Mittelfristiger Finanzplan

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 12. Dezember 2019 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus dem vorläufigen Sitzungsprotokoll.

 

 

TOP. 2.) Beratung und Beschlussfassung des mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanes für die Jahre 2021-2024.

 

Amtsvortrag-Info an Fraktionen zu diesem TOP: 

 

Voranschlagserlass: … Im Zusammenhang mit der „Gemeindefinanzierung NEU“ kommt dem MEFP im Hinblick auf die Realisierung künftiger investiver Einzelvorhaben eine wesentliche Bedeutung zu. Der MEFP muss die Prioritätenreihung der investiven Einzelvorhaben und den Nachweis der verfügbaren Eigenmittel der Gemeinde abbilden. 

 

Die Beantragung von Bedarfszuweisungsmittel für investive Einzelvorhaben ohne entsprechende Prioritätenreihung im MEFP (incl. der Darstellung der Verfügbarkeit der erforderlichen Eigenmittel) ist nicht möglich. Die Prioritätenreihung von investiven Einzelvorhaben während des Finanzjahres kann nur durch Gemeinderatsbeschluss abgeändert werden. 

 

Vorgesehene Reihung:

Kanalsanierung laufend

Erschließung Schwabenbachbach laufend

Begleitweg Dorf laufend

WEV Hirschleiten   laufend

 

Künftig: 

  1. Feuerwehrfahrzeug

  2. Bauhof

  3. Kindergarten/Krabbelstube

  4. Feuerwehrhaus 

 

 

 

Die Fraktionen haben den mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplan zugeschickt bekommen.

 

Der Bürgermeister bittet um Wortmeldungen. 

 

GV. Arthofer: Bei der Besprechung des Voranschlages erfolgte auch eine Prioritätenreihung für künftige investive Einzelvorhaben. Diese sollte dann in den Fraktionen besprochen werden. Er schlägt nun vor, dass der Kindergarten auf die 2. Stelle und der Bauhof auf die 3. Stelle gereiht wird. 

 

GV. Windhager: Die bisher beschlossene Reihung wurde nie so intensiv geführt. Änderungen gab es  aufgrund aktiver Gemeinderatsbeschlüsse. Er führt dazu einige Beispiele an. Wenn sich wirklich eine Notwendigkeit ergibt, dass man sich damit beschäftigen muss, ein Beispiel ist  ein Kindergartenbau, dann muss im Gemeinderat darüber beraten werden; ob es dann ein Neubau oder Umbau des Kindergartens ist oder im bestehenden Schulgebäude, wird man dann sehen. Die besprochene künftige Reihung ist folgende: 

Laufende Projekte sind Kanalsanierung, Erschließung Schwabenbach, Begleitweg Dorf und

WEV Hirschleiten. Der Bauhof, dazu haben wir einen aktiven Gemeinderatsbeschluss und der ist durchzuführen. Er glaubt jetzt nicht, dass wir da eine Umreihung machen müssen. Wenn wir z.B. einen Kindergarten brauchen, dann werden wir diesen Beschluss verändern. 

 

Vizebgm. Desch: Es wird eine Reihung verlangt. Sollen wir sie unbedingt ändern? Wenn jemand darauf besteht, dass die Reihung geändert wird o.k., aber die Reihung hat nichts zu sagen. 

 

GV. Arthofer: Er glaubt, die Optik nach außen ist gut, wenn der Kindergarten vorgezogen wird. Man kann die Reihung jederzeit ändern. Für uns sind Kinder einfach wichtiger. 

 

GR. Tallier betont, dass auch für sie Kinder wichtig sind. 

 

GR. Schroll fehlt bei der Reihung das Feuerwehrdepot. Sollten wir das Fahrzeug bekommen welches ursprünglich definiert wurde, brauchen wir ein „Nichtstandartfahrzeug“. Eine Sonderanfertigung, die nicht so hoch sein darf, damit das Auto in das jetzige Depot eingestellt werden kann. Kann auch  über ein Gesamtprojekt Kindergarten-Bauhof nachgedacht werden? 

 

GV. Arthofer beantragt den mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanes für die Jahre 2021-2024 in der vorliegenden Form mit der ursprünglichen Reihenfolge der künftigen investiven Einzelvorhaben zu genehmigen.

 

Der Bürgermeister lässt mittels Handzeichen abstimmen. 

 

Beschluss: Der Antrag erhält einstimmige Annahme. 

 

Änderungshistorie:

11.01.2020 Erstversion

 

 

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