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Sitzungsgeld |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 12. Dezember 2019 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus dem vorläufigen Sitzungsprotokoll.
Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:
In der Verordnung vom 20.2.2006 steht bei § 3 Auszahlung:
Das Sitzungsgeld ist vierteljährlich im Nachhinein am 5. des folgenden
Monats auszuzahlen (5.4., 5.7., 5.10. und 31.12.).
Auf Antrag der
Kassenführerin soll die Verordnung soll dahingehend abgeändert werden:
Das Sitzungsgeld ist einmal jährlich im Nachhinein am 31.12. auszuzahlen.
Alle anderen
Dinge bleiben gleich wie die Höhe des Sitzungsgeldes mit 1 %. Der
Gemeinderat kann zwischen 1 % und 3 % die Höhe des Sitzungsgeldes
beschließen (§ 34 Abs. 5 Grundlage Bezug des Bgm).
Bgm.
Schabetsberger stellt den Antrag, dass die Verordnung bezüglich Änderung der
Auszahlung abgeändert wird.
Beschluss: einstimmige Genehmigung des Antrages
11.01.2020 Erstversion
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