teuer wird, wollt ihr euch das leisten, aber nicht, ihr könnt es euch nicht leisten. Ich breche jetzt die Diskussion ab, weil was du jetzt schon für Schwachsinn erzählst, das passt einfach nicht mehr. Ende der Diskussion. Ich will über diese Thema jetzt nicht mehr reden. Es wird so abgehandelt, wie es abgehandelt gehört. Und wenn der Verwaltungsgerichtshof sagt „es passt“, dann wir es sofort erledigt und dann ist die Sache erledigt.
GV. Windhager: Auf der nächsten Gemeinderatssitzung ist es oben
Bgm. Schabetsberger: Werden wir sehen.
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19.12.2019 Erstversion
zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 07.11.2019
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