Das Budget 2020 der

Marktgemeinde Riedau

 

 

 

Quelle: Öffentliche Auflage im Gemeindeamt, Mails vom Gemeindeamt am 10. Dezember 2019, vorläufiges Sitzungsprotokoll Gemeinderat 12. Dezember 2019

 

 

 

 

Voranschlag 2020 

Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag Detailnachweis

 

Querschnitt

 

Dienstpostenplan

 

Nachweis Rücklagen

 

Schuldennachweis


Nachweis Leasing (Schulen, Pramtalsaal)

 

Rückstellungen (Abfertigung, Jubiläumsgeld)

 

Nachweis Haftungen (Reinhalteverband)

 

Nachweis Transferzahlungen

 

 

 

Mittelfristiger Finanzplan 2020 bis 2024

Seiten 7 -  9 Nachweis der Investitionstätigkeit

Seiten 31 - 88 Ergebnisvoranschlag Detailnachweis

Seiten 91 - 146 Finanzierungsvoranschlag Detailnachweis

 

 

 

Die Behandlung im Gemeinderat  

Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)

 

 

Die Diskussion im Gemeinderat

 

GR. Dick erkundigt sich bezüglich des Projektes Hirschleiten

Bgm. Schabetsberger berichtet, dass dieses Projekt eigentlich schon 2019 verwirklicht werden sollte. Es betrifft die Oberflächenentwässerung, die Verrohrung des Grabens des Güterweges Hirschleiten. Er gibt einen genauen Überblick über die Baumaßnahme und Finanzierung. Wir haben einen gewissen Anteil zu bezahlen. Dies wird alles über die Güterwegmeisterei abgewickelt. 

 

GV. Windhager  will wissen, warum die Erhöhung der Wasser- und Kanalgebühren mit dem Voranschlag und nicht in einer eigenen Verordnung, so wie in den letzten Jahren,  mit beschlossen wird.   

Bgm. Schabetsberger erklärt, der Grund dafür ist, wir sind nicht mehr damit fertig geworden. Die Gebührenordnungen sind zu überarbeiten; der zuständige  Ausschuss soll die Erhöhung der Benützungsgebühren gemäß der Gebührenkalkulation erarbeiten und dann werden die Verordnungen neu im Gemeinderat beschlossen. 

 

 

GV. Windhager bemängelt, dass bei der Bereitstellungsgebühr eine Erhöhung von 300 % vorgesehen ist. In der Fraktion ist die Frage aufgetaucht, mit welcher Begründung ist das gegeben? Er möchte, dass es derzeit nur eine Erhöhung wie bei den Anschlussgebühren von rund 1,4 % gibt. 

 

Bgm. Schabetsberger: Es geht um eine Gebühr für erschlossene, aber nicht bebaute Grundstücke. Die Differenz zu den Erhaltungsbeiträgen, also zu nicht aufgeschlossen und nicht bebauten Grundstücken,  ist derzeit extrem hoch und zwar beträgt die Bereitstellungsgebühr € 64,- gegenüber € 350,- Erhaltungsbeitrag bei einer Bauparzelle mit 1000 m2.

Heute hat er mit Vizebgm. Schmidseder und eben gerade mit Vizebgm. Desch darüber gesprochen. Er schlägt vor, dass die Erhöhung der Bereitstellungsgebühr im Zuge der Erhöhung der Benützungsgebühren mit diskutiert werden und dann sollen sie erhöht werden. 

 

GV. Windhager möchte, dass die Bereitstellungsgebühr genauso moderat erhöht wird wie die restlichen Gebühren mit 1,45 %. Es ist nicht bekannt, dass bei der Bereitstellungsgebühr bereits die

Mindestanschlussgebühr bezahlt wurde. Bei der Besprechung hat es geheißen, die Bereitstellungsgebühr und die Erhaltungsgebühr sollen gleich sein. Ich kann aber nicht sagen, dass ich die beiden gleich mache, weil beim Erhaltungsbeitrag habe ich noch keine Gebühr, also keine Anschlussgebühr,  bezahlt. Bei der Bereitstellungsgebühr haben diese Leute einige Tausend Euro vorfinanziert. Die Gemeinde hat mit diesen einigen tausend Euro bereits gearbeitet. Das muss man so aussprechen und das ist vielen Leuten nicht bewusst. Deshalb ist es ihm unverständlich, dass man hier eine 300%ige Erhöhung macht. Eigentlich müsste ich sagen, ich zahle das Geld zurück und dann kann ich das anpassen. Dann kann ich von gleichen Sachen reden. Eine 300%ige Steigerung wäre unfair. 

 

GR. Krupa: Deshalb hat der Bürgermeister gesagt, es soll im Frühjahr genau geklärt und beraten werden.

 

GV. Windhager stellt den Abänderungsantrag, dass die Bereitstellungsgebühr mit 1,45 % erhöht wird. 

 

Vizebgm. Desch ersucht den Bürgermeister um eine Erklärung. Was haben die bereits bezahlt, die Erhaltungsbeiträge bezahlen?

 

Bgm. Schabetsberger: Sie haben noch nichts bezahlt. 

 

AL Gehmaier: Sie haben die Aufschließungsbeiträge bezahlt. 

 

Bgm. Schabetsberger: pro Quadratmeter sind dies 0,73 Euro für Wasser und 1,45 für Kanal. Also € 730 für Wasser und € 1.450,- für Kanal bei 1000 m2. Der Aufschließungsbeitrag wird auf fünf Jahre mit Teilzahlungen vorgeschrieben. Im Prinzip hat dieser Besitzer in Summe in fünf Jahren € 2.000,- bezahlt. Dann ist der Erhaltungsbeitrag zu bezahlen und das sind derzeit € 350,- pro Jahr. Der Aufschließungsbeitrag verfällt nicht, die jährlichen Erhaltungsbeiträge verfallen.  Auch die jährliche Bereitstellungsgebühr verfällt. Wie hoch letztendlich der Interessentenbeitrag ist kann man nicht sagen, das kommt auf die Größe des Hauses an. 

 

GV. Arthofer: Es gibt einen markanten Unterschied: beim Erhaltungsbeitrag gibt es keine Leitung auf das Grundstück, bei der Bereitstellungsgebühr gibt es bereits einen Anschluss. 

 

GR. Rosenberger stellt folgende Frage: Wenn jetzt die von GV. Windhager beantragte Abänderung der Erhöhung kommt, wird es dann trotzdem weiter diskutiert wenn es um die Erhöhung der Benützungsgebühren geht?

Dies wird vom Bürgermeister bejaht. 

 

GV. Arthofer stellt den Antrag auf Genehmigung des Voranschlages in der vorliegenden Form. Der Bürgermeister lässt mittels Handzeichen abstimmen. 

 

Beschluss:  23 JA-Stimmen, 1 Stimmenthaltung von GR.  Klugsberger

 

Anschließend lässt der Bürgermeister über den Abänderungsantrag von GV. Windhager betreffend Erhöhung der Bereitstellungsgebühr mit ca. 1,45 % mittels Handzeichen abstimmen. 

 

Beschluss: 22 JA-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen von ER Schabetsberger Viktor und GR. Rosenberger. 

 

 

Der Prüfbericht der Bezirkshauptmannschaft Schärding

vom 4. September 2020

 

 

 

Änderungshistorie:

20.12.2019 Erstversion

10.01.2020 Diskussion aus vorläufigem Protokoll

26.12.2020 Prüfbericht BH

 

 

 

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