Sitzungsgeld

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 12. Dezember 2019 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus dem vorläufigen Sitzungsprotokoll.

 

 

TOP. 9.) Änderung der Verordnung betreffend Festsetzung eines Sitzungsgeldes für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeindevorstandes, Gemeinderates oder Ausschüsse

 

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:


In der Verordnung vom 20.2.2006 steht bei § 3 Auszahlung:
Das Sitzungsgeld ist vierteljährlich im Nachhinein am 5. des folgenden Monats auszuzahlen (5.4., 5.7., 5.10. und 31.12.).
 

Auf Antrag der Kassenführerin soll die Verordnung soll dahingehend abgeändert werden:
Das Sitzungsgeld ist einmal jährlich im Nachhinein am 31.12. auszuzahlen.
 

Alle anderen Dinge bleiben gleich wie die Höhe des Sitzungsgeldes mit 1 %. Der Gemeinderat kann zwischen 1 % und 3 % die Höhe des Sitzungsgeldes beschließen (§ 34 Abs. 5 Grundlage Bezug des Bgm).
 

Bgm. Schabetsberger stellt den Antrag, dass die Verordnung bezüglich Änderung der Auszahlung abgeändert wird.
 

 

Beschluss: einstimmige Genehmigung des Antrages

 

 

Änderungshistorie:

11.01.2020 Erstversion

 

 

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